Datum: 17.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.12.2023 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2023
3 Sachstandsbericht Coworking- und Innovations-Space im Oberen Wiesental
4 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Wirtschaftsplan 2024 - Beschlussfassung
5 Komplett-Umstellung auf die digitale Gremienarbeit (RIS)
6 Entschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates
7 Annahme von Spenden
8 Kurzinformationen der Verwaltung
9 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.01.2024 ö 1
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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.12.2023 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.01.2024 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.12.2023 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben:

TOP 1:
Sparkasse Wiesental, Antrag auf Verlängerung des Nachrangdarlehens

Beschluss:
(Einstimmiger Beschluss)

Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des Nachrangdarlehens von 1.278.229,70 € bei der Landesbank Baden-Württemberg bis 31.12.2033 zu.


TOP 2:
Aufhebung Überlassungsvertrag RSV -> Pachtvertrag XXX

Beschluss:
(Einstimmiger Beschluss)

Der Gemeinderat stimmt dem Aufhebungsvertrag wie vorgelegt zu. Dem Pachtvertrag wird mit der Ergänzung zugestimmt, dass unter § 1 am Ende des zweiten Abschnitts folgender Wortlaut angefügt wird: "Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.".


Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2023 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

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3. Sachstandsbericht Coworking- und Innovations-Space im Oberen Wiesental

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.01.2024 ö 3

Sachverhalt

An der Gemeinderatssitzung am 14.03.2022 bewilligte der Schönauer Gemeinderat 5.000 EUR als Eigenmittel für das Projekt (Erstellung einer Machbarkeits- und Potentialstudie um die Möglichkeiten der Konzeption und Implementierung eines Coworking- und Innovations-Space im Oberen Wiesental aufzuzeigen).

Seither fanden in Schönau und in Todtnau verschiedene sehr gut besuchte Workshops statt, bei denen sich aus beiden Städten auch die Stadträtinnen und Stadträte eingebracht haben.

Mittlerweile wurde die Standortanalyse und Konzeptionsskizze erstellt und die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie und Organisationsstruktur angefertigt.

Der Wirtschaftsbeauftragte des Landkreises Lörrach, Daniel Tastl, und Martina Hinrichs, Stabsstellenleitung Strukturpolitik und Nachhaltige Mobilität im Landratsamt Lörrach, berichten über den Sachstand, geben einen Ausblick auf das weitere Vorgehen und stehen dem Gremium für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

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4. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Wirtschaftsplan 2024 - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.01.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Eigenbetrieb ist finanzirtschafltich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für den Eigenbetrieb ist somit ein separater Wirtschaftsplan aufzustellen.

In § 14 Eigenbetriebsgesetz werden die Bestandteile des Wirtschaftsplan festgelegt:
  • Erfolgsplan
  • Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm
  • Stellenübersicht
 
Entsprechend den Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts ist dem Wirtschaftsplan eine mittelfristige Finanzplanung anzufügen.

Im Erfolgsplan 2024 des Betriebszweigs „Seniorenzentrum“ wird ein Jahresverlust von 16.901 € ausgewiesen. Im Wirtschaftsplan 2023 lag der Jahresverlust noch bei 18.942 €. 

Im Betriebszweig „Wohnraumvermietung“ wird im Jahr 2024 ein Jahresfehlbetrag von 88.614 € ausgewiesen. Im Wirtschaftsplan 2023 wurde noch mit einem kalkulierten Jahresverlust von 16.243 € gerechnet, so dass eine Verschlechterung 72.371 € zu verzeichnen ist. 

Beim Objekt Friedrichstr. 2 + 4 entwickelt sich das Betriebsergebnis negativ. Während im Jahr 2023 noch mit einem Defizit von 3.649 € geplant wurde, wird nun ein Defizit von 8.884 € ausgewiesen. Dies liegt an höheren Aufwendungen in der Gebäudeunterhaltung (Umstellung Gasheizung auf Nahwärme) und an höheren Heizkosten.

