Neubau eines Zweifamilienhauses als Massahaus mit Garage und Schuppen mit AAB-Antrag auf Flst.-Nr. 751/5 (Georg-Färber-Straße)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Beim geplanten Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und Schuppen.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Brand. Die Erschließung ist gesichert.
Das Gebäude ist als Holzrahmenkonstruktion mit Pfettendach vorgesehen. Die Dachneigung beträgt 25 Grad.

Dem Bauantrag liegt ein Befreiungsantrag vor, da der Dachüberstand das Baufenster zur Straße um 65 cm überschreitet. Der Bauherr begründet dies damit, dass der Dachvorsprung als Eingangsüberdachung sinnvoll wäre und der Hausabstand von ca. 5,0 m zur Straße den Verkehr nicht gefährden würde.

Eine Überprüfung ergab, dass das Gebäude aufgrund der Abstandsflächen nicht weiter Richtung Süden verschoben werden kann.

Von Bürgermeister Peter Schelshorn wurde am 20.04.2020 aufgrund der Dringlichkeit und des Ausschlusses einer Fristverlängerung folgende Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen:

Vorliegender Bauantrag wird befürwortend an die Baurechtsbehörde weitergeleitet.
Dem Befreiungsantrag wird zugestimmt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 20.04.2020 zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 20.04.2020 zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 29.05.2020 07:54 Uhr