Haushaltsplan 2020, Beratung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 25.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt.

Der Entwurf besteht aus
  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
  • Gesamtergebnishaushalt
    • Darstellung des wesentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts
  • Gesamtfinanzhaushalt
    • Finanzhaushalt – Investitionsprogramm 2020
    • Ermächtigungsübertragung 2019 nach 2020 (gebundene Liquidität)
  • Schuldenübersicht nach Kostenstellen
  • Mittelfristige Finanzplanung
    • Ergebnishaushalt (noch nicht gerechnet)
    • Finanzhaushalt – Investitionsprogramm 2021 bis 2023
  • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
  • Schlussbetrachtung
  • Anlagen
    • Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
    • Stellenplan
    • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden

Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Im Ergebnishaushalt 2020 wird ein Defizit von 542.230 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.
Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:
 
Datengrundlage
Rücklage
31.12.2018
Jahresabschluss 2018
2.389.799,39
Zuführung 2019
Haushaltsplan 2019
237.473,00
31.12.2019
 
2.627.272,39
Entnahme 2020
Entwurf 2020
-542.330,00
31.12.2020
 
2.084.942,39

Trotz einer Entnahme von 542.330 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2020 einen Bestand von 2.084.942,39 € aus.

Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen fünf Gründe:
  • Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis sieht einen Zuschussbedarf von 225.129 € vor. Dazu kommen noch 22.500 € für die Sanierung des Schützenwegs. Diese Maßnahme wurde bereits im Jahr 2018 vom Gemeinderat vergeben. Eine Umsetzung noch im Jahr 2019 erscheint wenig realistisch.
  • Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird mit 2.660.000 € kalkuliert. Das sind 340.000 € weniger als im Haushaltsplan 2019. Dies kann zumindest teilweise durch den Rückgang des Gewerbesteuerumlagesatzes von 68 % auf 35 % (Wegfall Zuschlag „Deutsche Einheit“) ausgeglichen werden.
  • Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 156.527 € auf 1.890.767 €. Die Gründe liegen im Wesentlichem im Flächennutzungsplan und den Genehmigungsverfahren für die Zentralkläranlage und die Verbandssammler.
  • Erhöhte Unterhaltungsaufwendungen in den Bereichen
    • Feuerwehr (7 St. neue Tore, Ausgleich Bodenunebenheiten)
    • Gymnasium (Fluchttüren UG, Putzschäden Klassenzimmer, Schließanlage)
    • Abwasserbeseitigung (EKVO, Abbau Sanierungsstau, Johann-Peter-Hebel-Weg – Sanierung Mischwasser- und Schmutzwasserkanal)
  • Umsetzung des DigitalPakts im Gymnasium
    • Die Maßnahme wird mit 80% bezuschusst
    • Die Betreuung des Verwaltungsnetzes und der Support der mobilen Endgeräte muss vom Schulträger übernommen werden – Voraussetzung für die Bezuschussung (VwV DigitalPakt)

Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf der Fortschreibung des Haushaltserlasses vom 08.11.2019. Die Entwicklung in den Jahren 2018 bis 2020 stellt sich wie folgt dar.

Entwicklung Finanzausgleich
2018
(Ergebnis)
2019
(Plan)
2020
(Plan)
Bedarfsmesszahl
3.312.322
3.444.012
3.520.600
Steuerkraftmesszahl
3.099.234
4.122.022
4.364.600
Schlüsselzahl
0
0
0
Sockelgarantie
213.088
0
0
Steuerkraftsumme
3.099.234
4.122.022
4.513.826
Steuerkraftsumme je Einwohner *
1.238,20
1.680,40
1.859,07

* für das Jahr 2018 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2017        =        2.503 Einwohner
* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018        =        2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019        =        2.428 Einwohner

Für den Zeitraum 2018 bis 2020 ist eine deutliche Steigerung bei der Steuerkraftsumme erkennbar. Bei der Steuerkraftsumme je Einwohner ist zu berücksichtigen, dass die Einwohnerzahlen sinken.

Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. In ihm werden die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands dargestellt. Im Jahr 2020 nimmt der Zahlungsmittelbestand um 1.528.192 € ab.
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts 2020 beträgt 600.230 €. Somit können die Tilgungen nicht aus den laufenden Einzahlungen und Auszahlungen bedient werden. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt  2.061.585 €. Davon sollen 1.453.000 € über Darlehen finanziert werden.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2019 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 2.450.091,31 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2020 von -1.528.192 € verbleiben zum 31.12.2020 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 921.899,31 €. Davon sind 81.692,65 € für Rückstellungen gebunden. Die liquiden Eigenmittel liegen somit deutlich über der  Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 139.430,18 €.

Die „freien“ liquiden Eigenmittel von 840.206,66 € werden aber definitiv nicht ausreichen, das ambitionierte Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2023 zu finanzieren. Um hier eine verlässliche Aussage treffen zu können, muss zuerst die mittelfristige Finanzplanung des Ergebnishaushalts gerechnet werden. Die Situation im Stadtwald und die hohen Umlageforderungen des GVV wirken sich allerdings negativ auf die Zahlungsmittel des Ergebnishaushalts aus.
Durch eine Umschuldung des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ könnten ab dem Jahr 2021 rund 700.000 € an liquiden Mitteln dem Kernhaushalt rückgeführt werden. Bei der Abwägung der Finanzierungsmöglichkeiten (Eigenmittel / Darlehen 🡺 Zeitpunkt, Zinsentwicklung) ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Hausbanken ab dem Jahr 2020 die Freibeträge für Negativzinsen deutlich reduzieren, so dass bei weiterhin hoher Liquidität Negativzinsen nicht mehr vermieden werden können.

In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 5.700.898 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse vom 1.387.338 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf dem Bau des MTB-Gebäudes und auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2020 sollen in der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019 bzw. spätestens in der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2020 beschlossen werden. Die Verwaltung wird bis dahin Änderungswünsche des Gemeinderats und neue Erkenntnisse in den vorliegenden Entwurf einarbeiten.  

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle geht kurz auf den Sachverhalt der Sitzungsvorlage ein und stellt sodann den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2020 mit detaillierten Erläuterungen vor. Ergänzend weist er darauf hin, dass vorgesehen sei, die Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan in der öffentlichen Sitzung am 20.01.2020 zu beschließen.  

Zum Planentwurf werden aus der Mitte des Gemeinderats einige Verständnisfragen gestellt, die vom Rechnungsamtsleiter beantwortet werden.
Auf Anfrage des Vorsitzenden wird festgestellt, dass seitens des Gemeinderats zum Planentwurf keine Änderungswünsche bestehen. Insbesondere stimmt der Gemeinderat den für das kommende Haushaltsjahr vorgesehenen konsumtiven und investiven Maßnahmen einhellig zu.

Rechnungsamtsleiter Stähle erklärt abschließend, dass neue Erkenntnisse - welche Einfluss auf die Haushaltsansätze haben und bis zur Januar-Sitzung eintreten (z. B. Höhe der Gewerbesteuer) - selbstverständlich noch in das Planwerk eingearbeitet werden. Hierzu werde dann dem Gemeinderat eine entsprechende Veränderungsliste vorgelegt.  

Stadtrat Schröder spricht dem Rechnungsamtsleiter ein großes Lob für die gute Arbeit sowie für den fachlich fundierten und  verständlichen Vortrag aus. Diese Auslegung wird durch den Applaus der Anwesenden bekräftigt.

Dokumente
154_Haushaltsplan 2020_ENTWURF (.pdf)

Datenstand vom 02.12.2019 20:04 Uhr