Datum: 06.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.10.2023 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 09.10.2023
3 Verabschiedung ausscheidender Stadträte
4 Verpflichtung der Stadträte Zoulfia Schreiber und Ethem Sahin
5 Änderung bei der Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien
6 Rehwild-Fütterungskonzeption 2023/24 - 2028/29 "Südlicher Hochschwarzwald"
7 Neubau Lager- und Logistikgebäude, Flst.-Nr. 300, Tunauer Straße 2
8 Gesamtfortschreibung Regionalplan Hochrhein-Bodensee - Entwurf zur Anhörung des Regionalplan 3.0
9 Überörtliche Prüfung der Rechnungsjahre 2016 - 2022
10 Wasserversorgung a) Gebührenkalkulation 2024
11 Abwasserbeseitigung a) Gebührenkalkulation 2024 b) Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
12 Änderung der Grundsteuerhebesätze zum 01.01.2024
13 Änderung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2024
14 Freibad Statistik 2023
15 Wochenmarkt, Bewerbung von Nikolas Knust aus Schopfheim
16 Kurzinformationen der Verwaltung
16.1 Bürgerentscheid, weiteres Vorgehen
16.2 MTB-Gebäude
16.3 Buchenbrandhalle, Flüchtlingssituation
17 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
17.1 Verkehrskonzeption
17.2 Untere Talstraße, Sperrung

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Bürgerin erwähnt, dass sie bereits mehrfach bezüglich einer Notfallplanung nachgefragt hatte. Die Gemeinde Utzenfeld hat zwischenzeitlich einen entsprechenden Notfallplan ausgearbeitet. Dies würde sie sich für Schönau ebenfalls wünschen. Des Weiteren spricht sie die Parkraumordnung bei Autohaus Ganzmann und grundsätzlich in der Hinteren Hofmatt an. Eine solche begehrt sie auch für die Neustadtstraße. Ein ordentliches Abbiegen von der Bundesstraße her ist oft nicht möglich, da Fahrzeuge verstärkt bis nach oben hin parken. 

Bürgermeister Schelshorn äußert zur Notfallplanung, dass es sich beim Utzenfelder Bürgermeister um eine in der Sicherheitstechnik versierte Person handelt. Mit der Ausarbeitung eines Notfallplanes hat die Gemeinde Utzenfeld allerdings den Bestrebungen des Landratsamtes vorgegriffen. Die Stadt wird hier anders agieren und in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt dieses Thema angehen. Die neue Mehrzweckhalle wird im Notfall erster Anlaufpunkt für den Gemeindeverwaltungsverband sein. 

Zur Parkraumordnung berichtet er, dass in der Hinteren Hofmatt eine verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes umgesetzt wurde. Sollte in der Neustadtstraße falsch geparkt werden, wird dies durch die Gemeindevollzugsbedienstete entsprechend geahndet. 

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.10.2023 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 09.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.10.2023 ist folgender Beschluss bekannt zu geben:

TOP 2:
Beratung der Tagesordnung für die nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 19.10.2023
(Einstimmiger Beschluss)

Dem zum Tagesordnungspunkt 1 (Weiteres Vorgehen Belchenparkplatz) vorgesehenen Beschlussvorschlag wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt. 

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 09.10.2023 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.10.2023 wird dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Pfeffer im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben. 

Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter außerdem fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 09.10.2023 anerkannt wird. 

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3. Verabschiedung ausscheidender Stadträte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 09.10.2023 wurden die Anträge der Stadträte Dr. Michael Sladek und Susanne Schindler auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat einstimmig befürwortet. 

Stadtrat Dr. Michael Sladek wurde im Jahre 1989 mit 572 Stimmen (9. Platz) erstmals in den Gemeinderat gewählt und gehörte diesem 25 Jahre lang bis 2014 an. Bei den Wiederwahlen erzielte er folgende Ergebnisse: 1994 (1.057 Stimmen - 3. Platz), 1999 (1.267 Stimmen - 1. Platz), 2004 (972 Stimmen - 1. Platz), 2009 (1.056 Stimmen - 1. Platz). Im Jahre 2019 wurde er mit 627 Stimmen (5. Platz) erneut in den Gemeinderat gewählt.

Von 1994 bis 1999 bekleidete er das Amt des zweiten Bürgermeister-Stellvertreters, von 2011 bis 2014 war er erster Bürgermeister-Stellvertreter. 

In seiner gesamten Gemeinderatslaufbahn gehörte er 15 Jahre dem Technischen Ausschuss, 10 Jahre dem Umwelt- und Fremdenverkehrsausschuss, 10 Jahre dem Kontaktausschuss Oberes Wiesental. Weitere 9 Jahre war er Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung.

Stadträtin Susanne Schindler wurde im Jahre 2014 mit 360 Stimmen (12. Platz) erstmals in den Gemeinderat gewählt. 2019 wurde sie mit 546 Stimmen (9. Platz) wiedergewählt. 

Sie gehörte in dieser Zeit 9 Jahre dem Kontaktausschuss Oberes Wiesental, 5 Jahre dem Hauptausschuss, 5 Jahre dem Umwelt- und Fremdenverkehrsausschuss, 5 Jahre dem Energiebeirat und 4 Jahre dem Runden Tisch Jugend an. 

Bürgermeister Peter Schelshorn wird die langjährigen und verdienten Stadträte in der Sitzung aus dem Gremium verabschieden. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende spricht im Hinblick auf die Verabschiedung verdienter Stadträte von einer traurigen Pflicht. 

Mit Stadtrat Dr. Michael Sladek geht dem Gremium ein unheimlicher Sachverstand verloren. Aus gesundheitlichen Gründen kann Dr. Sladek an der Sitzung leider nicht teilnehmen. Seine Ehefrau Ursula Sladek wird in Stellvertretung recht herzlich begrüßt. Bürgermeister Schelshorn geht auf den Werdegang von Stadtrat Dr. Sladek ein. Dieser hatte dem Gremium immer mit auf den Weg gegeben, dass Entscheidungen immer mit Ja oder Nein zu treffen sein sollten. Enthaltungen dürfte es nicht geben. Er hatte immer massiv um die von ihm vertretene Meinung gekämpft. Die Themen Photovoltaikausbau und Klimaschutz standen bei ihm im Vordergrund. Der Kauf des Schönauer Stromnetzes und die Entwicklung der Elektrizitätswerke Schönau ist stark mit dem Namen Dr. Sladek verbunden. Als Allgemeinmediziner zeichnete er sich mit einem breiten Sachverstand aus. Er wird als Mensch bezeichnet, der über den eigenen Tellerrand hinausblickt. Zielstrebig verfolgte er im Gemeinderat seine Anliegen. Der Vorsitzende spricht die Glückwünsche seitens des Ratsgremiums aus und überreicht ein Geschenk der Stadt. 

Stadtrat Michael Locker, als Fraktionssprecher der Freien Wählervereinigung, erwähnt, dass Stadtrat Dr. Sladek seit 1986 der Wählervereinigung angehört. Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl war der Startschuss für dessen politisches Engagement. Er wurde damals von Ulrich Schwarz für die Wählervereinigung geworben. Sein enormes Allgemeinwissen kam dem Gremium stets zugute. Sein Interesse galt der Energiepolitik, weshalb er bei Bauprojekten immer die Frage nach der Berücksichtigung einer Photovoltaikanlage stellte. Sein Motto war: "Wenn man etwas will und dafür brennt, schafft man es auch." Er bedankt sich für die geleistete Arbeit und überreicht dessen Ehefrau einen Blumenstrauß. 

