Datum: 18.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.11.2023 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2023
3 Stadtwald Schönau im Schwarzwald Forstbetriebsplan 2024 Beratung und Beschlussfassung
4 Friedrichstraße 2, Sanierung DG-Wohnung
5 MTB-Gebäude: Arbeitsvergabe Medientechnik
6 Im Grün: Herstellen eines Hausanschlusses für Nahwärme
7 Ausgleichstockantrag / Antrag kommunaler Sportstättenbau 2024 - Sanierung Jogi-Löw-Stadion
8 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 - Beratung und Beschlussfassung
9 Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald
10 Antrag der Narrenzunft Schönau auf Übernahme der städtischen Anhängeleiter
11 Kurzinformationen der Verwaltung
11.1 Sitzungstermine 2024
11.2 Raumbedarf des Gymnasium Schönau ab dem Schuljahr 2024/2025
12 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 1
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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.11.2023 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.11.2023 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben:

TOP 1:
Mietkalkulation MTB-Gebäude

Beschluss 1:
(Einstimmiger Beschluss)

Der Gemeinderat beschließt, für die Nutzung der Touristinformation einen Mietpreis in Höhe von 8,00 €/m² festzusetzen.


Beschluss 2:
(Mehrheitlicher Beschluss)

Der Gemeinderat beschließt, für die Nutzung eines Tiefgaragenstellplatzes einen Mietpreis von 95,00 € zu erheben.


Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2023 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. 

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3. Stadtwald Schönau im Schwarzwald Forstbetriebsplan 2024 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 3

Sachverhalt

Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes sind öffentliche Wälder (hier: Stadtwald Schönau im Schwarzwald) nach Betriebsplänen zu bewirtschaften. Unter Berücksichtigung des periodischen Betriebsplans (Forsteinrichtung) hat der Forstbezirk Todtnau einen Forstlichen Betriebsplan für das Jahr 2024 erstellt. Dr. Christian Suchomel und Wolfram Scherb vom Forstbezirk Todtnau werden diesen in der Sitzung vorstellen und erörtern.

Die Kurzfassung des Betriebsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2024 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024 zu.

Rechtslage

§ 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Betriebsplan Forst 2024 Schönau.pdf

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4. Friedrichstraße 2, Sanierung DG-Wohnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 4

Sachverhalt

In der GR-Sitzung vom 13.02.2023 wurden vom Architekturbüro Tscheulin verschiedene Varianten zur Sanierung der DG.- Wohnung und Ausbau des großen Dachspitzes vorgestellt. Die Variante Vollausbau wurde damals favorisiert, gleichzeitig wurde aber auf mögliche Probleme mit Denkmalschutz und Finanzierbarkeit hingewiesen.

Nach weiteren Planungen, vor Ort Terminen haben sich nun von Seiten des Denkmalamtes große Hindernisse aufgebaut, die eine Sanierung im gewünschten Umfang nicht möglich macht, bzw. langwierige Planungen und noch höhere Kosten erfordern.
Einen Bauantrag, sowie Zuschüsse über ELR wurden daraufhin nicht gestellt.
Das Bauamt hat nun in Abstimmung mit dem Architekten eine Planungsvariante erstellt, die relativ günstig und schnell umsetzbar wäre ohne erforderliche behördliche Genehmigungen und langwierige Zuschussanträge. Das Ziel ist eine schnelle Sanierung und Erweiterung der Wohnung auf Dachgeschossebene verbunden mit einer schnellstmöglichen Wiedervermietung. Hierzu werden dem GR entsprechende Entwürfe vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der GR beauftragt das Architekturbüro Tscheulin mit der Weiterplanung der vorgestellten Variante verbunden mit den Ausschreibungen aller nötigen Gewerke hierzu.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes sind im Jahr 2024 insgesamt 200.000 € vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt das Architekturbüro Tscheulin mit der Weiterplanung der vorgestellten Variante verbunden mit den Ausschreibungen aller nötigen Gewerke hierzu. Die Bauleitung sowie die Abrechnung der Arbeiten erfolgt über das Bauamt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. MTB-Gebäude: Arbeitsvergabe Medientechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 5

Sachverhalt

Im MTB-Gebäude soll der Mehrzweckraum medientechnisch ausgerüstet werden. Diese Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Submission war am 07.11.2023 ging lediglich ein Angebot der Firma EURO SOUND - Veranstaltungstechnik - aus Maulburg ein.

Die geprüfte Angebotsendsumme beläuft sich auf brutto 33.909,66 EUR. 