Beim Objekt Friedrichstr. 37 steht nach dem Auszug aus der Erdgeschosswohnung ein Komplettsanierung an. Hierfür sind Mittel von 25.000 € vorgesehen.

Beim Objekt Wiesenstr. 6 ist eine leichte Verbesserung zum Vorjahr geplant. Im Jahr 2023 war ein negatives Ergebnis von 23.829 € geplant. Im Jahr 2024 muss nun mit einem negativen Ergebnis von 20.579 € gerechnet werden. Dies liegt an leicht niedrigeren Unterhaltungsaufwendungen (Umstellung Heizung auf Nahwärme und Austausch Fenster EG).
Aufgrund geplanter Aufwendungen im Objekt Brand 34 (Umstellung auf Nahwärme / Austausch Fenster) muss auch dort wieder ein negatives Ergebnis von 16.723 € verzeichnet werden. Im Jahr 2023 wurde hier nur mit einem negativen Ergebnis von 1.745 € gerechnet. 

Die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung über den gesamten Wohnungsbestand liegen mit 143.900 € deutlich über dem Niveau des Vorjahres von 90.900 €. Die Ansätze für Heizungskosten steigen ebenso von 58.000 € im Jahr 2023 auf 60.600 € im Jahr 2024. Diese Kosten können aber aufgrund der Preisbremse auch noch geringer ausfallen.

Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald weist somit einen Gesamt-Jahresverlust von 105.515 € aus.

Im Jahr 2024 steht eine Investition an. Im Objekt Friedrichstr. 2 soll die DG-Wohnung kernsaniert werden, damit die jetzige Wohnung wieder neu vermietet werden kann. Hierzu wurden im Jahr 2023 bereits Planungskosten in Höhe von 43.000 € veranschlagt. Die Ausführung soll im Jahr 2024 erfolgen. Kosten in Höhe von 200.000 € sind für diese Maßnahme vorgesehen.

Die planmäßige Tilgung der Darlehen beträgt 81.136 €; der Schuldenstand steigt von 1.410.309,72 € auf 1.522.173,74 €. Grund hierfür ist die geplante Darlehensaufnahme über 150.000 €. Die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2023 über 43.000 € wird ebenfalls im Jahr 2024 in Anspruch genommen.

Der Wirtschaftsplan 2024 wird den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.01.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan 
1. Der Erfolgsplan wird festgesetzt mit        
1.1
Gesamtbetrag der Erträge von
400.290 €
1.2
Gesamtbetrag der Aufwendungen von
505.805 €
1.3
einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-105.515 €

§ 2 Liquiditätsplan
2. Der Liquiditätsplan wird festgesetzt mit
2.1
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit


25.590 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
200.000 €
2.2
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
-200.000 €
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
(Saldo aus 2.1 und 2.2) 
-174.410 €
2.4
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
37.914 €
2.5
einer Änderung des Finanzierungsmittelbestandes von
-136.496 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-   
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         150.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        200.000 €.

Beschluss 1

Wie von der Verwaltung empfohlen, werden die wesentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts mit einem Gesamtaufwand von 122.000 € beschlossen. Der neue Personenaufzug für das Anwesen Friedrichstraße 48 (100.000 €) wird ins Jahr 2025 geschoben. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

Wie von der Verwaltung empfohlen, werden die Investitionskosten für die Kernsanierung der Dachgeschosswohnung im Anwesen Friedrichstraße 2 mit einem Gesamtaufwand von 200.000 € beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltung von Stadtrat Sahin).

