Stadtwald Schönau im Schwarzwald, Forstbetriebsplan 2020 - Beratung und Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Kurzfassung des Betriebsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2020 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.
Der Plan wird dem Gremium in der Sitzung von Dr. Suchomel vorgestellt und erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020 zu.

Rechtslage

§ 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt Dr. Christian Suchomel und Revierleiter Wolfram Scherb als Vertreter des Forstbezirks Todtnau herzlich willkommen.
Im Folgenden erläutert Dr. Suchomel den Anwesenden mittels einer Präsentation den vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020. Er geht dabei zunächst auf die Wirtschaftsziele mit den Zielbereichen, Ökonomie, Ökologie und Soziales ein. Als wesentlichste Aussagen werden hierzu festgehalten:

  • Die Produktion des nachhaltigen und umweltfreundlichen Rohstoffs Holz werde seit 2018 durch die Folgen des Klimawandels massiv beeinträchtigt.
  • Es sei davon auszugehen, dass 2020 die Massenvermehrung von Borkenkäfern noch andauere.
  • Dieser Gefahr für den Stadtwald soll durch geeignete Maßnahmen konsequent entgegengewirkt werden. Dazu gehöre insbesondere auch die Entnahme von käferbefallenen Bäumen.
  • Der zu erwartende Umfang erfordere ausnahmsweise eine pauschale Planung von zufälligen Nutzungen (3.350 Fm Käferholz).
  • Aufgrund der europaweit anhaltenden Kalamität sei die Lage am Holzmarkt
    (v.a. Fi, Ta, schlechte Qualitäten) äußerst angespannt. Eine merkliche Entspannung zeichne sich aktuell nicht ab.
  • Vor diesem Hintergrund sollte auch im Jahr vom Einschlag frischer Fichte und Tanne möglichst abgesehen werden. Sollte sich der Holzmarkt ändern, müsse entsprechend reagiert werden.
  • Die klimabedingten Waldschäden in den Jahren 2018/19 hätten verdeutlicht, wie wichtig der Aufbau bzw. die Entwicklung naturnaher, strukturreicher und vor allem klimastabiler Waldbestände sei.
  • Um die vielfältigen Funktionen und Leistungen des Waldes für die Gesellschaft (u.a. Bodenschutz, Trinkwasserspeicher) nachhaltig zu sichern, dürfe und soll auf diesbezüglich notwendige (!) Maßnahmen trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nicht verzichtet werden
  • Im Jahr 2020 beschränke sich der Forstbetrieb vorrangig auf lokal angepasste Pflegemaßnahmen und auf die Wiederbewaldung erster Schadflächen. Dies diene zudem der Sicherung des langfristig angestrebten Nadelbaumanteils (40%). Im Übrigen erfolge die Verjüngung des Gemeindewalds in der Regel durch die Natur.
  • Die Umsetzung des von der Stadt Schönau beschlossenen Alt- und
    Totholzkonzepts werde fortgesetzt.
  • Der Regiebetrieb mit den eigenen Waldarbeitern bleibe erhalten und die „Azubi-Gruppe“ des GVV werde im vereinbarten Rahmen im Stadtwald eingesetzt.

Zum vorliegenden Betriebsplan-Entwurf hält Dr. Suchomel weiter fest, dass Im Forstwirtschaftsjahr 2020 ein planmäßiger Holzeinschlag mit einer Nutzung von 7.600 Efm vorgesehen sei. Aufgrund der geschilderten Einflüsse müsse jedoch in diesem Jahr mit einem negativen Betriebsergebnis von rund 225.000 € gerechnet werden, sofern sich die Holzmarktlage gegenüber der aktuellen Prognose nicht verändere/verschlechtere und keine sonstigen Störungen im Betriebsablauf (z.B. Schäden durch Sturm, Schneebruch) auftreten.
Der Betriebsplan 2020 sehe Ausgaben von 488.500 € und Einnahmen von 263.371 € vor.

Über den vorliegenden Betriebsplan schließt sich eine kurze Aussprache an, in der von Dr. Suchomel Fragen zur Käferkalamität, der Wiederbewaldung und zu den Holzpreisen beantwortet werden.

Stadtrat Schlageter kritisiert, dass ein Teil des neuen Premiumwanderweges „Belchen-Steig“ durch Forstarbeiten beschädigt worden sei.
Dem Vorsitzenden ist hiervon nichts bekannt, er werde den Hinweis jedoch prüfen lassen.

Der Vorsitzende hält abschließend als Fazit fest, dass das für das diesjährige Forstwirtschaftsjahr prognostizierte Defizit zwar schmerze, die Ergebnisse des Forsthaushaltes jedoch immer im Durchschnitt der zehnjährigen periodischen Betriebsplanung gesehen und abschließend beurteilt werden müssen. Als wichtiges Ziel für die Zukunft sollte sein, die eigenen Waldarbeiter vermehrt im Stadtwald einzusetzen.

Er dankt sodann Dr. Suchomel für den guten und fachlich fundierten Vortrag. Ein herzliches Dankeschön für gute Arbeit gehe an alle Mitarbeiter des Forstbezirks und der Forstbetriebsgemeinschaft. Ein besonderes Dankeschön richtet er an Revierleiter Wolfram Scherb und an die Waldarbeiter.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020 zu.
Mit diesem Beschluss geht die Bitte an die Forstverwaltung einher, die Einsatzstunden der GVV-Waldarbeiter im Stadtwald ab dem Forstwirtschaftsjahr 2020 angemessen zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Betriebsplan_2020 (.pdf)

Datenstand vom 06.02.2020 15:42 Uhr