Bauantrag zum Neubau Mehrfamilienhaus auf Flst.-Nr. 63 - Vorlage -


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 19.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Bauamtsmitarbeiter Mühl erläutert, dass dieses Bauvorhaben ebenfalls nach §34 BauGB bewertet werden müsse.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sei ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge und die Erschließung gesichert sei.
Außerdem müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild dürfe nicht beeinträchtigt werden.
Nach § 37 LBO sei für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz für Kraftfahrzeuge (notwendiger Kfz-Stellplatz) herzustellen. Eine Abminderung unter Berücksichtigung des   öffentlichen Personennahverkehrs sei aber bei Wohnungen nicht erlaubt.
Da durch den geplanten Bau Stellplätze für die existierenden Gebäude entfallen, müsse die Situation auf dem Grundstück gesamthaft betrachtet werden.
Diese gesamthafte Betrachtung fehle jedoch im vorliegenden Bauantrag, weshalb seitens der Stadt gegenüber der Baurechtsbehörde gefordert werden sollte, dass die baurechtlich notwendigen Stellplätze unter Berücksichtigung der auf dem Grundstück Flst.-Nr. 63 vorhandenen anderen Gebäude nachgewiesen werden müssen.

Es schließt sich eine kurze Aussprache an, in der von einzelnen Mitgliedern des Gemeinderats positive Beurteilungen zum Bauvorhaben abgeben werden .

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten mit der Maßgabe, dass die baurechtlich notwendigen Stellplätze - unter Berücksichtigung der anderen Gebäude auf dem Grundstück Flst.-Nr. 63 - nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 03.05.2018 08:35 Uhr