Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses auf Flst.-Nr. 840 (Tunauer Straße)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Grundbuch sind Dienstbarkeiten gegenüber der EWS und ED eingetragen (Leitungsrechte usw.).

Der Bauherr beabsichtigt den Bau eines Wohnhauses. Das Gebäude soll eingeschossig mit Satteldach (bis ca. 45 ° Dachneigung) errichtet werden.

Achtung:
Das geplante Gebäude befindet sich teilweise im HQ-100-Bereich. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist es grundsätzlich untersagt, Gebäude zu errichten oder zu erweitern. Eine Ausnahmegenehmigung ist nur möglich, wenn im Einzelfall das Vorhaben

  • die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird,
  • den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
  • den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
  • hochwasserangepasst gebaut wird.

Da für das geplante Gebäude eine Baugenehmigung erforderlich ist, entscheidet die zuständige Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde über die Ausnahmegenehmigung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten. Auf die Hochwasserproblematik wird hingewiesen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle gibt dem Gemeinderat den Bauantrag mit entsprechenden Erläuterungen bekannt.
Stadtrat Schröder tut sich schwer mit der Befürwortung der Bauvoranfrage. Er befürchtet, dass mit Genehmigung des Bauvorhabens möglicherweise Maßnahmen zum Hochwasserschutz auf die Stadt zukommen könnten.
Bauamtsleiter Wunderle verweist auf die in der Sitzungsvorlage angeführten Auflagen, die seitens des Bauantragsstellers (und nicht von der Gemeinde) zu erfüllen sind, um überhaupt eine Ausnahmegenehmigung für den Bau des Wohnhauses im festgesetzten Überschwemmungsgebiet zu erhalten. In dieser Hinsicht werde das Baurechtsamt die Bauvoranfrage genauestens prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten. Auf die Hochwasserproblematik wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltungen von Stadträtin Strohmaier und Stadtrat Schröder)

Datenstand vom 06.02.2020 15:42 Uhr