Datum: 09.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.09.2023 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 11.09.2023
3 Anträge auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat gem. § 16 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
3.1 Antrag von Stadtrat Dr. Michael Sladek
3.2 Antrag von Stadträtin Susanne Schindler
4 MTB-Gebäude: Auftragsvergabe Bestuhlung/Tische für Mehrzweckraum
5 Erweiterung und Sanierung Wohnhaus, Flst.-Nr. 319/7, Im Grün 3
6 Antrag auf Befreiung wegen Höhenüberschreitung des Tiny Houses, Flst.-Nr. 392 Campingplatz
7 Fütterungskonzeption
8 Annahme von Spenden
9 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 19.10.2023
10 Kurzinformationen der Verwaltung
11 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.10.2023 ö 1
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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.09.2023 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 11.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.10.2023 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.09.2023 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben:

TOP 1: 
Weiteres Vorgehen Parkhotel Sonne: Anbau Wintergarten
(Einstimmiger Beschluss)

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand und die Empfehlung des Rechtsanwalts zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt, auf eine weitergehende Vollstreckung des rechtskräftigen landgerichtlichen Urteils zu verzichten, da der ursprünglich geforderte Rückbau der Fensterelemente zwischenzeitlich erfolgt ist. Seitens des Rechtsanwalts soll ein Schriftstück aufgesetzt werden, welches den freiwilligen Verzicht der Stadt auf weitere Maßnahmen verdeutlicht, aber auch haftungsrechtliche Hinweise enthält, welche den Bauherrn betreffen. 


TOP 2:
Überlassungsvertrag Reitplatz Schönau
(Einstimmiger Beschluss)

Der Gemeinderat ist grundsätzlich damit einverstanden, dass das stadteigene Gelände des Reitplatzes, welches aktuell dem Reit- und Fahrverein Schönau e.V. vertraglich überlassen wurde, Herrn XXX ebenfalls vertraglich zur Verfügung zu stellen. Dies allerdings nicht im Rahmen eines Überlassungsvertrages. Vielmehr soll ein entsprechender Pachtvertrag ausgehandelt werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Pachtvertrages ist allerdings, dass die derzeit in einem unansehnlichen Zustand befindlichen Grünflächen gepflegt werden. 


TOP 3:
Stadtmusik Schönau - Schreiben an GR vom 31.08.2023 - Mehrzweckhalle des Gemeindeverwaltungsverbandes; Hallengebühren; Vorbaubühne
(Einstimmiger Beschluss)

Es soll geprüft werden, ob die vorhandene Bühne der Grundschule als Vorbaubühne in der Mehrzweckhalle genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang sollen gemeinsam mit der Firma Euro Sound Veranstaltungstechnik aus Maulburg die Kosten für die Anschaffung zusätzlicher Verbindungsklemmen, der Herstellung einer Absturzsicherung mittels Dachlatten sowie die Beleuchtungsthematik ermittelt werden. 

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 11.09.2023 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. 

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3. Anträge auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat gem. § 16 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.10.2023 ö 3
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3.1. Antrag von Stadtrat Dr. Michael Sladek

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.10.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Stadtrat Dr. Michael Sladek hat gegenüber der Verwaltung durch Mailnachricht vom 11.09.2023 erklärt, dass er mit sofortiger Wirkung krankheitsbedingt aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte. 

Nach § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen, oder sein Ausscheiden verlangen. Als wichtige Gründe gelten unter anderem, wenn der Bürger

  • zehn Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat
  • anhaltend krank ist oder
  • mehr als 62 Jahre alt ist. 

Stadtrat Dr. Sladek erfüllt alle diese drei Kriterien. Er war bereits im Zeitraum vom 27.11.1989 bis 30.06.2014 Mitglied des Gemeinderates und gehört dem Gremium erneut seit 24.06.2019 an. 

Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft für Gemeinderäte der Gemeinderat. 

Im Falle von Stadtrat Dr. Sladek gilt für das Verlangen auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat, dass die Begründung (Tatbestand) als stichhaltig zu bejahen ist. Nach dem Tatbestandskatalog des § 16 Abs. 1 GemO liegen absolute Ablehnungsgründe vor, weshalb diese vom Gemeinderat anerkannt werden müssen.

Die rechtswirksame Entscheidung des Gemeinderats beendet die Zugehörigkeit zum Kollegialorgan. Für den ausscheidenden Stadtrat rückt der Bewerber nach, der bei der Feststellung des Wahlergebnisses (Gemeinderatswahl vom 26.05.2019) als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Freie Wählervereinigung Schönau/Schw. e.V. festgestellt wurde. Eine Verpflichtung ist dann in der Gemeinderatssitzung am 06.11.2023 geplant. 

Beschlussvorschlag

Gem. § 16 Abs. 2 GemO wird der Antrag von Stadtrat Dr. Michael Sladek auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit sofortiger Wirkung befürwortet. 

Rechtslage

§§ 16 und 31 GemO.

