Festsetzung der Benutzungsentgelte 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 02.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 02.03.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Die Öffnung des Freibads ist am Samstag, den 09.05.2020 vorgesehen. Da die Benutzungsentgelte seit der Eröffnung im Jahr 2016, bis auf die Einführung eines einheitlichen Faktors für die Saisonkarten im Jahr 2019, nicht erhöht wurden, werden von der Verwaltung folgende Änderungen in der Tarifstruktur vorgeschlagen:

  • Die Einzeleintritte werden im Durchschnitt um ca. 4 % erhöht, durch den hinterlegten Faktor werden auch die Vorverkaufspreise und regulären Preise für die Saisonkarten erhöht.

  • Der Früh-/Abendtarif entspricht 50 % der Einzeleintritte (gerundet).

  • Die Tageskarte entspricht dem Einzeleintritt mit 40 % Zuschlag (gerundet).

  • Die Zehnerkarte entspricht neun Einzeleintritten. Diese sind bisher ein Jahr ab Kauf gültig. Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten wird die Gültigkeit der ab dem Jahr 2020 erworbenen Zehnerkarten auf drei Jahre ab Kauf verlängert.

Die vorgeschlagene Anpassung der Benutzungsentgelte ist aus der Anlage ersichtlich.

Weiter wird auf das angefügte Gebührenblatt verwiesen, aus dem sämtliche Kartenarten und Kategorien ersichtlich sind.

In der Gemeinderatssitzung vom 17.02.2020 wurde vom Gemeinderat bereits die Anpassung der Vorverkaufspreise beschlossen. Die Anpassung der übrigen Tarife steht noch aus. Aus der folgenden Tabelle können die Auswirkungen der geplanten Anpassungen bei gleichbleibender Anzahl für die wesentlichen Tarife entnommen werden.

Kartentyp
Kinder&
Jugendliche
ab 16 Jahren
Familien
Erträge (netto)
2019
Erträge (netto) 2020
Mehrerträge
Saisonkarten
Saisonkarten – Vorverkauf (beschlossen)
114
234
166
42.605,61 €
44.250,47 €
1.644,86 €
Saisonkarten - Freibadkasse
22
42
43
13.889,72 €
14.408,41 €
518,69 €
Saisonkarte - Touristen
0
0
1
148,04 €
152,34 €
4,30 €
 
 
 
 
 
 
 
Zehnerkarten
84
128
 
7.502,80 €
7.788,79 €
285,98 €
 
 
 
 
 
 
 
Einzeleintritte + Tageskarten
Einzeleintritte
3.003
4.148
739
36.090,65 €
37.422,90 €
1.332,24 €
Einzeleintritte (Rabatt)
38
68
9
262,62 €
272,43 €
9,81 €
Tageskarten
42
18
5
349,53 €
372,90 €
23,36 €
Frühschwimmer- und Abendkarte
673
1.356
74
4.526,64 €
4.730,09 €
203,46 €
Frühschwimmer- und Abendkarte (Rabatt)
1
10
0
12,38 €
12,90 €
0,51 €
Jugendgruppen - Einzeleintritte
475
 
 
887,85 €
887,85 €
0,00 €
 
 
 
 
 
 
 
Touristen
Einzeleintritte
148
300
98
2.332,71 €
2.430,09 €
97,38 €
Frühschwimmer- und Abendkarte
41
91
19
288,32 €
317,20 €
28,88 €
Tageskarten
15
23
10
261,68 €
305,79 €
44,11 €
 
 
 
 
 
 
 
Leihentgelte
Leihgebühr für Liegestühle
92
309,24 €
386,55 €
77,31 €
Leihgebühr für Sonnenschirme
203
341,18 €
426,47 €
85,29 €

Sollte sich der Gemeinderat nicht zu der von der Verwaltung vorgeschlagenen Tarifanpassung entschließen können, hätte dies aufgrund der bereits am 17.02.2020 beschlossenen Anpassung der Vorverkaufspreise die Konsequenz, dass eine Benachteiligung der Einwohner der am Betrieb dies Freibads beteiligten Gemeinden erfolgt. Außerdem wird auf die Haushaltsverfügung des Landratsamts Lörrach verwiesen, in der eine Ausnutzung aller Ertragsmöglichkeiten angemahnt wird!

Der Verkauf der Eintrittskarten für das Freibad erfolgt ausschließlich an der Freibadkasse in der Zeit vom 09.05.2020 bis zur Schließung des Bades. Der letzte Öffnungstag ist am Montag, den 14.09.2020 geplant.

In der Saison 2020 wird bis Ende Juni nur ein Dauer-Fachangestellter für Bädertechnik zur Verfügung stehen. Einmal wöchentlich wird ein zweiter Fachangestellter da sein, begrenzt auch bei zusätzlichem Bedarf und zeitweise auch ein Rettungsschwimmer. In dieser Zeit bereitet sich der Umschüler auf die Prüfungen vor, daher wird es notwendig sein bis zur „bestandenen Prüfung“ eine zusätzliche Kraft (evtl. in Kooperation mit der Gemeinde Maulburg) zu beschäftigen.  

