Abwasserbeseitigung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 04.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 5

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2017) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2017 zu ermitteln.





Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Kostenstelle
Aufwendungen







42120000
53800101
Unterh. des sonst. unbewegl. Vermögens 3)

268.750,00
141.535,85
43130000
53800102
Zuweisungen an den GVV (Abwasseruml.) 3)

296.450,00
233.534,91
47140000
53800101
Abschreibungen

66.350,00
66.579,74
48112500
53800101
Werkhofarbeiter 1)

300,00
0,00
48116100
53800101
Darlehenszinsen

19.960,00
19.967,05
91222000
53800101
Umlage Steuerungsleistungen 2)

0,00
15.545,07
93112504
53800101
Umlage Serviceleistungen 2)

0,00
31.937,91
92611000
53800101
ILV Personalstunden Bauhof 1)

0,00
945,00
93112500
53800101
ILV Fuhrpark Bauhof 1)

0,00
41,80
98110000
53800101
Kalkulatorische Zinsen

1.740,00
1.751,52




653.550,00
511.838,85

1)         Leistungen Bauhof
Planung auf Aufwandskonto 48112500 – Ist durch Kosten- und Leistungsrechnung auf KLR-Konten 92611000 und 93112500

2)         Verwaltungskosten
bisher keine Berücksichtigung in der Kalkulation – Ist Steuerungs- und Serviceleistungen durch Verrechnungsmodell auf KLR-Konten 91222000 und 93112504






Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Kostenstelle
Erträge







31611000
53800101
Auflösung Zuweisungen vom Land

8.720,00
8.718,18
31617000
53800101
Auflösung Zuweisungen private Untern.

0,00
117,59
31617000
53800101
Auflösung Beiträge

31.990,00
31.989,52
33210000
53800101
Benutzungsgebühren

520.740,00
503.294,57
35910000
53800101
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
0,00
38110000
53800101
Straßenentwässerungsanteil

73.490,00
57.240,05




634.940,00
601.359,91




Kalkulation
Ergebnis


Ergebnis









Erträge 2017

634.940,00
601.359,91


Aufwendungen 2017

653.550,00
511.838,85




-18.610,00
89.521,06


zuzüglich Kostenunterdeckung 2013
8.428,17
8.428,17


zuzüglich Kostenunterdeckung 2014

10.339,62
10.339,62


gebührenrechtliches Ergebnis 2017

157,79
108.288,85


Im Jahr 2017 wurde eine um Ausgleichsbeträge bereinigte Kostenüberdeckung von 108.288,85 € erzielt.

3) Für diese doch deutliche Kostenüberdeckung gibt es mehrere Gründe:

  1. Die Abwasserumlage an den GVV Schönau im Schwarzwald lag um 62.915,09 € unter dem kalkulierten Ansatz, da statt geplanter Kanalsanierungsmaßnahmen von 149.000,00 € lediglich Sanierungen für 104.734,01 € durchgeführt wurden. Außerdem wurde die Umlage mit der Stadt Todtnau für die Jahre 2016 und 2017 im Jahr 2017 abgerechnet, so dass hier wesentliche Mehreinnahmen zu verzeichnen waren (Einmaleffekt – die zukünftige Abrechnung erfolgt periodengerecht).

  1. Für die Kanalsanierung Bifangstraße waren 170.000,00 € im Haushaltsplan bzw. der Kalkulation vorgesehen. Im Jahr 2017 wurden wegen der bekannten Verzögerungen lediglich Abschlagszahlungen von 57.000,00 € geleistet. Die Restkosten für diese Maßnahme fallen voraussichtlich im Jahr 2018 an, sind in der dortigen Kalkulation allerdings nicht berücksichtigt, so dass für das Jahr 2018 mit einer Kostenunterdeckung zu rechnen ist.
 
  1. Für die Kanalsanierung „Im Grün“ waren 59.000,00 € im Haushaltsplan bzw. der Kalkulation vorgesehen. Diese Maßnahme wurde noch nicht begonnen bzw. zum jetzigen Zeitpunkt kann auch nicht abgeschätzt werden, bis wann mit einer Realisierung zu rechnen ist, so dass hier eine „echte“ Kostenüberdeckung vorliegt.

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
 
Bis zum Beschluss über den Ausgleich der Kostenüberdeckung ist eine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO zu bilden (Pflichtrückstellung). Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen bzw. Mindereinzahlungen führen. Bei der Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse handelt es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung. Durch die Bildung einer Rückstellung wird die Kostenüberdeckung ergebnisbelastend neutralisiert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2017 in Höhe von 108.288,85 € fest.

Rechtslage

Durch die Bildung einer Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse von 108.288,85 € wird der Ergebnishaushalt des Jahres 2017 in dieser Höhe belastet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; entweder durch Einstellen in eine Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss (Ausgleich einer Kostenunterdeckung).

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Schäuble stellt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor.
Stadträtin Münzer erkundigt sich, ob ein Teil des Überschusses für die Arbeiten in der Bifangstraße verwendet wird. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass der Gemeinderat hierüber separat beschließen wird. Die erzielten Überschüsse können nicht an einem speziellen Projekt festgemacht werden.
Stadtrat Knobel weist darauf hin, dass es bei der tabellarischen Ergebnisdarstellung anstelle Kostenunterdeckung Kostüberdeckung heißen müsste.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2017 in Höhe von 108.288,85 € fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.07.2018 10:56 Uhr