Im Rahmen der Verbandsversammlung am 19.07.2018 wurden die Gemeinden über eine angestrebte Neuorganisation der Gutachterausschüsse informiert.
Damals wurde davon ausgegangen, dass ein Zusammengehen aller Gutachterausschüsse der neun Verbandsgemeinden das Minimalziel ist.
Nach einem Seminar
des Gemeindetags stellt sich die Situation jetzt jedoch wie folgt dar:
- Die Reform der Grundsteuer zwingt die kleinen Gutachterausschüsse sich zu größeren Einheiten zusammenzuschließen.
- Um belastbare statistisch auswertbare Zahlen zu bekommen, wird von mindestens 1.000 auswertbaren Verkaufsfällen pro Jahr ausgegangen. Ohne diese belastbaren Zahlen besitzen die Festlegungen der kleinen Gutachterausschüsse keine ausreichende „Gerichtsfestigkeit“.
- Selbst wenn sich alle Gemeinden des oberen und mittleren Wiesentals (incl. Schopfheim) zusammenschließen, wird diese Zahl nicht erreicht.
- Es wird davon ausgegangen, dass ein Zusammenschluss auf Kreisebene erforderlich wird.
- Eine Übertragung der Aufgabe „Gutachterausschusswesen“ auf den Landkreis ist von der GuAVO nicht vorgesehen und damit unzulässig!
Eine Lösung wäre, auf der Basis des § 25 GKZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit), eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu schließen.
Zu regeln wären folgende Inhalte:
- Bezeichnung der an der Vereinbarung beteiligten Körperschaften
Welche Stadt, welche Gemeinden beteiligen sich?
- Art, Umfang und Abgrenzung der Aufgaben
Übertragung zur Aufgabenerfüllung
Aufgaben nach §§ 192 - 197 BauGB
Analoge/digitale Daten der bisherigen Gutachterausschüsse
Digitaler Geodatenbestand
Zugriff auf zur Erfüllung der Aufgabe erforderliche Daten
- Kostenbeteiligung der abgebenden Körperschaften
Personal- und Sachkosten
Kostenverteilungsschlüssel
Wenn jetzt ein Zusammengehen aller neun Gutachterausschüsse beschlossen würde, wäre es notwendig, vor der Bildung eines großen Gutachterausschusses die Zuständigkeiten wieder auf die neun Gemeinden zurück zu übertragen.
Aus diesem Grund wird empfohlen, es beim jetzigen Stand zu belassen.
Neubestellung eines Gutachters
Am 02.01.2019 tritt Herr Helmut Wunderle seinen Dienst auf dem Bauamt an.
Eine seiner Aufgaben ist die Führung der neun Geschäftsstellen. Aus diesem Grund sollte Herr Wunderle zum Gutachter bestellt werden.