Erweiterung des Nahwärmenetzes Schönau, Abschluss eines Nachtrags zum Gestattungsvertrag mit der Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 02.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 02.03.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH betreibt auf dem Gebiet der Stadt Schönau im Schwarzwald ein Nahwärmenetz. Grundlage für die Verlegung von Wärmeleitungen in Stadtgrundstücken ist der zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald und der Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH abgeschlossene „Vertrag zur Verlegung von privaten Wärmeleitungen (Einspeiseleitungen) in Stadtgrundstücken (Gestattungsvertrag)“ vom 03.05.2019. Darin werden die wesentlichen Rechtsbeziehungen zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald als Eigentümerin der öffentlichen Straßen und Grundstücke und der Gestattungsnehmerin der Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH als Eigentümer der Wärmeleitungen geregelt. Die Regelungsinhalte betreffen:

  • Benutzungsrecht
  • Dauer des Benutzungsrechts, Kündigung
  • Arbeiten der Gestattungsnehmerin
  • Herstellungskosten
  • Lage- und Höhenpläne
  • Veräußerung eines Stadtgrundstücks
  • Unterhaltung der Wärmeleitungen, Duldungspflichten der Gestattungsnehmerin
  • Zustimmung der Stadt zu Arbeiten an den Wärmeleitungen
  • Änderungen an der Straße
  • Folgepflichten und Folgekosten
  • Übernahme der Fernwärmeanlage durch die Stadt
  • Ersatzvornahme
  • Benutzungsentgelt
  • Haftung
  • Änderung des Vertrags
  • Übertragung der Rechte und Pflichten der Gestattungsnehmerin
  • Umsatzsteuerklausel

Durch den Abschluss des Gestattungsvertrags wurde für beide Vertragsparteien (Stadt und EWS) Rechtssicherheit geschaffen werden. Außerdem wurde dadurch ein ausgewogener Interessensausgleich zwischen den Vertragsparteien geschaffen:
  • Stadt        = eine für die Einwohner sinnvolle Energieversorgung
  • EWS        = wirtschaftliche Interessen

Im Gestattungsvertrag wird auch ein Benutzungsentgelt von 0,30 € / MWh Wärme vereinbart, welches die EWS an die Stadt zu zahlen hat.

Durch den gleichzeitigen Ausbau des Breitbandnetzes durch den Zweckverband Breitbandversorgung und des Nahwärmenetzes durch die EWS sowie der gleichzeitigen Sanierung von Straßen einschließlich Wasser- und Abwasserleitungen (Johann-Peter-Hebel-Weg, Im Grün) durch die Stadt Schönau im Schwarzwald ergeben sich Synergien, die sowohl der EWS als Eigentümer und Betreiber des Nahwärmenetzes, den Bürgern als Anschlussnehmern als auch der Stadt als Kostenträger des Breitbandnetzes und der Gemeindestraßen zugutekommen. So müssen Straßen und Wege nur einmal geöffnet werden und allen Haushalten kann ein vergünstigter Hausanschluss für Glasfaser und/oder Nahwärme angeboten werden. Außerdem können durch geringere Investitions- bzw. Unterhaltungskosten die Auswirkungen auf die Wasser- und Abwassergebühren zumindest verringert werden. Deshalb liegt es im Interesse der Stadt und ihrer Bürger, dass diese Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden.  
 
Die EWS und der Zweckverband Breitband planen nun im Jahr 2020 Leitungsarbeiten in folgenden Bereichen:
  • Gentnerstraße
  • Kirchbühlstraße
  • Hintere Hofmatt/Kirchgasse
  • Wiedlestr.
  • Tunauer Str.
  • Im Grün
  • Johann-Peter-Hebel-Weg

Für die im Gestattungsvertrag vom 03.05.2019 nicht enthaltenen Grundstücke ist ein Nachtrag zum Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und der EWS abzuschließen.

Dem Gemeinderat werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
  • Nachtrag zum Vertrag zur Verlegung von privaten Wärmeleitungen (Einspeiseleitungen) in Stadtgrundstücken (Gestattungsvertrag)
  • Anlage 1 a: Auflistung der für die Wärmeleitungen erforderlichen Grundstücke
  • Anlage 1 b: Lageplan über den Verlauf der im Jahr 2020 geplanten Wärmeleitungen

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Nachtrag zum Vertrag zur Verlegung von privaten Wärmeleitungen (Einspeiseleitungen) in Stadtgrundstücken (Gestattungsvertrag) zu.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Stadt Schönau im Schwarzwald erhält ein jährliches Benutzungsentgelt von 0,30 € /MWh Wärme, welche über die Wärmeleitung abgesetzt wird. Mit dem Ausbau des Nahwärmenetzes steigt auch das Benutzungsentgelt.

Rechtslage

§ 107 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit entsprechenden Erläuterungen vor.
Der Vorsitzende ergänzt, dass es das Leitungsnetz der EWS in den nächsten Jahren sukzessive weiter ausgebaut werde, wodurch weitere Vertragsanpassungen erforderlich werde. Dies habe den Vorteil, dass man immer gegenseitig im Gespräch bleibe und dadurch Synergien genutzt werden können.

Auf Frage von Stadtrat Dr. Sladek erklärt Rechnungsamtsleiter Stähle, dass für die Breitbandverlegung keine vertraglichen Regelungen notwendig seien. Gemäß dem Telekommunikationsgesetz habe der Zweckverband Breitband das Recht, das Glasfaserkabel in öffentlichen Verkehrswegen zu verlegen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Nachtrag zum Vertrag zur Verlegung von privaten Wärmeleitungen (Einspeiseleitungen) in Stadtgrundstücken (Gestattungsvertrag) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
2020_04_01 Nachtrag 01 Gestattungsvertrag Wärmeleitungen (.pdf)
2020_04_01 Anlage 1 a zum Nachtrag 01 Gestattungsvertrag Wärmeleitungen (.pdf)
2020_04_01 Anlage 1 b zum Nachtrag 01 Gestattungsvertrag Wärmeleitungen_Lageplan Leitungsbau (.pdf)

Datenstand vom 13.03.2020 12:31 Uhr