Datum: 18.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe des Beschlusses aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.02.2024 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 26.02.2024
3 Bauantrag zum Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen mit AAB-Antrag, Flst.-Nr. 535/5, Eggenrüttestraße 12
4 Freiwillige Feuerwehr
4.1 Bestätigung der Wahl der Stellvertretenden Kommandanten
4.2 Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung zum 01.04.2024
5 Parkzeitbegrenzung in der Hinteren Hofmatt
6 Kurzinformationen der Verwaltung
7 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
7.1 Politische Parolen am Hirsch "Fridu"
7.2 Holzeinschlag im Stadtwald
7.3 Sicherheit für Fahrradfahrer
7.4 Einsatz von Wahlhelfern

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Im Hinblick auf den Tagesordnungspunkt 5 erinnert sich eine Zuhörerin an eine Beratung zum Thema Parkraumordnung und -bewirtschaftung und erkundigt sich nach deren Umsetzung. In diesem Zusammenhang weist sie auch darauf hin, dass beim Abbiegen von der Bundesstraße B 317 in die Talstraße erst ein Verkehrszeichen auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h hinweist und 10 Meter danach die Spielstraße beginnt. Diese Mehrfachbeschilderung hält sie für unnötig. Vom Parkhotel Sonne herkommend fehle ihrer Ansicht nach eine Spielstraßenbeschilderung. Stadtrat Strohmeier weist darauf hin, dass die angesprochene Beschilderung in diesem Bereich korrekt vorhanden ist. Bürgermeisterstellvertreter Knobel berichtet, dass Teile des Konzeptes umgesetzt wurden. Aktuell sind keine weiteren Maßnahmen in Planung. Die Zuhörerin ergänzt, dass in der Luisenstraße noch kein Schild für die beschlossene Anliegerbegrenzung angebracht wurde. Der stellvertretende Bauamtsleiter Mühl teilt mit, dass die Ausweisung als Anliegerstraße vom Landratsamt Lörrach abgelehnt wurde. Ergänzend berichtet er, dass nördlich der B 317 überall Tempo 30 gilt. 

Die selbe Zuhörerin bemängelt, dass in der Hinteren Hofmatt ständig Wohnmobile und Wohnwagen abgestellt werden, welche gerade den Müllfahrzeugen eine problemlose Durchfahrt erschwert. 

Von der Zuhörerin wird weiter ausgeführt, dass auf der rechten Seite des ehemaligen Raiffeisengebäudes in der Buchenbrandstraße vier verrostete Tonnen mit Ascheresten gelagert werden. Diese stellen aus ihrer Sicht eine Gefahr für Kinder dar und sollten entfernt werden. 

Abschließend berichtet die Zuhörerin von einem zerfallenen Schuppen am Ende der Zeltwiese beim Campingplatz. Hier sollte man ebenfalls tätig werden. 

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2. Bekanntgabe des Beschlusses aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.02.2024 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 26.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.02.2024 ist folgender Beschluss bekannt zu geben:

TOP 1:
Beratung der Tagesordnung für die nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 07.03.2024
(Einstimmiger Beschluss)
Dem vorgesehenen Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1 wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt. 


Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 26.02.2024 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.02.2024 wird dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Pfeffer im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben. 

Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter außerdem fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2024 anerkannt wird. 

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3. Bauantrag zum Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen mit AAB-Antrag, Flst.-Nr. 535/5, Eggenrüttestraße 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 3

Sachverhalt

Dieses Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 05.02.2024 behandelt. Aufgrund eines Verfahrensfehlers seitens des Architekten, darf diese Maßnahme nicht wie ursprünglich geplant im Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden. 
 
