Der Entwurf des Haushaltsplans 2020 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.11.2019 vorgestellt und beraten. Einsparungs- bzw. Änderungsvorschläge wurden vom Gemeinderat nicht vorgebracht. Wie in der Vorlage vom 25.11.2019 beschrieben, werden bei der Erstellung des endgültigen Zahlenwerks neu vorliegende „Erkenntnisse“ von der Verwaltung berücksichtigt.
Die Änderungen zwischen „Entwurfsfassung“ und „Beschlussversion“ wurden von der Verwaltung in einer Excel-Liste dokumentiert, die dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt und in der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2020 erläutert wird.
Der nun vorliegende Haushaltsplan für das Jahr 2020 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt und besteht aus
- Haushaltssatzung
- Vorbericht
- Allgemeines
- Jahresabschluss 2018
- Rechnungsergebnis 2019
- Überblick über das Haushaltsjahr 2020
- Ergebnishaushalt 2020
- Finanzhaushalt 2020
- Finanzhaushalt 2020 – Investitionen
- Schuldenübersicht nach Kostenstellen
- Mittelfristige Finanzplanung
- Ergebnishaushalt
- Finanzhaushalt
- Investitionsprogramm
- Schlussbetrachtung
- Gesamtergebnishaushalt
- Gesamtfinanzhaushalt
- Mittelfristige Finanzplanung
- Teilhaushalt 1 – Zentrale Verwaltung
- Teilhaushalt 2 – Schule und Kultur
- Teilhaushalt 3 – Soziales und Jugend
- Teilhaushalt 4 – Gesundheit und Sport
- Teilhaushalt 5 – Gestaltung der Umwelt
- Teilhaushalt 6 – Zentrale Finanzdienstleistungen
- Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt
- Haushaltsquerschnitt Finanzhaushalt
- Anlagen
- Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
- Stellenplan
- Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden
- Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Haushaltsplan Teil der Haushaltssatzung.
Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Während in der Entwurfsfassung noch mit einem Defizit von 542.330,00 € gerechnet wurde, wird nun in der Beschlussversion des Ergebnishaushalts 2020 ein Defizit von 337.210,00 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.
Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:
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Datengrundlage
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Rücklage
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31.12.2018
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Jahresabschluss 2018
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2.389.799,39 €
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Zuführung 2019
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Haushaltsplan 2019
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237.473,00 €
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31.12.2019
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2.627.272,39 €
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Entnahme 2020
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Entwurf 2020
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-337.210,00 €
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31.12.2020
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2.290.062,39 €
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Trotz einer Entnahme von 337.210,00 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2020 einen Bestand von 2.290.062,39 € aus.
Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen fünf Gründe:
- Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis (incl. Jagdpachtanteil) sieht einen Zuschussbedarf von 225.129,00 € vor.
- Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird mit 2.790.000,00 € kalkuliert. Das sind 210.000,00 € weniger als im Haushaltsplan 2019. Dies kann zumindest teilweise durch den Rückgang des Gewerbesteuerumlagesatzes von 68 % auf 35 % (Wegfall Zuschlag „Deutsche Einheit“) ausgeglichen werden.
- Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 156.477,00 € auf 1.890.717,00 €. Die Gründe liegen im Wesentlichem im Flächennutzungsplan und den Genehmigungsverfahren für die Zentralkläranlage und die Verbandssammler.
- Erhöhte Unterhaltungsaufwendungen in den Bereichen
- Feuerwehr (7 St. neue Tore, Ausgleich Bodenunebenheiten)
- Gymnasium (Fluchttüren UG, Putzschäden Klassenzimmer, Schließanlage)
- Abwasserbeseitigung (EKVO, Abbau Sanierungsstau, Johann-Peter-Hebel-Weg – Sanierung Mischwasser- und Schmutzwasserkanal)
- Umsetzung des DigitalPakts im Gymnasium
- Die Maßnahme wird mit 80% bezuschusst
- Die Betreuung des Verwaltungsnetzes und der Support der mobilen Endgeräte muss vom Schulträger übernommen werden – Voraussetzung für die Bezuschussung (VwV DigitalPakt)
Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf der Fortschreibung des Haushaltserlasses vom 08.11.2019. Die Entwicklung in den Jahren 2018 bis 2020 stellt sich wie folgt dar.
