BgA Wasserversorgung - Jahresabschluss 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 16.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Wasserversorgungsbetrieb der Stadt Schönau im Schwarzwald stellt gemäß § 4 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) dar und unterliegt somit der Körperschaftsteuer. Die Umsatzsteuerpflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (altes Recht 🡺 bis 31.12.2020). Danach sind die juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art gewerblich tätig. Obwohl der Wasserversorgungsbetrieb als Regiebetrieb im Kernhaushalt geführt wird, ergibt sich somit im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung die Notwendigkeit, das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Hierfür gibt es grundstäztlich zwei Möglichkieten:

  • Jahresüberschuss/Jahresfelhlbetrag nach Bilanz
  • Gewinn/Verlust lt. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EKStG

Da die Bilanz gegenüber der Einnahmenüberschussrechnung deutliche Vorteile im Hinblick auf Transparenz und somit umfangreichere Auskunftsmöglichkeiten gewährt, wird bei Wasserversorgungsbetrieb der Stadt Schönau im Schwarzwald die Einkommensermittlung nach Bilanz vorgenommen.

Die Jahresabschlusstätigkeiten werden vom Büro Amann und Jörger PartG vorgenommen. Dazu gehören u.a.:

  • Erstellung der GuV für den Wasserversorgungsbetrieb
  • Erstellung der Bilanz für den Wasserversrogungsbetrieb
  • Ermittlung des zu versteuerende Einkommens
  • Ermittlung des Gewinnvortrags/Verlustvortrags
  • Körperschaftsteuererklärung für den BgA Wasserversorgung mit allen
         erforderlichen Anlagen
  • Berichtigung der gesamtgemeindlichen Umsatzsteuererklärung aufgrund des
steuerrechtlichen Abschlusses des Wasserversorgungsbetriebs. Der Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetrieb hat Auswirkungen auf die bereits erfolgte Umsatzsteuererklärung durch die Verwaltung.  

Die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz des Wasserversorgungsbetriebs werden dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt. Die wesentlichen Ergebnisse werden an dieser Stelle komprimiert dargestellt:

  1. Das Wirtschaftsjahr 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss von 9.801,30 € (Vorjahr Jahresüberschuss von 14.109,33 €) ab.

  1. Der Wasserpreis beträgt seit dem 01.01.2018 = 1,51 €/m³.

  1. Die Erträge aus dem Verkauf von Wasser betrugen 2018 = 210.494,77 € (Verbrauchs- und Grundgebühren). Es wurden insgesamt 127.406 m³ verkauft. Der Erträge des Jahres 2017 betrugen 253.802,86 €, bei einem Verkauf von 124.999 m³. Der Wasserpreis nahm von 1,86 €/m³ im Jahr 2017 auf 1,51 €/m³ im Jahr 2018 ab.

  1. Bei einer Wasserbereitstellung von 160.497 m³ (Vorjahr 158.110 m³) wurden
127.406 m³ verkauft (Vorjahr 124.999 m³).

  1. Die Eigenkapitalausstattung des Wasserversorgungsbetriebs beträgt 37,74 % (Vorjahr 35,62 %). Sie liegt damit über der von der Finanzverwaltung für die Verzinsung innerer Darlehen geforderte Mindestkapitalausstattung von 30 %.

  1. Der Jahresüberschuss aus der GuV des Jahres 2018 beträgt 9.801,30 € und wird mit dem bilanziellen Verlustvortrag von 144.439,42 € verrechnet.

  1. Für das Jahr 2018 ergibt sich keine Körperschaftsteuer. Vorauszahlungen wurden nicht festgesetzt. Der Verlustvortrag vermindet sich bei der Körperschaftsteuer auf 154.404 €. Dieser Verlustvortrag kann mit zukünftigen positiven Einkünften verrechnet werden.

  1. Der Jahresabschluss 2018 des Wasserversorgungsbetriebs ist durch den Gemeinderat festzustellen.

Beschlussvorschlag

Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebs per 31.12.2018

Der Gemeinderat nimmt von dem Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebs für das Wirtschaftsjahr 2018 Kenntnis. Das Ergebnis wird wie folgt festgestellt:

  1. Gesamterträge        220.598,63 €
  2. Gesamtaufwendungen        210.797,33 €
  3. Jahresüberschuss        9.801,30 €
  4. Verlustvortrag per 31.12.2018        -144.439,42 €
  5. Verlustvortrag auf neue Rechnung        -134.638,12 €
  6. Bilanzsumme (Aktiva/Passiva)        828.787,38 €
  7. Zunahme des Anlagekapitals um        106.140,51 €
                       auf 654.366,15 €

Rechtslage

§§ 4,7 Körperschaftsteuergesetz; §§ 1, 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der wesentliche Inhalt des vorliegenden Jahresabschlusses wird den Anwesenden von Rechnungsamtsleiter Stähle vorgestellt und erläutert.
Eine Aussprache zum Jahresabschluss wird nicht gewünscht.

Beschluss

Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebs per 31.12.2018

Der Gemeinderat nimmt von dem Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebs für das Wirtschaftsjahr 2018 Kenntnis. Das Ergebnis wird wie folgt festgestellt:

  1. Gesamterträge        220.598,63 €
  2. Gesamtaufwendungen        210.797,33 €
  3. Jahresüberschuss        9.801,30 €
  4. Verlustvortrag per 31.12.2018        -144.439,42 €
  5. Verlustvortrag auf neue Rechnung        -134.638,12 €
  6. Bilanzsumme (Aktiva/Passiva)        828.787,38 €
  7. Zunahme des Anlagekapitals um        106.140,51 €
                       auf 654.366,15 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
BgA Wasserversorgung - Bilanz_2018 (.pdf)
BgA Wasserversorgung - GuV_2018 (.pdf)

Datenstand vom 27.12.2019 09:24 Uhr