Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 751/6 (Weberweg 1) einschließlich AAB-Antrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Nachfolgender Sachverhalt war als TOP 6 auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2020, welche am 22.03.2020 aufgrund der Verschärfung der Maßnahmen der Landesregierung gegen die Verbreitung des Corona-Virus abgesagt wurde.

Dem Gemeinderat wurde zur Gemeinderatssitzung folgender Beschlussvorschlag unterbreitet: „Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag mit dem dazugehörenden Befreiungsantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.“.

Von Bürgermeister Peter Schelshorn wurde am 23.03.2020 aufgrund der Dringlichkeit und des Ausschlusses einer Fristverlängerung folgende Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen:

Vorliegender Bauantrag mit dem dazugehörenden Befreiungsantrag wird befürwortend an die Baurechtsbehörde weitergeleitet.

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Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplan Brand.

Beim geplanten Bauvorhaben handelt es sich um den Bau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage. Das Gebäude ist in Massivbauweise vorgesehen. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Die Dachneigung beträgt 23 Grad.

Der Bauherr hat mit den Bauantragsunterlagen auch eine Befreiung beantragt. In den Bebauungsplanvorschriften wird in Ziff. 4) ein Mindestabstand der Garage vom Gehweg bzw. der Fahrbahnkante von mindestens 5,0 m gefordert. Da die Garage im Einmündungsradius liegt, ist dieser Abstand von mind. 5,0 m nicht an jeder Stelle gewährleistet (siehe beiliegender Lageplan). An der kürzesten Stelle beträgt der Abstand 2,0 m und an der längsten Stelle 5,94 m. Gemessen an der Garagenmitte beträgt der Abstand jedoch 5,0 m.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 23.03.2020 zur Kenntnis.

Rechtslage

Am 23.03.2020 8:25 Uhr verteilte das Regierungspräsidium Freiburg eine Mail mit Betreff „FAQ zum Umgang mit Fristen im Baugenehmigungsverfahren in der Corona-Krise“.

Das Arbeitspapier des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat den Titel: „Aufgrund der Corona-Pandemie u. A. im Zusammenhang mit den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren, der Einholung des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauvorhaben nach § 36 BauGB und der Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren nach § 55 LBO häufig gestellte Fragen.“

Darin findet sich folgender Abschnitt:

I.III Gemeindliches Einvernehmen
Rechtsgrundlage § 36 BauGB (Auszug)

„(1) Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. (…) (2) (…) Das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gelten als erteilt, wenn sie nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert werden; (…).“

1. Wie ist mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zu verfahren?

Eine Fristverlängerung über die Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 BauGB ist rechtlich nicht möglich.

Es wird insofern auf die allen Gemeinden zur Kenntnis gegebenen Hinweise des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalwahl- und Kommunalverfassungsrecht (Stand: 18.03.2020) verwiesen.

Aufgrund der Dringlichkeit und des Ausschlusses einer Fristverlängerung ist von Bürgermeister Peter Schelshorn eine Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO zu treffen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 23.03.2020 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 29.05.2020 07:54 Uhr