Wasserversorgung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 04.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 4

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2017) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2017 zu ermitteln.




Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Aufwendungen






42110000
Unterhaltung Hochbehälter

2.000,00
1.023,39
42120000
Unterhaltung Rohrnetz

50.000,00
59.196,28
42210000
Unterhaltung Werkzeuge/Maschinen

0,00
0,00
42220000
Wasserzähler

3.000,00
6.548,13
42225330
Auflösung Wasserzähler

2.470,00
2.469,96
42410000
Aufwendungen Energie

16.000,00
16.539,97
42420000
Aufwand für Wasserversorgung

0,00
29,85
42430000
Aufwand für Abfallbeseitigungen

0,00
86,00
42450000
Aufwand für Gebäudereinigung

0,00
526,47
42460000
Gebäudeversicherung

310,00
315,79
42510000
Haltung von Fahrzeugen

0,00
42,02
42620000
Aus- und Fortbildung

280,00
140,00
42720000
Aufwendungen für EDV

0,00
252,95
42790000
Wasseruntersuchungen

1.100,00
2.852,63
42810000
Erwerb von Vorräten (u.a. Juraperlen HB)

1.800,00
7.877,90
44310000
Geschäftsaufwendungen 3)

47.930,00
10.816,73
44410000
Wasserentnahmeentgelt

16.000,00
12.644,49
44430000
Versicherungen

0,00
0,00
47140000
Abschreibungen

34.050,00
34.791,64
48110000
Verwaltungskostenbeitrag 2)

32.940,00
0,00
48110000
Warmmiete

3.000,00
3.000,00
48112500
Werkhofarbeiter 1)

35.000,00
0,00
48112500
Werkhoffahrzeug 1)

1.000,00
0,00
48116100
Darlehenszinsen

11.000,00
11.005,04
91222000
Umlage Steuerungsleistungen 2)

0,00
7.081,07
93112504
Umlage Serviceleistungen 2)

0,00
14.548,31
92611000
ILV Personalstunden Bauhof 1)

0,00
46.567,50
93112500
ILV Fuhrpark Bauhof 1)

0,00
2.460,00
98110000
Kalkulatorische Zinsen

2.920,00
1.310,18



260.800,00
242.126,30

1)         Leistungen Werkhof
Planung auf Aufwandskonto 48112500 – Ist durch Kosten- und Leistungsrechnung auf KLR-Konten 92611000 und 93112500

2)         Verwaltungskosten
Planung auf Aufwandskonto 48110000 – Ist Steuerungs- und Serviceleistungen durch Verrechnungsmodell auf KLR-Konten 91222000 und 93112504




Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Erträge






31611000
Auflösung Zuweisungen vom Land

470,00
0,00
31617000
Auflösung Zuweisungen private Untern.

0,00
72,67
31617000
Auflösung Beiträge

7.180,00
4.250,00
33210000
Benutzungsgebühren

257.700,00
253.123,86
34210000
Erträge aus Verkauf

9.000,00
19.225,77
35910000
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
190,40



274.350,00
276.862,70




Kalkulation
Ergebnis

Ergebnis







Erträge 2017

274.350,00
276.862,70

Aufwendungen 2017

260.800,00
242.126,30



13.550,00
34.736,40

abzüglich Kostenunterdeckung 2014
-13.550,00
-13.550,00

gebührenrechtliches Ergebnis 2017

0,00
21.186,40

Im Jahr 2017 wurde eine um Ausgleichsbeträge bereinigte Kostenüberdeckung von 21.186,40 € erzielt. Für die 3) Digitalisierung der Bestandspläne waren 45.000,00 € im Haushaltsplan bzw. in der Kalkulation vorgesehen. Im Jahr 2017 wurden jedoch lediglich Abschlagszahlungen von 7.815,13 € geleistet. Die Restkosten für diese Maßnahme fallen voraussichtlich im Jahr 2018 an, sind in der dortigen Kalkulation allerdings nicht berücksichtigt, so dass für das Jahr 2018 mit einer Kostenunterdeckung zu rechnen ist.

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
 
Bis zum Beschluss über den Ausgleich der Kostenüberdeckung ist eine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO zu bilden (Pflichtrückstellung). Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen bzw. Mindereinzahlungen führen. Bei der Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse handelt es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung. Durch die Bildung einer Rückstellung wird die Kostenüberdeckung ergebnisbelastend neutralisiert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2017 in Höhe von 21.186,40 € fest.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Bildung einer Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse von 21.186,40 € wird der Ergebnishaushalt des Jahres 2017 in dieser Höhe belastet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; entweder durch Einstellen in eine Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss (Ausgleich einer Kostenunterdeckung).

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Schäuble stellt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor. Eine zeitnahe Information des Gemeinderates war angestrebt. Über die Verwendung des Überschusses ist vom Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.
Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass die anstehende Digitalisierung voraussichtlich im laufenden Jahr zu einer Unterdeckung führen wird, welche mit der jetzt festgestellten Überdeckung verrechnet werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2017 in Höhe von 21.186,40 € fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.07.2018 10:56 Uhr