Seit November 2017 musste innerhalb kurzer Zeit dreimal ein Abkochgebot für das Trinkwasser herausgegeben werden. Die Verkeimungen traten jeweils nach Überflutungen der Mühlmatt (Wasserschutzzone 1 und 2) auf.
Abkochgebote (und Aufhebung) nach festgestellten Verkeimungen durch E-Coli-Bakterien:
- 23.11.2017 (01.12.2017)
- 06.01.2018 (12.01.2018)
- 24.01.2018 (29.01.2018)
Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat nach der ersten Verkeimung im November 2017 einen Mailverteiler eingerichtet, um möglichst schnell über wichtige Vorkommnisse bei der Trinkwasserversorgung informieren zu können.
Mittlerweile sind 180 Adressen im Verteiler eingetragen. Zusätzlich werden noch die Presse sowie zwei Radiosender informiert.
Im Haushalt wurde vorsorglich ein Betrag von 50.000 € eingestellt, um 2018 erste Maßnahmen ergreifen zu können.
Am 23.01.2018 fand ein Ortstermin statt, um über eine mögliche Lösung zu sprechen.
Teilnehmer, neben Vertretern der Stadt, waren Frau Baumeister (Hygieneinspektorin des Landkreises) und Herr Carli von der Firma Eliquo-Stulz.
Die Firma Eliquo-Stulz bot daraufhin eine UV-Anlage mit Trübungsmessung und papierlosem Schreiber zum Preis von 39.540,60 € netto an (siehe beigefügtes Angebot vom 30.01.2018).
Bei einer UV-Anlage wird das Trinkwasser mit UV-Licht bestrahlt und auf diese Weise desinfiziert. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Wasser bestimmte Trübungswerte nicht überschreitet.
Falls diese Trübungswerte im Hochwasserfall der Wiese nicht eingehalten werden können, wäre eine vorgeschaltete partikeltrennende Stufe notwendig (Ultra- oder Mikrofiltration).
Am 06.02.2018 fand dann ein Gespräch mit der dwd Ingenieur GmbH aus Wehr (Fusion der diewald bauingenieure partnerschaft aus Fröhnd und der Ganz & Rutner Ingenieur GmbH aus Rheinfelden) statt.
Das Ingenieurbüro erhielt bereits im Vorfeld das Angebot der Firma Eliquo-Stulz.
Mit der Begleitung und Beratung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro soll in diesem Bereich eine ausreichende Sicherheit und Wirksamkeit der Investitionen sichergestellt werden.
Das Ingenieurbüro hält das Angebot für geeignet und technisch in Ordnung. Die Anlage kann auch im Fall einer eventuell erforderlich werdenden Ultra- oder Mikrofiltration weiterbetrieben werden. Die Investition wäre sinnvoll angelegt.
Die Begleitung durch die dwd Ingenieur GmbH würde in diesem ersten Schritt auf Stundenbasis erfolgen.
Sollte sich ergeben, dass eine Ultra- oder Mikrofiltration notwendig werden sollte, bedeutet dies einen sehr viel höheren Aufwand (Wahl des Verfahrens, Test als Pilotanlage). Dies müsste dann über einen Ingenieurvertrag geregelt werden.
Der Fachbereich Gesundheit des Landkreises hält das Angebot der Firma Eliquo-Stulz für sinnvoll. Dem Vorhaben der Stadt Schönau im Schwarzwald als Sofortmaßnahme eine UV-Desinfektionsanlage mit kontinuierlicher Trübungsüberwachung einzubauen, wird aus Sicht des Gesundheitsschutzes zugestimmt.
Die Verwaltung empfiehlt in diesem Fall die freihändige Vergabe der Arbeiten.
Begründung für die freihändige Vergabe:
Eine mögliche beschränkte Ausschreibung durch ein Ingenieurbüro ergäbe wirtschaftlich kein besseres Ergebnis (Planungshonorar versus Einsparungen durch den Wettbewerb) und wäre auch nicht auf die Schnelle machbar.
Ausschlaggebend für die freihändige Vergabe ist die besondere Dringlichkeit.
Diese besondere Dringlichkeit ergibt sich aus der Häufung der bakteriellen Verkeimungen des Trinkwassers seit November 2017 mit den seither ergangenen drei Abkochgeboten.
Nach der Trinkwasserverordnung 2001 hat die Stadt hier eine besondere Handlungspflicht.
Die VOB lässt in diesem Fall ausdrücklich eine freihändige Vergabe zu:
Auszug aus § 3a VOB/A – Zulässigkeitsvoraussetzungen
(4) Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig ist, besonders,
2. wenn die Leistung besonders dringlich ist,