Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 13

Sachverhalt

Die Amtszeit von Bürgermeister Peter Schelshorn endet am 30. September 2020. Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters ist frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen (01.07. - 31.08.2020). Eine eventuell erforderliche Neuwahl ist frühestens am 2. und spätestens am 4. Sonntag nach der ersten Wahl möglich.

Die Wahlzeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Zu beachten ist, dass im Zeitraum 30.07. bis 12.09.2020 Schulferien sind.

Die Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltag im Schönauer Anzeiger und im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich auszuschreiben. Ein Entwurf der Stellenausschreibung ist Bestandteil dieser Vorlage.

Das Ende der Bewerbungsfrist ist vom Gemeinderat festzusetzen. Es darf frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Der Gemeinderat entscheidet, ob eine Bewerbervorstellung stattfindet und legt den Termin fest.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzer. Für den Vorsitzenden und die beiden Beisitzer sind jeweils Stellvertreter zu berufen. Der Bürgermeister hat die Stellung des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses grundsätzlich kraft Gesetzes inne, wenn er nicht selbst Wahlbewerber ist. Bewirbt sich der Bürgermeister wieder, kann er den Vorsitz nicht ausüben. In diesem Fall wird der stellvertretende Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses berufen. Die Beisitzer und Stellvertreter werden vom Gemeinderat gewählt.

Beschlussvorschlag

  1. Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Schönau im Schwarzwald findet am Sonntag, 5. Juli 2020, eine etwaige Neuwahl am Sonntag, 19. Juli 2020 statt.
  2. Die Stelle wird am Freitag, 24. April 2020 im Amtsblatt "Schönauer Anzeiger" und im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich ausgeschrieben.
  3. Die Bewerbungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung und endet am Montag, 8. Juni 2020, 18:00 Uhr.
  4. Die Bewerbungsfrist für einen eventuell stattfindenden 2. Wahlgang beginnt am Montag, 6. Juli 2020, und endet am Mittwoch, 8. Juli 2020, 18:00 Uhr.
  5. Bei mehreren Bewerbern wird eine persönliche Vorstellung durchgeführt. Der Termin und Veranstaltungsort wird vom Gemeinderat erforderlichenfalls festgelegt.
  6. Bildung des Gemeindewahlausschusses: Vorsitzender, Schriftführer, Beisitzer und jeweils ein Stellvertreter.

Rechtslage

Gemeindeordnung, Kommunalwahlgesetz, Kommunalwahlordnung

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn gibt vor der Behandlung des Tagesordnungspunktes folgende persönliche Erklärung ab:

„Über die Weihnachtsfeiertage habe ich mir viele Gedanken hinsichtlich einer erneuten Kandidatur für das Amt des Bürgermeisters gemacht und dabei die zahlreichen größeren Projekte meiner bisherigen Amtszeit aufgelistet. Beispielgebend werden hier die Freibad-Sanierung, das Biosphärengebiet Schwarzwald und die Breitbandversorgung genannt.
Für die vergangenen fast 7,5 Jahren kann ich folgendes feststellen:
Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung haben sparsam, gut und zielgerichtet gewirtschaftet. Erste Maßnahmen zur Schuldenreduzierung wurden in Angriff genommen und auch bereits umgesetzt. Es sind keine Luxusprojekte verwirklicht worden, sondern Dinge, welche für die Bevölkerung wichtig und lebensnotwendig sind. Dazu zähle ich insbesondere unser beheiztes Freibad.

Eine der Voraussetzungen für diese gute Arbeit war die sehr angenehme und vertrauensvolle Atmosphäre zwischen Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung. Ich kann Sie nur bitten, diese Atmosphäre auch in die Bevölkerung zu tragen.

Ich danke allen, die zu dieser positiven Entwicklung beigetragen haben. Ich bedanke mich beim Gemeinderat und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und das konstruktive Miteinander in meiner zu Ende gehenden Wahlperiode.

Die intensiven Gespräche mit meiner Familie und meinen Vertrauten, das wohlwollende Aufmuntern zum erneuten Kandidieren aus der gesamten Mitarbeiterschaft und aus Teilen der Bevölkerung sowie die gemeinsame Leistungsbilanz mit Gemeinderat bzw. der Verbandsversammlung, aber auch die künftigen Herausforderungen in den folgenden Jahren, haben mich bewogen, mich erneut für das Amt des Bürgermeisters meiner Heimatstadt Schönau im Schwarzwald zur Verfügung zu stellen und erneut zu kandidieren.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich künftig wieder gemeinsam mit den Mitgliedern des Gemeinderates gute Entscheidungen, die dem Wohl und der Entwicklung der Stadt, der Raumschaft und ihrer Einwohner dienen, treffen dürfte.

Ich erkläre mich deshalb jetzt für befangen und bitte meinen Stellvertreter Alexander Knobel den Tagesordnungspunkt zu übernehmen.“

Bürgermeister-Stellvertreter Knobel übernimmt den Vorsitz und trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor. Hinsichtlich der Bildung des Gemeindewahlausschusses erklärt er , dass hierzu die Beschlussfassung erst in einer nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen soll. Hierfür werde die Verwaltung dem Gremium einen Besetzungsvorschlag unterbreiten.
Hauptamtsleiter Krumm bittet die Fraktionen, für die Bildung des Gemeindewahlausschusses mindestens jeweils zwei Personen zu benennen.
Bürgermeister-Stellvertreter Knobel weist darauf hin, dass der vorliegende Text zur Stellenausschreibung mit dem Zusatz „Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder“ versehen werde.

Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht gewünscht.

Beschluss

  1. Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Schönau im Schwarzwald findet am Sonntag, 5. Juli 2020, eine etwaige Neuwahl am Sonntag, 19. Juli 2020 statt.
  2. Die Stelle wird am Freitag, 24. April 2020 im Amtsblatt "Schönauer Anzeiger" und im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich ausgeschrieben.
  3. Die Bewerbungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung und endet am Montag, 8. Juni 2020, 18:00 Uhr.
  4. Die Bewerbungsfrist für einen eventuell stattfindenden 2. Wahlgang beginnt am Montag, 6. Juli 2020, und endet am Mittwoch, 8. Juli 2020, 18:00 Uhr.
  5. Bei mehreren Bewerbern wird eine persönliche Vorstellung durchgeführt. Der Termin und Veranstaltungsort wird vom Gemeinderat erforderlichenfalls festgelegt.
  6. Die Bildung des Gemeindewahlausschusses erfolgt in einer nächsten Sitzung, wozu seitens der Verwaltung ein Vorschlag unterbreitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Stellenausschreibung Bürgermeisterwahl Schönau (.pdf)

Datenstand vom 06.02.2020 15:42 Uhr