Herr Bürgermeister Peter Schelshorn hat am 16.11.2023 den Auftrag an die Firma EURO SOUND mit einer Auftragssumme von brutto 33.909,66 EUR vergeben.  


Diese Leistung ist in der fortgeschriebenen Kostenberechnung vom 12.09.2023 mit brutto 36.500,00 EUR enthalten.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Auftragsvergabe an die Firma EURO SOUND aus Maulburg zur Kenntnis. 

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6. Im Grün: Herstellen eines Hausanschlusses für Nahwärme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 6

Sachverhalt

Im Jahr 2020 wurden die Wasserversorgungsleitung, die Kanalisation in der Straße „Im Grün“ in Schönau im Schwarzwald erneuert und Breitbandkabel mitgezogen. Der bituminöse Oberbau wurde komplett saniert.

In diesem Zuge wurde auch eine Nahwärmeleitung durch die EWS verlegt. Dabei wurden alle Hauseigentümer vor Beginn der Baumaßnahme angefragt, ob ein Hausanschluss für Nahwärme gewünscht wird. Der damalige Hauseigentümer des Grundstücks Flst.Nr. 319/7 hatte damals einen Hausanschluss abgelehnt. Mittlerweile wurde das Haus verkauft. Nun hat der neue Hauseigentümer über die EWS einen Nahwärmeanschluss beantragt. Die EWS hat nun bei der Stadt Schönau im Schwarzwald angefragt, ob einem Anschluss seitens der Stadt zugestimmt wird, obwohl die Straße erst im Jahr 2020 neu hergestellt wurde. 

Der Gemeinderat entscheidet, ob er einem Anschluss an das Nahwärmenetz mit den damit verbundenen erneuten Aufgrabungsmaßnahmen in der sanierten Straße „Im Grün“ zustimmt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Anfrage der EWS zur Kenntnis und entscheidet über das weitere Vorgehen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Anfrage der EWS zur Kenntnis und stimmt dem Anschluss des Gebäudes an das Nahwärmenetz zu. Die EWS hat die weiteren Grundstückseigentümer zu kontaktieren, um weitere Anschlussinteressen zu ermitteln.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Ausgleichstockantrag / Antrag kommunaler Sportstättenbau 2024 - Sanierung Jogi-Löw-Stadion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 7

Sachverhalt

Um die Finanzierung der Generalsanierung des Jogi-Löw-Stadions sicherzustellen benötigt die Stadt Schönau im Schwarzwald Zuschussmittel (Kommunaler Sportstättenbau und Ausgleichstock).

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich laut Kostenberechnung auf 1.218.768,10 € (brutto).

Die Finanzierung soll wie folgt erfolgen:

  • Sanierung Jogi-Löw-Stadion-Darlehen                                                        669.000 €        
  • Sanierung Jogi-Löw-Stadion-Zuschuss kommunaler Sportstättenbau     240.000 €
  •        Sanierung Jogi-Löw-Stadion-Zuschuss Ausgleichstock                           310.000 €


Folgende Antragsfristen für die Zuschussmittel sind einzuhalten:

  • Ausgleichstock bis zum 31.01.2024
  • Zuschuss kommunaler Sportstättenbau bis zum 31.12.2023

Bei der Antragstellung ist der beschlossene Haushaltsplan 2024 mit einzureichen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt für die Generalsanierung des Jogi-Löw-Stadions einen Ausgleichstock-Antrag über 310.000 € und einen Antrag auf kommunalen Sportstättenbau über 240.000 € für das Jahr 2024 zu stellen. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel sind entsprechend dem Beschlussvorschlag im Haushaltsplan 2024 bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Generalsanierung des Jogi-Löw-Stadions einen Ausgleichstock-Antrag über 310.000 € und einen Antrag auf kommunalen Sportstättenbau über 240.000 € für das Jahr 2024 zu stellen. 

Gleichzeitig wird die Verwaltung bevollmächtigt, für mögliche weitere Fördermittel Anträge zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 8

Sachverhalt

Der vorliegende Haushaltsplan für das Jahr 2024 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt und besteht aus

