MTB-Haus, Planungsleistungen Architektur


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 09.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.07.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald plant unter dem Arbeitstitel MTB-Haus (Mehrzweck-Tourismus-Biosphäre) den Neubau eines Gebäudes in zentraler Lage in Schönau im Schwarzwald. Auf dem Grundstück stand zuletzt das Haus des Gastes.

Im Gebäude sollen folgende Nutzungen untergebracht werden:

M = Mehrzwecknutzung (Ausstellungsraum, Mehrzweckraum [Probemöglichkeit Vereine / Tagungen / etc.], Zeitmiete, etc.)
T = Geschäftsstelle und Tourist-Information der Schwarzwaldregion Belchen
B = Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Südschwarzwald

Eine Tiefgarage halten wir an dieser Stelle für zwingend erforderlich.

Die Anforderungen an das Raumprogramm sind noch nicht näher definiert.
Hier sollen in nächster Zeit Gespräche mit der Biosphärengeschäftsstelle und der Schwarzwaldregion Belchen stattfinden.

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald hat sich noch intensiv mit seinen Anforderungen an das MTB-Haus zu befassen und seine Anforderungen ebenfalls zu definieren. Dies wird in den nächsten Sitzungen geschehen. Dabei sind auch umsatzsteuerrechtliche Aspekte zu beachten. Eine unternehmerische Nutzung berechtigt bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug.


1. Variante „Mehrfachbeauftragung“:

Die Stadt beauftragt zunächst mehrere Architekturbüros mit den Leistungsphasen Grundlagenermittlung und Vorplanung (oder Teilen hiervon). Auf der Basis der vorgelegten Arbeiten wird der Gemeinderat dann die Planungsarbeiten vergeben.

Seitens der Büros muss bis zum 12.11.2018 folgendes aus dem Leistungsbild der HOAI vorgelegt werden:
  • Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts.
  • Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
  • Kostenschätzung nach DIN 276
Für diese Leistungen zahlt die Stadt Schönau im Schwarzwald ein Honorar in Höhe von 10.000-15.000 € netto (Grundlage HOAI, Baukosten ca. 1,3 Mio. € netto).

Der Gemeinderat legt die zu beteiligenden Büros fest. Diese werden wie folgt angeschrieben:

Falls Ihr Büro Interesse an den für das MTB-Haus zu erbringenden Architektenleistungen hat, bitten wir Sie um folgendes:

  • Hat Ihr Büro die Kapazität für die im Terminplan genannten Planungsleistungen?
  • Nennen Sie uns bitte Referenzobjekte.
  • Wie sehen Ihre Honorarvorstellungen aus? (Honorarzone, Teilleistungssätze, etc.).

Wir erwarten im Auftragsfall, dass Sie bei der Durchführung die bei kommunalen Auftraggebern üblichen Kommunalen Einheitlichen Vordrucke – KEV– verwenden.
Der Architektenvertrag wird auf der Grundlage des Kommunalen Vertragsmusters – KVM Gebäude – geschlossen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Steinebrunner und der Unterzeichner gerne zur Verfügung.

2. Variante „direkte Beauftragung“:
Die Stadt fordert mehrere Architekturbüros auf und entscheidet dann auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen.
Angefordert werden die Leistungsbedingungen, die erbrachten Referenzobjekte und eine Erklärung, die Leistungen auch im geforderten Zeitraum erbringen zu können.

3. Variante „Wettbewerb“:
Wegen der zeit- und kostenintensiven Durchführung eines Wettbewerbs rät die Verwaltung von dieser Variante ab.

Die Verwaltung favorisiert die Variante „Mehrfachbeauftragung“.
Darstellung des Standorts mit einer beispielhaften Bebauung als Platzhalter im städtebaulichen Kontext:

Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönau im Schwarzwald sucht den geeigneten Planer über eine Mehrfachbeauftragung. Aufgefordert werden folgende Architekturbüros:

Freie Architekten Brüderlin und Klemm, Schopfheim
moser ARCHITEKTEN, Lörrach
Böttcher & Riesterer Architekten Partnerschaft, Efringen-Kirchen
HARTER + KANZLER, Freie Architekten BDA - Part GmbB, Freiburg im Breisgau
Böwer Eith Murken Vogelsang Architekten Part GmbB, Freiburg im Breisgau
 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan der Stadt Schönau im Schwarzwald sind 100.000 € für dieses Projekt eingestellt.
Die maximale Anzahl der zu beteiligenden Architekten richtet sich nach dem ausgelobten Honorar und der Anzahl der Büros.
Die Verwaltung geht davon aus, dass nicht alle angeschriebenen Büros Zeit haben, die geforderten Leistung fristgerecht zu erbringen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Steinebrunner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor. Besonders erwähnt er, dass die zwei Schönauer Architekturbüros wegen der starken Arbeitsbelastung momentan nicht in der Lage seien, das MTB-Haus zu planen. Diese Auskünfte hätten die Büros vorweg auf Anfrage erteilt.

Stadtrat Anschütz spricht die Variante „Wettbewerb“ an, mit dem nach seiner Ansicht die optimale Lösung für das Bauvorhaben gefunden werden könnte. Er möchte wissen, mit welche Mehrkosten diese Variante gegenüber der Variante „Mehrfachbeauftragung“ verursache.
Der Vorsitzende erwidert, dass für ihn beim Vergleich der beiden Varianten weniger die Kosten als der Zeitplan im Vordergrund stünden. Ein Wettbewerb würde wesentlich mehr Zeit beanspruchen, so dass der vorgegebene Fertigstellungstermin für das Gebäude (Frühjahr 2021) mit größter Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten werden könnte.
Zudem sei der Gemeinderat bei der Mehrfachbeauftragung freier in seiner Entscheidung.

In der weiteren Aussprache sprechen sich die Stadträte Locker und Knobel sowie die Stadträtinnen Münzer und Thoma-Garbe für die Variante „Mehrfachbeauftragung“ aus.

Beschluss

Die Stadt Schönau im Schwarzwald sucht den geeigneten Planer über eine Mehrfachbeauftragung. Aufgefordert werden folgende Architekturbüros:

Freie Architekten Brüderlin und Klemm, Schopfheim
moser ARCHITEKTEN, Lörrach
Böttcher & Riesterer Architekten Partnerschaft, Efringen-Kirchen
HARTER + KANZLER, Freie Architekten BDA - Part GmbB, Freiburg im Breisgau
Böwer Eith Murken Vogelsang Architekten Part GmbB, Freiburg im Breisgau

Im Falle von Absagen der aufgeforderten Architekturbüros wird die Verwaltung ermächtigt, ersatzweise weitere geeignete Büros zur Angebotsabgabe aufzufordern.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 08.08.2018 14:08 Uhr