Erweiterung Spielothek Casino Monte Carlo, Flst.-Nr. 777


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 17.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.02.2020 ö 3

Sachverhalt

Der vorliegende Bauantrag umfasst eine Erweiterung der bestehenden Spielothek (Glücksspiele) im Untergeschoss des Gebäudes auf Flst.-Nr. 777. Hierzu soll eine Zwischenwand entfernt werden.
Somit beträgt die Gesamtfläche der Spielothek laut Flächenberechnung 391,19 m².
Dem Antrag ist zu entnehmen, dass durch die Erweiterung der Spielothek keine zusätzlichen Schallemissionen auf die Beschäftigten und Nachbarn zu erwarten sind. Die Spielothek soll an Sonn- und Feiertagen zwischen 08:00 Uhr bis 24.00 Uhr betrieben werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Baurechtsamt weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat von Bauamtsmitarbeiter Mühl bekannt gegeben und erläutert.
Hauptamtsleiter Krumm erklärt im Folgenden die gewerberechtliche Sachlage in Bezug auf die Spielothek Monte Carlo. Demzufolge liege aktuell die Erlaubnis des Landratsamtes Lörrach vom 30.01.2018 für den Betrieb der Spielothek vor. Aufgrund dieser Erlaubnis dürfen derzeit in der Spielothek höchsten neun Geldspielgeräte betrieben werden. Grundlagen hierfür seien einerseits die Größe der bisherigen Spielhalle mit rund 111 m² und zum anderen die Festsetzungen der Spieleverordnung, wonach je vollendeter 12 m² Grundfläche höchstens ein Geldspielgerät aufgestellt werden darf. Die Gesamtzahl an Geldspielgeräten sei jedoch - unabhängig von der Gesamtfläche - auf maximal zwölf Geldspielgeräte beschränkt. Bei einer Genehmigung des Bauantrags wäre es aufgrund der Erweiterung der Spielhallenfläche grundsätzlich möglich, maximal zwölf Geldspielgeräte in der Spielothek zu betreiben. Hierfür müsste jedoch eine separate gewerberechtliche Genehmigung beim Landratsamt Lörrach beantragt werden.

Es folgt eine kurze Aussprache, in der vom Vorsitzenden Verständnisfragen zum Bauantrag beantwortet werden.
Stadtrat Dr. Sladek führt aus, dass er Spielotheken grundsätzlich ablehne, weshalb er dem vorliegenden Bauantrag nicht zustimmen werde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Baurechtsamt weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von den Stadträtinnen Münzer und Strohmaier sowie von Stadtrat Dr. Sladek, Enthaltungen von den Stadträten Gierth und Schröder).

Datenstand vom 20.05.2020 10:58 Uhr