Beschluss

Gem. § 16 Abs. 2 GemO wird der Antrag von Stadtrat Dr. Michael Sladek auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit sofortiger Wirkung befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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3.2. Antrag von Stadträtin Susanne Schindler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.10.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Stadträtin Susanne Schindler hat gegenüber der Verwaltung durch Mailnachricht vom 24.09.2023 erklärt, dass sie mit sofortiger Wirkung krankheitsbedingt aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte. 

Nach § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen, oder sein Ausscheiden verlangen. Als wichtige Gründe gelten unter anderem, wenn der Bürger

  • anhaltend krank ist

Stadträtin Schindler führt als Begründung eine andauernde längere Erkrankung an, aufgrund derer Sie mehr als ein halbes Jahr nicht mehr an den Gemeinderatssitzungen teilnehmen konnte. Nach jetzigem Stand wird es ihr auch weiterhin nicht möglich sein, dieses Ehrenamt fortzuführen. Sie weist darauf hin, dass ihr die Arbeit als Gemeinderätin immer viel Freude bereitet hat und ihr der Abschied auch nicht leichtfalle. 

Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft für Gemeinderäte der Gemeinderat. 

Im Falle von Stadträtin Schindler gilt für das Verlangen auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat, dass die Begründung (Tatbestand) als stichhaltig zu bejahen ist. Nach dem Tatbestandskatalog des § 16 Abs. 1 GemO liegen absolute Ablehnungsgründe vor, weshalb diese vom Gemeinderat anerkannt werden müssen.

Die rechtswirksame Entscheidung des Gemeinderats beendet die Zugehörigkeit zum Kollegialorgan. Für die ausscheidende Stadträtin rückt der Bewerber nach, der bei der Feststellung des Wahlergebnisses (Gemeinderatswahl vom 26.05.2019) als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der SPD festgestellt wurde. Eine Verpflichtung ist dann in der Gemeinderatssitzung am 06.11.2023 geplant.

Beschlussvorschlag

Gem. § 16 Abs. 2 GemO wird der Antrag von Stadträtin Susanne Schindler auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit sofortiger Wirkung befürwortet. 

Rechtslage

§§ 16 und 31 GemO.

Beschluss

Gem. § 16 Abs. 2 GemO wird der Antrag von Stadträtin Susanne Schindler auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit sofortiger Wirkung befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. MTB-Gebäude: Auftragsvergabe Bestuhlung/Tische für Mehrzweckraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.10.2023 ö 4

Sachverhalt

Für die Bestuhlung und Einrichtung des Mehrzweckraumes hat die Verwaltung verschiedene Angebote eingeholt. Letztlich konnte nur ein Anbieter ein Komplettangebot aus Stühlen, Tischen und elektrischen Anschlüssen an die Bodentanks anbieten.
4 Bestuhlungsvarianten wurden hierfür entworfen.

Die Fa. Hiller bietet einen Stuhl an, der mit und ohne Armlehnen erworben werden kann.
Diese kann man wechselweise zusammenstellen, sodass jeder Sitzplatz Armlehnen hat:

Stuhlpreis mit Lehne:         277,85 €        Empfehlung: 43 Stühle        11.947,55 €
Stuhlpreis ohne Lehne:         227,17 €        Empfehlung: 51 Stühle        11.585,67 €
Transportkarren Stühle:        338,56 €        Empfehlung: 1 Stück             338,55 €
Sessel mit Rollen:                427,21 €        Empfehlung: 2 Sessel             854,42 €
Stahlrohrklapptisch:                387,34 €         Empfehlung:        15 Tische          5.810,10 €
Tischwagen:                        594,76 €        Empfehlung: 1 Wagen             594,76 €
Netbox mit Adapterplatte:        329,70 €        Empfehlung: 2 Stück             659,40 €

Stauraum hierfür befindet sich in der Teeküche, sowie im Mehrzweckraum selbst. 
Die Auftragskosten für die empfohlene Variante mit dem sämtlichen Veranstaltungstypen abgedeckt werden können, beträgt 31.790,45 € brutto.

Die Fa. Hiller ist bekannt und hat bereits das Gymnasium, sowie die neue MZH mit Tischen und Stühlen ausgestattet. Herr Hertig von der Firma Hiller wird an der Gemeinderatssitzung eine Bemusterung durchführen und dem Gemeinderat für Fragen zur Verfügung stehen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt nach Bemusterung und Vorstellung den Auftrag an die Fa. Hiller zum Angebotspreis von 31.790,45 € brutto.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

