Fragestunde für den Bürger


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer, der die Hauseigentümergemeinschaft Friedrichstraße 38 a vertritt, meldet sich zu Wort und weist im Zusammenhang mit dem heute unter Punkt 4 der Tagesordnung zu behandelnden Bauantrag (Erweiterung des bestehenden Netto-Marktes) auf unhaltbare Zustände hin, die durch den Markt hervorgerufen werden und die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betreffen.

So werden in der Anlieferzone abgelaufene Lebensmittel abgestellt und die dort stehende Restmülltonne mitsamt dem Abfall sei wegen Überfüllung öfters über mehrere Tage offen. Diese Art und Weise der Mülllagerung ziehe Ratten, Mäuse und Ungeziefer an, was sich besonders im Sommer zum Gesundheitsproblem entwickeln könne. Der Vorgänger-Markt habe die Lebensmittel im Lager deponiert; seit dem Betrieb des Netto-Marktes werde die eigentliche Anlieferzone aber immer mehr zum öffentlich sichtbaren Müllabladeplatz. Dieses negative äußere Erscheinungsbild  sei für einen Luftkurort eine schlechte Werbung.
 
Durch den geplanten Anbau werde der jetzige Zustand sicherlich nicht besser, denn mehr Verkaufsfläche bedeute logischerweise mehr Abfall. Niemand fühle sich für die Sauberkeit im Außenbereich des Markes zuständig und Hausmeisterdienste werden - im Gegensatz zum Vorgänger-Markt - vom jetzigen Marktbetreiber keine wahrgenommen.  Dieses Verhalten könne in letzter Konsequenz auch zu einem Wertverlust der Häuser führen.

Weiter führt der Zuhörer aus, dass es der Hauseigentümergemeinschaft nicht um die Beeinträchtigung privater Interessen, sondern um die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehe, die durch die vorgetragenen Tatsachen gefährdet werde.
Deshalb frage er an, ob die Stadt die Befürwortung des Bauantrags nicht mit Auflagen verknüpfen könne, mit denen die vorgetragenen unhaltbaren Zustände durch den Marktbetreiber oder den Eigentümer der Immobilie dauerhaft beseitigt werden.

Der Vorsitzende dankt dem Zuhörer für seine Ausführungen, die von der Hauseigentümergemeinschaft auch schriftlich formuliert wurden und dem Gemeinderat als Tischvorlage vorliegen. Er erwähnt außerdem, dass zu diesem Bauantrag ein weiteres Schreiben der Hausverwaltung Friedrichstr. 38 a bei der Stadt eingegangen sei.
Zu der Frage des Zuhörers erklärt der Vorsitzende, dass die vorgetragenen öffentlich-rechtlichen Belange rechtlich nicht mit dem Bauantragsverfahren verknüpft werden können. Die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen der Hauseigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung werde er jedoch mit dem Bauantrag an die zuständigen Stellen des Landratsamtes mit der Bitte um Prüfung weiterleiten.

Datenstand vom 06.02.2020 15:42 Uhr