  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
    • Allgemeines
    • Jahresabschluss 2022
    • Rechnungsergebnis 2023
    • Überblick über das Haushaltsjahr 2024
    • Ergebnishaushalt 2024
    • Finanzhaushalt 2024
    • Finanzhaushalt 2024 – Investitionen
    • Schuldenübersicht nach Kostenstellen
    • Mittelfristige Finanzplanung
      • Ergebnishaushalt
      • Finanzhaushalt
      • Investitionsprogramm
    • Schlussbetrachtung
  • Gesamtergebnishaushalt
  • Gesamtfinanzhaushalt
  • Mittelfristige Finanzplanung 
  • Teilhaushalt 1 – Zentrale Verwaltung
  • Teilhaushalt 2 – Schule und Kultur
  • Teilhaushalt 3 – Soziales und Jugend
  • Teilhaushalt 4 – Gesundheit und Sport
  • Teilhaushalt 5 – Gestaltung der Umwelt
  • Teilhaushalt 6 – Zentrale Finanzdienstleistungen
  • Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt
  • Haushaltsquerschnitt Finanzhaushalt
  • Anlagen
    • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
    • Stellenplan
    • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden
    • Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Haushaltsplan Teil der Haushaltssatzung. 

Für das Haushaltsjahr 2024 ist ein Ausgleich durch Rücklagenentnahmen möglich. 

Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Im Ergebnishaushalt 2024 wird zum aktuellen Zeitpunkt ein Defizit von 1.340.017 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.
Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:

 
Datengrundlage
Rücklage
31.12.2018
Jahresabschluss 2018
2.389.799,39 €
Zuführung 2019
Jahresabschluss 2019
701.609,27 €
31.12.2019
 
3.091.408,66 €
Zuführung 2020
Jahresabschluss 2020
240.332,70 €
31.12.2020
 
3.331.741,36 €
Zuführung 2021
Jahresabschluss 2021
701.554,95 €
31.21.2021

4.033.296,31 €
Entnahme 2022
Jahresabschluss 2022
-204.556,81 €
31.12.2022

3.828.739,50 €
Entnahme 2023
Haushaltsplan 2023
-599.651,00 € 
31.12.2023

3.229.088,50 €
Entnahme 2024 
Haushaltsplan 2024
-1.340.017,00 €
31.12.2024

1.889.071,50 €

Trotz einer geplanten Entnahme von 1.340.017 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2024 einen Bestand von 1.889.071,50 € aus. Dazu kommen noch Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses über rund 571.000 €. Es stehen somit noch Rücklagenmittel von rund 2.460.000 € zum Ausgleich der Folgejahre zur Verfügung. 


Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen folgende Gründe:
  • Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis sieht einen Zuschussbedarf von 182.550 € vor. Hierbei sind die Steuerungs- und Serviceleistungen miteingerechnet. Außerdem wirkt sich der Forstverwaltungskostenbeitrag negativ auf das Betriebsergebnis aus. 
  • Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird mit 2.308.000 € kalkuliert. Das sind 292.000 € weniger als im Haushaltsplan 2023. Dadurch sinkt die Gewerbesteuerumlage von 267.647 € in 2023 auf 237.588 € im Jahr 2024. 
  • Höhere FAG- und Kreisumlage in Höhe von 170.000 €
  • Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 447.587 € auf 2.794.555 €. Die Gründe liegen im Wesentlichen in steigenden Personalkosten, höheren EDV-Kosten (neuer Server) sowie steigenden Aufwendungen im Bereich der Schul- und Fremdenverkehrsumlage.
  • Durch die laufenden Investitionen (MTB-Gebäude / Luisenstraße / Johann-Peter-Hebel-Weg) und die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen (Eigenanteil Stadtsanierung, Sanierung Jogi-Löw Stadion, Um- und Neubau Werkhof) steigen die Abschreibungen deutlich steigen. Im Jahr 2024 steigen die Abschreibungen gegenüber dem Planansatz 2023 um rund 89.000 €.
  • Die Unterhaltungsaufwendungen steigen gegenüber den Vorjahren. Als wesentliche Unterhaltungsmaßnahmen sind zu nennen:
    • Rathaus-Radonschutzmaßnahmen (12.000 €)
    • Umstellung Fernwärmeheizung Feuerwehrgerätehaus (20.000 €)
    • Umgestaltung Pausenhof Gymnasium (20.000 €)
    • EDV-Verkabelung Gymnasium erneuern (10.000 €)
    • Gutachten Innenstadtentwicklung (10.000 €)
    • Hangsicherung oberhalb Schönenberger Straße (55.000 €)
    • Kanalsanierung EKVO (101.570 €)

Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf den Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung (Haushaltserlass). Die Entwicklung in den Jahren 2019 bis 2024 stellt sich wie folgt dar. 

