Douglasie im Sonnenpark, Teilaufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.02.2019 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 5. Januar 2018 hatten die Eigentümer des Grundstücks Flst.-Nr. 554/8 Folgendes beantragt:

„ Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird gebeten, die Douglasie im Sonnenpark unterhalb unseres Hauses zu entfernen, da der Baum im Ernstfall auf das Haus und das Grundstück fallen könnte.
Diesen Antrag stellen wir auf Grund der beängstigenden Beobachtungen bei den Orkanböen am vergangenen Mittwoch, den 3. Januar 2018. Nicht wenige Bäume im näheren Umfeld konnten dem Sturm nicht standhalten, auch im angesprochenen Wäldchen.

Schon vor einigen Jahren haben unsere Nachbarn einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser wurde vom damaligen Gemeinderat abgelehnt. Die Stadt erklärte dann schriftlich, im gegebenen Fall für alle entstandenen Sach- und Personenschäden die volle Verantwortung zu übernehmen und alle Kosten zu tragen.

Sollte der Gemeinderat unserem Wunsch nicht entsprechen können, erwarten wir zumindest eine Gleichbehandlung in Form einer Erklärung.“

Der Antrag wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 26. Februar 2018 behandelt; das Gremium fasste dabei den nachfolgenden einstimmigen Beschluss:

Der Antrag der Eigentümer des Grundstücks Flst.-Nr. 554/8 auf Entfernung der Douglasie im Sonnenpark wird vom Gemeinderat abgelehnt.
Stattdessen ist gegenüber den Eheleuten Bach schriftlich zu erklären, dass die Stadt Schönau im Schwarzwald die Haftung für Sachschäden übernimmt, die möglicherweise durch die Douglasie verursacht werden können.“

Im Nachgang zur Sitzung wurden seitens der Verwaltung die Unterlagen zum Bebauungsplan „Brunnmättle“ bezüglich des Waldabstandes nochmals geprüft.
Demgemäß ist in den Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan in Ziffer 10 der textlichen Festsetzungen geregelt, dass im Genehmigungsverfahren für die Einzelbauvorhaben der Nachweis einer trümmersicheren Konstruktionsverstärkung auf der Talseite sowie eine Haftungsverzichtserklärung gegenüber dem betroffenen Waldbesitzer (Stadt Schönau im Schwarzwald) zu erbringen sind, weil der nach der Landesbauordnung geforderte Regelabstand von 30 Metern nicht eingehalten werden kann.
Der Inhalt des Bebauungsplanes war den Grundstückseigentümern beim Kauf des Baugrundstücks bekannt. Dies geht aus dem zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald und den Grundstückseigentümern am 17.02.1994 abgeschlossenen Kaufvertrag eindeutig hervor.


Wegen dieses Sachverhaltes, auf den die Grundstückseigentümer mit Schreiben vom 12. März 2018, 13. September 2018 und 19. Dezember 2018 mehrmals hingewiesen wurden, hat die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Gemeinderat bislang davon abgesehen, den zweiten Teil (Haftungserklärung) des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018 zu vollziehen. Die Vollziehung hätte gegen die rechtsgültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brunnmättle“ verstoßen.
Außerdem wurde aufgrund der dargelegten Gründe eine von der Stadt im Jahr 2011 gegenüber einem anderen Grundstückseigentümer im „Brunnmättle“ abgegebene Haftungserklärung widerrufen.

Den Grundstückseigentümern des Grundstücks Flst.-Nr. 554/8 wurde angeboten, einen Baumsachverständigen mit der Erstellung eines Standsicherheitsgutachtens für die Douglasie zu beauftragen. Sollte die Standsicherheit des Baumes durch das Gutachten nicht bestätigt werden, wird die Douglasie gefällt und die Kosten des Gutachtens gehen zu Lasten der Stadt.
Wird jedoch die Standsicherheit nachgewiesen, bleibt der Baum stehen und die Grundstückseigentümer müssen die Kosten des Gutachtens tragen.

Dieses Angebot wurde von den Grundstückseigentümern mit Schreiben vom 31.12.2018 abgelehnt. Gleichzeitig fordern die Grundstückseigentümer die Stadt auf, den zweiten Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018 umgehend auszuführen.

