Änderung des Bebauungsplans "Bahngelände", Vergabe der Planungsarbeiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 17.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.12.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald hat am 29.07.2018 der Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Garage mit drei Stellplätzen auf Flst.-Nr. 281/8 (Buchenbrandstraße 4) einstimmig zugestimmt.
Das Landratsamt Lörrach hat die Bauvoranfrage mit Bescheid vom 10.08.2018 abgelehnt, da sie nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Gleichzeitig hat das Landratsamt Lörrach auf die Möglichkeit zur Änderung des Bebauungsplans durch die Stadt Schönau im Schwarzwald hingewiesen.

Im Jahr 1995 erging eine Baugenehmigung zum Neubau eines 8-Familienwohnhauses auf dem südlich angrenzenden Grundstück Flst.Nr. 281/3. Das Bauvorhaben wurde nicht realisiert und diese Genehmigung ist seit langem abgelaufen. Der Eigentümer wurde deshalb angeschrieben, ob auch er Interesse an einer Änderung des Bebauungsplans hat.
Mit Mail vom 09.09.2018 hat der Eigentümer erklärt, kein Interesse daran zu haben.

Daraufhin wurde ein Honorar- und Leistungsangebot der Fahle Stadtplaner Partnerschaft aus Freiburg eingeholt.

Die Grundstückseigentümerin hat schriftlich erklärt, die Kosten, die bei der Änderung des Bebauungsplans „Bahngelände“ anfallen, auf Anforderung zu bezahlen.
Falls im Bereich des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Kosten anfallen, werden auch diese Kosten durch die Grundstückseigentümerin getragen.

Die Grundstückseigentümerin wurde außerdem auf das Erfordernis der Einhaltung abstandsrechtlicher Vorschriften des neu geplanten Gebäudes zum bestehenden Gebäude hingewiesen. Nach Aussage des von ihr beauftragten Architekten ist dies mittlerweile direkt mit dem Baurechtsamt geklärt.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönau im Schwarzwald vergibt die Planungsleistungen zur Änderung des Bebauungsplans „Bahngelände“ auf der Grundlage des Honorar- und Leistungsangebots vom 25.10.2018 an die Fahle Stadtplaner Partnerschaft aus Freiburg.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Da die anfallenden Kosten durch die Grundstückseigentümerin getragen werden, ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.

Rechtslage

Die Stadt Schönau im Schwarzwald ist Träger der Planungshoheit in diesem Bereich und damit frei einen Bebauungsplan zu ändern.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.

Beschluss

Die Stadt Schönau im Schwarzwald vergibt die Planungsleistungen zur Änderung des Bebauungsplans „Bahngelände“ auf der Grundlage des Honorar- und Leistungsangebots vom 25.10.2018 an die Fahle Stadtplaner Partnerschaft aus Freiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 21.12.2018 14:05 Uhr