Das Bauvorhaben befindet sich laut Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eggenrütte“. Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Grundstück, welches bereits mit einem Wohnhaus mit Garage und zwei notwendigen Stellplätzen bebaut ist, den Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen. Der Carport ist eingeschossig mit einem Flachdach ohne Unterkellerung geplant und soll dreiseitig offen sein. Die Grenzwand ist in Sichtbeton geplant. Auf dem Grundstück hat die Stadt Schönau im Schwarzwald eine Grunddienstbarkeit mit Duldung einer Kanalisationsleitung im Grundbuch eingetragen. Um diese Leitung nicht zu tangieren, kann der Carport in der geplanten Größe nicht mit dem im Bebauungsplan vorgeschriebenen Straßenabstand errichtet werden. Daher liegt dem Bauantrag ein Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplans bei. Im Befreiungsantrag heißt es: „Bei Einhaltung der 5,00m zur Straßenkante würde der Carport in die nicht überbaubare Schutzzone des Leitungsrecht der Stadt Schönau zu liegen kommen“. Auf den Mindestabstand kann nach Ansicht des Planers verzichtet werden, da es sich bei der Eggenrüttestraße um eine Sackgasse mit geringem Verkehrsaufkommen handelt.
Aufgrund des Befreiungsantrags und da nachbarschaftsrechtliche Belange betroffen sind wurden zwei Angrenzer angehört, die Anhörungsfrist läuft noch, von einem Angrenzer wurden bereits Einwendungen vorgebracht.
Den Gemeinderäten sind mit der Einladung zur Sitzung die Planunterlagen zugegangen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat entscheidet, ob er das Einvernehmen vor allem auch hinsichtlich des Befreiungsantrags erteilt oder nicht.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der stellvertretende Bauamtsleiter Mühl stellt den Sachverhalt vor und weist darauf hin, dass das Landratsamt die Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens für unzulässig erachtet hat. Im Bebauungsplan, welcher aus dem Jahre 1975 stammt, ist unter anderem geregelt, dass Garagen einen Mindestabstand vom Gehweg bzw. der Fahrbahnkante von 5 m aufweisen müssen. Diese Vorgabe wird nicht eingehalten, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt wird. Bei Einhaltung dieses Abstands würde der Kanal der Stadt Schönau im Schwarzwald überbaut werden, was nicht im Interesse der Stadt sein kann, so Matthias Mühl. Eine solche Abstandsregelung wird in aktuellen Bebauungsplänen üblicherweise nicht mehr geregelt. Die Einhaltung eines Stauraums ist aufgrund elektronischer Tore heutzutage nicht mehr notwendig. Bei einer Zustimmung zu diesem Befreiungsantrag fällt die geplante Grenzwand zum Nachbargrundstück mit 23,74 m² nicht so massig aus, als dies bei Einhaltung eines Abstands von 5 m der Fall wäre. 

Stadträtin Münzer weist darauf hin, dass zwei Angrenzer zu diesem Vorhaben angehört wurden. Von einem Angrenzer ging eine ablehnende Stellungnahme ein. Sie sieht das Vorhaben kritisch und ist davon überzeugt, dass es einen Grund haben müsse, dass im Grundbuch eine Dienstbarkeit für die Kanalisationsleitung eingetragen ist. Der stellvertretende Bauamtsleiter Mühl erklärt, dass der Eintrag einer Dienstbarkeit ein normaler Vorgang sei, sobald eine Leitung über private Grundstücke laufe.

Stadträtin Strohmaier kann das Vorhaben nicht befürworten, da sie künftige Probleme hierdurch sieht. 

Auf Anfrage von Stadtrat Locker erklärt der stellvertretende Bauamtsleiter Mühl, dass mit der geplanten Betonwand knapp unter der maximal möglichen Grenzbebauung von 25 m² geblieben werden soll. Stadtrat Locker sieht diese Vorgehensweise für grenzwertig an. Hier hätte durchaus auf eine Betonwand verzichtet und ein offenes Carport geplant werden können. Matthias Mühl teilt mit, dass bestimmte Baumaterialien hier nicht vorgeschrieben sind. 

Stadtrat Lais erwähnt, dass der Architekt neben der Abstandsregelung noch weitere Punkte nicht berücksichtigt hat. So schreiben die Bebauungsvorschriften vor, dass mehrere Garagen zu einer Garagengruppe zusammenzufassen sind. Des Weiteren sind diese an den im Straßen- und Baulinienplan eingetragenen Stellen anzuordnen. Ausnahmen hierzu können nur bei unbeabsichtigten Härtefällen gestattet werden. Darüber hinaus schreibt der Bebauungsplan eine Grundflächenzahl von 0,3 vor. Mit einer aktuellen Grundstücksüberbauung von rund 40 % ist dieser Vorgabe schon jetzt ausgereizt. Er kann aus diesen Gründen dem Vorhaben nicht zustimmen. 

Stadtrat Gierth verweigert ebenfalls seine Zustimmung. Aus ökologischer Sicht findet er eine Betonwand für weniger toll. Garagen und Stellplätze sind aus seiner Sicht bereits ausreichend vorhanden. Es handelt sich hier um ein Einfamilienhaus, in welchem aktuell zwei Personen leben. Sieben Stellplätze hält er für übertrieben. Zur Erhaltung des nachbarschaftlichen Friedens wäre zwei Stellplätze absolut ausreichend. Hierdurch wäre eine Grenzbebauung nicht nötig und der Bauherr könnte auf eine Betonwand verzichten. Hiermit wäre allen Beteiligten geholfen. 

