Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 04.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2017) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2017 zu ermitteln.
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Kalkulation
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Ergebnis
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Sachkonto
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Kostenstelle
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Aufwendungen
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€
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€
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42120000
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53800101
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Unterh. des sonst. unbewegl. Vermögens 3)
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268.750,00
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141.535,85
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43130000
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53800102
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Zuweisungen an den GVV (Abwasseruml.) 3)
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296.450,00
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233.534,91
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47140000
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53800101
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Abschreibungen
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66.350,00
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66.579,74
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48112500
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53800101
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Werkhofarbeiter 1)
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300,00
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0,00
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48116100
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53800101
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Darlehenszinsen
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19.960,00
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19.967,05
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91222000
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53800101
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Umlage Steuerungsleistungen 2)
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0,00
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15.545,07
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93112504
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53800101
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Umlage Serviceleistungen 2)
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0,00
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31.937,91
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92611000
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53800101
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ILV Personalstunden Bauhof 1)
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0,00
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945,00
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93112500
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53800101
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ILV Fuhrpark Bauhof 1)
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0,00
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41,80
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98110000
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53800101
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Kalkulatorische Zinsen
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1.740,00
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1.751,52
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653.550,00
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511.838,85
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1) Leistungen Bauhof
Planung auf Aufwandskonto 48112500 – Ist durch Kosten- und Leistungsrechnung auf KLR-Konten 92611000 und 93112500
2) Verwaltungskosten
bisher keine Berücksichtigung in der Kalkulation – Ist Steuerungs- und Serviceleistungen durch Verrechnungsmodell auf KLR-Konten 91222000 und 93112504
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Kalkulation
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Ergebnis
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Sachkonto
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Kostenstelle
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Erträge
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€
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€
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31611000
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53800101
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Auflösung Zuweisungen vom Land
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8.720,00
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8.718,18
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31617000
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53800101
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Auflösung Zuweisungen private Untern.
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0,00
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117,59
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31617000
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53800101
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Auflösung Beiträge
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31.990,00
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31.989,52
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33210000
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53800101
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Benutzungsgebühren
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520.740,00
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503.294,57
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35910000
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53800101
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Andere sonstige ordentliche Erträge
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0,00
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0,00
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38110000
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53800101
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Straßenentwässerungsanteil
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73.490,00
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57.240,05
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634.940,00
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601.359,91
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Kalkulation
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Ergebnis
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Ergebnis
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€
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€
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Erträge 2017
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634.940,00
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601.359,91
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Aufwendungen 2017
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653.550,00
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511.838,85
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-18.610,00
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89.521,06
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zuzüglich Kostenunterdeckung 2013
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8.428,17
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8.428,17
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zuzüglich Kostenunterdeckung 2014
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10.339,62
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10.339,62
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gebührenrechtliches Ergebnis 2017
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157,79
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108.288,85
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Im Jahr 2017 wurde eine um Ausgleichsbeträge bereinigte Kostenüberdeckung von 108.288,85 € erzielt.
3) Für diese doch deutliche Kostenüberdeckung gibt es mehrere Gründe:
- Die Abwasserumlage an den GVV Schönau im Schwarzwald lag um 62.915,09 € unter dem kalkulierten Ansatz, da statt geplanter Kanalsanierungsmaßnahmen von 149.000,00 € lediglich Sanierungen für 104.734,01 € durchgeführt wurden. Außerdem wurde die Umlage mit der Stadt Todtnau für die Jahre 2016 und 2017 im Jahr 2017 abgerechnet, so dass hier wesentliche Mehreinnahmen zu verzeichnen waren (Einmaleffekt – die zukünftige Abrechnung erfolgt periodengerecht).
- Für die Kanalsanierung Bifangstraße waren 170.000,00 € im Haushaltsplan bzw. der Kalkulation vorgesehen. Im Jahr 2017 wurden wegen der bekannten Verzögerungen lediglich Abschlagszahlungen von 57.000,00 € geleistet. Die Restkosten für diese Maßnahme fallen voraussichtlich im Jahr 2018 an, sind in der dortigen Kalkulation allerdings nicht berücksichtigt, so dass für das Jahr 2018 mit einer Kostenunterdeckung zu rechnen ist.
- Für die Kanalsanierung „Im Grün“ waren 59.000,00 € im Haushaltsplan bzw. der Kalkulation vorgesehen. Diese Maßnahme wurde noch nicht begonnen bzw. zum jetzigen Zeitpunkt kann auch nicht abgeschätzt werden, bis wann mit einer Realisierung zu rechnen ist, so dass hier eine „echte“ Kostenüberdeckung vorliegt.
Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
Bis zum Beschluss über den Ausgleich der Kostenüberdeckung ist eine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO zu bilden (Pflichtrückstellung). Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen bzw. Mindereinzahlungen führen. Bei der Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse handelt es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung. Durch die Bildung einer Rückstellung wird die Kostenüberdeckung ergebnisbelastend neutralisiert.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2017 in Höhe von 108.288,85 € fest.
Rechtslage
Durch die Bildung einer Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse von 108.288,85 € wird der Ergebnishaushalt des Jahres 2017 in dieser Höhe belastet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; entweder durch Einstellen in eine Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss (Ausgleich einer Kostenunterdeckung).
Vortrag/Diskussionsverlauf
Rechnungsamtsleiterin Schäuble stellt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor.
Stadträtin Münzer erkundigt sich, ob ein Teil des Überschusses für die Arbeiten in der Bifangstraße verwendet wird. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass der Gemeinderat hierüber separat beschließen wird. Die erzielten Überschüsse können nicht an einem speziellen Projekt festgemacht werden.
Stadtrat Knobel weist darauf hin, dass es bei der tabellarischen Ergebnisdarstellung anstelle Kostenunterdeckung Kostüberdeckung heißen müsste.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2017 in Höhe von 108.288,85 € fest.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 06.07.2018 10:56 Uhr