Die Stadt Schönau im Schwarzwald plant unter dem Arbeitstitel MTB-Haus (Mehrzweck-Tourismus-Biosphäre) den Neubau eines Gebäudes in zentraler Lage in Schönau im Schwarzwald. Auf dem Grundstück stand zuletzt das Haus des Gastes.
Im Gebäude sollen folgende Nutzungen untergebracht werden:
M = Mehrzwecknutzung (Ausstellungsraum, Mehrzweckraum [Probemöglichkeit Vereine / Tagungen / etc.], Zeitmiete, etc.)
T = Geschäftsstelle und Tourist-Information der Schwarzwaldregion Belchen
B = Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Südschwarzwald
Eine Tiefgarage halten wir an dieser Stelle für zwingend erforderlich.
Die Anforderungen an das Raumprogramm sind noch nicht näher definiert.
Hier sollen in nächster Zeit Gespräche mit der Biosphärengeschäftsstelle und der Schwarzwaldregion Belchen stattfinden.
Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald hat sich noch intensiv mit seinen Anforderungen an das MTB-Haus zu befassen und seine Anforderungen ebenfalls zu definieren. Dies wird in den nächsten Sitzungen geschehen. Dabei sind auch umsatzsteuerrechtliche Aspekte zu beachten. Eine unternehmerische Nutzung berechtigt bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug.
1. Variante „Mehrfachbeauftragung“:
Die Stadt beauftragt zunächst mehrere Architekturbüros mit den Leistungsphasen Grundlagenermittlung und Vorplanung (oder Teilen hiervon). Auf der Basis der vorgelegten Arbeiten wird der Gemeinderat dann die Planungsarbeiten vergeben.
Seitens der Büros muss bis zum 12.11.2018 folgendes aus dem Leistungsbild der HOAI vorgelegt werden:
- Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts.
- Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
- Kostenschätzung nach DIN 276
Für diese Leistungen zahlt die Stadt Schönau im Schwarzwald ein Honorar in Höhe von 10.000-15.000 € netto (Grundlage HOAI, Baukosten ca. 1,3 Mio. € netto).
Der Gemeinderat legt die zu beteiligenden Büros fest. Diese werden wie folgt angeschrieben:
Falls Ihr Büro Interesse an den für das MTB-Haus zu erbringenden Architektenleistungen hat, bitten wir Sie um folgendes:
- Hat Ihr Büro die Kapazität für die im Terminplan genannten Planungsleistungen?
- Nennen Sie uns bitte Referenzobjekte.
- Wie sehen Ihre Honorarvorstellungen aus? (Honorarzone, Teilleistungssätze, etc.).
Wir erwarten im Auftragsfall, dass Sie bei der Durchführung die bei kommunalen Auftraggebern üblichen Kommunalen Einheitlichen Vordrucke – KEV– verwenden.
Der Architektenvertrag wird auf der Grundlage des Kommunalen Vertragsmusters – KVM Gebäude – geschlossen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Steinebrunner und der Unterzeichner gerne zur Verfügung.
2. Variante „direkte Beauftragung“:
Die Stadt fordert mehrere Architekturbüros auf und entscheidet dann auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen.
Angefordert werden die Leistungsbedingungen, die erbrachten Referenzobjekte und eine Erklärung, die Leistungen auch im geforderten Zeitraum erbringen zu können.
3. Variante „Wettbewerb“:
Wegen der zeit- und kostenintensiven Durchführung eines Wettbewerbs rät die Verwaltung von dieser Variante ab.
Die Verwaltung favorisiert die Variante „Mehrfachbeauftragung“.
Darstellung des Standorts mit einer beispielhaften Bebauung als Platzhalter im städtebaulichen Kontext: