Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs "Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald", Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 11

Sachverhalt

Der Eigenbetrieb ist finanzwirtschafltich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für den Eigenbetrieb ist somit ein separater Wirtschaftsplan aufzustellen.

In § 14 Eigenbetriebsgesetz werden die Bestandteile des Wirtschaftsplans festgelegt:
  • Erfolgsplan
  • Vermögensplan
  • Stellenübersicht
 
Entsprechend den Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts ist dem Wirtschaftsplan eine mittelfristige Finanzplanung anzufügen.

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019 detailliert vorgestellt und erläutert. Änderungswünsche hinsichtlich der wesentlichen Aufwendungen des Erfolgsplans und der vorgesehenen Investitionen sowie Einsparungsvorschläge wurden vom Gemeinderat  nicht vorgebracht. Somit wird die Entwurfsversion vom 16.12.2019 unverändert zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Erfolgsplan des Betriebszweigs „Seniorenzentrum“ wird ein Jahresverlust von 17.923 € ausgewiesen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus der Neukalkulation der Verwaltungskostenbeiträge für die Leistungen des Bürgermeisters und des Gemeinderats (Stadt Schönau im Schwarzwald - Kernhaushalt) und die Leistungen der Verbandsverwaltung (GVV Schönau - siehe Beschluss der Verbandsversammlung vom 06.12.2018), welche für die Jahre 2019 bis 2022 neu kalkuliert wurden.

Im Betriebszweig „Wohnraumvermietung“ kann dagegen mit einem Jahresgewinn von 10.359 € gerechnet werden. Im Bereich Wohnraumvermietung können die erhöhten Verwaltungskostenbeträge und die steigenden Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen durch höhere Mieteinnahmen ausgeglichen werden. Die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung steigen über den gesamten Wohnungsbestand von 53.200 € im Jahr 2019 auf 61.500 € im Jahr 2020. Die Schwerpunkte liegen dabei im Austausch der Bodenbeläge in den Treppenhäusern der Anwesen Friedrichstr 2 + 4  (18.000 €), im Austausch des Hauptzählerkasten mit Hauseinführung im Anwesen Friedrichstr. 2 und in der weiteren Sanierung des Anwesen Friedrichstr. 37 (Austausch des Hauptzählerkasten mit Hauseinführung) = 10.000 €.
Bei den Mieterträgen wirken sich insbesondere die Vermietung der Eigentumswohnung im Anwesen Schützenweg 4 und die Vermietung der Dachgeschosswohnung im Anwesen Friedrichstr. 16 positiv aus.

Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald weist somit einen Gesamt-Jahresverlust von 7.564 € aus.

Im Vermögensplan sind im Jahr 2020 keine größeren Investitionen geplant. Dadurch können Darlehen vermieden und die Verschuldung um 82.614 € reduziert werden. Im Zuge der Breitbanderschließung durch den Zweckverband Breitbandversorgung sollen die Liegenschaften des Eigenbetriebs sukzessive an das Breitbandnetz angeschlossen werden. Für die Liegenschaften Brand 34, Gentnerstr. 1 und Wiesenstr. 6 sollen Müllboxen beschafft werden. Nach der Erstellung des POP`s für die Breitbandversorgung soll der Stellplatz der Liegenschaft Gentnerstr. 1 mit einfachen Mitteln befestigt werden.

Im Vermögensplan 2020 wird eine Deckungsmittellücke von 16.773 € ausgewiesen. Diese kann durch erübrigte Deckungsmittel der Vorjahre ausgeglichen werden.

Der Wirtschaftsplan 2020 sowie die mittelfriste Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 wird den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Aufgrund von §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009 hat der Gemeinderat am 20.01.2020 den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen        
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
309.925 €
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
317.489 €
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-7.564 €
2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
110.629 €
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
127.402 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbetrag des Vermögensplans  
      für das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-16.773 €
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
16.773 €
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf;
      Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-  
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 €.

Rechtslage

§ 14 Eigenbetriebsgesetz, 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle bemerkt, dass der vorliegende Wirtschaftsplan 2020 mit dem in der letzten Gemeinderatssitzung beratenen Planentwurf zu einhundert Prozent übereinstimme.
Auf Anfrage stellt er fest, dass seitens des Gemeinderats keine weitere Planerläuterung gewünscht wird.

Beschluss

Aufgrund von §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009 hat der Gemeinderat am 20.01.2020 den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen        
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
309.925 €
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
317.489 €
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-7.564 €
2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
110.629 €
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
127.402 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbetrag des Vermögensplans  
      für das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-16.773 €
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
16.773 €
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf;
      Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-  
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
154_4100_Wirtschaftssplan 2020_BESCHLUSS (.pdf)

Datenstand vom 06.02.2020 15:42 Uhr