Stadtsanierung "Stadtmitte Ost": Vorstellung der Vorbereitenden Untersuchungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 09.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.09.2019 ö 3

Sachverhalt

Nachdem zwischen den Jahren 2007 und 2015 die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte“ erfolgreich durchgeführt wurde, beabsichtigt die Stadt Schönau im Schwarzwald die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte Ost“.

Nach § 141 BauGB hat die Stadt vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen.

In der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2019 wurde die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen im zukünftigen Erneuerungsgebiet „Stadtmitte Ost“ beschlossen. Die örtliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 22.02.2019.

Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH wurde beauftragt, die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen.

Das erstellte Konzept zur Vorbereitenden Untersuchung liegt dieser Vorlage bei. Die KE wird das Konzept in der Sitzung vorstellen und erläutern.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Vorbereitenden Untersuchungen zustimmend zur Kenntnis und beschließt einen Antrag auf Städtebauförderung beim Regierungspräsidium Freiburg einzureichen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für die vorbereitende Untersuchung stehen im Jahr 2019 Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € zur Verfügung. Die laufenden Betreuungskosten werden in den Haushaltsplänen 2020 ff. veranschlagt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt Berit Ötinger von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH als Referentin zu diesem Tagesordnungspunkt herzlich willkommen.

Frau Ötinger stellt sodann dem Gremium mittels einer Beamer-Präsentation, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen im Detail vor. Sie geht dabei im Wesentlichen auf folgende Punkte ein:

  • Abgrenzung des Sanierungsgebietes
  • Beteiligung der Betroffenen und der Behörden
  • Zustand der im Sanierungsgebiet liegenden Gebäude (Mängel und Konflikte)
  • Neuordnungs- und Maßnahmenplan
  • Sanierungsziele
  • Kosten- und Förderrahmen
  • Weiteres Vorgehen

Bürgermeister Schelshorn dankt der Referentin für den Vortrag und erklärt, dass es im laufenden Verfahren weder von den Trägern öffentlicher Belange noch von privater Stimme negative Stimmen zum geplanten Sanierungsgebiet gegeben habe. Er sei guter Dinge, dass die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme im kommenden Frühjahr bewilligt werde. Das Sanierungsprogramm sei dann auf acht Jahre ausgelegt.

In der anschließenden Aussprache möchte Stadtrat Locker wissen, warum das ehemalige Frisetta-Gelände nicht in das Sanierungsgebiet mit aufgenommen wurde. Der Vorsitzende verweist hier auf die Sicherung und Erneuerung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes als eines der vordringlichsten Sanierungsziele. Dagegen handele es sich beim Frisetta-Gelände um eine Industriefläche, für welche es andere Fördermöglichkeiten gebe. Hierzu habe es bereits entsprechende Gespräche mit den Eigentümern gegeben.

Auf Frage von Stadträtin Stromaier erklärt der Vorsitzende, dass der geplante Verbandswerkhof auf Gemarkung Utzenfeld in der ehemaligen Reithalle des Reiterhofs Finstergrund eingerichtet werden soll. Nach Abbruch des Städtischen Werkhofs könnte am dortigen Standort eine Wohnbebauung realisiert werden.

Stadtrat Sladek erklärt, dass nach den vorgenommen Untersuchungen im Sanierungsgebiet ein erheblicher Sanierungsbedarf an privaten Wohngebäuden bestehe.
In diesem Zusammenhang verweist er auf den Kosten- und Förderrahmen, in dem für die privaten Erneuerungsmaßnahmen lediglich 160.000 Euro festgesetzt seien.
Frau Ötinger entgegnet, dass es sich hier lediglich um eine erste Einschätzung (acht Maßnahmen mit je 20.000 Euro Förderung) handele. Während der Programmlaufzeit sei es aber bei Bedarf möglich, jährlich die entsprechenden Aufstockungsmittel zu beantragen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Vorbereitenden Untersuchungen zustimmend zur Kenntnis und beschließt einen Antrag auf Städtebauförderung beim Regierungspräsidium Freiburg einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
2019-08-12 Anlage öffentliche GM-Sitzung 09.09.2019 (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2019 10:38 Uhr