Ursula Sladek erwähnt, dass ihr Ehemann ein Drittel seines Lebens im Schönauer Gemeinderat verbracht hat. Er war immer gerne Mitglied dieses Gremiums, hat die Arbeit gerne gemacht und sich in der Gemeinschaft stets wohl gefühlt. Die Entscheidung, aus dem Gemeinderat ausscheiden zu müssen, hat ihm schwer zu schaffen gemacht. Sie gibt dessen Wunsch weiter, dass in Zukunft stets gute Entscheidungen für Schönau getroffen werden. 

Sodann geht Bürgermeister Schelshorn auf den Werdegang von Stadträtin Susanne Schindler ein und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute und vor allem Genesung. Sie hatte sich aufgrund ihrer Berufstätigkeit bei der Polizei immer in sicherheitsrelevanten Fragen eingebracht. Die Jugend war ihr stets ein besonders Anliegen. Darüber hinaus hatte sie ein Ohr an den Vereinen. Sie erhält ein Geschenk der Stadt. 

Für die SPD dankt deren Fraktionsvorsitzender Michael Schröder für die geleistete Arbeit. Mit Susanne Schindler verliert man im Ratsgremium einen lieben Menschen, der sich aufgrund seiner Berufserfahrung immer als Ansprechpartner und Ratgeber engagiert hat. Sie hat sich in Ausschüssen eingebracht und sich als engagierte und tatkräftige Kollegin ausgezeichnet. 

Die scheidende Stadträtin bedankt sich für die Zeit im Gemeinderat und wünscht ihrem Nachfolger Ethem Sahin viel Erfolg. 

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4. Verpflichtung der Stadträte Zoulfia Schreiber und Ethem Sahin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 4

Sachverhalt

Nachdem die Stadträte Dr. Michael Sladek (Freie Wählervereinigung Schönau/Schw. e.V. - FWV) und Susanne Schindler (Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD) aus dem Gemeinderat ausgeschieden sind, müssen deren Mandate neu besetzt werden. 

Bei der Wahl der Gemeinderäte am 26.05.2019 wurde nach dem vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Wahlergebnis als nächste Ersatzpersonen folgende Personen festgestellt: 

Für die FWV: Zoulfia Schreiber mit 285 Stimmen.
Für die SPD: Ethem Sahin mit 286 Stimmen. 

Gemäß § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) rücken diese somit für die ausgeschiedenen Stadträte in den Gemeinderat nach. 

Nach § 32 GemO sind die neuen Stadträte vom Bürgermeister in deren ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten. 

Rechtslage

§§ 31 und 32 GemO. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass von den neu in den Gemeinderat eintretenden Stadträte keine Hinderungsgründe angegeben wurden und somit einer Verpflichtung nichts im Wege steht.  

Sodann erheben sich die Anwesenden. Der Vorsitzende liest die Verpflichtungsformel vor, welche von den neuen Stadträten nachgesprochen wird. Die Verpflichtung wird per Handschlag und Unterzeichnung der Verpflichtungsniederschrift besiegelt. 

Der Vorsitzende wünscht den neuen Stadträten für die künftige ehrenamtliche Tätigkeit alles Gute und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.

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5. Änderung bei der Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 5

Sachverhalt

Aufgrund des Ausscheidens der Stadträte Dr. Michael Sladek und Susanne Schindler sind Änderungen bei der Besetzung verschiedener Ausschüsse und sonstiger Gremien erforderlich. 

Von den betroffenen Fraktionen Freie Wählervereinigung Schönau/Schw. e.V. (FWV) und Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

Ausschuss/Gremium
Funktion
bisher
neu
Verbandsversammlung
Vertreter
StR Dr. Michael Sladek
StR Michael Locker
Verbandsversammlung
Stellvertreter des Vertreters
StR Michael Locker
StR Oliver Gierth
Ausschuss für den gemeinsamen Werkhof
Mitglied
StR Michael Locker
StR Oliver Gierth
Kontaktausschuss Oberes Wiesental
Mitglied
StR'in Susanne Schindler
StR Michael Schröder
Runder Tisch Jugend
Mitglied
StR'in Susanne Schindler
StR Michael Schröder
Stiftungsrat Umweltstiftung Schönau
Stellvertretendes Mitglied
StR'in Susanne Schindler
StR Michael Schröder
Energiebeirat
Stellvertretendes Mitglied
StR'in Susanne Schindler
StR Michael Schröder

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Ausschüsse/Gremien wie oben angeführt zu.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn informiert über die erforderliche Änderung bei der Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien hin. 

Stadtrat Schröder gibt eine Änderung zum gemachten Besetzungsvorschlag bekannt. Für den Runden Tisch Jugend soll anstelle von Stadtrat Schröder der neue Stadtrat Sahin als Mitglied fungieren. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Ausschüsse/Gremien wie oben angeführt mit folgender Änderung zu: Anstelle von Stadtrat Schröder soll Stadtrat Sahin als Mitglied im Gremium "Runder Tisch Jugend" aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Rehwild-Fütterungskonzeption 2023/24 - 2028/29 "Südlicher Hochschwarzwald"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 6

Sachverhalt

Grundsätzlich ist der Bürgermeister dafür verantwortlich, Sitzungen des Gemeinderates einzuberufen. Dabei legt der Bürgermeister auch die Tagesordnung fest und teilt die Verhandlungsgegenstände den Gemeinderäten mit (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung -GemO-). Als „Herr der Tagesordnung“ kann der Bürgermeister auch einen Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung setzen, der bereits in einer vergangenen Sitzung beraten und ggf. beschlossen wurde. 

Seit dem 01.04.2016 ist das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Kraft, welches die Fütterung von Schalenwild verbietet. Gleichzeitig wurde geregelt, dass in Ausnahmefällen, unter Einhaltung von verschieben Vorgaben dennoch eine Fütterung zulässig ist. Eine der Vorgaben ist die Erstellung einer Fütterungskonzeption, die erstmals für den Zeitraum 2017 - 2023 dem Ministerium Ländlicher Raum Oberste Jagdbehörde vorlegt wurde. 

Für die Jahre 2017 - 2023 war keine Zustimmung der Verpächter notwendig. Für die neue Fütterungskonzeption 2023 - 2029 fordert das Ministerium Ländlicher Raum Oberste Jagdbehörde die Zustimmung der jeweiligen Verpächter ein.

In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2023 war leider kein Vertreter der Jäger, welche die Fütterungskonzeption in ihren von der Stadt gepachteten Jagdrevieren anwenden wollen, anwesend. Ebenso fehlte aufgrund Urlaub der eingeladene Revierförster Wolfram Scherb. Eine angeforderte Stellungnahme hatte er nicht abgegeben. Es wurde lediglich von Stadtrat Jürgen Strohmeier von Gesprächen mit dem Revierförster zu diesem Thema berichtet.

Der Gemeinderat beschied nach kontroversen Diskussionen den Antrag in der Sitzung mehrheitlich bei zwei Enthaltungen negativ.

Im Nachgang der Sitzung gab es von dem Ersteller der Fütterungskonzeption, Herrn Frank Thoma, über die Presse (siehe z.B. Zeitungsbericht Markgräfler Tagblatt vom 10.10.2023), als auch über die Jagdpächter selbst, am Zustandekommen der Entscheidung Hinweise, dass nicht alle Fakten berücksichtigt wurden. 

