Zum vorliegenden Badeordnung-Entwurf werden von Rechnungsamtsleiter Stähle ergänzende Erläuterungen gegeben. Außerdem erklärt er, dass Stadtrat Locker einige Änderungs- und Ergänzungswünsche für den Neuerlass der Badeordnung eingereicht habe.
Anhand einer Synopse werden die eingereichten Vorschläge im Folgenden durchgegangen und erörtert. Im Ergebnis spricht sich der Gemeinderat einhellig dafür aus, den vorliegende Badeordnung-Entwurf wie folgt zu ändern:
§ 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Nr. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Der Aufenthalt in den Becken ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
§ 6 Nr. 10 erhält folgende Fassung:
Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aussichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) sowie Schwimmhilfe ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 6 Nr. 13 b erhält folgende Fassung:
Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.
§ 6 wird im Übrigen wie folgt ergänzt:
Bei Aufzug eines Gewitters sind die Becken, Umkleiden unverzüglich zu räumen und das (Frei-)Gelände des Freibades zu verlassen. Der Aufenthalt unter Bäumen ist lebensgefährlich und demzufolge verboten. Nach Abklingen des Gewitters kann das Freibad wieder betreten werden, über die Öffnung entscheidet der diensthabende Schwimmmeister.
§ 8 wird um folgende Nr. 5 ergänzt:
Nichtschwimmer dürfen das Schwimmbecken nur zur Schwimmausbildung unter Anleitung eines Schwimmlehrers benutzen.