Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald" für das Haushaltsjahr 2020 - Haushaltsverfügung des Landratsamts Lörrach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 02.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 02.03.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 20.01.2020 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für den Kernhaushalt sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen und diese am 23.01.2020/24.01.2020 gemäß § 81 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach vorgelegt.

Die Haushaltssatzung enthält folgende genehmigungspflichte Bestandteile:
  • Kreditaufnahmen nach § 81 Abs. 2 GemO        1.439.000 €
  • Verpflichtungsermächtigungen        3.661.900 €
    • dafür im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen        2.167.000 €        

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 1.439.000 € wird gem. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Auch die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen werden gem. § 86 Abs. 4 Gemo genehmigt, soweit diese zu der vorgesehenen Kreditaufnahme führen. Die Genehmigungen gelten unter folgender Maßgabe:
  • Sämtliche Investitionen sind vor der Realisierung jeweils nochmals intensiv auf deren ge­nerelle Notwendigkeit und ein eventuelles zeitliches Strecken zu prüfen.
  • Durch entsprechende Maßnahmen zu Einsparungen und Einnahmeerhöhungen muss der Haushalt für das kommende Haushaltsjahr 2021 ein verbessertes ordentliches Er­gebnis und spätestens zum Ende des Finanzplanungszeitraums ein mindestens ausge­glichenes ordentliches Ergebnis des Gesamtergebnishaushalts ausweisen.

Im Übrigen wird vom Landratsamt die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.

Die Einschätzungen des Landratsamts, insbesondere zum Ausgleich des Ergebnishaushalts und dessen Entwicklung in den Jahren 2021 bis 2023 und zur Entwicklung der Liquidität (Aufrechterhaltung mit Fremdmittel) sind inhaltlich richtig und werden von der Verwaltung im Wesentlichen geteilt. Lediglich zu folgenden Punkten ist aus Sicht der Verwaltung differenziert Stellung zu nehmen:

  • Ergebnishaushalt
    • Das Landratsamt stellt in Zweifel, ob die Stadt bisher alle möglichen Einspar- und Ertragsmöglichkeiten genutzt hat.
    • Im Haushaltsplan sind lediglich kostendeckende Gebühren für Wasser- und Abwassergebühren vorgesehen. Weitere Ertragsmöglichkeiten (Erhöhung der Realsteuerhebesätze und Erhöhung Freibadgebühren) wären sicher möglich.
    • Einsparungen zu Lasten der Infrastruktur haben nur einen kurzfristigen Effekt. Hier können die langfristigen Kosten deutlich höher liegen.
    • Die Höhe der Ergebnisrücklage wird nach Ansicht der Verwaltung zu wenig gewürdigt.    
 
  • Finanzhaushalt – MTB-Gebäude
    • Für den Bau des MTB-Gebäudes sind Darlehen von 2.200.000 € vorgesehen. Für die Nutzungen Biosphärengebiet, Tourist-Information und Mietwohnung sind kostendeckende Mieten kalkuliert. Somit wird der größte Teil der Kosten des MTB-Gebäudes und dessen Finanzierung über die Mieterträge refinanziert.

  • Vergnügungssteuer
Die Verwaltung plant zum 01.01.2021 eine Erhöhung der Vergnügungssteuer. Dies wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 20.01.2020 signalisiert und ist bereits in der Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 berücksichtigt. Die Entscheidung des Gemeinderats steht allerdings noch aus. Insofern sind die Anmerkungen des Landratsamts zu berichtigen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Der Gemeinderat nimmt die Haushaltsverfügung des Landratsamtes ohne Aussprache zur Kenntnis.

Dokumente
Haushaltsverfügung_2020 (.pdf)

Datenstand vom 13.03.2020 12:31 Uhr