Bürgermeister Peter Schelshorn hat deshalb entschieden, dass der Gemeinderat nach Anhörung aller Beteiligten (Verfasser Fütterungskonzeption, antragstellende Jagdpächter der Stadt und Revierförster) in der Sitzung am 06.11.2023 erneut über die Fütterungskonzeption 2023 - 2029 beraten und anschließend entscheiden wird.

Das Fütterungskonzept wird durch Herrn Thoma vorgestellt. Er steht dem Gremium zum Werk für Fragen zur Verfügung.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Keine

Rechtslage

§ 33 Abs. 2 JWMG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Frank Thoma aus Todtnau, welcher die Fütterungskonzeption ausgearbeitet hatte. Eine Zusammenfassung wurde im Vorfeld zu dieser Sitzung an die Mitglieder des Gemeinderates verteilt, welche als hilfreich gelobt wird. Die betroffenen Vertreter des Forstbezirks und die Jagdpächter wurden ebenfalls eingeladen. In den Zuhörerreihen ist der Forstbezirksleiter Dr. Christian Suchomel, Revierförster Wolfram Scherb sowie die Jagdpächter Andreas Bläsi und Klaus Fiedel anwesend. Diese waren in der letzten Gemeinderatssitzung, in welcher über dieses Thema stark diskutiert wurde, leider nicht anwesend. Vermutlich wäre es dort sinnvoller gewesen, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und eine Entscheidung erst nach Anhörung der Experten zu treffen. Im Nachgang zur letzten Sitzung hatte es deshalb einige Irritationen gegeben. Aus diesem Grund wird nun erneut über die Rehwild-Fütterungskonzeption beraten. 

Frank Thoma dankt für die Einladung und weist darauf hin, dass von der Konzeption 3.0 insgesamt 27 Futterstellen umfasst werden. Im Schönauer Gemeinderat wird allerdings ausschließlich über eine Futterstelle im Bereich Blößling diskutiert. Alle anderen Futterstellen befinden sich auf anderen Gemarkungen. Dort liegen die kommunalen Zustimmungen bereits vor. Eine solche Zustimmung war früher nicht erforderlich. Aufgrund einer in den Jahren 2021/2022 erlassenen Durchführungsverordnung wurde diese dann allerdings zur Pflicht.

Forstbezirksleiter Dr. Suchomel berichtet, dass die Konzeption rechtlich korrekt erstellt wurde. Trotz allem kommt der Forst zu dem Ergebnis, dass grundsätzliche Bedenken gegen eine Fütterung bestehen. Durch die Fütterung dürfte sich der Rehwildbestand erhöhen, was zu einem stärkeren Verbiss führt. Es ist durchaus möglich, dass das Wild im Winter durch die Fütterung vom Jungaufwuchs abgelenkt wird. Im Sommer wird dann aber ein erhöhter Rehbestand für Probleme sorgen. Ein Wildtierökologe hatte diese Einschätzung auf Nachfrage bestätigt. Eine Verbesserung des Lebensraums nach den Regelungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes kann auf anderem Wege erreicht werden, so Dr. Suchomel. Hasen und Igel werden ebenfalls nicht gefüttert. Aus diesem Grund stellt er die Frage, warum dann Rehe gefüttert werden sollten. Er vertritt die Ansicht, dass es unnatürlich ist, Futter in die Natur einzubringen. Die Meinungen hierzu stellen sich allgemein als sehr divers dar. 

Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass der Waldbesitzer natürlich interessiert ist, dass möglichst wenig Verbiss stattfindet. Eine Fütterung in Notsituationen bei langen Winterperioden wird allerdings auch für sinnvoll erachtet. Man will das Beste für Wald und Wild erzielen. 

Stadtrat Seckinger erwähnt, dass nicht allen bewusst war, um was es genau geht. Es soll eine Lösung gefunden werden, mit welcher beide leben können. Bäume zu fällen und dann neue zu pflanzen, gehört seiner Meinung nach ebenfalls nicht zur Natur. 

Frank Thoma weist darauf hin, dass die Jäger um die Futterstelle herum in vielen Arbeitsstunden Verbissschutz an den Bäumen anbringen. Das Wild wird nur an die Futterstelle gehen, wenn es notwendig ist. In gemäßigten Winterzeiten werden die Futterstellen dagegen kaum angelaufen. Diese sind ausschließlich für Notzeiten gedacht. Tiere, welche nicht aufgescheut werden, benötigen wenig Energie. Ansteigender Fahrzeugverkehr und Sportler tragen im Winter negativ dazu bei, dass Wildtiere ihre Energiereserven schonen können. Aber auch die Jäger, welche ihren Abschuss einzuhalten haben. 

Stadträtin Münzer äußert ihr Unverständnis, warum der Verpächter hier gefragt werden muss. Es macht aus ihrer Sicht wenig Sinn, sich gegen eine Fütterung auszusprechen, wenn rund um die geplante Futterstelle gefüttert wird. Eine verstärkte Wildvermehrung sieht sie hierdurch nicht. Frank Thoma ergänzt, dass eine mögliche Vermehrung durch den Luchs abgeschöpft wird. Rehe werden eher weniger. 

Stadtrat Sahin sieht den vergangenen Gemeinderatsbeschluss aufgrund der fehlenden Informationen für unglücklich an. Er weist darauf hin, dass er selbst Jäger ist. Sollte der Gemeinderat gegen diese Fütterungskonzeption stimmen, würden die Rehe die Straßen überqueren, um an die gegenüberliegende Futterstelle zu gelangen. Dies berge zusätzliches Gefahrenpotential. Aus diesem Grund spricht er sich für eine Zustimmung zu dieser Konzeption aus. 

Frank Thoma informiert, dass die besagte Futterstelle vor 50 Jahren von Siegfried Bläsi zusammen mit Waldarbeitern errichtet wurde. Es wurde früher schon immer gefüttert, allerdings war damals keine Zustimmung des Verpächters notwendig. 

Stadträtin Strohmaier erwähnt, dass, seit sie im Gemeinderat ist, Förster aufgrund des Verbisses immer gegen die Jäger sind. Durch Abschuss und Pflanzenschutz machen die Jäger allerdings viel gegen einen Verbiss und der Wildbestand geht erwiesenermaßen zurück. Deshalb befürwortet sie die Konzeption und dankt für das Engagement der Jäger. 

Der Vorsitzende entgegnet, dass der Forst nicht gegen die Jäger ist. Diese tauschen sich regelmäßig aus. Man ist dabei nicht immer gleicher Meinung aber doch sehr oft deckungsgleich. Auch Forstbezirksleiter Dr. Suchomel bescheinigt, dass man sich aktuell in sehr guten Gesprächen befindet. In einzelnen Punkten ist man gegensätzlicher Meinung. 

Stadtrat Gierth fehlt das Gefühl, was Wildtiere explizit benötigen. Er fragt nach dem Ausmaß des Verbisses im Sommer, sofern das Wild im Winter gefüttert wird. 

Forstbezirksleiter Dr. Suchomel geht es grundsätzlich um seine Ansicht, dass Rehe keine Fütterung benötigen. Sofern kein Futter vorhanden ist, werde diese weiterwandern. Wie viele Rehe vorhanden sind, ist unbekannt. Klimastabile Baumarten, wie die Tanne, werden vom Rehwild zunächst als Futterquelle bevorzugt. Die Fichten, auf welche man am ehesten verzichten könnte, werden als letztes angegangen. Teilweise funktioniert es ohne besonderen Schutz, teilweise ist dieser sehr hoch. Über das Ausmaß des Verbisses ist somit nur recht schwer eine Aussage zu treffen. 

