Darlehen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,
Ablauf der Zinsfestschreibung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 27.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat am 02.08.1999 bei der Landesbank Baden-Württemberg ein Darlehen über 557.308,15 € (= 1.090.000 DM) mit einem Zinssatz von 5,29% aufgenommen. Davon wurden 91,75 % für Abwassermaßnahmen und 8,25 % für Wasserversorgungsmaßnahmen verwendet. Im Darlehensvertrag wurde eine Zinsbindung bis 30.06.2019 vereinbart.
Die Restschuld zum 30.06.2019 beträgt 184.484,62 €. Ein Prolognationsangebot wurde der Stadt bisher nicht unterbreitet. Aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel schlägt die Verwaltung, unabhängig eines noch eingehenden Prolognationsangebots vor, die Restschuld zum 30.06.2019 abzulösen. Die Ablösung des Darlehens entlastet die Gebühren für Wasser und Abwasser. Außerdem können durch die Ablösung des Darlehens Negativzinsen in Höhe des Ablösebetrags vermieden werden.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Schönau im Schwarzwald löst das Darlehen der Landesbank Baden-Württemberg zum 30.06.2019 ab. Die außerplanmäßige Auszahlung wird nach § 84 Abs. 1 Satz 2 und 3 Gemeindeordnung genehmigt.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Die
Finanzrechnung des Jahres 2019 wird mit 168.758,70 € (Restschuld zum 31.12.2019) belastet. Es stehen ausreichend liquide Eigenmittel zur Verfügung (Aktiv-Passiv-Minderung).
Rechtslage
§ 84 Abs. 1 Satz 2 und 3 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Vortrag/Diskussionsverlauf
Die Sitzungsvorlage wird vom Vorsitzenden kurz erläutert.
Eine Aussprache zu diesem Punkt wird nicht gewünscht.
Beschluss
Die Stadt Schönau im Schwarzwald löst das Darlehen der Landesbank Baden-Württemberg zum 30.06.2019 ab. Die außerplanmäßige Auszahlung wird nach § 84 Abs. 1 Satz 2 und 3 Gemeindeordnung genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
Datenstand vom 14.06.2019 09:02 Uhr