Neugestaltung des Parkplatzes beim Freibad sowie der Zufahrt zum Campingplatz und Freibad: Vergabe von Ingenieurleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.11.2018 beschlossen, dass das Verkehrskonzept Freibad Schönau auf der Grundlage der vorgestellten Planvariante 2 weiterverfolgt und realisiert werden soll. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die dazu erforderlichen Gespräche mit den EWS zu führen. Über die mit den EWS geführten Gespräche und Verhandlungen, sowie sich daraus ergebenden Planänderungen, wurde der Gemeinderat fortlaufend informiert; insbesondere in den Sitzungen vom 25.02.2019, 18.03.2019 und 15.07.2019. In der Sitzung vom 18.03.2019 stimmte der Gemeinderat einstimmig dem notwendigen Grunderwerb von ca. 62 m² zum Preis von 135 €/m² zu.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald beabsichtigt neben der Umgestaltung und Neuordnung des Freibadparkplatzes auch einen neuen Anschluss des Campingplatzes an die B 317 herzustellen. Die mittlere Ein- und Ausfahrt des Freibadparkplatzes wird im Zuge des Vorhabens ebenfalls verlegt und in eine reine Ausfahrt umgewandelt.

Durch den neuen nördlichen Knotenpunkt kann die Zufahrt des Campingplatzes sowie die Ein- und Ausfahrt des Freibadparkplatzes zur B 317 verkehrssicherer und übersichtlicher gestaltet werden. Außerdem kann dadurch auch die Durchmischung des PKW-Verkehrs mit dem Fußgängerverkehr im unmittelbaren Eingangsbereich zum Freibad wesentlich entschärft werden. Unter anderem wurden die Planunterlagen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Zuge der Haushaltsplanberatungen am 25.11.2019 nochmals vorgestellt.

Der für die Planung erforderliche RE-Vorentwurf wurde bereits an das Regierungspräsidium zur Prüfung übergeben.

Die Baumaßnahme soll, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg, bis zur Freibadsaison 2020 weitestgehend abgeschlossen sein.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme sind umfangreiche Ingenieurleistungen erforderlich. Für das Honorarangebot sind folgende Eckwerte festgelegt worden:

  • HOAI Ausgabe 2013, Teil 3, Abschnitt 4, § 45 - Verkehrsanlagen
  • Anrechenbare Nettokosten: 262.000 EUR
  • Honorarzone III (Mitte)

Das Büro dwd Ingenieur GmbH aus Fröhnd/Wehr, das bereits umfangreiche Voruntersuchung ausgeführt hat, hat für die oben beschriebenen Ingenieurleistungen ein Honorarangebot vorgelegt. Die Höhe des Honorars beläuft sich auf brutto 59.550,31 EUR.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat vergibt die Ingenieurleistungen an das Büro dwd Ingenieur GmbH aus Fröhnd/Wehr zu einem Angebotspreis von brutto 59.550,31 EUR.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Entwurf des Haushaltsplans 2020 sind für diese Maßnahmen folgende Mittel vorgesehen.

Mittel-
anmelder
Investiver
Auftrag
Art der
Investition
Finanzierung
Höhe der
Investition
ND
jährliche Belastung des ErgHH







Bauamt
742400100003
Freibad - Umgestaltung Parkplatz
(Rückbau alte Bushaltestelle, mittlere Einfahrt, Markierungen)
Darlehen
105.000 €
40
2.625,00 €
Rechnungsamt
754100100104
Zufahrtsstraße Freibad + Campingplatz - Grunderwerb
liquide
Eigenmittel
10.000 €
 
0,00 €
Bauamt
754100100104
Zufahrtsstraße Freibad + Campingplatz
Darlehen
285.000 €
40
7.125,00 €

Der Entwurf des Haushaltsplans wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.11.2019 beraten. Seitens des Gemeinderats wurden hinsichtlich der investiven Maßnahmen keine Änderungswünsche vorgebracht, so dass die Verwaltung diese Maßnahmen am 20.01.2020 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung des Haushaltsplans 2020 vorlegen wird. Der Haushaltsplan 2020 ist aufgrund der Aufnahme von Darlehen genehmigungspflichtig. Bis zur Genehmigung des Haushaltsplans gelten die Vorschriften der Interimswirtschaft (§ 83 Abs. 1 Nr. 1 GemO).  

Rechtslage

  • Grundlage für das Angebot ist die HOAI Ausgabe 2013, Teil 3, Abschnitt 4, § 45 - Verkehrsanlagen
 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.
Rechnungsamtsleiter Stähle bittet folgende fehlerhaften Angaben der Sitzungsvorlage zu berichtigen:

  • Für die Finanzierung der Umgestaltung des Freibad-Parkplatzes ist nicht eine Darlehensaufnahme von 105.000 € sondern von 169.000 € geplant und
  • die Anlegung der neuen Zufahrtsstraße „Freibad+Campingplatz“ soll mit einer Darlehensaufnahme von 207.000 € statt 285.000 € finanziert werden.

Stadträtin Münzer vertritt die Ansicht, dass für die verkehrsmäßige Neuerschließung des Campingplatzes ein Erschließungsbeitrag vom Grundstückseigentümer erhoben werden müsste.
Der Vorsitzende widerspricht dieser Auffassung. Die Verlegung der Zufahrt zum Freibadparkplatz und zum Campingplatz erfolge auf Initiative der Stadt mit dem vorrangigen Ziel, die Sicherheit für die Freibadbesucher zu verbessern.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Ingenieurleistungen an das Büro dwd Ingenieur GmbH aus Fröhnd/Wehr zu einem Angebotspreis von brutto 59.550,31 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltung von Stadträtin Münzer).

Datenstand vom 06.02.2020 15:42 Uhr