Stadtrat Anschütz sieht beide Parteien im Recht. Je nach dem, aus welcher Richtung man diese Thematik betrachtet, wird man ein Problem haben. Sein Sachverstand reicht nicht aus, um sich hier in eine Richtung zu positionieren. Tendenziell befürwortet er eine Fütterung, da es sich nur um eine Futterstelle handelt. Eine Ablehnung macht wenig Sinn, wenn alle anderen Futterstellen gefüllt sind. 

Bürgermeister Schelshorn führt aus, dass ein materieller Schaden ersetzbar ist. Tierleid dagegen ist eine andere Sache. 

Frank Thoma stellt fest, dass das Holz, welches heute geerntet wird, zu einer Zeit aufgewachsen ist, zu welcher es viel mehr Wild gab und darüber hinaus viel mehr Ruhe im Wald herrschte. Vor 50 Jahren wurden auch kein Verbissschutz im Wald vorgenommen.

Stadtrat Knobel schließt sich der Meinung von Stadtrat Anschütz an. Müsste er über 27 Futterstellen abstimmen, würde seine Entscheidung sicherlich kritischer ausfallen. Er hält es für absurd, eine einzelne Futterstelle abzulehnen. 

Beschluss

Der Rehwild-Fütterungskonzeption 2023/24 - 2028/29 "Südlicher Hochschwarzwald" wird wie vorgelegt zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Neubau Lager- und Logistikgebäude, Flst.-Nr. 300, Tunauer Straße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). 

Der Bauherr beabsichtigt auf dem Firmengelände ein weiteres, neues Lager- und Logistikgebäude zu errichten. Mit dem Neubau wird der vorhandene Kanal überbaut. Das geplante Gebäude hat die Maße 30m x 14,50m. Die Höhe des Flachdachgebäudes über Gelände beträgt ca. 10,30 m. Die Tragkonstruktion besteht aus Holzstützen und Holzbinder. Die Außenwände bestehen aus Sandwichelemente aus Blech/PUR/Blech. Das Flachdach besteht aus Strahltrapezblechen mit Folie und Dämmung. Das Gebäude soll an das vorhandene Nahwärmenetz angeschlossen werden. 

Das Bauvorhaben liegt außerhalb der HQ 100-Fläche.
 
Den Gemeinderäten liegen die Planunterlagen vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt zu vorliegendem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende stellt die Sitzungsvorlage vor und spricht von einem sehr guten Antrag. Er freut sich, dass das Unternehmen trotz begrenztem Grundstücksdargebot eine Erweiterung plant. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt zu vorliegendem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Gesamtfortschreibung Regionalplan Hochrhein-Bodensee - Entwurf zur Anhörung des Regionalplan 3.0

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 8

Sachverhalt

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 16. Mai 2023 in öffentlicher Sitzung den Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee ohne die Plankapitel „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ und „Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ beschlossen.

Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Räumlichen Entwicklung und Ordnung in der Region, zur Regionalen Siedlungsstruktur (Raumkategorien, Entwicklungsachsen, Zentrale Orte, Siedlungsentwicklung), zur Regionalen Freiraumstruktur (Regionale Grünzüge und Grünzäsuren, Gebiete für besonderen Freiraumschutz, Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen, Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz) und zur Regionalen Infrastruktur (Integrierte Infrastrukturentwicklung, Straßenverkehr, Schienenverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Güterverkehr, Flugverkehr, Fahrradverkehr).
Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Lörrach, der Landkreis Waldshut und der Landkreis Konstanz.

Den Planentwurf, bestehend aus Textteil (Plansätze und Begründung), Kartenteil (Struktur- und Raumnutzungskarte) und dem Umweltbericht, weitere zweckdienliche Unterlagen sowie die digitalen Daten des Planentwurfs (im Shape-Format) können auf der Website unter https://hochrhein-bodensee.de/ eingesehen oder heruntergeladen werden. 

Das Anhörungsverfahren läuft bis einschließlich 27.10.2023. Aufgrund der personellen Veränderung der Zusammensetzung des Gemeinderats und der Wichtigkeit dieses Themas, erhielt die Stadt Schönau im Schwarzwald eine Fristverlängerung bis 06.11.2023. Dies bedeutet, dass die Stellungnahme der Stadt Schönau im Schwarzwald am 07.11.2023 dem Regionalverband vorgelegt werden muss. 

Nach § 12 Abs. 4 LplG fristgerecht vorgebrachte Anregungen und Bedenken werden von der Verbandsversammlung des Regionalverbands geprüft und abgewogen sowie das Ergebnis den Einwendern mitgeteilt. 

Herr Dr. Sebastian Wilske, Verbandsdirektor Regionalverband Hochrhein-Bodensee, hat die Planung in der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 14.09.2023, vorgestellt und stand für Fragen zur Verfügung. Zu dieser Sitzung wurden alle Gemeinderäte der Verbandsgemeinden eingeladen.

Ein Entwurf der erforderlichen Änderungen liegt als Anhang der Sitzungsvorlage bei.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Planänderungen am 07.11.2023 dem Regionalverband zu übermitteln. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn weist darauf hin, dass die Grundlagen zur Fortschreibung des Regionalplans in der GVV-Verbandsversammlung am 14.09.2023 vorgestellt wurden. Zu dieser Versammlung waren alle Gemeinderatsmitglieder eingeladen. Die Stellungnahme der Stadt hierzu hätte bis Ende Oktober 2023 eingereicht werden sollen. Diese Frist wurde vom Regionalverband auf den heutigen Sitzungstermin verlängert. Änderungen sind im Rahmen der möglichen neuen Trassenführung der B 317 erforderlich. Diese werden vom Vorsitzenden erläutert. Die im Plan eingezeichnete rote Schraffur ist im Bereich des Gewanns Schleifenbach aufgrund einer möglichen Baulandentwicklung zurückzunehmen. Im Ortsteil Schönenbuchen wird im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes untersucht, ob hier ein alternativer Trassenverlauf umgesetzt werden soll. Weitere denkbare Bauland- (Ortsteil Schönenbuchen) bzw. Gewerbegebietsentwicklungen (Gewann Oberfeld) wurden zusätzlich kenntlich gemacht. Ebenso eine mögliche Weiterentwicklung des Campingplatzes. 

Stadtrat Locker bittet um Auskunft, für wie viele Jahre die Regionalplanung dann festgeschrieben ist und ob man zum Beispiel in fünf Jahren noch nachsteuern kann. Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Entwicklung auch weiterhin möglich ist. Dies ist natürlich einfacher, wenn es bereits vorher in die Planung mit aufgenommen wurde. 

Stadtrat Seckinger spricht die im Plan eingezeichnete Verlängerung der Belchenbahn an. Er möchte wissen, ob diese als öffentliches Verkehrsmittel ausgestaltet werden soll. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass es sich bei solchen Eintragungen im Regionalplan immer um öffentliche Bahnen handelt. Diese haben allerdings nichts mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu tun. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Planänderungen am 07.11.2023 dem Regionalverband zu übermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2023-10-11 Legende RNK_RP3-0_Anhörung-2.pdf
Download 2023-10-11 Teilplan Schönau im Schwarzwald.pdf

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9. Überörtliche Prüfung der Rechnungsjahre 2016 - 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 9

Sachverhalt

Bei der Stadt Schönau im Schwarzwald wurden die Rechnungsjahre 2016 bis 2022 vom Landratsamt Lörrach als Prüfungsbehörde geprüft.
Die Prüfung hat sich auf einzelne Schwerpunkte und Stichproben beschränkt. Der Prüfbericht ist als Anlage beigefügt.

