Datum: 11.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 10.07.2023
3 Ehemaliges Willig-Areal
3.1 Umbau/Neubau Werkhof Schönau Brand 8 und 10: Vergabe von Ingenieurleistungen LP 1-3
3.2 Umnutzung zum interkommunalen Werkhof: Arbeitsvergabe zur Durchführung eines europaweiten VgV-Verfahrens
4 Sanierung Jogi-Löw-Stadion; Bestellung der Mitglieder des Auswahl-Gremiums und weiteres Vorgehen
5 Bauanträge
5.1 Neubau Leergut-Freilager für Rewe-Markt, Flst.-Nr. 284/5, Bahnhofstraße 13
5.2 Umplanung - Errichten einer doppelseitigen, beleuchteten Werbeanlage freistehend; Flst.-Nr. 463/5, Schönenbuchen 10
5.3 Abbruch Balkon und Erweiterung Balkon Flst.-Nr. 944/1, Neustadtstraße 17
6 Baumaßnahme MTB-Gebäude
6.1 Arbeitsvergabe MTB-Gebäude: Maler- und Lackierarbeiten
6.2 Gestaltung eines Brunnens im Bereich des Vorplatzes
6.3 Kreditaufnahme
7 Feuerwehrgerätehaus - Anschluss an Nahwärme
8 Antrag auf Erweiterung der Wohnmobilstellplätze in der Wiesenstraße
9 Einrichtung von Bewohnerparkplätzen
10 Bürgerentscheid am 15.10.2023
10.1 Bildung der Abstimmungsgremien
10.2 Information der Stimmberechtigten
11 Jahresabschluss 2022, Feststellungsbeschluss gemäß § 95 b Abs. 1 GemO
12 Sanierung Friedrichstr. 2+4 - ELR-Antrag für das Programmjahr 2024
13 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 14.09.2023
14 Bergwacht Schwarzwald, Ortsgruppe Schönau - Förderantrag neues Einsatzfahrzeug
15 Annahme von Spenden
16 Kurzinformationen der Verwaltung
16.1 Widerspruch gegen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Talstraße"
16.2 Einführung WLAN im Rathaus Schönau
16.3 Einführung einer Orts-App für die Stadt Schönau im Schwarzwald
16.4 Konsolidierte Finanzkennzahlen der Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2022
16.5 50 Jahre Städtepartnerschaft mit Villersexel - Partnerschaftsfeier am 16. und 17.09.2023 in Schönau
17 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 1
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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 10.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 10.07.2023 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. 

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3. Ehemaliges Willig-Areal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 3
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3.1. Umbau/Neubau Werkhof Schönau Brand 8 und 10: Vergabe von Ingenieurleistungen LP 1-3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Im Zuge der Umlegung des Werkhofs Schönau im Schwarzwald in das Gebäude des ehemaligen Willigareals in Schönau-Brand sind Ingenieurleistungen erforderlich. Das Büro Architektur Werkstatt Hochrhein GmbH aus Waldshut-Tiengen hat für den GVV bereits die Machbarkeitsstudie für einen gemeinsamen Werkhof erstellt.

Für das Erstellen der Unterlagen für den ELR-Antrag (Pläne, Kosten usw.) waren umfangreiche Untersuchungen und Abstimmungsgespräche zwischen Verwaltung, Architekten, Fachplanern und den späteren Nutzern notwendig. Dies entspricht den Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI. 
Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium müssen alle darauffolgende Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden, da davon ausgegangen wird, dass die EU-Schwellenwerte (netto 215.000 EUR) überschritten werden. 

Das Büro Architektur Werkstatt Hochrhein GmbH aus Waldshut-Tiengen, wurde aufgefordert, für die Planungsleistungen für das Nebengebäude und die bestehende Halle bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ein Angebot vorzulegen.   

Die Pläne wurden bei der Informationsveranstaltung am 15.06.2023 vorgestellt. Seither gab es an der Planung noch kleinere Änderung, die in der Sitzung erläutert werden. 