Entwicklung
Finanzausgleich
2019
(Ergebnis)
2020
(Ergebnis)
2021
(Ergebnis)
2022
(Ergebnis)
2023
(Plan)
2024
(Plan)
Bedarfsmesszahl
3.446.465
3.583.728
3.632.472
3.891.257
3.957.192
4.248.478
Steuerkraftmesszahl
4.122.021
4.364.598
4.300.678
4.396.548
4.159.311
4.224.478
Schlüsselzahl
0
0
0
0
0
24.495
Sockelgarantie
0
149.226
0
0
0
0
Steuerkraftsumme
4.122.021
4.513.824
4.300.678
4.396.548
4.159.311
4.224.478
Steuerkraftsumme
je Einwohner * 
1.680,39 
1.859,07
1.783,03
1.837,25
1.704,64
1.746,37

* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018        =        2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019        =        2.428 Einwohner
* für das Jahr 2021 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2020        =        2.411 Einwohner
* für das Jahr 2022 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2021        =        2.412 Einwohner
* für das Jahr 2023 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2022        =        2.440 Einwohner
* für das Jahr 2024 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2023        =        2.419 Einwohner


Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. Im Finanzhaushalt wird die Entwicklung der Liquidität dargestellt. Der Finanzierungsmittelbestand nimmt im Jahr 2024 um 1.272.703 € ab. Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts beträgt 1.014.587 € und der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt 1.924.990 €. Aus Finanzierungstätigkeit (Aufnahme und Tilgung von Darlehen) ergibt sich ein Finanzierungsmittelüberschuss von 1.666.874 €. Die ordentliche Kredittilgung beträgt 382.126 €. Es werden neue Kredite in Höhe von 2.049.000 € aufgenommen.


Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2023 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 1.100.024,21 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2024 (-1.272.703 €), einschließlich der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen der Vorjahre (0.00 €) und der Ermächtigungsübertragungen 2023 nach 2024 von netto -1.077.566,00 € ergeben zum 31.12.2024 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 798.755,21 €. Davon sind allerdings 175.000 € für Rückstellungen gebunden. Die „freien“ liquiden Eigenmittel von 623.755,21 € liegen somit über der Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 154.867,01 €. 
In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 6.413.965 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse von 2.543.965 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost sowie dem Um- und Neubau für den Verbandswerkhof.

Die freien liquiden Eigenmittel per 31.12.2023 werden nicht ausreichen, das ambitionierte Investitionsprogramm der Jahre 2025 bis 2027 zu finanzieren. Dieses ist nur durch die Gewährung von entsprechenden Fördermitteln durch das Land und die Aufnahme von Darlehen zu stemmen.
Durch eine Umschuldung des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ können im Jahr 2024 rund 439.000 € an liquiden Mitteln an den Kernhaushalt rückgeführt werden. Durch die Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt wird die Verschuldung von 7.414.455 € auf 9.081.328 € steigen. Die jährliche Tilgungsleistung liegt jedoch bei über 382.000 €, sodass jedes Jahr zwischen 4-6% der Kredite getilgt werden. Dies stellt einen hohen Wert dar. Die Stadt setzt ihre hohe Steuerkraft somit konsequent zum Abbau der Schulden ein. 

Hinweis:
Der Haushaltsplan 2024 wird aufgrund des hohen Seitenumfangs nicht in Papierform verschickt. Der Abschluss kann auf der RIS-Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald unter folgendem Link eingesehen werden:
https://ris.gvvschoenau.de/?clientid=36  
Nach Aufruf des Links bitte in der Navigationsleiste den Punkt „Sitzungen“ und dann die Sitzung vom 18.12.2023 auswählen.
Bei den Gemeinderatsmitgliedern, die das RIS im Einsatz haben, ist die entsprechende PDF-Datei direkt als Anlage beigefügt. 

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.952.595
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
10.292.612
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-1.340.017
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-1.340.017

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.284.135
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
9.298.722
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-1.014.587
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.349.390
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
3.274.380
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.924.990
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-2.939.577
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
2.049.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
382.126
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.666.874
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.272.703

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                        Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         2.049.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf        0 EUR.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.200.000 EUR.

§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        340 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf          420 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf                                                         370 v.H.

der Steuermessbeträge.

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Beschluss 1

Den Empfehlungen der Verwaltung über die wesentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts wird mit nachfolgenden Änderungen zugestimmt:

  • Auf die Anschaffung leichter Einsatzkleidung für die Feuerwehr wird verzichtet. Der Ansatz wird für notwendige Neueinkleidungen von 10.000 € auf 5.000 € reduziert. 
  • Der Ansatz für die Umgestaltung des Pausenhofs beim Gymnasium wird von 20.000 € auf 10.000 € reduziert. 
  • Der Einbau von Jalousien für das Sekretariat des Gymnasiums (2.500 €) wird ins Jahr 2025 verschoben.
  • Die Erstellung eines Gutachtens für die Innenstadtentwicklung (10.000 €) wird ins Jahr 2025 verschoben.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss, mit Ausnahme der Reduzierung bei der Umgestaltung des Pausenhofs. Hier Neinstimme von Stadträtin Schreiber.

