Annahme von Spenden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 16.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 10

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 20.09.2019 bis 05.12.2019 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 1.400,00 € und die Weiterleitung der Spende in Höhe von 500,00 € an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende dankt für die freizügigen Geldspenden, mit denen die Arbeit der Stadt und des Gemeindeverwaltungsverbandes unterstützt werde. Er lässt sodann über die Annahme der Geldspenden abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 1.400,00 € und die Weiterleitung der Spende in Höhe von 500,00 € an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 27.12.2019 09:24 Uhr