Das Angebot der Architektur Werkstatt basiert auf der HOAI 2021, Tabelle § 35, Abs. 1

A: Umbau Halle
Anrechenbare Kosten netto
1.193.540,00 EUR
Honorarzone
III
Honorarsatz 
Basishonorar
Umbauzuschlag
20 %
Leistungsphasen
1 bis 3
Nebenkosten
6 %
Honorar brutto
49.086,95 EUR

B: Neubau Nebengebäude
Anrechenbare Kosten netto
824.625,00 EUR
Honorarzone
III
Honorarsatz 
Basishonorar
Umbauzuschlag
entfällt
Leistungsphasen
1 bis 3
Nebenkosten
6 %
Honorar brutto
29.550,90 EUR

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für die erforderlichen Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI wird an die Architektur Werkstatt Hochrhein GmbH aus Waldshut-Tiengen vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt 2023 stehen insgesamt 130.000 € für Planungs/-Ingenieurlesitungen zur Verfügung.

Neubau Verwaltungsgebäude Verbandswerkhof - Planungskosten
liquide Eigenmittel
35.000 €
Umbau Werkshalle Verbandswerkhof - Planungskosten
liquide Eigenmittel
95.000 €

Beschluss

Der Auftrag für die erforderlichen Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI wird an die Architektur Werkstatt Hochrhein GmbH aus Waldshut-Tiengen vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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3.2. Umnutzung zum interkommunalen Werkhof: Arbeitsvergabe zur Durchführung eines europaweiten VgV-Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Im Zuge der Umnutzung des ehemaligen Willig-Areals zum interkommunalen Werkhof (fünf Gemeinden) müssen die weiteren Planungsleistungen (Architektenleistung, Planung für Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektroplanung und Tragswerksplanung) aufgrund der Gesamtsumme der zu erwartenden Gesamthonorare in einem europaweiten VgV-Verfahren (VgV = Vergabeverordnung) ausgeschrieben werden. Die Wertgrenze liegt aktuell bei netto 215.000 EUR. Da die beiden Gebäude (Halle für Werkhof und Neubau Betriebsgebäude) funktional zusammenhängen, ist eine Aufteilung der Honorare in Halle und Betriebsgebäude nicht zulässig.

Für die Durchführung des europaweiten VgV-Verfahrens wurde ein Angebot vom Büro Steybe aus Kirchzarten eingeholt.

1. Gebäudeplanung
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:
  • Durchführung von vier Gremiumssitzungen
  • Vorbereitung und Bekanntmachung des VgV-Verfahrens
  • Durchführung des Bewerbungsverfahrens
  • Durchführung des Vergabeverfahrens
  • Erstellen der Gesamtdokumentation des VgV-Verfahrens
Angebotssumme brutto 19.733,77 EUR

2. Elektroplanung
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Leistungen der Ziff. 1
Angebotssumme brutto 17.291,56 EUR

3. HLS-Planung
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Leistungen der Ziff. 1
Angebotssumme brutto 17.291,56 EUR

3. Tragwerksplanung
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Leistungen der Ziff. 1
Angebotssumme brutto 16.960,62 EUR

Die Kosten für das gesamte Verfahren (Ziff. 1 bis 3) belaufen sich somit auf brutto 71.277,51 EUR. Für die Durchführung des Verfahrens werden im Jahr 2023 ca. 40.000 EUR anfallen. 

Das Büro Steybe aus Kirchzarten gilt in Fachkreisen als sehr kompetent und zuverlässig. Das Vergabeverfahren dauert ca. sechs Monate. Herr Steybe nimmt an der Gemeinderatssitzung teil und steht für Fragen zur Verfügung.

Zur Durchführung des VgV-Verfahrens ist die Bildung eines Auswahl-Gremiums erforderlich. Für die Besetzung dieses Auswahl-Gremiums werden folgende Personen vorgeschlagen:
  • Peter Schelshorn, Bürgermeister Stadt Schönau im Schwarzwald
  • Alexander Knobel, Fraktionsvorsitzender CDU
  • Michael Locker, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler
  • Michael Schröder, Fraktionsvorsitzender SPD
  • Dirk Pfeffer, Hauptamtsleiter
  • Meike Schelshorn, kommissarische Rechnungsamtsleiterin
  • Helmut Wunderle, Bauamtsleiter
  • Matthias Mühl, Bauamt