Rechtslage

Über dem wesentlichen Inhalt des Prüfberichts ist gemäß § 114 Abs. 4 i.V.m. § 43 Abs. 5 Gemeindeordnung der Gemeinderat zu unterrichten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die kommissarische Rechnungsamtsleiterin Meike Schelshorn stellt den Anwesenden den Prüfbericht der überörtlichen Prüfung vor. Bei der Prüfung wurden keine wesentlichen Beanstandungen festgestellt. Es handelte sich um die erste Prüfung nach der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht. Vorhandene Mängel wurde zwischenzeitlich bereits behoben. 

In der Gesamtbetrachtung wurde festgehalten, dass die finanzielle Situation der Stadt Schönau im Schwarzwald im Prüfungszeitraum als durchaus positiv zu bewerten ist. Ergebnisrücklagen stehen in ausreichender Höhe zur Deckung zukünftiger Fehlbeträge zur Verfügung. 

Die Nettoneuverschuldung stieg um rund 3,8 Millionen € auf einen Gesamtschuldenstand von 5.452.274,81 €. Die geforderte Mindestliquidität konnte über den gesamten Prüfungszeitraum eingehalten werden. 

Der Stadtverwaltung wurde insgesamt eine sachkundige und ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestätigt. 

Stadtrat Anschütz spricht die Rückstellungen im Bereich der Wasserversorgung an, welche man nicht hätte bilden dürfen und erachtet diese Kritik des Landratsamtes als Quatsch. In den Bereichen Wasser und Abwasser, welche kostendeckende Einrichtungen darstellen, können durchaus Überschüsse erwirtschaftet werden. 

Stadtrat Knobel will wissen, ob Kostenunterdeckungen mit Gewinnen aus anderen Bereichen ausgeglichen werden können. Meike Schelshorn bejaht dies. Bei der Beantragung von Fördermitteln wird dann allerdings von den Förderbehörden geprüft, ob kostendeckende Gebühren erhoben werden. 

Der Gemeinderat nimmt vom Prüfbericht Kenntnis. 

Dokumente
Download Schönau im Schwarzwald - Prüfungsbericht überörtliche Prüfung Rechnungsjahre 2016 bis 2022.pdf

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10. Wasserversorgung a) Gebührenkalkulation 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 10

Sachverhalt

Die Kalkulation der Wassergebühren erfolgt nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Dabei dürfen nach § 14 Abs. 1 KAG die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. 

Nach § 14 Abs. 3 KAG gehören zu den ansatzfähigen Kosten nach § 14 Abs. 1 KAG auch
  1. die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen,
  2. Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten und
  3. bundes- und landesrechtliche Umweltabgaben und das Wasserentnahmeentgelt nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg.

Die Verzinsung des um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzte Anlagekapitals (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen) erfolgt nach der Restwertmethode. Der Zinssatz wird mit 0,25% festgesetzt. 

Den Abschreibungen werden die ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde gelegt. Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). Die Werte der Abschreibungen und Auflösungen werden aus der Anlagenbuchhaltung ermittelt.   

In die Gebührenkalkulation des Jahres 2024 wurden keine Kostenüber- und Kostenunterdeckungen eingestellt:

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 14 KAG (ansatzfähige Kosten) ergibt sich ein ungedeckter Aufwand von 234.939,00 €. Davon werden 19.944 € über die Grundgebühr (= 10% der Fixkosten) und 214.995 € über die Verbrauchsgebühr erhoben. Bei einer geschätzten Verkaufsmenge von 124.278 m³ (Durchschnitt der letzten fünf Jahre) ergibt dies eine Gebührensatzobergrenze für die Verbrauchsgebühr von 1,72 €/m³. Das bedeutet eine Gebührenerhöhung gegenüber dem Vorjahr von 0,00 €/m³. Bei den Grundgebühren ergibt sich bei allen Zählergrößen ebenso keine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr. 







Hinweis:
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.01.2010 erlaubt § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG nur den Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die sich erst am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, nicht aber von Kostenunterdeckungen die der Gebührengläubiger (die Stadt bzw. der Gemeinderat als beschließendes Organ) bewusst in Kauf genommen hat. 
Außerdem ist bei der Gebührenkalkulation § 78 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu beachten. Danach gehen die Entgelte für Leistungen (Gebühren) den Steuern vor. Auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach vom 16.07.2018 wird explizit verwiesen. 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenobergrenze von 1,72 €/m³ als Verbrauchsgebühr für das Jahr 2024 beizubehalten.

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verbrauchsgebühr von 1,72 €/m³ für das Jahr 2024 beizubehalten

  1. Die Grundgebühren des Jahres 2023 für das Jahr 2024 beizubehalten

Nenngröße m³/h
Gebührensatz

4
2,39 €

10
5,99 €

16
9,59 €

25
14,98 €

40
23,98 €


  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Festsetzung von kostendeckenden Wassergebühren und damit Entlastung der steuerfinanzierten Bereiche. 

Rechtslage

§ 14 KAG und § 78 GemO

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die kommissarische Rechnungsamtsleiterin Meike Schelshorn stellt die Vorlage vor. Sie geht auf die größeren Abweichungen ein. Im Bereich der Abschreibungen auf Maschinen und technische Anlagen ist die Erneuerung der Elektrotechnik und der Fernwirktechnik vorgesehen. Diese soll mit einem Gesamtaufwand von 187.000 € durchgeführt werden, wobei Zuschussmittel in Höhe von 63.000 € fließen sollen. Die Abschreibung läuft dann über 15 Jahre, was einem jährlichen Aufwand von 12.485 € entspricht. Der Maßnahmenzuschuss des Landes wird dann ebenfalls entsprechend aufgelöst. Ein Austausch von Wasserzählern steht nicht an. Eine Gebührenerhöhung ist nicht notwendig. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verbrauchsgebühr von 1,72 €/m³ für das Jahr 2024 beizubehalten

  1. Die Grundgebühren des Jahres 2023 für das Jahr 2024 beizubehalten

Nenngröße m³/h
Gebührensatz

4
2,39 €

10
5,99 €

16
9,59 €

25
14,98 €

40
23,98 €


  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Gebührenkalkulation 2024.pdf

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11. Abwasserbeseitigung a) Gebührenkalkulation 2024 b) Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 11

Sachverhalt

Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 12. November 2012 betreibt die Stadt Schönau im Schwarzwald die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung.

Für die Benutzung der Abwasseranlagen erhebt die Stadt Schönau im Schwarzwald gemäß §§ 37 und 38 Abwassersatzung eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennte Abwassergebühr. Im Kalkulationszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 werden hierfür folgende Gebührensätze erhoben.

  • Schmutzwassergebühr        3,49 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,61 €/m²

Die Kalkulation der Abwassergebühren erfolgt nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Dabei dürfen nach § 14 Abs. 1 KAG die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. 

Nach § 14 Abs. 3 KAG gehören zu den ansatzfähigen Kosten nach § 14 Abs. 1 KAG auch
  1. die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen,
  2. Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten und

Die Verzinsung des um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzte Anlagekapitals (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen) erfolgt nach der Restwertmethode. Der Zinssatz wird mit 0,25% festgesetzt. 

Den Abschreibungen werden die ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde gelegt. Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). Die Werte der Abschreibungen und Auflösungen werden aus der Anlagenbuchhaltung ermittelt.   

