MTB-Gebäude - Sachstand: Planung, Kosten, Finanzierung und Förderantrag Tourismus-Infrastrukturprogramm 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 27.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.05.2019 ö 7

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2019 wurden dem Gremium die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung vorgestellt. Dabei wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass der Entwurf des Büros „böwer eith murken + vogelsang (BEMV)“ weiterverfolgt werden soll.

Am 14.03.2019 fand eine Besprechung zur Erörterung verschiedener Fördermöglichkeiten beim Regierungspräsidium Freiburg statt. Seitens der Verwaltung nahmen Bürgermeister Peter Schelshorn, Bauamtsleiter Helmut Wunderle und Jürgen Stähle von der Finanzverwaltung an der Besprechung teil. Seitens des Regierungspräsidiums nahmen folgende Personen teil:

  • Regierungsvizepräsident Klemens Ficht
  • Herr Thomas Ganniger, Städtebauförderung (Referat 22)
  • Herr Markus Weißer, Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (Referat 32)
  • Frau Heike Sturm, Tourismusförderung (Referat 22)
  • Frau Anna Maria Karle, Ausgleichstock (Referat 14)

Als Ergebnis dieser Besprechung kann folgendes festgehalten werden:

  • Im MTB-Gebäude finden vier Nutzungen statt:
    • Touristische Nutzung (Tourist-Information)
    • Gemeinschaftseinrichtung (Mehrzweckraum)
    • Mietwohnung
    • Geschäftsstelle des Biosphärengebiets
  • Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nutzungsbezogen.
  • Die Baukosten für gemeinschaftlich genutzte Räume wie Toiletten, Treppenhaus, Aufzug und Technikraum sind nach m² aufzuteilen und den  entsprechenden Nutzungsarten anteilig zuzurechnen.
  • Für die Mietwohnung und die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets wird keine    
Förderung gewährt. Diese Investitionskosten sind über die Mieterträge zu  refinanzieren.

Zur Umsetzung der vom Regierungspräsidium geforderten Aufteilung der gemeinschaftlich genutzten Räume auf die vier Nutzungsarten des Gebäudes fand am 02.04.2019 eine Besprechung mit dem Büro BEMV in Schönau statt. Die vom Büro BEMV nach den zuschussrechtlichen Kriterien überarbeitete Planung wurde der Verwaltung am 26.04.2019 zur Verfügung gestellt. Dabei ergeben sich folgende Flächenanteile (ohne Tiefgarage):


Auch die 15 Stellplätze der Tiefgarage wurden vom Büro BEMV nach der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die
Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze)“ den vier Nutzungsarten des Gebäudes zugerechnet.



Die vom Büro BEMV aktualisierten Grundrisse (mit farbiger Aufteilung der Flächen nach Nutzungsarten) werden dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.

Auch die Kostenschätzung wurde vom Büro BEMV aktualisiert. Bei einem Baubeginn im Jahr 2020 sollen die Gesamtbaukosten (inkl. Tiefgarage) bei 3.821.264 € liegen.

 


Sollte der Baubeginn erst im Jahr 2021 erfolgen, ist nach derzeitigem Wissensstand mit einer Baupreissteigerung von 5% zu rechnen. In dem Fall würden die Gesamtbaukosten bei 4.012.328 € liegen.

Aufgrund des bisherigen Verfahrens ergeben sich für die Verwaltung folgende Fördermöglichkeiten:

Nutzung – Tourismus Schwarzwaldregion Belchen
  • Förderung nach dem Tourismus-Infrastrukturprogramm 2020
  • zuwendungsfähige Kosten                =        100% der Baukosten
  • Zuschuss                                =        50% der zuwendungsfähigen Kosten
  • möglicher Zuschuss                        =        485.188 €

Nutzung – Mehrzweck
  • Förderung im Rahmen der Stadtsanierung
  • Zuschuss Mehrzweckraum                =        18% der Baukosten
    • Mehrzweckraum + baurechtlich erforderliche Stellplätze*
    • *höchstens 15.000 €/Stellplatz
    • möglicher Zuschuss                =        105.753 € (ohne TG und Vorplatz)
  • Zuschuss Vorplatz                        =        18% der Baukosten
    • möglicher Zuschuss                =        11.970 €
  • Zuschuss Tiefgarage                        =        60% der Baukosten*
    • *höchstens 15.000 €/Stellplatz
    • öffentlichen Stellplätze
    • möglicher Zuschuss                =        Die Zahl der öffentlichen Stellplätze
                                               ist aktuell noch nicht bekannt!

Der Mehrzweckanteil wäre grundsätzlich auch über das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) förderfähig. Beim ELR sind die zuwendungsfähigen Kosten allerdings für den Mehrzweckraum auf 500.000 € gedeckelt (Kostenschätzung = 702.808 €). Außerdem sind 50% für Wohnraum reserviert. Ob auf dem Gebiet der Stadt Schönau im Schwarzwald diese 50% erreicht werden können, ist mehr als fraglich.

Da die Baukosten weiter steigen, empfiehlt die Verwaltung auf der bisherigen Planungsbasis beim Regierungspräsidium Freiburg einen Antrag auf Förderung nach dem Tourismusinfrastrukturprogramm 2020 zu stellen. Der Förderantrag soll Mitte/Ende Juni 2019 mit dem RP besprochen und muss bis spätestens 01.10.2019 gestellt werden.

Bezüglich des Antrags auf Städtebauförderung (Stadtsanierung) ist das weitere Verfahren abzuwarten. Die vorbereitende Untersuchung durch die Kommunalentwicklung läuft und soll bis Ende Juli 2019 abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für die Städtebauförderung läuft bis zum 31.10.2019.

Für die Nutzung „Biosphärengeschäftsstelle“ und die Nutzung „Mietwohnung“ wird die Verwaltung differenzierte Mietpreise kalkulieren und dem Gemeinderat vorlegen. Die Miete der Biosphärengeschäftsstelle ist mit dem Regierungspräsidium zu vereinbaren. Auch hier soll für Mitte/Ende Juni 2019 ein entsprechender Besprechungstermin vereinbart werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung auf Basis der vorgestellten Planung weiter zu arbeiten und einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2020 für die Nutzung „Tourismus Schwarzwaldregion Belchen“ zu stellen.  

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsmitarbeiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit zusätzlichen Erläuterungen vor.

Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt Bürgermeister Schelshorn, dass die Höhe der Fördermittel für die einzelnen Nutzungsarten letztlich von der Wahl der Fördermöglichkeiten abhänge. Die Investitionskosten für die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets  und für die Mietwohnung, für die keine Förderung gewährt wird, werden über die Mieteinnahmen refinanziert.

Stadtrat Anschütz weist darauf hin, dass in der Sitzungsvorlage und den beigefügten Grundrissplänen unterschiedliche Angaben zur Größe der Mietwohnung gemacht werden.
Rechnungsamtsmitarbeiter Stähle erwidert, dass dies damit zusammenhänge, dass die Baukosten für die gemeinschaftlich genutzten Räume nach Quadratmetern aufgeteilt und den entsprechenden Nutzungsarten anteilmäßig zugeordnet werden müsse. Die tatsächliche Größe der Mietwohnung betrage - wie im Grundrissplan angegeben - 40,70 m².

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung auf Basis der vorgestellten Planung weiter zu arbeiten und einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2020 für die Nutzung „Tourismus Schwarzwaldregion Belchen“ zu stellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
2019_04_26 MTB_Schönau_Flächenverteilung Grundrisse (.pdf)

Datenstand vom 14.06.2019 09:02 Uhr