Beschlussvorschlag

  1. Die Durchführung des europaweiten VgV-Verfahrens für oben genannte Planer wird gesamthaft an das Büro Steybe aus Kirchzarten vergeben. Die noch fehlenden Mittel werden vom Gemeinderat im Haushalt 2024 bereitgestellt. 
  2. Der Gemeinderat stimmt der o.g. Besetzung des Auswahl-Gremiums zu.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Mittel im Haushaltsplan 2023 für Neubau und Hallenumbau
130.000,00 EUR
abzüglich Planer-Leistungen LP 1 - 3
78.637,85 EUR
abzüglich Beraterleistung Fachplaner (Rechnungen liegen noch nicht vor) ca. 
10.000,00 EUR
Zwischensumme: noch zur Verfügung in 2023
41.362,15 EUR
Im Haushaltsplan 2024 zu veranschlagende Mittel ca.
30.000,00 EUR

Für die Durchführung des Verfahrens werden im Jahr 2023 ca. 40.000 EUR anfallen.

Beschluss

  1. Die Durchführung des europaweiten VgV-Verfahrens für oben genannte Planer wird gesamthaft an das Büro Steybe aus Kirchzarten vergeben. Die noch fehlenden Mittel werden vom Gemeinderat im Haushalt 2024 bereitgestellt. 
Der Gemeinderat stimmt der o.g. Besetzung des Auswahl-Gremiums mit folgender Änderung zu: Anstelle Stadtrat Alexander Knobel wird Stadtrat Axel Lais dem Gremium angehören.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Sanierung Jogi-Löw-Stadion; Bestellung der Mitglieder des Auswahl-Gremiums und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 4

Sachverhalt

Aufgrund des Alters ist der Kunstrasenplatz sowie die Laufbahn dringend sanierungsbedürftig. Untersuchungen haben ergeben, dass die unter dem Kunstrasenplatz verlegten Entwässerungskanäle nicht mehr funktionsfähig sind. Hierzu haben bereits Besprechungen zwischen der Verwaltung, den Fraktionsvorsitzenden und mit den Vereinsvorsitzenden von FC und TuS stattgefunden.

Auf dieser Grundlage hat das Büro Burkhard-Sandler aus Hohentengen eine Kostenschätzung erstellt. Die Kosten für die Sanierungsarbeiten einschließlich Nebenkosten belaufen sich laut Kostenschätzung vom 25.04.2023 auf brutto ca. 1.218.786,10 EUR.

Am 31.05.2023 wurden die Pläne beim Regierungspräsidium Freiburg vorgestellt. Die Vertreter des Regierungspräsidiums haben die Sanierung der Sportanlagen grundsätzlich begrüßt. Für diese Maßnahme werden Förderanträge (Sportstättenförderung und Ausgleichsstock) gestellt.

Der nächste Schritt ist die Ausschreibung der Planungsleistungen. Aufgrund des aktuell ermittelten Auftragswertes kann für die Planer-Leistungen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 50 UVgO durchgeführt werden. Für dieses Verfahren muss ein Auswahl-Gremium gebildet werden. 

Für die Besetzung dieses Auswahl-Gremiums werden folgende Personen vorgeschlagen:

1. Stimmberechtigtes Gremium:
  • Peter Schelshorn, Bürgermeister Stadt Schönau im Schwarzwald
  • Alexander Knobel, Fraktionsvorsitzender CDU
  • Michael Locker, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler
  • Michael Schröder, Fraktionsvorsitzender SPD
  • Dirk Pfeffer, Hauptamtsleiter
  • Meike Schelshorn, kommissarische Rechnungsamtsleiterin
  • Helmut Wunderle, Bauamtsleiter
  • Matthias Mühl, Mitarbeiter Bauamt

2. Beratend, nicht stimmberechtigt:
  • Jasmin Markanic, Vorsitzende FC Schönau
  • Eddy Gerber, Vorsitzender TuS Schönau

3. Begleitend, nicht stimmberechtigt:
  • Peter Steybe

Das Büro Steybe aus Freiburg soll im Herbst 2023 mit dem Ausschreibungsverfahren beginnen, damit im Jahr 2024 die Bauarbeiten durchgeführt werden können, sofern die erforderlichen Mittel im Haushalt 2024 bereitgestellt werden. Das Vergabeverfahren dauert ca. sechs Monate.