Die Minigolfanlage wird auch in der Saison 2020 von der Stadt Schönau im Schwarzwald in Eigenregie betrieben. Die Ausgabe der Schläger und Bälle erfolgt an der Freibadkasse durch das städtische Personal. Für die Minigolfanlage gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für das Freibad (Ausnahme: dienstags und donnerstags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr ist die Minigolfanlage geschlossen, da die Freibadkasse nicht besetzt ist). Auch die Minigolfanlage öffnet am 09.05.2020. Über eine evtl. Verlängerung der Minigolfsaison über den 14.09.2020 hinaus soll erst zum Ende der Freibadsaison entschieden werden.
Aus den Erfahrungen der Jahre 2017 und 2018 und aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist allerdings nur eine Sonntagsöffnung bis einschließlich 3. Oktober zu vertreten. Für die Benutzung der Minigolfanlage sollen in der Saison 2020 die gleichen Entgelte wie in der Saison 2019 erhoben werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2020 wie vorgeschlagen (siehe angefügtes Gebührenblatt) fest.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt auszugsweise den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor. Besonders weist er darauf hin, dass der Gemeinderat in der letzten öffentlichen Sitzung bereits beschlossen habe, die Vorverkaufspreise für die Saisonkarte zu erhöhen. Sollte dagegen die vorgeschlagene Erhöhung der Benutzungsentgelte vom Gemeinderat nicht abgesegnet werden, würde dies zu einer Benachteiligung der Einwohner/-innen der sechs Verbandsgemeinden führen, die sich am Freibad beteiligen.  

Stadtrat Locker erklärt, dass er nach wie vor Bauchschmerzen habe, die Eintrittspreis zu erhöhen. Grundsätzlich sehe er hierfür die Notwendigkeit gegeben, die vorgeschlagene Erhöhung komme für ihn aber zu früh. Mit einer Tariferhöhung sollte weiter abgewartet werden, bis sich alle eingespielt habe. Aus den dargelegten Gründen werde er gegen die vorgeschlagene Erhöhung der Benutzungsentgelte stimmen.

Der Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf die Haushaltsverfügung des Landratsamtes, in der unter anderem eine Ausnutzung aller Einnahmemöglichkeiten angemahnt werde. Zudem gehe das neue Freibad in diesem Jahr in seine fünfte Saison, weshalb eine moderate Preiserhöhung angezeigt sei. Am Beispiel der Hundesteuererhöhung, bei welcher der Steuersatz erst nach neun Jahren deutlich angehoben wurde, habe sich gezeigt, dass die betroffenen Hundebesitzer sehr verärgert reagiert hätten.

Stadtrat Gierth schließt sich der Argumentation von Stadtrat Locker an. Ähnlich sieht es Stadtrat Dr. Sladek, der die ausführliche Diskussion um eine Preiserhöhung von 10 bzw. 20 Cent für die Einzeleintritte für nicht angebracht hält. Wenn man die Eintrittspreise erhöhe, dann sollte für ihn die Preisanpassung deutlicher ausfallen.

Für Stadtrat Knobel wäre es ein Wahnsinn, wenn sich der Gemeinderat heute gegen eine Erhöhung der Benutzungsentgelte aussprechen würde. Damit müssten die eigenen Leute höhere Eintrittspreise bezahlen, was diesen wohl kaum zu erklären sei.  Er frage sich, wann überhaupt eine Preiserhöhung erfolgen soll, da aufgrund der Diskussion weder eine moderate noch eine deutliche Preisanpassung gewünscht werde.

Stadtrat Schröder gibt zu Protokoll, dass er bei der heutigen Abstimmung enthalten werde. Ausschlaggebend hierfür sei die Argumentation bezüglich der Benachteiligung der Einwohner/-innen der sechs am Freibad beteiligten Verbandsgemeinden. Ansonsten würde er – wie bei der Festsetzung der Vorverkaufspreise – gegen eine Preiserhöhung votieren.

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald lehnt die Vorschläge der Verwaltung zur Neufestsetzung der Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2020 ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4 , Enthaltungen: 2

Abstimmungsbemerkung
Ja-Stimmen von Bürgermeister Schelshorn, Stadträtin Schindler sowie den Stadträten Knobel und Schlageter. Nein-Stimmen von Stadträtin Strohmaier sowie den Stadträten Gierth, Locker und Dr. Sladek. Enthaltungen von den Stadträten Schröder und Seckinger. Hinweis: Gem. § 37 Abs. 6 ist bei Stimmengleichheit der Antrag abgelehnt.

Dokumente
Anpassung Benutzungsentgelte 2020_Vorlage Gemeinderat (.pdf)
Gebührentarif 2020 Freibad Schönau_Vorlage Gemeinderat (.pdf)

Datenstand vom 13.03.2020 12:31 Uhr