Nutzungsänderung eines Blumengeschäftes in Imbiss auf Flst.-Nr. 256/2 (Talstraße 26)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 16.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Nutzungsänderung befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Wunderle gibt den Antrag auf Nutzungsänderung mit entsprechenden Erläuterungen bekannt.
Besonders verweist er darauf, dass das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahngelände“ liege und der betroffene Bereich im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen sei. Nach § 6 Baunutzungsverordnung seien in Mischgebieten Schank- und Speisewirtschaften baurechtlich zulässig, weshalb nach Auskunft der Baurechtsbehörde der Nutzungsänderungsantrag genehmigt werde, wobei sicherlich die Stellplatzfrage geklärt werden müsse.
In der Aussprache wird von mehreren Mitgliedern des Gemeinderats auf die begrenzten Parkmöglichkeiten vor dem Gebäude hingewiesen. Hauptsächlich wird
befürchtet, dass Besucher des Imbissbetriebs ihre Fahrzeuge vor dem Gebäude im Bereich der B 317 kurzzeitig parken und es dadurch zu Verkehrsbehinderungen kommen könnte.
Der Gemeinderat kommt überein, in der gemeindlichen Stellungnahme gegenüber dem Baurechtsamt auf die begrenzten Parkmöglichkeiten und den Nachweis der für den Imbiss-Betrieb notwendigen Stellplätze hinzuweisen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Nutzungsänderung befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Allerdings ist die Baurechtsbehörde auf die begrenzten Parkmöglichkeiten vor dem Gebäude und den damit verbundenen Nachweis der notwendigen Stellplätze hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2
, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von den Stadträten Schröder und Strohmeier).
Datenstand vom 27.12.2019 09:24 Uhr