Beschluss 2

Den Empfehlungen der Verwaltung über die Investitionen im Finanzhaushalt wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimme von Stadträtin Münzer und Enthaltung von Stadtrat Schröder).

Beschluss 3

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.952.595
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
10.265.112
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-1.312.517
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-1.312.517

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.284.135
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
9.271.222
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-987.087
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.349.390
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
3.274.380
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.924.990
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-2.912.077
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
2.049.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
382.126
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.666.874
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.245.203

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                        Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         2.049.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf        0 EUR.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.200.000 EUR.

§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        340 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf          420 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf                                                         370 v.H.

der Steuermessbeträge.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimme von Stadträtin Münzer).

Dokumente
Download 154_Haushaltsplan_2024_Beschluss Gesamtwerk_Final 18.12.2023.pdf

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9. Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.12.2023 beantragt die Freiwillige Feuerwehr Schönau im Schwarzwald eine Änderung der Feuerwehrsatzung. Die Änderung bezieht sich auf die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter des Kommandanten. Diese soll künftig auf bis zu zwei Stellvertreter erhöht werden. 

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage das Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Änderungssatzung beigefügt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald zu.

Rechtslage

§ 4 Gemeindeordnung in Verbindung mit den §§ 6, 7, 8, 10 und 18 des Feuerwehrgesetzes.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung 2023.pdf
Download Schreiben Freiwillige Feuerwehr, Antrag Satzungsänderung.pdf

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10. Antrag der Narrenzunft Schönau auf Übernahme der städtischen Anhängeleiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 10

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Gemeinderates liegt als Vorlage ein Schreiben der Narrenzunft Schönau e.V. vor.

Der Verein beantragt die Übernahme der städtischen Anhängeleiter und unterbreitet hierfür ein Angebot in Höhe von 100 €.

Die Anhängeleiter wird seit Jahren von der Narrenzunft Schönau genutzt, um die fastnächtliche Dekoration aufzuhängen. 

Nach Rücksprache mit Jürgen Bianchi vom Werkhof Schönau kann bestätigt werden, dass die Anhängeleiter vom Werkhof nicht mehr genutzt wird. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt einem Verkauf der städtischen Anhängeleiter an die Narrenzunft Schönau e.V. zu. Darüber hinaus hat das Gremium über den Übernahmepreis zu entscheiden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einem Verkauf der städtischen Anhängeleiter an die Narrenzunft Schönau e.V. mit einem Übernahmepreis von 100 € zu.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Stadtrat Seckinger hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

Dokumente
Download Antrag Narrenzunft, Übernahme Anhängeleiter.pdf

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11. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 11
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11.1. Sitzungstermine 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 11.1

Sachverhalt

Von Bürgermeister Schelshorn wurden für das Jahr 2024 die Termine für die Sitzungen des Gemeinderats Schönau im Schwarzwald sowie für die Sitzungen der Verbandsversammlung und für die Bürgermeister-Dienstbesprechungen festgelegt (siehe Anlage).

Dokumente
Download Sitzungstermine 2024 (GVV-Verbandsversammlung, GR Stadt und BM-DB) - Stand 07.12.2023.pdf

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11.2. Raumbedarf des Gymnasium Schönau ab dem Schuljahr 2024/2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 11.2

Sachverhalt

In einem Schreiben vom 30.11.2023 informiert die Schulleitung des Gymnasium Schönau über einen zusätzlichen Raumbedarf in den kommenden Jahren. Das Schreiben ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. 

Es wird über eine erfreuliche Nachfrage zum Besuch des Gymnasium Schönau berichtet, die auch mit dem guten Ruf der Schule in Verbindung steht. So werden sich nach Aussage der Schule die Schülerzahlen weiter nach oben entwickeln, wodurch zusätzlicher Raumbedarf angemeldet wird. 

Eine weitere Verschärfung der Situation wird für den Fall gesehen, dass das G9-Gymnasium in naher Zukunft wieder flächendeckend eingeführt werden könnte. 

Die Schulleitung und die Gremien der Schule stehen dem Gemeinderat gerne für weitere Informationen und zu einem Austausch zur Verfügung. 

Dokumente
Download Schreiben Gymnasium Raumbedarf mit Anlagen.pdf

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12. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2023 ö 12
Datenstand vom 19.12.2023 16:34 Uhr