Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 04.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Schönau im Schwarzwald ist Mitglied des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau im Schwarzwald. In § 2 Abs. 1 b) der Verbandssatzung ist das Haushalts-, Abgaben-, Kassen- und Rechnungswesen als Erledigungsaufgabe des Gemeindeverwaltungsverbands definiert. Da aber aufgrund der speziellen Verbandsstruktur nur eine gemeinsame Umstellung aller Verbandsgemeinden zu einem wirtschaftlichen und praxistauglichen Ergebnis führt, wurde die Verbandsverwaltung mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 24.07.2014 beauftragt das „Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen“ zum 01.01.2016 beim Gemeindeverwaltungsverband und dessen Mitgliedsgemeinden einzuführen.
Nach Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist zum Beginn des ersten Haushaltsjahres, in dem das neue Haushaltsrecht angewendet wird, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. In dieser sind die zum Stichtag der Aufstellung vorhandenen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen (§ 62 Abs. 1 GemO).
Die Eröffnungsbilanz besteht aus der
- Vermögensrechnung (Bilanz, § 52 GemHVO)
- einem Anhang (u.a. § 53 GemHVO)
und als Anlagen zum Anhang (§ 95 Abs. 3 GemO) aus
- einer Vermögensübersicht (§ 55 Abs. 1 GemHVO)
- einer Übersicht über die Verbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 GemHVO)
und einer Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen (§ 42 GemHVO – Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre).
In der Jahresrechnung 2015 wurden keine Haushaltsreste gebildet. Entsprechende Mittel wurden im Haushaltsplan 2016 nochmals neu veranschlagt.
Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat mit Beschluss vom 29.05.2017 die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 festgestellt. Die festgestellte Eröffnungsbilanz wurde mit Schreiben vom 23.06.2017 der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach zur Prüfung vorgelegt.
Mit der Prüfung wurde im Oktober 2017 begonnen. Die Prüfung wurde sowohl im Landratsamt Lörrach als auch vor Ort bei der Kasse des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau im Schwarzwald durchgeführt. Der Prüfungsbericht datiert auf den 16.05.2018.
Über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts ist gemäß § 114 Abs. 4 i.V.m. § 43 Abs. 5 der Gemeindeordnung der Gemeinderat zu unterrichten. Das Gesamturteil wird dem Gemeinderat in dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.
III. Gesamturteil
Unsere Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Schönau im Schwarzwald hat einen positiven Gesamteindruck vermittelt. Das Erheben der Daten sowie die Bewertung zeigen ein hohes Maß an Fachkenntnissen. Die in den Bewertungsrichtlinien der Stadt Schönau im Schwarzwald dargestellten Wertansätze wurden nachvollziehbar begründet.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt. Zusammenfassend und in Gesamtwürdigung aller geprüfter Sachverhalte und Unterlagen sind wir der Überzeugung, dass die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schönau im Schwarzwald zum 01.01.2016 nebst Anhang ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage der Gemeinde vermittelt.
Es ergibt sich nur geringfügiger Berichtigungsbedarf für die Eröffnungsbilanz gem. § 63
GemHVO in den Bereichen „Unbebaute Grundstücke", „Bebaute Grundstücke“, „Infrastrukturvermögen“ sowie bei „Sonstige Beteiligungen für Kapitaleinlagen“.
Senn
Der vollständige Prüfungsbericht ist als Anlage diesem Tagesordnungspunkt beigefügt. Fragen des Gemeinderats werden gerne beantwortet. Der sich aus der Prüfung ergebende Korrekturaufwand beläuft sich auf 7.666,31 €. Dies entspricht einer Erhöhung des ursprünglichen Eigenkapitals von 0,04%. Da die Anlagenbuchhaltung des Jahres 2017 bereits abgeschlossen ist, wurden die erforderlichen Korrekturen auf den 01.01.2018 vorgenommen.
Anlage
|
Bezeichnung
|
Buchwert Migration
|
Buchwert korrigiert
|
Berichtigung EöB
|
400010000398
|
Kirchbühlstraße1a – Flst.-Nr. 1013 (Trafostation)
|
1.030,00
|
103,00
|
-927,00
|
400010000399
|
Tannenweg – Flst.-Nr. 1067/2 (Trafostation)
|
180,00
|
18,00
|
-162,00
|
400020000297
|
OS_025 Ledergasse – Flst.-Nr. 173
|
1.389,00
|
13.890,00
|
12.501,00
|
400010000082
|
Bahnhofstraße – Flst.-Nr. 25/10 (Trafostation)
|
120,00
|
12,00
|
-108,00
|
400010000328
|
Luisenstraße – Flst.-Nr. 255/3 (Trafostation)
|
100,00
|
10,00
|
-90,00
|
400010000315
|
Wiese – Flst.-Nr. 299
|
120,00
|
12,00
|
-108,00
|
400010000236
|
Gelbenboden – Flst.-Nr. 309/3
|
765,00
|
153,00
|
-612,00
|
400010000323
|
Untere Mühlmatt – Flst.-Nr. 335
|
335,00
|
330,00
|
-5,00
|
400010000104
|
Heidekopfweg – Flst.-Nr. 519/2
|
643,00
|
0,00
|
-643,00
|
400010000381
|
Neustadtstraße – Flst.-Nr. 932
|
932,00
|
73,00
|
-859,00
|
400050000002
|
Stammeinlage Wirtschaftsregion Südwest GmbH
|
1.570,69
|
250,00
|
-1.320,69
|
|
|
7.184,69
|
14.851,00
|
7.666,31
|
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht vom 24.04.2018 zur Kenntnis.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende trägt auszugsweise den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor und erwähnt, dass die Prüfung innerhalb der Jahresfrist erfolgt ist. Die Abweichung liegt lediglich bei 0,04 %, wodurch das Eigenkapital sogar noch erhöht wird. Alles in allem kann von einem sehr positiven Ergebnis gesprochen werden.
Stadträtin Hierholzer spricht ein besonderes Lob an das Personal aus, welches mit der Erarbeitung der Eröffnungsbilanz beschäftigt war und damit eine riesige Arbeit hatte.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht vom 24.04.2018 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Dokumente
154_Schönau_Prüfbericht Eröffnungsbilanz (.pdf)
Datenstand vom 06.07.2018 10:56 Uhr