Beschluss 3

Aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.01.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan 
1. Der Erfolgsplan wird festgesetzt mit        
1.1
Gesamtbetrag der Erträge von
400.290 €
1.2
Gesamtbetrag der Aufwendungen von
505.805 €
1.3
einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-105.515 €

§ 2 Liquiditätsplan
2. Der Liquiditätsplan wird festgesetzt mit
2.1
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit


25.590 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
200.000 €
2.2
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
-200.000 €
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
(Saldo aus 2.1 und 2.2) 
-174.410 €
2.4
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
37.914 €
2.5
einer Änderung des Finanzierungsmittelbestandes von
-136.496 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-   
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         150.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        200.000 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_4100_Wirtschaftssplan 2024.pdf

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5. Komplett-Umstellung auf die digitale Gremienarbeit (RIS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.01.2024 ö 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 27.05.2019 fasste der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Umstellung auf die digitale Gremienarbeit für den Gemeinderat soll nach der Gemeinderatswahl für alle Mitglieder des Gemeinderats zeitnah vollzogen werden.
Zuvor findet für die Gremiumsmitglieder, die bislang nicht mit dem RIS gearbeitet haben, eine Schulung statt.
Der jährliche Zuschuss für die Nutzung der privaten Endgeräte wird ab 2019 auf jährlich 75 Euro festgesetzt.

Aus diversen Gründen wurde dieser Beschluss nicht vollumfänglich umgesetzt. In der aktuellen Gemeinderatsperiode nutzten zweitweise vier Stadträtinnen und Stadträte nicht die Möglichkeiten und Vorteile der papierlosen, digitalen Gremienarbeit.

In letzter Zeit hat der Umfang der Sitzungsunterlagen nun regelmäßig stark zugenommen, sodass sie im Durchschnitt mindestens 100 bis 150 Seiten betragen.

Seitens der Stadtverwaltung Schönau im Schwarzwald ist nun vorgesehen ab der kommenden Gemeinderatsperiode komplett und „ohne Wenn und Aber“ auf eine Papierversion zu verzichten.

Die wesentlichen Vorteile der Komplett-Umstellung sind:

  • Einsparung von Papier und Druckkosten
  • Zeitaufwand für Verpacken und Verschicken bzw. Verteilen entfällt
  • Einsparung von Porto
  • Sämtliche Unterlagen vergangener Sitzungen sind jederzeit und überall einsehbar
  • Leichte Recherchemöglichkeiten aufgrund umfangreicher Suchfunktionen
  • Zeitvorteil gegenüber dem Versandweg und erhöhte Sicherheit bei der Zustellung der Unterlagen (Umfang der Sitzungsunterlagen erreicht teilweise eine Umschlagsgröße, für die der Briefkasten kaum Platz bietet)
  • Wegfall der aufwendigen Entsorgung der Papierunterlagen durch die Stadträtinnen/ Stadträte
  • Platzersparnis auch im Büro des Gremienmitgliedes
  • Weiterhin die Möglichkeit in den Vorlagen digital zu markieren, sowie Bemerkungen und Verweise zu notieren
  • Offline-Nachschlagewerk für „unterwegs“ bzw. während der Sitzung
  • Zoom-Möglichkeit bei allen Unterlagen, insbesondere auch bei Plänen
  • Gewährleistete Datensicherheit in einem geschlossenen, verschlüsselten System


Um komplett auf die Papierform verzichten zu können, ist es notwendig, dass alle Gremien-Mitglieder digital auf die Sitzungsunterlagen zugreifen können. Hierzu werden künftig bei Nicht-Möglichkeit eines Einsatzes von privaten Geräten leihweise Geräte der Stadt Schönau im Schönau im Schwarzwalds zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

  1. Die Umstellung auf die digitale Gremienarbeit für den Gemeinderat wird nach der Gemeinderatswahl 2024 für alle Mitglieder des Gemeinderates verpflichtend und ist umgehend mit der konstituierenden Sitzung zu vollziehen. Es werden den Ratsmitgliedern keine Papierausfertigungen mehr zur Verfügung gestellt.
  2. Gremienmitgliedern, die kein privates Endgerät besitzen oder dieses nicht nutzen wollen, wird für die Dauer der Gremienzugehörigkeit von der Stadt Schönau im Schwarzwald leihweise ein Endgerät zur Verfügung gestellt. Dieses darf lediglich für die Gremienarbeit genutzt werden. Ein jährlicher finanzieller Zuschuss wird nicht gewährt.
  3. Der jährliche Zuschuss für die Nutzung der privaten Endgeräte wird ab 2024 weiterhin auf jährlich 75 Euro festgesetzt.
  4. Die Gremiumsmitglieder, die bislang nicht mit dem RIS gearbeitet haben, erhalten auf Wunsch die Möglichkeit einer Schulung.

Beschluss

  1. Die Umstellung auf die digitale Gremienarbeit für den Gemeinderat wird nach der Gemeinderatswahl 2024 für alle Mitglieder des Gemeinderates verpflichtend und ist umgehend mit der konstituierenden Sitzung zu vollziehen. Es werden den Ratsmitgliedern keine Papierausfertigungen mehr zur Verfügung gestellt.
  2. Gremienmitgliedern, die kein privates Endgerät besitzen oder dieses nicht nutzen wollen, wird für die Dauer der Gremienzugehörigkeit von der Stadt Schönau im Schwarzwald leihweise ein Endgerät zur Verfügung gestellt. Dieses darf lediglich für die Gremienarbeit genutzt werden. Ein jährlicher finanzieller Zuschuss wird nicht gewährt.
  3. Der jährliche Zuschuss für die Nutzung der privaten Endgeräte wird ab 2024 weiterhin auf jährlich 75 Euro festgesetzt.
  4. Die Gremiumsmitglieder, die bislang nicht mit dem RIS gearbeitet haben, erhalten auf Wunsch die Möglichkeit einer Schulung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Entschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.01.2024 ö 6

Sachverhalt

In der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten vom 12.09.2016 ist unter § 2 Abs. 1 geregelt, dass die Stadträtinnen und Stadträte für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung erhalten. Diese wird als Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates sowie an Besprechungen der Fraktionsvorsitzenden mit 35,00 € je Sitzung gezahlt. Die Sitzungsgelder sind halbjährlich nachträglich auszuzahlen. Bei mehreren unmittelbar aufeinander folgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. Gemäß § 2 Abs. 2 sind Fraktionsbesprechungen zur Vorbereitung der Sitzungen mit der Entschädigung abgedeckt.

In der Vergangenheit wurden vereinzelt auch Zahlungen für die Teilnahme an Ausschusssitzungen und sonstige Veranstaltungen (z.B. Schwimmbadausschuss, Bauausschuss Mehrzweckhalle, Waldbegehung) gewährt, obwohl dies so konkret nicht geregelt ist.

In der Satzungsregelung wird auf Sitzungen des Gemeinderates abgezielt. Somit also auf Sitzungen, zu welchen alle Gemeinderatsmitglieder geladen sind.

In folgenden weiteren Gremien sind Mitglieder des Gemeinderates vertreten: Kontaktausschuss Oberes Wiesental, Stiftungsrat Umweltstiftung Schönau, Energiebeirat, Runder Tisch Jugend.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat Festlegungen zu treffen, wie die künftige Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadträtinnen und Stadträte gestaltet werden sollen. 

Beschluss

  1. Die Höhe der Aufwandsentschädigung bleibt mit 35,00 € konstant. 
  2. Neben den Sitzungen des Gemeinderates sowie der Besprechungen der Fraktionsvorsitzenden werden künftig auch für diejenigen Veranstaltungen eine Aufwandsentschädigung gewährt, welche einen offiziellen Charakter haben und regelmäßig protokolliert werden. 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.01.2024 ö 7

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten. 
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 28.09.2023 bis 05.01.2024 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 2.000,00 Euro. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 2.000,00 Euro. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.01.2024 ö 8
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9. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.01.2024 ö 9
Datenstand vom 19.01.2024 15:22 Uhr