Herr Steybe nimmt an der Gemeinderatssitzung teil und steht für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat stimmt der o.g. Besetzung des Auswahl-Gremiums zu.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Vergabeverfahren für die Planer-Leistungen durchzuführen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel für die Durchführung des Vergabeverfahrens für die Planer-Leistungen stehen im Haushalt 2023 zur Verfügung. Insgesamt stehen 90.000 € als Planungskosten zur Verfügung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat stimmt der o.g. Besetzung des Auswahl-Gremiums zu.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Vergabeverfahren für die Planer-Leistungen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 5
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5.1. Neubau Leergut-Freilager für Rewe-Markt, Flst.-Nr. 284/5, Bahnhofstraße 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplans „Buchenbrand“. Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück des REWE-Marktes den Neubau eines Leergut-Freilagers in Stahlkonstruktion mit Blechverkleidung mit einem Pultdach (5° Dachneigung) zu errichten. Der Neubau soll neben dem Treppenaufgang zum Sportplatzzugang mit den Maßen 7,35 m x 3,70 m und einer Höhe von 2,03 m (von der Stützmauer) bzw. 2,40 m vom Rewe-Parkplatz-Niveau errichtet werden.

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Baufensters. Allerdings sind laut Bebauungsplan Nebenanlagen (§ 14 BauNVO) und untergeordnete, ausgelagerte Nutzungen wie überdachte Einkaufswagenboxen oder Trafos bis zu einer Grundfläche von je 30 m² auch außerhalb der Baufenster zulässig.

Dem Gemeinderat liegen die Planunterlagen vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt zu vorliegendem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zu vorliegendem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5.2. Umplanung - Errichten einer doppelseitigen, beleuchteten Werbeanlage freistehend; Flst.-Nr. 463/5, Schönenbuchen 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 5.2

Sachverhalt

Der ursprüngliche Bauantrag wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 18.07.2022 behandelt und damals das Einvernehmen versagt, da die Werbetafel, wie sie damals geplant war, die Sicht für die Ausfahrt vom benachbarten Tankstellengelände auf die B 317 behindert und die dortige Ausfahrtssituation zusätzlich erschwert hätte. 

Nach einer Vorort-Besichtigung mit Vertretern des Landratsamts wurde dieser Bauantrag mit Schreiben vom 19.12.2022 dann vom Landratsamt abgelehnt. Daraufhin hat der Antragsteller den Standort leicht abgeändert und dachte, damit aus dem Sichtdreieckt zu sein, was aber nicht der Fall war. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 über den abgeänderten Standort nochmals beraten und aufgrund der Stellungnahme des Fachbereichs Straßen (Landratsamt) wieder das Einvernehmen nicht erteilt. 

Der Antragsteller hat zwischenzeitlich gegen das Land-Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Lörrach, geklagt, die Klage aber wieder zurückgezogen, nachdem man sich Vorort darauf geeinigt hatte, was genehmigungsfähig sei. Demnach erklärte die Vertreterin des Landratsamts, dass sie eine Werbeanlage der besagten Größe, die in südöstlicher Richtung 1,40 m von der straßenseitigen Einzäunung des Tankstellengrundstücks zurückbleibt, bei einer Höhe von mind. 1,50 m ab natürliche Geländeoberfläche für genehmigungsfähig halte. 

Nun wurde die Umplanung eingereicht und der Gemeinderat hat erneut über das Einvernehmen zu entscheiden. Der abgeänderte Plan liegt dem Gemeinderat vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt zu vorliegender Umplanung sein Einvernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt zu vorliegender Umplanung sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlich ablehnender Beschluss (Jastimme von Bürgermeister Schelshorn, Enthaltung von Stadtrat Schröder).

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5.3. Abbruch Balkon und Erweiterung Balkon Flst.-Nr. 944/1, Neustadtstraße 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 5.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bahngelände“. Der Bauherr beabsichtigt den momentan vorhandenen Balkon an 2 Geschossen abzubrechen und dafür einen neuen, größeren Balkon an 3 Geschossen anzubringen. Der neue Balkon soll als Stahlkonstruktion errichtet werden mit einer Tiefe von 2,72 m. Dem Gemeinderat liegen die Planunterlagen vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt zu vorliegendem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zu vorliegendem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Baumaßnahme MTB-Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 6
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6.1. Arbeitsvergabe MTB-Gebäude: Maler- und Lackierarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 6.1

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bem aus Freiburg wurden die Maler- und Lackierarbeiten bereits im Juni 2023 öffentlich ausgeschrieben. Da kein annehmbares Angebot vorlag, hat der Gemeinderat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.06.2023 einstimmig beschlossen, die Ausschreibung aufzuheben und erneut auszuschreiben.