In der Kostenschätzung und im Haushaltsplan sind für die Bestuhlung und die Tische des Mehrzweckraums Bruttokosten von 29.750 € veranschlagt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt nach Bemusterung und Vorstellung den Auftrag an die Fa. Hiller zum Angebotspreis von 31.790,45 € brutto. Ergänzt wird der Auftrag dahingehend, dass alle 15 Tische mit Adapterplatten ausgerüstet werden sollen. Aufgrund der langjährigen Geschäftsbeziehungen soll ein Rabatt ausgehandelt werden. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Erweiterung und Sanierung Wohnhaus, Flst.-Nr. 319/7, Im Grün 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.10.2023 ö 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Die Antragsteller beabsichtigen die energetische Sanierung und Erweiterung des bestehenden Einfamilienwohnhauses (zweigeschossig plus Keller und Speicher / Spitzboden) zu einem Wohnhaus mit Einliegerwohnung. Die baulichen Maßnahmen im Bestandsgebäude umfassen Grundrissänderungen im EG und 1. OG sowie energetische Maßnahmen am gesamten Gebäude zum Effizienshaus 55: Außendämmung, neue Fenster / Eingangstüren, Dachdämmung etc. Geplant ist zudem eine Erweiterung durch einen zweigeschossigen Anbau auf der Süd- und Westseite zur Vergrößerung der Wohnfläche (EG und OG). Der Anbau ist nicht unterkellert und wird in Hochbauweise mit Flachdach errichtet. Der Speicher im Bestand DG bleibt als Spitzboden unausgebaut, dient nicht als Wohnraum / zu Aufenthaltszwecken. Die Haustechnik wird erneuert: im Keller wird ein neuer Haustechnikraum eingebaut (Anschluss Nahwärme, Pufferspeicher), auf dem bestehenden Steildach/Satteldach (49°) und auf dem Flachdach des Anbaus sind ca. 36 m² PV-Module geplant.
Dem Gemeinderat liegen die Planunterlagen vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt zu vorliegendem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt zu vorliegendem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Antrag auf Befreiung wegen Höhenüberschreitung des Tiny Houses, Flst.-Nr. 392 Campingplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.10.2023 ö 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich laut Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Campingplatz“. 
Das Tiny Haus um das es in diesem Befreiungsantrag geht (rot) steht wohl bereits seit 5 Jahren. In seinem Befreiungsantrag teilt der Antragsteller mit, dass er vor Aufstellen bei der Stadt vorstellig wurde und es abgesegnet wurde (mit der Bedingung, dass es auf Rädern stehen müsse), bei wem er war kann momentan nicht nachvollzogen werden. 

Im Bebauungsplan ist ein Teil der Fläche, in dem sich auch das Bauvorhaben befindet, als Wochenendhausgebiet festgesetzt. In Wochenendhausgebieten können Wochenendhäuser verfahrensfrei errichtet werden. Wochenendhäuser sind Gebäude, die einem zeitlich begrenzten Aufenthalt, insbesondere am Wochenende und im Urlaub, dienen und die daher nicht als Dauerwohnung genutzt werden. 
Laut Bebauungsplan ist eine maximale Höhe von 3,50 Metern zulässig.

Im Zusammenhang mit dem Aufstellen eines weiteren Tiny Hauses auf dem Campingplatz in diesem Jahr wurden die Eigentümer dieser beiden Tiny Häuser wegen der Höhe nun vom Landratsamt angeschrieben und waren dort auch vorstellig. Den Eigentümern liegt viel daran das Gebäude auf Rädern zu belassen, auch wenn dadurch die zulässige Höhe überschritten wird, weshalb nun Befreiungsanträge notwendig sind. 


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Befreiungsantrag zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Befreiungsantrag zu. Gleichzeitig wird bei künftigen Höhenüberschreitungen von Tiny-Houses eine allgemeine Befreiung auf maximal 4 m befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Fütterungskonzeption

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.10.2023 ö 7

Sachverhalt

Seit dem 1. April 2016 ist das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Kraft, welches die Fütterung von Schalenwild verbietet. Gleichzeitig wurde geregelt, dass in Ausnahmefällen, unter Einhaltung von verschieben Vorgaben dennoch eine Fütterung zulässig ist. Eine der Vorgaben ist die Erstellung einer Fütterungskonzeption, die erstmals für den Zeitraum 2017 – 2023 dem Ministerium Ländlicher Raum Oberste Jagdbehörde vorlegt wurde.  

Für die Jahre 2017 – 2023 war keine Zustimmung der Verpächter notwendig. Für die neue Fütterungskonzeption 2023 – 2029 fordert das Ministerium Ländlicher Raum Oberste Jagdbehörde die Zustimmung der jeweiligen Verpächter ein. 

Rechtslage

§ 33 Abs. 2 JWMG 

Beschluss

Der vorgelegten Fütterungskonzeption 2023 - 2029 wird die Zustimmung verweigert. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltungen von Bürgermeister Schelshorn und Stadtrat Seckinger).

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8. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.10.2023 ö 8

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten. 
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 01.09.2023 bis 27.09.2023 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 1.597,86 Euro. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 1.597,86 Euro. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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9. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 19.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.10.2023 ö 9

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 19.10.2023 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Beschluss

Den zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Beschlussvorlagen_2023_10_19_ÖS.pdf

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10. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.10.2023 ö 10
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11. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.10.2023 ö 11
Datenstand vom 11.10.2023 14:54 Uhr