Entwicklung Finanzausgleich
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2018 (Ergebnis)
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2019
(Plan)
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2020
(Plan)
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Bedarfsmesszahl
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3.312.322
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3.444.012
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3.520.600
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Steuerkraftmesszahl
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3.099.234
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4.122.022
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4.364.600
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Schlüsselzahl
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0
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0
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0
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Sockelgarantie
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213.088
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0
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0
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Steuerkraftsumme
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3.099.234
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4.122.022
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4.513.826
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Steuerkraftsumme je Einwohner *
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1.238,20
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1.680,40
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1.859,07
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* für das Jahr 2018 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2017 = 2.503 Einwohner
* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018 = 2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019 = 2.428 Einwohner
Für den Zeitraum 2018 bis 2020 ist eine deutliche Steigerung bei der Steuerkraftsumme erkennbar. Bei der Steuerkraftsumme je Einwohner ist zu berücksichtigen, dass die Einwohnerzahlen sinken.
Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. In ihm werden die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands dargestellt. Im Jahr 2020 nimmt der Zahlungsmittelbestand um 1.323.897,00 € ab.
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts 2020 beträgt 395.110,00 €. Somit können die Tilgungen nicht aus den laufenden Einzahlungen und Auszahlungen bedient werden. Stattdessen werden im Jahr 2020 die Tilgungsleistungen aus den liquiden Eigenmitteln entnommen. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt 2.048.585,00 €. Davon sollen 1.439.000,00 € über Darlehen finanziert werden.
Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2019 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 2.673.205,31 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2020 von -1.323.897,00 € verbleiben zum 31.12.2020 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 1.349.308,31 €. Davon sind 147.076,65 € für Rückstellungen gebunden. Die liquiden Eigenmittel liegen somit deutlich über der Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 142.247,54 €.
In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 5.668.900,00 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse vom 1.657.338,00 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf dem Bau des MTB-Gebäudes und auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost.
Die „freien“ liquiden Eigenmittel per 31.12.2020 von 1.202.231,66 € werden aber definitiv nicht ausreichen, das ambitionierte Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2023 zu finanzieren. Dieses ist nur durch die Gewährung von entsprechenden Fördermitteln durch das Land zu stemmen.
Insbesondere die prekäre Situation im Stadtwald und die hohen Umlageforderungen des GVV wirken sich allerdings negativ auf die Zahlungsmittel des Ergebnishaushalts aus. Der Ergebnishaushalt wird jedoch trotz Defizite ab dem Jahr 2021 wieder einen Zahlungsmittelüberschuss ausweisen.
Durch eine Umschuldung des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ können im Jahr 2021 rund 710.016,00 € an liquiden Mitteln an den Kernhaushalt rückgeführt werden. Durch die Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt wird die Verschuldung um netto 1.656.360,00 € auf 5.092.158,00 € steigen. Ab dem Jahr 2023 ist wieder mit einer Abnahme der Schulden zu rechnen. Die jährliche Tilgungsleistung liegt jedoch bei über 300.000,00 €, so dass jedes Jahr rund 6% der Kredite getilgt werden. Dies stellt einen hohen Wert dar. Die Stadt setzt ihre hohe Steuerkraft somit konsequent zum Abbau ihrer Schulden ein.
Bei der Abwägung der Finanzierungsmöglichkeiten (Eigenmittel / Darlehen 🡺 Zeitpunkt, Zinsentwicklung) ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Hausbanken ab dem Jahr 2020 die Freibeträge für Negativzinsen deutlich reduzieren, so dass bei weiterhin hoher Liquidität Negativzinsen nicht mehr vermieden werden können.