Die Arbeiten wurden deshalb im August 2023 erneut öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt haben fünf Firmen Ausschreibungsunterlagen angefordert. Bei der Submission am 22.08.2023 sind drei Angebote eingegangen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlagen lagen noch keine geprüften Angebote vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenfortschreibung des Architekturbüro bem aus Freiburg mit brutto 43.142,18 veranschlagt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis und beschließt die Vergabe der Maler- und Lackierarbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma B. Sope GmbH aus Schallstadt zum Angebotspreis von brutto 52.776,69 €. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6.2. Gestaltung eines Brunnens im Bereich des Vorplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 6.2

Sachverhalt

Beim MTB-Gebäude ist im Bereich des Vorplatzes ein neuer Brunnen vorgesehen. Der vorhandene Frischwasserbrunnen an der Ecke Luisenstraße/Gentnerstraße soll entfernt werden. Eine Weiternutzung an anderer Stelle in der Luisenstraße ist nicht vorgesehen. 

Herr Bauer vom Büro BBZ aus Freiburg hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.06.2023 verschiedene Brunnenvarianten vorgestellt. Hierbei konnte sich der Gemeinderat für keine Variante aussprechen. Beschlossen wurde jedoch, dass der zukünftige Brunnen mit Frischwasser versorgt werden soll. 

Herr Bauer hat zur Sitzung einen neuen Vorschlag ausgearbeitet (siehe Anlage). Dieser wird in der Sitzung vorgestellt wird. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung vorgestellten Brunnens.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung vorgestellten Brunnens.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2023-08-10 Vorplatz mit Brunnen.pdf

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6.3. Kreditaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 6.3

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat zur Finanzierung der Baumaßnahme „MTB-Gebäude“ im Haushaltsplan 2022 Darlehen in Höhe von 2.088.000 € vorgesehen. Die Aufnahme wurde vom Landratsamt Lörrach mit Verfügung vom 19.01.2022 genehmigt. Die Maßnahme soll Ende 2023 abgeschlossen sein. Da die Kreditermächtigung nur solange gilt, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist, soll nun ein Darlehen aufgenommen werden.

Von der Verwaltung wurden am 09.08.2023 Angebote bei den folgenden Kreditinstituten angefordert:

  • Sparkasse Wiesental, Schopfheim
  • Volksbank Freiburg eG

Dabei wurden folgende Konditionen angefragt:

  • Aufnahme                                        15.09.2023
  • Kredithöhe                                        2.088.000 €
  • Laufzeit                                        40 Jahre 
  • Zinsfestschreibung                                10, 20 und 30 Jahre

Termin Angebotsabgabe                        11.09.2023 bis 09.00 Uhr

Durch diese Darlehensaufnahme ist die Kreditermächtigung des Jahres 2022 für das MTB-Gebäude ausgeschöpft.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird die Angebote der Kreditinstitute zusammenstellen und für den Gemeinderat einen Vergabevorschlag erarbeiten. Dieser wird in der Sitzung vom 11.09.2023 vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Angebot der Sparkasse Wiesental für einen Kredit in Höhe von 2.088.000 €, mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren und einem Zinssatz von 4,4 % anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Feuerwehrgerätehaus - Anschluss an Nahwärme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 7

Sachverhalt

Das Feuerwehrgebäude mit Bürgersaal soll an das Nahwärmenetz angeschlossen werden. Die Heizungsanlage ist so alt wie das Gebäude selbst, Baujahr 1996.

Der Hausanschluss wurde bereits erstellt, das Gebäude wird derzeit noch mit Gas beheizt. Aufgrund der Größe und Komplexität des Gebäudes wurde das Planungsbüro Behringer aus Todtnau mit der Ausschreibung beauftragt.

Insgesamt wurden fünf Firmen zur Angebotsabgabe angeschrieben und aufgefordert. Zur Submission wurden zwei Angebote abgegeben.

Günstigster Bieter ist die Fa. Rombach aus Utzenfeld zum Angebotspreis von 29.508,72 € brutto. Der zweite Bieter hat die Arbeiten für 46.630,41 € brutto angeboten. Im Leistungsumfang enthalten sind ebenfalls neue Raum-, bzw. Heizkörperthermostate für das komplette Gebäude, die im Zuge des geforderten hydraulischen Abgleiches nötig werden.

