Haushaltssatzung 2020, Beratung und Beschlussfassung - Haushaltsplan 2020 - Stellenplan 2020 - Mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 10

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans 2020 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.11.2019 vorgestellt und beraten. Einsparungs- bzw. Änderungsvorschläge wurden vom Gemeinderat nicht vorgebracht. Wie in der Vorlage vom 25.11.2019 beschrieben, werden bei der Erstellung des endgültigen Zahlenwerks neu vorliegende „Erkenntnisse“ von der Verwaltung berücksichtigt.

Die Änderungen zwischen „Entwurfsfassung“ und „Beschlussversion“ wurden von der Verwaltung in einer Excel-Liste dokumentiert, die dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt und in der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2020 erläutert wird.

Der nun vorliegende Haushaltsplan für das Jahr 2020 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt und besteht aus

  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
    • Allgemeines
    • Jahresabschluss 2018
    • Rechnungsergebnis 2019
    • Überblick über das Haushaltsjahr 2020
    • Ergebnishaushalt 2020
    • Finanzhaushalt 2020
    • Finanzhaushalt 2020 – Investitionen
    • Schuldenübersicht nach Kostenstellen
    • Mittelfristige Finanzplanung
      • Ergebnishaushalt
      • Finanzhaushalt
      • Investitionsprogramm
    • Schlussbetrachtung
  • Gesamtergebnishaushalt
  • Gesamtfinanzhaushalt
  • Mittelfristige Finanzplanung
  • Teilhaushalt 1 – Zentrale Verwaltung
  • Teilhaushalt 2 – Schule und Kultur
  • Teilhaushalt 3 – Soziales und Jugend
  • Teilhaushalt 4 – Gesundheit und Sport
  • Teilhaushalt 5 – Gestaltung der Umwelt
  • Teilhaushalt 6 – Zentrale Finanzdienstleistungen
  • Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt
  • Haushaltsquerschnitt Finanzhaushalt
  • Anlagen
    • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
    • Stellenplan
    • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden
    • Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Haushaltsplan Teil der Haushaltssatzung.

Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Während in der Entwurfsfassung noch mit einem Defizit von 542.330,00 € gerechnet wurde, wird nun in der Beschlussversion des Ergebnishaushalts 2020 ein Defizit von 337.210,00 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.
Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:

 
Datengrundlage
Rücklage
31.12.2018
Jahresabschluss 2018
2.389.799,39 €
Zuführung 2019
Haushaltsplan 2019
237.473,00 €
31.12.2019
 
2.627.272,39 €
Entnahme 2020
Entwurf 2020
-337.210,00 €
31.12.2020
 
2.290.062,39 €

Trotz einer Entnahme von 337.210,00 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2020 einen Bestand von 2.290.062,39 € aus.

Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen fünf Gründe:
  • Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis (incl. Jagdpachtanteil) sieht einen Zuschussbedarf von 225.129,00 € vor.
  • Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird mit 2.790.000,00 € kalkuliert. Das sind 210.000,00 € weniger als im Haushaltsplan 2019. Dies kann zumindest teilweise durch den Rückgang des Gewerbesteuerumlagesatzes von 68 % auf 35 % (Wegfall Zuschlag „Deutsche Einheit“) ausgeglichen werden.
  • Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 156.477,00 € auf 1.890.717,00 €. Die Gründe liegen im Wesentlichem im Flächennutzungsplan und den Genehmigungsverfahren für die Zentralkläranlage und die Verbandssammler.
  • Erhöhte Unterhaltungsaufwendungen in den Bereichen
    • Feuerwehr (7 St. neue Tore, Ausgleich Bodenunebenheiten)
    • Gymnasium (Fluchttüren UG, Putzschäden Klassenzimmer, Schließanlage)
    • Abwasserbeseitigung (EKVO, Abbau Sanierungsstau, Johann-Peter-Hebel-Weg – Sanierung Mischwasser- und Schmutzwasserkanal)
  • Umsetzung des DigitalPakts im Gymnasium
    • Die Maßnahme wird mit 80% bezuschusst
    • Die Betreuung des Verwaltungsnetzes und der Support der mobilen Endgeräte muss vom Schulträger übernommen werden – Voraussetzung für die Bezuschussung (VwV DigitalPakt)

Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf der Fortschreibung des Haushaltserlasses vom 08.11.2019. Die Entwicklung in den Jahren 2018 bis 2020 stellt sich wie folgt dar.

Entwicklung Finanzausgleich
2018
(Ergebnis)
2019
(Plan)
2020
(Plan)
Bedarfsmesszahl
3.312.322
3.444.012
3.520.600
Steuerkraftmesszahl
3.099.234
4.122.022
4.364.600
Schlüsselzahl
0
0
0
Sockelgarantie
213.088
0
0
Steuerkraftsumme
3.099.234
4.122.022
4.513.826
Steuerkraftsumme je Einwohner *
1.238,20
1.680,40
1.859,07

* für das Jahr 2018 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2017        =        2.503 Einwohner
* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018        =        2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019        =        2.428 Einwohner

Für den Zeitraum 2018 bis 2020 ist eine deutliche Steigerung bei der Steuerkraftsumme erkennbar. Bei der Steuerkraftsumme je Einwohner ist zu berücksichtigen, dass die Einwohnerzahlen sinken.

Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. In ihm werden die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands dargestellt. Im Jahr 2020 nimmt der Zahlungsmittelbestand um 1.323.897,00 € ab.
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts 2020 beträgt 395.110,00 €. Somit können die Tilgungen nicht aus den laufenden Einzahlungen und Auszahlungen bedient werden. Stattdessen werden im Jahr 2020 die Tilgungsleistungen aus den liquiden Eigenmitteln entnommen. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt  2.048.585,00 €. Davon sollen 1.439.000,00 € über Darlehen finanziert werden.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2019 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 2.673.205,31 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2020 von -1.323.897,00 € verbleiben zum 31.12.2020 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 1.349.308,31 €. Davon sind 147.076,65 € für Rückstellungen gebunden. Die liquiden Eigenmittel liegen somit deutlich über der Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 142.247,54 €.

In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 5.668.900,00 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse vom 1.657.338,00 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf dem Bau des MTB-Gebäudes und auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost.

Die „freien“ liquiden Eigenmittel per 31.12.2020 von 1.202.231,66 € werden aber definitiv nicht ausreichen, das ambitionierte Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2023 zu finanzieren. Dieses ist nur durch die Gewährung von entsprechenden Fördermitteln durch das Land zu stemmen.
Insbesondere die prekäre Situation im Stadtwald und die hohen Umlageforderungen des GVV wirken sich allerdings negativ auf die Zahlungsmittel des Ergebnishaushalts aus. Der Ergebnishaushalt wird jedoch trotz Defizite ab dem Jahr 2021 wieder einen Zahlungsmittelüberschuss ausweisen.
Durch eine Umschuldung des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ können im Jahr 2021 rund 710.016,00 € an liquiden Mitteln an den Kernhaushalt rückgeführt werden. Durch die Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt wird die Verschuldung um netto 1.656.360,00 € auf 5.092.158,00 € steigen. Ab dem Jahr 2023 ist wieder mit einer Abnahme der Schulden zu rechnen. Die jährliche Tilgungsleistung liegt jedoch bei über 300.000,00 €, so dass jedes Jahr rund 6% der Kredite getilgt werden. Dies stellt einen hohen Wert dar. Die Stadt setzt ihre hohe Steuerkraft somit konsequent zum Abbau ihrer Schulden ein.  

Bei der Abwägung der Finanzierungsmöglichkeiten (Eigenmittel / Darlehen 🡺 Zeitpunkt, Zinsentwicklung) ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Hausbanken ab dem Jahr 2020 die Freibeträge für Negativzinsen deutlich reduzieren, so dass bei weiterhin hoher Liquidität Negativzinsen nicht mehr vermieden werden können.

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.01.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 €
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.077.608
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
8.414.818
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-337.210
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-337.210

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.492.724
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.887.834
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-395.110
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
875.093
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
2.923.678
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-2.048.585
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-2.443.695
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
1.439.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
319.202
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.119.798
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.323.897

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                     Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        1.439.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.661.900 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.200.000 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Änderungen, die zwischen der „Entwurfsfassung“ und der nun vorliegenden „Beschlussversion“ des Haushaltsplanes 2020 zwischenzeitlich eingetreten sind, werden dem Gremium von Rechnungsamtsleiter Stähle einzeln vorgetragen und eingehend erläutert.

Stadträtin Münzer führt aus, dass man dem Haushaltsplan 2020 alles in allem zustimmen könne. Derzeit befinde sich die Stadt jedoch in einer fiskalischen Abwärtsspirale, weshalb sie die vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen „Luisenstraße“ und „Zufahrt Campingplatz“ sehr kritisch sehe. Aus diesem Grund werde sie sich bei der Beschlussfassung der Haushaltssatzung enthalten. Gleichzeitig hoffe sie, dass sich die Finanzsituation in 2021 wieder bessere.
Der Vorsitzende verweist darauf, dass es die momentane städtische Finanzlage zulasse, die für dieses Jahr geplanten und vom Gemeinderat beschlossenen investiven Maßnahmen durchzuführen. Diese seien für den Erhalt und für die Verbesserung der Infrastruktur wichtig, würde man diese Investitionen nicht tätigen bzw. verschieben, wäre dies eindeutig ein Rückschritt.
Die Stadträte Dr. Sladek, Gierth und Knobel halten diesen Ansatz ebenfalls für richtig.

Beschluss

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.01.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 €
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.077.608
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
8.414.818
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-337.210
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-337.210

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.492.724
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.887.834
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-395.110
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
875.093
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
2.923.678
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-2.048.585
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-2.443.695
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
1.439.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
319.202
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.119.798
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.323.897

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                     Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        1.439.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.661.900 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.200.000 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltung von Stadträtin Münzer)

Dokumente
154_Haushaltsplan 2020_SAP_BESCHLUSS (.pdf)
154_Haushaltsplan 2020_Veränderungsliste (.pdf)

Datenstand vom 06.02.2020 15:42 Uhr