Stadtrat Strohmeier weist darauf hin, dass der Abstand von 5 m für Garagen geregelt wurde. Hierbei handelt es sich allerdings um einen Carport. 

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag, vor allem auch hinsichtlich des Befreiungsantrags, wird vom Gemeinderat nicht erteilt. Dies auch aufgrund weiterer nicht eingehaltener Festsetzungen des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Freiwillige Feuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 4
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4.1. Bestätigung der Wahl der Stellvertretenden Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 4.1

Sachverhalt

In der Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau im Schwarzwald fand die Wahl der Stellvertretenden Kommandanten statt. 

Nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg werden der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter durch die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.

Zum 1. Stellvertreter wurde Jan Staib und zum 2. Stellvertreter Martin Halm gewählt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Wahl der Stellvertretenden Kommandanten zur Kenntnis und stimmt der Wahl zu.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Aufgrund von § 3 Abs. 1 der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) fallen durch die Wahl eines zweiten Stellvertretenden Kommandanten zusätzliche Entschädigungszahlungen in Höhe von jährlich 650 Euro an. 

Rechtslage

§ 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FwG)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeisterstellvertreter Knobel geht auf die Wahl der Stellvertretenden Kommandanten ein, welche in der Generalversammlung der Feuerwehr am 02.03.2024 das Vertrauen der Mitglieder der Einsatzabteilung erhalten hatten. Die Gewählten sind als Zuhörer anwesend und werden vom Vorsitzenden zu ihrem neuen Amt beglückwünscht. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Wahl der Stellvertretenden Kommandanten zur Kenntnis und stimmt der Wahl zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4.2. Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung zum 01.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 4.2

Sachverhalt

Im Herbst 2020 hat die Verwaltung die Personalkosten/Fahrzeugkosten nach den gesetzlichen Vorschriften neu kalkuliert. Zu dieser Thematik fand im Herbst 2020 eine Infoveranstaltung für alle Bürgermeister und Kommandanten statt.
Die Feuerwehrkostenersatzsatzung wurde an das Satzungsmuster des Gemeindetages angepasst. 
Aufgrund gestiegener Kosten für Arbeits-/Schutzkleidung, Aus-/Fortbildung sowie gestiegener Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (Einsatzentschädigungen/ Lohnkostenersätze) hat die Verwaltung im März 2024 die Personalkosten neu kalkuliert. Nach der neuen Kalkulation ergibt sich ein Personalkostenersatz pro Person, je Stunde von 12,04 € (bisher 9,48 €).

Die Änderungssatzung mit geändertem Kostenersatzverzeichnis ist als Anlage beigefügt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der vorgelegten Kostenersatzsatzung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau im Schwarzwald.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die kommissarische Rechnungsamtsleiterin Schelshorn stellt den Sachverhalt kurz vor. Sie berichtet, dass der Personalkostenersatz auf der Basis der Zahlen der Jahre 2021 bis 2023 kalkuliert wurde. Die Kalkulation ergab einen Betrag von 12,04 € pro Person und Stunde. Hinzu kommt die gewährte Entschädigung in Höhe von 15 € je Person und Einsatz. Im Normalfall werden die Sätze alle zwei Jahre angepasst. Der Satzungsentwurf muss im Kostenersatzverzeichnis unter 1.a) noch angepasst werden. Dort steht bei den Durchschnittskosten versehentlich noch der alte Satz von 9,48 €. Dieser ist ebenfalls auf 12,04 € abzuändern. 

Grundlage für die den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung entstehenden jährlichen Kosten sind entsprechend dem Feuerwehrgesetz 80 Einsatzstunden. 

Bei den genormten Feuerwehrfahrzeugen sind die Kostensätze durch Rechtsverordnung des Landes vorgegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der vorgelegten Kostenersatzsatzung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau im Schwarzwald.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Änderung_Feuerwehrkostenersatz_Schönau_01.04.2024.pdf

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5. Parkzeitbegrenzung in der Hinteren Hofmatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.04.2021 wurde beschlossen, im gesamten Stadtgebiet die zulässige Parkzeit auf 1,5 Stunden mit Parkscheibenregelung zu beschränken. Mit Mail vom 22.07.2021 wurde die Parkzeit für die Hintere Hofmatt entsprechend dem Beschluss vom 26.04.2021 an das Büro dwd mit 1,5 Stunden freigegeben. Da die Software des Planungsbüros lediglich zwei Stunden Parkzeitbegrenzung zulässt, sollte diese händisch auf 1,5 Stunden angepasst werden. Dies wurde jedoch offensichtlich versäumt. 

Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Lörrach könnte die Parkdauer in der Hinteren Hofmatt auf 1,5 Stunden verändert werden. Dies müsste jedoch verkehrsrechtlich neu angeordnet werden. 

Bezüglich der in der Hinteren Hofmatt aktuell vorhandenen und auch genehmigten Parkzeitbegrenzung auf zwei Stunden, gingen bei der Verwaltung seitens der Bewohner bisher keine Beschwerden ein. 

Der Gemeinderat möge darüber entscheiden, ob die Parkzeitbegrenzung in der Hinteren Hofmatt auf zwei Stunden beibehalten oder auf 1,5 Stunden abgeändert werden soll. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat entscheidet über das weitere Vorgehen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeisterstellvertreter Knobel stellt den Sachverhalt kurz vor. Er spricht sich grundsätzlich für eine einheitliche Lösung aus, da es ansonsten zu Unstimmigkeiten kommen könnte. 

Stadtrat Gierth plädiert ebenfalls für eine einheitliche Regelung, bittet aber um Mitteilung des Kostenaufwands. Dieser wird vom stellvertretenden Bauamtsleiter Mühl auf rund 50 € je Schild beziffert. Bei 2 bis 4 Schildern wären dies zwischen 100 und 200 €. 

Stadträtin Strohmaier will wissen, ob hier das Büro dwd Ingenieur GmbH oder die Stadt selbst die Schuld trage. Der Vorsitzende wird dies entsprechend abklären lassen. 

Stadtrat Locker stimmt ebenfalls für eine einheitliche Regelung mit 1,5 Stunden. 

Stadtrat Schröder will wissen, ob hierzu ein erneuter Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist. Dies wird von Matthias Mühl verneint, da die ursprüngliche Beschlusslage schließlich schon bei 1,5 Stunden lag. 

Stadträtin Münzer macht sich Gedanken über die Nutzung der Straße. Hauptsächlich parken dort Besucher des Cafés bzw. der Bäckerei. Viele gehen darüber hinaus aber auch noch zum Frisör, zur Metzgerei bzw. zur Sparkasse. Hierfür ist teilweise ein längerer Zeitraum notwendig. Aus diesem Gesichtspunkt heraus wäre eine Parkzeitbegrenzung von 2 Stunden nicht verkehrt, so Münzer. Stadtrat Locker gibt zu bedenken, dass vor der Metzgerei auch nur 1,5 Stunden Parkzeit geregelt sind. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die zulässige Parkzeit in der Hinteren Hofmatt, entsprechend der ursprünglichen Beschlussfassung vom 26.04.2021, auf 1,5 Stunden mit Parkscheibenregelung abzuändern. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimme von Stadträtin Münzer, Enthaltung von Stadtrat Sahin).

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6. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Seitens der Verwaltung liegen keine Informationen vor. 

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7. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 7
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7.1. Politische Parolen am Hirsch "Fridu"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 7.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier berichtet, dass der Hirsch "Fridu" mit Schildern behängt wurde, auf welchen sich politische Parolen befanden. Die Schilder wurden zwischenzeitlich entfernt. So etwas müsse konsequent unterbunden werden. 

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7.2. Holzeinschlag im Stadtwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 7.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier spricht den Vollerntereinsatz im Bereich des Kutscherwegs im Forstdistrikt Gurgel an. Für Privatpersonen ist das Beschneiden von Hecken und Sträuchern aktuell verboten. Auch im Wald hätte man hierauf Rücksicht nehmen und den Holzhieb in den schneefreien Wintermonaten durchführen können. 

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7.3. Sicherheit für Fahrradfahrer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 7.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier weist auf die Radwegmarkierung bei der Parkplatzzufahrt zur Mehrzweckhalle hin. Diese rote Kennzeichnung wünscht sie sich auch bei den Straßenquerungen im Bereich Wiedlestraße und der Hinteren Hofmatt wo der durch Fahrradfahrer genutzte Bahnweg verläuft. 

Bürgermeisterstellvertreter Knobel weist darauf hin, dass bei der Mehrzweckhalle Fahrradfahrer Vorfahrt haben, dies an den anderen Stellen aber nicht der Fall ist. Die Anbringung einer Markierung müsste hier überprüft werden. 

Stadtrat Gierth sieht die Gefahr, dass bei einer Markierung den Fahrradfahrern der Eindruck entstehen könnte, sie hätten hier freie Fahrt. 

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7.4. Einsatz von Wahlhelfern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.03.2024 ö 7.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker teilt mit, dass Frau Christa Krahn als Wahlhelferin für die anstehenden Europa- und Kommunalwahlen eingeteilt werden kann. 

Datenstand vom 04.04.2024 17:30 Uhr