Die Gebühren werden bei der Schmutzwasser- und der Niederschlagswasserbeseitigung unterschiedlich bemessen. Bei der Schmutzwassermenge bemisst sich diese grundsätzlich nach dem Frischwassermaßstab in m³. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die versiegelte Fläche maßgebend. Diese errechnet sich nach den überbauten und darüber hinaus befestigten Grundstücksflächen in m², die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

In der Kalkulation werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung und die Maßstabseinheiten für beide Gebührensätze ermittelt. Die jeweiligen Gesamtkosten des Kalkulationszeitraums werden danach zunächst um die Kostenanteile für die Straßenentwässerung reduziert. Die Kosten der Straßenentwässerung hat die Stadt selbst zu tragen. Anschließend werden die verbleibenden gebührenfähigen Kosten auf die Bereiche Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt und durch die Gesamtmengen der jeweiligen Gebührenmaßstäbe geteilt. 

Für den Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen ist § 14 Abs. 2 KAG zu beachten: 
„Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.“

Folgende Kostenüberdeckungen werden in die Gebührenkalkulation des Jahres 2024 eingestellt:
  • Rest Kostenüberdeckung des Jahres 2020         37.000 € 
  • Kostenüberdeckung des Jahres 2021        106.000 €
  • Kostenüberdeckung des Jahres 2022        42.000 € (teilweise)

Bei der Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde das Büro Heyder + Partner mit der Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 bis 2012 beauftragt. Ab dem Jahr 2013 erfolgte die Gebührenkalkulation durch das Rechnungsamt. Bei der Kalkulation der Abwassergebühren ist zu beachten, dass das Ortsnetz von der Stadt Schönau im Schwarzwald und die Verbandssammler und die Zentralkläranlage vom Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald betrieben werden. Die anteiligen Betriebskosten der Verbandssammler und der Zentralkläranlage sind in der Gebührenkalkulation der Stadt Schönau im Schwarzwald zu berücksichtigen. Nachdem im Jahr 2016 die Umstellung auf NKHR erfolgt ist, hat die Verwaltung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 das Büro Heyder + Partner mit der Kalkulation der Abwassergebühren beauftragt. Seit dem Jahr 2021 wird die Gebührenkalkulation wieder vom Rechnungsamt durchgeführt. 

Aus der Gebührenkalkulation ergeben sich unter Berücksichtigung der o.a. Kostenüber-deckungen folgende Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024: 

  • Schmutzwassergebühr        3,49 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,55 €/m²


Ohne die Berücksichtigung von Kostenüberdeckungen der Vorjahre würden sich folgende Gebührensätze ergeben:

  • Schmutzwassergebühr        4,79 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,76 €/m²



Hinweis:
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.01.2010 erlaubt § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG nur den Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die sich erst am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, nicht aber von Kostenunterdeckungen die der Gebührengläubiger (der Gemeinderat als beschließendes Organ) bewusst in Kauf genommen hat. 
Außerdem ist bei der Gebührenkalkulation § 78 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu beachten. Danach gehen die Entgelte für Leistungen (Gebühren) den Steuern vor. Auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach vom 16.07.2018 wird explizit verwiesen. 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenobergrenze von 3,49 €/m³ für Schutzwasser und die Gebührenobergrenze von 0,52 €/m² Niederschlagswasser als Abwassergebühr für das Jahr 2024 festzusetzen.

Die Gebührenkalkulation liegt der Vorlage bei und wird dem Gemeinderat in der Sitzung am 06.11.2023 erläutert. 




b) Änderung der Abwassersatzung

Durch die Kalkulation und der sich daraus ergebenden Änderung der Abwassergebühren für das Jahr 2024 ist eine Änderung der Abwassersatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald erforderlich. 

Die Änderungssatzung wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Schmutzwassergebühr des Jahres 2024 wird auf 3,49 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Niederschlagswassergebühr des Jahres 2024 wird auf 0,55 €/m² festgesetzt.

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). 

  1. Der Änderung der Abwassersatzung wird zugestimmt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Festsetzung von kostendeckenden Abwassergebühren und damit Entlastung der steuerfinanzierten Bereiche. 

Rechtslage

§ 14 KAG und § 78 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die kommissarische Rechnungsamtsleiterin Meike Schelshorn stellt die Vorlage vor. Die Gesamtinvestitionen im Abwasserbereich belaufen sich auf 646.944,85 €. Die Kalkulation ergibt, dass bei der Niederschlagswassergebühr eine Reduzierung um 0,06 € auf 0,55 €/m² möglich ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Schmutzwassergebühr des Jahres 2024 wird auf 3,49 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Niederschlagswassergebühr des Jahres 2024 wird auf 0,55 €/m² festgesetzt.

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). 

  1. Der Änderung der Abwassersatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2024.01.01 Abwassersatzung Änderung.pdf
Download Gebührenkalkulation 2024.pdf

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12. Änderung der Grundsteuerhebesätze zum 01.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 12

Sachverhalt

Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises und des steigenden Kreisumlagesatzes schlägt die Verwaltung vor, die Grundsteuerhebesätze zu erhöhen.

Derzeit liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer A bei 320 v.H. und bei der Grundsteuer B bei 400 v.H.

Die Grundsteuerhebesätze wurden letztmalig zum 01.01.2005 (Grundsteuer A) und 01.01.2011 (Grundsteuer B) geändert.

Die Grundsteuerhebesätze benachbarter Gemeinden und Städte sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Gemeinde/Stadt
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gemeinde Aitern
340 v. H.
350 v. H.
Gemeinde Böllen
320 v. H.
300 v. H.
Gemeinde Fröhnd
420 v. H.
420 v. H.
Gemeinde Schönenberg
340 v. H.
320 v. H.
Gemeinde Tunau
350 v. H.
330 v. H.
Gemeinde Utzenfeld
320 v. H.
300 v. H.
Gemeinde Wembach
300 v. H.
280 v. H.
Gemeinde Wieden
340 v. H.
320 v. H.
Stadt Todtnau
350 v. H.
400 v. H.
Stadt Zell im Wiesental
330 v. H.
430 v. H.
Gemeinde Hausen 
390 v. H.
390 v. H.
Stadt Schopfheim
325 v. H.
400 v. H.

Die Einnahmen durch die Grundsteuer A belaufen sich bei einem Hebesatz von 320 v.H. derzeit auf 2.765 € und bei der Grundsteuer B bei einem Hebesatz von 400 v.H. derzeit auf 412.000 €. Bei einer Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B um jeweils 20 v.H. ergeben sich Mehreinnahmen von rund 19.200 €.

Eine Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze zum 01.01.2024 ist notwendig, um den Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald durch die steigende Kreisumlage (ca. 200.000 €) zu entlasten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, den Hebesatz bei der Grundsteuer A von 320 v.H. auf 340 v.H. und bei der Grundsteuer B von 400 v.H. auf 420 v.H.  zu erhöhen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Teilweiser Ausgleich der steigenden Kreisumlage (32,6 % - 2023 geplant 36,1 % - 2024) durch Mehreinnahmen bei der Grundsteuer in Höhe von 19.200 €.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass der Landkreis aufgrund der angespannten Haushaltslage eine Erhöhung der Kreisumlage um 3,5 Punkte plant. Ein großer Teil dieser Situation ist auf die Entwicklung im Klinikbereich zurückzuführen, was allerdings nichts mehr dem laufenden Neubauvorhaben zu tun hat. Problem ist hier eher, dass zu viel Personal im Rahmen einer Personalleihe beschäftigt ist, welche deutlich teurer ist als dies bei eigenem Personal der Fall ist. Der Kreis finanziert sich aus Einnahmen der Grunderwerbssteuer und aus den Gebühren der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die Einnahmen, welche durch die Kreisumlage erzielt werden, sollen den Sozialhaushalt finanzieren. 