Unter Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brunnmättle“ wird dem Gemeinderat empfohlen, den zweiten Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018 (Haftungserklärung) förmlich aufzuheben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hebt den zweiten Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018 auf.
Mit dem Teilbeschluss sollte gegenüber den Grundstückseigentümern schriftlich erklärt werden, dass die Stadt Schönau im Schwarzwald die Haftung für Sachschäden übernimmt, die möglicherweise durch die Douglasie verursacht werden können.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird als Waldbesitzerin weiterhin der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht nachkommen und die Douglasie regelmäßig auf ihre Standsicherheit überprüfen lassen. Sollten Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein, werden diese selbstverständlich vorgenommen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird vom Vorsitzenden auszugsweise mit ergänzenden Erläuterungen vorgetragen. Besonders hebt er hervor, dass der zweite Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018 gegen die rechtsgültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brunnmättle“ verstoße.

Stadtrat Locker führt aus, dass ihm die Angelegenheit nach wie vor stark beschäftige. Er verstehe die Angst der Anwohner, dass durch das Umstürzen der Douglasie ein Schaden an ihrem Haus entstehen könnte. Deshalb rege er an, dass die Stadt auf ihre Kosten die Standsicherheit des Baumes durch ein Gutachtes eines Baumsachverständigen überprüfen lasse.

Der Vorsitzende entgegnet, dass der zuständige Forstrevierleiter den Baum visuell geprüft und für gesund und standsicher erachtet habe. Die Douglasie werde vom Forst weiterhin regelmäßig kontrolliert. Auch mit einem externen Gutachten könne den Anwohnern die Angst nicht genommen werden. Außerdem warne er davor, mit der Beauftragung eines Gutachters einen Präzedenzfall zu schaffen.

Stadträtin Münzer kann die Bedenken der Anwohner nachvollziehen, weshalb sie sich dem Vorschlag von Stadtrat Locker anschließen könnte.
Stadtrat Schröder verweist auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Anwohner hätten gewusst, worauf sie sich beim Hausbau einlassen, weshalb der Stadt im Nachhinein keine rechtlichen Verpflichtungen auferlegt werden können. Außerdem sei es sowieso nicht möglich, sich gegen alle Gefahren abzusichern.
Stadtrat Schlageter erinnert sich an die Zeit der Bebauungsplanaufstellung Anfang der Neunzigerjahre, bei der klare Richtlinien festgelegt wurden und unter anderem auch eine Haftungsverzichtserklärung der Grundstückseigentümer gegenüber der Stadt als Waldbesitzerin eingefordert wurde. Außerdem sei er nach wie vor der Meinung, dass die Douglasie nicht umfallen könne.

Nach weiterer Aussprache ist der Gemeinderat auf Anfrage des Vorsitzenden damit einverstanden, dass auch über den Vorschlag von Stadtrat Locker abgestimmt werden soll.    

Beschluss 1

Der Gemeinderat hebt den zweiten Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018 auf.
Mit dem Teilbeschluss sollte gegenüber den Grundstückseigentümern  schriftlich erklärt werden, dass die Stadt Schönau im Schwarzwald die Haftung für Sachschäden übernimmt, die möglicherweise durch die Douglasie verursacht werden können.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird als Waldbesitzerin weiterhin der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht nachkommen und die Douglasie regelmäßig auf ihre Standsicherheit überprüfen lassen. Sollten Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein, werden diese selbstverständlich vorgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss bei Enthaltungen von Stadträtin Hierholzer und Stadtrat Locker. Bürgermeister Schelshorn lässt sodann über den Antrag von Stadtrat Locker abstimmen.

Beschluss 2

Der Antrag von Stadtrat Locker, einen Baumsachverständigen mit der Erstellung eines Standsicherheitsgutachtens für die Douglasie zu beauftragen, wird mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5 , Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Stadträtin Münzer und Stadtrat Locker stimmen mit Ja, Stadträtin Hierholzer enthält sich der Stimme).

Datenstand vom 14.03.2019 11:46 Uhr