Sechste Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Bahngelände" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 08.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.04.2019 ö 3

Sachverhalt

Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Der Bebauungsplan „Bahngelände“ wurde am 19.06.1975 als Satzung beschlossen und trat am 26.06.1976 in Kraft. Der Geltungsbereich dieses Plans umfasst einen zentralen, innerörtlichen Teilbereich westlich der Friedrichstraße (B 317), welcher sich bis teilweise zur Wiese im Osten erstreckt. Dieser wurde damals aufgestellt, um die im Jahr 1969 stillgelegte Bahntrasse zu überplanen und den Gesamtbereich baulich neu zu ordnen. Inzwischen wurde der Bebauungsplan fünf Mal geändert, wobei die letzte Änderung aus dem Jahr 2017 datiert.

Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans befindet sich das bereits bebaute Grundstück Flst. Nr. 281/8, welches durch das öffentliche Straßengrundstück Flst. Nr. 262/3 von der Buchenbrandstraße erschlossen wird.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen für diesen Bereich als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) vor. Auf dem maßgeblichen Grundstück ist im westlichen Teilbereich ein Baufenster festgesetzt, welches das Bestandsgebäude umfasst.
Der Grundstückseigentümer beabsichtigt nun, auf der östlichen Grundstücksfläche, welche derzeit als Ziergarten und Garage genutzt wird, ein weiteres Wohngebäude zu erstellen. Ziel dieser Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist eine sinnvolle Nachverdichtung vor allem vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden innerhalb des bebauten Siedlungsraums.  

Um dieses Vorhaben zu sichern wird es nun notwendig, den bestehenden Bebauungsplan in Form eines Deckblattes für das Grundstück Flst. Nr. 281/8 zu ändern.

Da die bisherigen Regelungen des bestehenden Bebauungsplans nach heutiger Rechtsauffassung teilweise zu unbestimmt und nicht mehr anwendbar sind, werden für den Änderungsbereich (Deckblatt) die planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften neu erlassen und auf aktuelle Rechtsgrundlagen gestellt.

Da die Voraussetzungen erfüllt sind, soll die vorliegende Änderung im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden.  

Beschlussvorschlag

  • Der Gemeinderat beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplans „Bahngelände“ (Planzeichnung und planungsrechtliche Festsetzungen) sowie der örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit §1 Abs. 8 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
  • Der Gemeinderat billigt den Änderungsentwurf und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB durchzuführen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Rechtslage

Da die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Bahngelände“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Dipl.-Ing. Jürgen Schill vom Büro Fahle Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Freiburg vom Vorsitzenden als Referent besonders begrüßt.

Im Folgenden gibt Dipl.-Ing. Schill anhand einer Präsentation einen zusammenfassenden Überblick über Anlass, Ziel, Zweck der sechsten Änderung des Bebauungsplanes „Bahngelände“.

In der kurzen Aussprache werden von Dipl.-Ing. Schill Verständnisfragen zum Deckblatt, zum Stellplatznachweis und zu den passiven Lärmschutzmaßnahmen beantwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplans  „Bahngelände“ (Planzeichnung und planungsrechtliche Festsetzungen) sowie der örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit §1 Abs. 8 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Der Gemeinderat billigt den Änderungsentwurf und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
19-04-08 Titelblatt_Bahngelände (19-03-18) (.pdf)
19-04-08 Deckblatt (19-03-11) (.pdf)
19-04-08 Bebauungsvorschriften Offenlage-Bahngelände (19-03-25) (.pdf)
19-04-08 Begründung Offenlage Bahngelände (19-03-25) (.pdf)
19-04-08 Satzung_Bahngelände (19-03-18) (.pdf)

Datenstand vom 25.04.2019 17:39 Uhr