Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Jahresabschluss 2018 - Feststellungsbeschluss gem. § 16 Eigenbetriebsgesetz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 16.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 8

Sachverhalt

Der zum 01.01.1995 gegründete Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau“ und der zum 01.03.2012 gegründete Eigenbetrieb „Seniorenzentrum Schönau“ wurden zum 01.01.2015 zum Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ mit den Betriebszweigen „Wohnraumvermietung“ und „Seniorenzentrum“ verschmolzen. Diese Verschmelzung wurde in der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2014 einstimmig beschlossen. Gleichzeitig wurde eine neue einheitliche Betriebssatzung erlassen.

Für die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs gilt das Eigenbetriebsgesetz und die Eigenbetriebsverordnung. Diese erlauben ein Wahlrecht zwischen der kommunalen Doppik für den Kernhaushalt und einer HGB-Variante. Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wird nach der HBG-Variante geführt.

Im Jahr 2018 wurden folgende Objekte durch den Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ verwaltet:

  • Betriebszweig Seniorenzentrum
    • 11 Wohnungen
    • zwei sonstige Mieteinheiten

  • Betriebszweig Wohnraumvermietung
    • acht Wohngebäude mit insgesamt  31 Wohnungen
    • drei Eigentumswohnungen
      • davon eine ohne Mietentgelt

Der Jahresabschluss 2018 wurde nach den rechtlichen Vorgaben aufgestellt. Er besteht aus
 
  • der Bilanz,
  • der Gewinn- und Verlustrechnung und
  • dem Anhang sowie
  • einem Lagebericht.

Der Jahresabschluss wird dem Gemeinderat vollumfänglich zur Verfügung gestellt und in der Gemeinderatssitzung erläutert.

Für jedes Gebäude bzw. jede Eigentumswohnung des Eigenbetriebs ist eine eigene Kostenstelle angelegt. Diese Struktur ermöglicht es der Verwaltung, mit wenig Aufwand, für jedes Objekt eigene Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anzustellen.

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2018 werden nun die Ergebnisse des Jahres 2018 und die seit dem Jahr 2016 fortgeschriebenen Ergebnisse dem Gemeinderat als nichtöffentliche Anlage zur Verfügung gestellt. Die Auswertung erfolgt auf der Ebene der Kostenstellen. Es werden lediglich die Ergebnisse der einzelnen Kostenstellen (Überschuss/Defizit) dargestellt. Eine detailliertere Betrachtung ist bei Bedarf problemlos möglich. Je mehr Perioden die Auswertung umfasst, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse.

Die Fortschreibung der Kostenstellen betrifft das interne Rechnungswesen und wird deshalb als nichtöffentliche Anlage dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 16.12.2019 den Jahresabschluss für das Jahr 2018 mit folgenden Werten fest:

1.
Erfolgsplan
EUR
1.1
Summe der Erträge
277.594,41
1.2
Summe der Aufwendungen
248.824,08
1.3
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
28.770,33
2.
Vermögensplan

2.1
Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
631.406,12
2.2
Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
640.205,42
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss für das lfd. Jahr
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
-8.799,30
2.4
Deckungsmittelüberhang aus Vorjahren
77.571,65
2.5
Veränderung der Deckungsmittel
-8.799,30
2.6
Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit, 
Deckungsmittelüberhang (Saldo aus 2.4 bis 2.5)
68.772,35
3.
Bilanz

3.1
Anlagevermögen
3.428.544,30
3.2
Umlaufvermögen
106.888,19
3.3
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.2)
3.535.432,49
3.4
Stammkapital
1.200.000,00
3.5
Rücklagen
500.000,00
3.6
Gewinnvortrag / Verlustvortrag
147.599,45
3.7
Jahresgewinn / Jahresverlust
28.770,33
3.8
Empfangene Ertragszuschüsse
66.841,75
3.9
Rückstellungen
0,00
3.10
Verbindlichkeiten
1.591.968,81
3.11
Passive Rechnungsabgrenzung (Zinsen Darlehen)
252,15
3.12
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.4 bis 3.11)
3.535.432,49

Der Jahresgewinn von 27.770,33 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Rechtslage

§ 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der vorliegende Jahresabschluss wird von Rechnungsamtsleiter mit detaillierten Erläuterungen in komprimierter Form vorgestellt.

Beschluss

Auf Grund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 16.12.2019 den Jahresabschluss für das Jahr 2018 mit folgenden Werten fest:

1.
Erfolgsplan
EUR
1.1
Summe der Erträge
277.594,41
1.2
Summe der Aufwendungen
248.824,08
1.3
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
28.770,33
2.
Vermögensplan

2.1
Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
631.406,12
2.2
Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
640.205,42
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss für das lfd. Jahr
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
-8.799,30
2.4
Deckungsmittelüberhang aus Vorjahren
77.571,65
2.5
Veränderung der Deckungsmittel
-8.799,30
2.6
Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit, 
Deckungsmittelüberhang (Saldo aus 2.4 bis 2.5)
68.772,35
3.
Bilanz

3.1
Anlagevermögen
3.428.544,30
3.2
Umlaufvermögen
106.888,19
3.3
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.2)
3.535.432,49
3.4
Stammkapital
1.200.000,00
3.5
Rücklagen
500.000,00
3.6
Gewinnvortrag / Verlustvortrag
147.599,45
3.7
Jahresgewinn / Jahresverlust
28.770,33
3.8
Empfangene Ertragszuschüsse
66.841,75
3.9
Rückstellungen
0,00
3.10
Verbindlichkeiten
1.591.968,81
3.11
Passive Rechnungsabgrenzung (Zinsen Darlehen)
252,15
3.12
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.4 bis 3.11)
3.535.432,49

Der Jahresgewinn von 27.770,33 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
154_4100_Jahresabschluss Eigenbetrieb_2018 (.pdf)

Datenstand vom 27.12.2019 09:24 Uhr