Kläranlage Wembach: Auftragsvergabe Erneuerung BHKW und Photovoltaikanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 3.5

Sachverhalt

Nachfolgender Sachverhalt war in TOP 9 (Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 02.04.2020 – dort TOP 4) auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2020, welche am 22.03.2020 aufgrund der Verschärfung der Maßnahmen der Landesregierung gegen die Verbreitung des Corona-Virus abgesagt wurde.

Dem Gemeinderat wurde zur Gemeinderatssitzung folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
„Die Verbandsversammlung beschließt grundsätzlich die Ausführungsvariante BHKW mit Photovoltaikanlage und vergibt die Photovoltaikanlage an den günstigsten Bieter, Fa. Freter Gebäudetechnik aus Görwihl. Die Ausschreibung BHKW wird aufgrund der Kostenüberschreitung aufgehoben und im nächsten Jahr erneut ausgeschrieben.“

Es war geplant, in der Gemeinderatssitzung am 23.03.2020 eine neue Wirtschaftlichkeits-Berechnung zur PV-Anlage aufgrund des Angebotes des günstigsten Bieters vorzulegen, welche den GVV-Gemeinden von der Verwaltung am 13.03.2020 11:56 Uhr per Mail zugesandt wurde. Es wurde errechnet, dass die PV-Anlage sich nach 10,15 Jahren amortisiert.

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise sieht sich die Fa. Freter nicht in der Lage, weder die Bindefrist über den 07.04.2020 zu verlängern noch einen Ausführungszeitraum zusagen.
Vom Verbandsvorsitzenden Peter Schelshorn wird deshalb am 02.04.2020 aufgrund des Ablaufs der Bindefrist (07.04.2020) eine Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen, die – nach Einholung eines Meinungsbildes der Gemeinden über eine Videokonferenz am Abend des 02.04.2020 – erfolgen soll.

Verschiedene Gemeinden (Fröhnd, Utzenfeld und Wieden) hatten noch vor der generellen Absage der Gemeinderatssitzungen im GVV getagt und zustimmende Gemeinderatsentscheidungen zu diesem TOP der Sitzung der Verbandsversammlung getroffen.

Am Abend des 01.04.2020 hatte Bürgermeister Peter Schelshorn eine Videokonferenz mit den drei Fraktionsvorsitzenden Alexander Knobel, Michael Locker und Michael Schröder geführt, um ein Meinungsbild zu diesem TOP aus den Gemeinderatsfraktionen zu erhalten.

Einhellig wurde von den drei Fraktionsvorsitzenden die Meinung vertreten, dem Beschlussvorschlag der GVV-Verwaltung zuzustimmen.

Von Bürgermeister Peter Schelshorn wurde am 01.04.2020 in der Videokonferenz folgende Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen:

Die Stadt Schönau im Schwarzwald beschließt, dem Beschlussvorschlag der GVV-Verwaltung (Ausführungsvariante BHKW mit Photovoltaikanlage und Vergabe der Photovoltaikanlage an den günstigsten Bieter, Fa. Freter Gebäudetechnik aus Görwihl, sowie der Aufhebung der Ausschreibung des BHKWs aufgrund der Kostenüberschreitung und der Neuausschreibung im nächsten Jahr) zuzustimmen.

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In der Verbandsversammlung am 18.07.2019 wurde die Funktion des geplanten Blockheizkraftwerks (BHKW) unter Einbindung einer Photovoltaikanlage der Zentralkläranlage Wembach von einem Vertreter der Fa. Messerschmid Energiesystem vorgestellt. In dieser Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, eine Funktionalausschreibung für beide Varianten (BHKW allein und BHKW mit Photovoltaikanlage) durchzuführen. Das vorhandene Blockheizkraftwerk wurde im Jahr 2002 eingebaut.

Die Submission erfolgte am 19.12.2019. Zwei Angebote sind eingegangen.

Die Bieterfolge stellt sich folgendermaßen dar (brutto):

Bieter:        LOS 1: BHKW        LOS 2 Photovoltaikanlage
Fa. Messerschmid Energiesysteme:        233.358,35 EUR        90.284,38 EUR
Fa. Freter Gebäudetechnik:        328.758,92 EUR        77.207,20 EUR

In den Angeboten des Loses 1 sind auch Kosten für einen fünfjährigen Wartungsvertrag enthalten. Diese stellen keine Investitionskosten dar. Deshalb wurden diese Kosten in der weiteren Betrachtung nicht weiter berücksichtigt. Ohne Berücksichtigung des Wartungsvertrags stellen sich die Investitionskosten folgendermaßen dar (brutto):

Bieter
LOS 1:
BHKW
(EUR)
Kosten-
schätzung
(EUR)
Abwei-
chung
(%)
LOS 2:
Photovoltaik- anlage (EUR)
Kosten-
schätzung
(EUR)
Abwei-
chung
(%)
Fa. Messerschmidt
Energiesysteme
217.565,86
154.700,--
40,6
90.284,38
139.230,--
- 35,1
Fa. Freter Gebäudetechnik
302.483,72
154.700,--
95,6
77.207,20
139.230,--
- 44,5

Die Verwaltung schlägt vor, die große Variante = BHKW und Photovoltaikanlage umzusetzen. Durch den Einsatz der Photovoltaikanlage kann der CO2-Ausstoß verringert werden. Außerdem wird der Betrieb der Kläranlage durch den selbst erzeugten und genutzten Strom durch das BHKW und die Photovoltaikanlage zukünftig von Strompreiserhöhungen unabhängiger.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Für die Ausführungsvariante BHKW und Photovoltaikanlage sind insgesamt 320.000 € im Haushaltsplan 2020 eingestellt. Davon entfallen 180.000 € auf das Haushaltsjahr 2020 und 140.000 € auf das Haushaltsjahr 2021. Die Mittel des Jahres 2021 sind durch eine Verpflichtungsermächtigung abgesichert, die im Rahmen des Haushaltsplans 2020 durch die Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Die erforderlichen Mittel stehen somit haushaltsrechtlich zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 01.04.2020 zur Kenntnis.

Rechtslage

Aufgrund der Dringlichkeit des Ablaufs der Angebots-Bindefrist ist von Bürgermeister Peter Schelshorn eine Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO zu treffen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 01.04.2020 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 29.05.2020 07:54 Uhr