Festsetzung der Benutzungsentgelte 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 25.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.02.2019 ö 2.3

Sachverhalt

Die Öffnung des Freibads ist am Samstag, den 11.05.2019 vorgesehen. Die Benutzungsentgelte sind seit der Eröffnung im Jahr 2016 unverändert und sollen auch in der Saison 2019 im Wesentlichen beibehalten werden. Lediglich in zwei Punkten wird von der Verwaltung ein Eingriff in die Tarifstruktur vorgeschlagen:

  • Der Einzeleintritt von Touristen soll generell 80% des entsprechenden Einzeleintritts betragen. Dies war bisher lediglich beim Tarif „Touristen - Erwachsene“ der Fall.

  • Für die Saisonkarten im Vorverkauf und im regulären Verkauf sollen feste Faktoren festgelegt werden. Die bisherigen Faktoren und die von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Faktoren sind in der u.a. Tabelle dargestellt. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen  Änderungen wirken sich insbesondere auf die Benutzungsentgelte für die Saisonkarten im regulären Verkauf aus. Zur besseren Orientierung sind die vorgeschlagenen Gebührenänderungen hellblau unterlegt. Bei den Saisonkarten „unter 16 Jahren“ (Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten, Schwerbehinderte) ergibt sich sogar eine geringfügige Preisreduktion.


Es wird auf das angefügte Gebührenblatt verwiesen, aus dem sämtliche Kartenarten und Kategorien ersichtlich sind.

Die Zehnerkarten sind bisher ein Jahr ab Kauf gültig. Um das Angebot der Zehnerkarten attraktiver zu gestalten, schlägt die Verwaltung vor, die Gültigkeit der ab dem Jahr 2019 erworbenen Zehnerkarten auf 18 Monate ab Kauf zu verlängern.

Der Verkauf der Eintrittskarten für das Freibad erfolgt ausschließlich an der Freibadkasse in der Zeit vom 11.05.2019 bis zur Schließung des Bades. Der letzte Öffnungstag ist infolge der Änderungen bei den Sommerferien (erster Schultag ist Mittwoch, der 11.09.2019) am Sonntag, den 15.09.2019 geplant.

Da in der Saison 2019 ein Schwimmmeister, ein Fachangestellter für Bädertechnik sowie ein Rettungsschwimmer als Badeaufsicht zur Verfügung stehen, kann auf den Zukauf von Fremdleistungen verzichtet und ein Schichtbetrieb eingerichtet werden.

Die Minigolfanlage wird auch in der Saison 2019 von der Stadt Schönau im Schwarzwald in Eigenregie betrieben. Die Ausgabe der Schläger und Bälle erfolgt an der Freibadkasse durch das städtische Personal. Für die Minigolfanlage gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für das Freibad (Ausnahme: mittwochs in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr ist die Minigolfanlage geschlossen, da die Freibadkasse nicht besetzt ist). Auch die Minigolfanlage öffnet am 11.05.2019. Über eine evtl. Verlängerung der Minigolfsaison über den 15.09.2019 hinaus soll erst zum Ende der Freibadsaison entschieden werden. Aus den Erfahrungen der Jahre 2017 und 2018 und aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist allerdings nur eine Sonntagsöffnung bis einschließlich 3. Oktober zu vertreten. Für die Benutzung der Minigolfanlage sollen in der Saison 2019 die gleichen Entgelte wie in der Saison 2018 erhoben werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2019 wie vorgeschlagen (siehe angefügtes Gebührenblatt) fest.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Kassenverwalter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Stadtrat Schröder begrüßt die verlängerte Öffnung des Bades bis Mitte September, nachdem es in der letzten Saison doch die eine oder andere Beschwerde wegen der frühzeitigeren Badschließung gab.
Stadtrat Locker freut sich über die Anziehungskraft des Freibads, was auch durch die für die kommende Badesaison gute Personalausstattung erkennbar werde.
Auf Hinweis von Stadträtin Hierholzer soll in den Erläuterungen zum Gebührentarif der Passus „Die Tageskarte ist personifiziert…..“ überarbeitet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2019 wie vorgeschlagen (siehe angefügtes Gebührenblatt) fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Gebührentarif 2019 Freibad Schönau_Vorlage Gemeinderat (.pdf)

Datenstand vom 07.03.2019 16:25 Uhr