Die kommissarische Rechnungsamtsleiterin Meike Schelshorn erwähnt, dass die Grundsteuer A letztmalig im Jahre 2005 und die Grundsteuer B letztmalig im Jahre 2011 erhöht wurde.

Stadträtin Münzer teilt mit, dass die Hebesätze im Rahmen der Grundsteueränderung 2025 ohnehin angepasst werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht sie hier keinen Handlungsbedarf. Der Bürgermeister stelle den Haushalt immer als toll dar. Sie ist davon überzeugt, dass die Stadt kein Einnahme- sondern aus Ausgabeproblem hat. 

Der Vorsitzende entgegnet, dass mit den Steuermehreinnahmen keine Löcher gestopft werden sollen. Vielmehr wird damit beabsichtigt, den Mehraufwand, welcher durch die Kreisumlagensteigerung verursacht wird, über eine Erhöhung der Grund- sowie der Gewerbesteuer aufzufangen. Bei der 2025 vorgesehenen Änderung der Grundsteuer handelt es sich um eine Absichtserklärung des Landes, wonach dort keine Erhöhungen der Einnahmen erzielt werden sollen. Die Steigerung der Kreisumlage kann nicht aus dem Haushalts herausgeschwitzt werden, ohne Leistungen einzuschränken. Ein Verzicht auf die Sanierung des Sportplatzes oder gar eine Schließung des Freibades möchte er der Bevölkerung nicht zumuten. 

Stadtrat Anschütz sieht Einsparungen für kaum möglich an. Eine Erhöhung der Hebesätze käme der ganzen Bevölkerung wieder zugute. Für die Glaubwürdigkeit der Stadt wäre es schlecht, wenn die Erhöhung erst nach der Systemänderung erfolgen würde. Die Erhöhung ist ärgerlich, aber durchaus verkraftbar. Mit dem Geld der Bürger muss verantwortungsvoll umgegangen werden. 

Stadtrat Knobel sieht eine differenzierte Betrachtung für angebracht. Wegen 20.000 € in der Grundsteuer werden sicherlich keine Leistungen gestrichen. Den größeren Einnahmeeffekt hat man bei der Gewerbesteuer. Allerdings sollten die Gewerbetreibenden nicht alles alleine tragen müssen. Aus Solidaritätsgründen sollten somit auch die Bürger mit einem kleinen Anteil belastet werden. 

Stadtrat Schröder kann eine Erhöhung nicht mitgehen. Die Steuern sollten aus seiner Sicht nur als Notnagel erhöht werden. Er ist davon überzeugt, dass die Kreisumlage im nächsten Jahr weiter steigen wird. Im Haushaltsplan sollte geprüft werden, welche Positionen eventuell gestrichen werden könnten. 

Bürgermeister Schelshorn gibt zu bedenken, dass man bei den Gewerbesteuereinnahmen unter 2 Millionen € fallen wird. Der Notnagel ist jetzt schon da. Wenn jetzt nicht reagiert wird, müssten massive Abstriche erfolgen. Wenn die aktuell diskutierten Klinikpläne umgesetzt würden, könnte die Kreisumlage wieder sinken. Dies dürfte allerdings sicher nicht vor dem Jahre 2025 sein. 

Stadtrat Sahin sieht eine längere Phase von Kreisumlagesteigerungen für möglich an und weist darauf hin, dass man in Schönau im Schwarzwald in letzter Zeit genug Unruhe hatte. Er befürchtet, dass Gewerbebetriebe abwandern könnten. Er spricht sich gegen eine Erhöhung der Hebesätze aus. Für ihn ist es der schlechteste Zeitpunkt jetzt tätig zu werden. Eine Erhöhung hätte früher stattfinden sollen. 

Hierzu entgegnet Meike Schelshorn, dass man eine Erhöhung nicht begründen könnte, solange ein positiver Haushalt geplant wird. Der Vorsitzende ergänzt, dass die Kreisumlagensteigerung in der Summe 200.000 € ausmacht. Aus diesem Grund sieht er jetzt einen zwingenden Handlungsbedarf. 

Stadtrat Locker sieht eine Erhöhung zur Haushaltsentlastung für notwendig an. Er bittet gleichfalls darum, den Kreisräten mitzugeben, dass die Kreisumlage nicht permanent ansteigen darf. Jede Erhöhung der Hebesätze tun ihm weh. Bürgermeister Schelshorn erwidert in seiner Funktion als Kreisrat, dass man im Kreistag stets auf die Kostensituation und auf die Umlage schaue.  

Stadträtin Schreiber weist darauf hin, dass man nicht wisse, was die Grundsteuerreform 2025 bringt. Für die Stadt muss jetzt eine Entscheidung getroffen werden. Da die letzte Erhöhung schon lange her ist, stimmt sie der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, den Hebesatz bei der Grundsteuer A von 320 v.H. auf 340 v.H. und bei der Grundsteuer B von 400 v.H. auf 420 v.H.  zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimmen der Stadträte Münzer, Sahin, Schröder und Strohmaier).

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13. Änderung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 13

Sachverhalt

Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises und des steigenden Kreisumlagesatzes schlägt die Verwaltung vor, den Gewerbesteuerhebesatz zu erhöhen.

Derzeit liegt der Hebesatz bei der Gewerbesteuer bei 340 v.H.

Der Gewerbesteuerhebesatz wurde letztmalig zum 01.01.2005 geändert.

Die Gewerbesteuerhebesätze benachbarter Gemeinden und Städte sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Gemeinde/Stadt
Gewerbesteuer
Gemeinde Aitern
360 v. H.
Gemeinde Böllen
350 v. H.
Gemeinde Fröhnd
400 v. H.
Gemeinde Schönenberg
360 v. H.
Gemeinde Tunau
350 v. H.
Gemeinde Utzenfeld
340 v. H.
Gemeinde Wembach
340 v. H.
Gemeinde Wieden
360 v. H.
Stadt Todtnau
380 v. H.
Stadt Zell im Wiesental
360 v. H.
Gemeinde Hausen
375 v. H.
Stadt Schopfheim
370 v. H.

Die Einnahmen durch die Gewerbesteuer belaufen sich bei einem Hebesatz von 340 v.H. derzeit auf 2.100.000 €. Bei einer Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer um 30 v.H. ergeben sich Mehreinnahmen von rund 185.300 €.

Eine Anpassung des Gewerbesteuer-Hebesatzes zum 01.01.2024 ist notwendig, um den Ergebnis- und Finanzhaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald durch die steigende Kreisumlage (ca. 200.000 €) zu entlasten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, den Hebesatz bei der Gewerbesteuer von 340 v.H. auf 370 v.H. zu erhöhen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ausgleich der steigenden Kreisumlage (32,6 % - 2023 geplant 36,1 % - 2024) durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 185.300 €.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende widerspricht eingangs die Aussage von Stadtrat Sahin, Gewerbebetriebe könnten abwandern. Vielmehr kommen eher mehr Gewerbebetriebe nach Schönau im Schwarzwald. Konkret nennt er hier die bevorstehende Ansiedlung eines Zweigwerks der Bürstenfabrik Keller GmbH. 

Stadträtin Münzer bedauert eine Erhöhung der Gewerbesteuer, da die Betriebe für die positive Situation in der Stadt beitragen. 

