Festsetzung der Benutzungsentgelte 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 17.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.02.2020 ö 6.3

Sachverhalt

Die Öffnung des Freibads ist am Samstag, den 09.05.2020 vorgesehen. Da die Benutzungsentgelte seit der Eröffnung 2016, bis auf die Einführung eines einheitlichen Faktors für die Saisonkarten im Jahr 2019, nicht erhöht wurden, werden von der Verwaltung folgende Änderungen in der Tarifstruktur vorgeschlagen:

  • Die Einzeleintritte werden im Durchschnitt um ca. 4 % erhöht, durch den hinterlegten Faktor werden auch die Vorverkaufspreise und regulären Preise für die Saisonkarten erhöht.

  • Der Früh-/Abendtarif entspricht 50 % der Einzeleintritte (gerundet).

  • Die Tageskarte entspricht dem Einzeleintritt mit 40 % Zuschlag (gerundet).

  • Die Zehnerkarte entspricht neun Einzeleintritten. Diese sind bisher ein Jahr ab Kauf gültig. Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten wird die Gültigkeit der ab dem Jahr 2020 erworbenen Zehnerkarten auf drei Jahre ab Kauf verlängert.

Die vorgeschlagene Anpassung der Benutzungsentgelte ist aus der Anlage ersichtlich.

Weiter wird auf das angefügte Gebührenblatt verwiesen, aus dem sämtliche Kartenarten und Kategorien ersichtlich sind.

Der Verkauf der Eintrittskarten für das Freibad erfolgt ausschließlich an der Freibadkasse in der Zeit vom 09.05.2020 bis zur Schließung des Bades. Der letzte Öffnungstag ist am Montag, den 14.09.2020 geplant.

In der Saison 2020 wird bis Ende Juni nur ein Dauer-Fachangestellter für Bädertechnik zur Verfügung stehen. Einmal wöchentlich wird ein zweiter Fachangestellter da sein, begrenzt auch bei zusätzlichem Bedarf und zeitweise auch ein Rettungsschwimmer. In dieser Zeit bereitet sich der Umschüler auf die Prüfungen vor, daher wird es notwendig sein bis zur „bestandenen Prüfung“ eine zusätzliche Kraft (evtl. in Kooperation mit der Gemeinde Maulburg) zu beschäftigen.  

Die Minigolfanlage wird auch in der Saison 2020 von der Stadt Schönau im Schwarzwald in Eigenregie betrieben. Die Ausgabe der Schläger und Bälle erfolgt an der Freibadkasse durch das städtische Personal. Für die Minigolfanlage gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für das Freibad (Ausnahme: dienstags und donnerstags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr ist die Minigolfanlage geschlossen, da die Freibadkasse nicht besetzt ist). Auch die Minigolfanlage öffnet am 09.05.2020. Über eine evtl. Verlängerung der Minigolfsaison über den 14.09.2020 hinaus soll erst zum Ende der Freibadsaison entschieden werden. Aus den Erfahrungen der Jahre 2017 und 2018 und aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist allerdings nur eine Sonntagsöffnung bis einschließlich 3. Oktober zu vertreten. Für die Benutzung der Minigolfanlage sollen in der Saison 2020 die gleichen Entgelte wie in der Saison 2019 erhoben werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2020 wie vorgeschlagen (siehe angefügtes Gebührenblatt) fest.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist nicht mehr möglich, weil um 19.48 Uhr die Hexen-Clique mit dreizehn Mitgliedern in den Ratssaal stürmen.
Der Vorsitzende erklärt daher die öffentliche Sitzung für offiziell beendet.
Die nachfolgende „Hexen-Sitzung“ wird in einem gesonderten Punkt am Ende der Tagesordnung protokolliert.

Dokumente
Anpassung Benutzungsentgelte 2020_Vorlage Gemeinderat.pdf (.pdf)
Gebührentarif 2020 Freibad Schönau_Vorlage Gemeinderat.pdf (.pdf)

Datenstand vom 20.05.2020 10:58 Uhr