Überlassung des Bürgersaals
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.02.2019
Beratungsreihenfolge
Vortrag/Diskussionsverlauf
Stadträtin Münzer spricht die Benutzungs- und Gebührenordnung für den Bürgersaal an, nach der unter anderem eine Überlassung des Saals für Familienfeste nur an Bürger der Stadt Schönau im Schwarzwald möglich sei.
Nach ihrer Ansicht sollte in diesem Punkt die Benutzungsordnung geändert werden, damit auch ehemalige Bürger der Stadt den Saal für Familienfeste nutzen können.
Der Vorsitzende entgegnet, dass es vor Jahren mehrfach Probleme mit der Vermietung des Saals an Privatpersonen gegeben habe und deshalb vom Gemeinderat die Benutzungsordnung in der jetzigen Fassung so gewollt und beschlossen wurde.
Der im Rathaus für die Vermietung des Saals zuständige Fachbereich verfahre bei der Vermietung des Bürgersaals strikt nach den Vorgaben der Benutzungsordnung.
Sollte diese geändert oder ergänzt werden, müsste dies durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats geschehen.
Es selbst könnte sich durchaus vorstellen, das Benutzungsrecht für den Saal auf alle Bürger der GVV-Verbandsgemeinden auszuweiten.
Datenstand vom 14.03.2019 11:46 Uhr