Stadtrat Schröder sieht seine Stellungnahme bei der Grundsteuer hier ebenfalls für zutreffend an. 

Stadtrat Sahin gibt zu bedenken, dass eine Erhöhung nicht nur die großen Unternehmen, sondern auch die kleinen Firmen trifft. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, den Hebesatz bei der Gewerbesteuer von 340 v.H. auf 370 v.H. zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimmen der Stadträte Sahin und Strohmaier).

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14. Freibad Statistik 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 14

Sachverhalt

Die Mitglieder des Gemeinderates haben mit der Einladung zu dieser Sitzung die Statistik über die Badesaison 2023 erhalten. Diese wurde von der Stadtkasse erstellt und dem Gemeinderat in der Sitzung erläutert. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt von der Freibadstatistik 2023 Kenntnis.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende stellt den Anwesenden die Freibadstatistik vor. Er erwähnt, dass die Einzeleintrittskarte in der Saison 2023 abgeschafft und durch die Tageskarte ersetzt wurde. Aus personellen Gründen musste das Freibad zeitweise montags geschlossen bleiben. Die Besucherzahlen sind aufgrund des witterungsbedingten schlechteren Sommers, insbesondere im Ferienmonat August, etwas zurückgegangen. Das Bad wird sehr gerne und gut angenommen. In der Summe zeigt er sich zufrieden mit dem Ablauf des Jahres 2023. 

Das Freibad ist ein Zuschussbetrieb, welcher durch weitere fünf Verbandsgemeinden getragen wird. Rund 250.000 € müssen zugeschossen werden. 

Stadträtin Münzer spricht den rückläufigen Gaststättenbesuch an und möchte wissen, was hier los ist. Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass er hierzu nichts sagen kann. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Freibadstatistik 2023 Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2023_11_06 Freibad Schönau_Badesaison 2023_Sitzungsvorlage..pdf

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15. Wochenmarkt, Bewerbung von Nikolas Knust aus Schopfheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 15

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.10.2023 bewirbt sich Herr Nikolas Knust aus Schopfheim um einen Standplatz auf dem Wochenmarkt.

Der Antragsteller würde gerne ab Januar 2024 probeweise einen Foodtruck aufstellen und zweierlei heiße Suppen und komplementäre Produkte anbieten. Hierbei wird immer eine Erbsensuppe sowie wechselnd saisonale Suppen angeboten. Zudem Wienerle mit Brötchen). Die Grundfläche seines Wagens beträgt 2 x 2 m.

Zudem würde er, sofern diese machbar ist, für die Gäste Bähnke oder Stehtische und ein Klapppavillon aufstellen. 

Mit dem hauptverantwortlichen Beschicker wurde seitens der Verwaltung hierüber gesprochen. Die aktuellen Beschicker würden dieses Angebot grundsätzlich begrüßen. Allerdings ist der vorhandene Platz begrenzt. Nach Vorlage entsprechender Bilder des Fahrzeugs werden diese überlegen, ob und wenn ja wo dieser zusätzliche Stand aufgestellt werden könnte. Problematisch dürfte es in Zeiten werden, in denen der Weihnachtsbaum bzw. der Narrenbaum steht, da dann das Platzangebot weiter eingeschränkt ist.   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat befürwortet die Zulassung von Herrn Nikolas Knust zum Wochenmarkt grundsätzlich. Sollte nach Absprache mit den derzeitigen Beschickern kein geeigneter Standplatz möglich sein, wird Herr Knust mit seiner Bewerbung auf eine Warteliste gesetzt. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Pfeffer stellt den Sachverhalt vor. 

Stadträtin Schreiber sind in einem Essensangebot eine Bereicherung für den Wochenmarkt. Ob heiße Suppen in Schönau im Schwarzwald ansprechend sind, sei dagegen fraglich. 

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die Zulassung von Herrn Nikolas Knust zum Wochenmarkt grundsätzlich. Sollte nach Absprache mit den derzeitigen Beschickern kein geeigneter Standplatz möglich sein, wird Herr Knust mit seiner Bewerbung auf eine Warteliste gesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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16. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 16
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16.1. Bürgerentscheid, weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 16.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass der Bürgerentscheid den Gemeinderatsbeschluss vom 23.01.2023 ersetzt. Er befindet sich aktuell im Kontakt mit dem Landratsamt Lörrach. In Zusammenwirkung mit der Behörde wird geklärt, wie kurzfristig eine Sperrung realisiert werden kann. Maßgebend hierzu ist eine verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes. Diese kann, nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, innerhalb von 1 bis 1,5 Wochen erteilt werden. Mittels einer provisorischen Lösung soll die Sperrung umgesetzt werden. Hierzu können transportable Absperreinrichtungen und Schilder zur Anwendung kommen. Im Haushaltsplan 2024 werden dann Gelder für eine Dauerlösung eingestellt, über welche der Gemeinderat dann zu entscheiden hat. Stand heute, ist eine Zwischenlösung noch im November 2023 möglich, so Bürgermeister Schelshorn. 

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16.2. MTB-Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 16.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilt mit, dass man mit den Arbeiten am MTB-Gebäude hinterherhinkt. Hier gerade im Bereich der Elektroarbeiten. Die Bezugsfertigkeit ist für Februar 2024 angedacht. 

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16.3. Buchenbrandhalle, Flüchtlingssituation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 16.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn informiert über die Situation in der alten Buchenbrandhalle, in welcher unbegleitete minderjährige Ausländer untergebracht sind. Die Halle ist zwischenzeitlich mit 100 bis 105 Personen voll belegt. Bei unterschiedlichen Nationalitäten stellt sich das Zusammenleben als nicht einfach dar. Gerade im Hinblick auf den nebenliegenden Kindergarten und die Schule sind bereits vereinzelt Ängste geäußert worden. Auch vom FC Schönau wurden Probleme mit den Jugendlichen an die Stadt herangetragen. 

Der zuständige Fachbereichsleiter Jugend & Familie beim Landratsamt Lörrach, Herr Gerhard Rasch, hat bereits einen Termin zur Besichtigung angeboten. 

Aus Richtung der Schweiz ist eine massive Steigerung der Flüchtlingszahlen festzustellen, welche den Landkreis veranlasst, die Unterbringungsmöglichkeiten zu erhöhen. Hier haben Land und Bund dringend zu reagieren. 

Stadtrat Knobel bittet darum, dass die eingesetzten Securitykräfte den Schülerängsten entgegenwirken. 

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17. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 17
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17.1. Verkehrskonzeption

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Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 17.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Knobel kommt nochmals auf die in der Fragestunde für den Bürger thematisierte Parkraumordnung zurück. Er vertritt die Meinung, dass man nicht jede Straße begutachten und beschildern bzw. markieren muss. Die Brennpunkte wurden seitens der Stadt gelöst. In diesem Zusammenhang bescheinigt Stadtrat Sahin der Gemeindevollzugsbediensteten eine gute Arbeit. 

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17.2. Untere Talstraße, Sperrung

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Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.11.2023 ö 17.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Schreiber fragt im Hinblick zur Sperrung der unteren Talstraße nach weiteren Ideen und Visionen. Bürgermeister Schelshorn weist darauf hin, dass man hierüber im kommenden Jahr bzw. bei Einbringung des Haushalts 2024 diskutieren werde. Der Haushalt wird in der Sitzung am 18.12.2023 behandelt. 

Datenstand vom 05.12.2023 15:37 Uhr