Die Kosten für Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Abrechnung des Büros Behringer in Todtnau belaufen sich auf brutto 6.323,76 €.

Für das Vorhaben wird von der bafa ein Zuschuss von 40% gewährt. Dies gilt auch für den ausschreibenden Planer.

Der Auftrag an die Fa. Rombach kann erst nach Einreichung des Zuschussantrages bei der bafa erteilt werden. Den Zuschussantrag muss von einem Energieeffizienzberater (EEE) erstellt und eine technische Projektbeschreibung beigefügt werden. Als EEE wird von der Verwaltung Markus Schelb aus Wieden beauftragt. Auch diese Kosten werden bezuschusst.

Beschlussvorschlag

Mit Bewilligung des Zuschussantrages durch die bafa werden folgende Aufträge vergeben:
  • an die günstigste Bieterin, Fa. Rombach aus Utzenfeld zum Angebotspreis von 29.508,72 €
  • an das Planungsbüro Behringer zum Honorar von 6.323,76 €.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2023 sind für die Maßnahme Eigenmittel von 20.000 € veranschlagt.

Beschluss

Mit Bewilligung des Zuschussantrages durch die bafa werden folgende Aufträge vergeben:
  • an die günstigste Bieterin, Fa. Rombach aus Utzenfeld zum Angebotspreis von 29.508,72 €
  • an das Planungsbüro Behringer zum Honorar von 6.323,76 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss, bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadträtin Strohmaier.

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8. Antrag auf Erweiterung der Wohnmobilstellplätze in der Wiesenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 8

Sachverhalt

Das Land Baden-Württemberg hat die aus dem Jahre 1984 stammende Campingplatz-Verordnung überarbeitet und hat zahlreiche baurechtlichen Vorschriften zum Betreiben von Campingplätzen gestrichen und das Errichten von Wohnmobil-Stellplätzen ohne Infrastruktur erleichtert.

Die neue Camping- und Wochenendplatzverordnung (CPIVO) ist zum 01.07.2023 in Kraft getreten. Sie konzentriert sich auf notwendige sicherheitsrelevante Vorgaben. Andere Vorschriften, wie etwa Mindestmaße für Standplätze oder Mindestvorgaben zur Anzahl und Ausstattung von Sanitäreinrichtungen wurden gestrichen. 

Künftig ist darüber hinaus eine Anlage, die ausschließlich für Wohnmobile und Wohnwagen bestimmt ist, erst ab sechs Stellplätzen als Campingplatz zu werten. Sofern auf öffentlichen oder allgemein zugänglichen Parkplätzen nur bis zu zehn Wohnmobile bzw. Wohnwägen ohne besondere Infrastruktur zum Übernachten aufgestellt werden sollen, würde es sich ebenfalls nicht um einen Campingplatz handeln. 

Aufgrund dieser Verordnungsneufassung beantragt der Betreiber der Wohnmobilstellplätze in der Wiesenstraße, Keller Wohnmobil aus Todtnau, die Erweiterung von den derzeit bestehenden drei Plätze auf neu fünf Plätze. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat befürwortet die Erweiterung der Wohnmobilstellplätze in der Wiesenstraße von 3 auf 5 Plätze. 

Rechtslage

Camping- und Wochenendplatzverordnung (CPIVO)

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die Erweiterung der Wohnmobilstellplätze in der Wiesenstraße von 3 auf 5 Plätze. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimmen der Stadträte Knobel und Strohmaier, Enthaltungen der Stadträte Lais und Schröder).

Dokumente
Download Antrag Erweiterung Wohnmobilstellplätze Wiesenstraße.pdf

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9. Einrichtung von Bewohnerparkplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 9

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 10.07.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, einen konkreten Umsetzungsvorschlag für ein kostenpflichtiges Bewohnerparken zu erarbeiten. 

Hierbei wurden zunächst die einschlägigen Rechtsvorschriften geprüft. Die Anordnung zur Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner fällt gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2a der Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde, somit dem Landratsamt Lörrach. Eine Anordnung erfolgt im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Die zu dieser Vorschrift erlassenen Verwaltungsvorschrift enthält einen weiteren wichtigen Punkt, welcher hier zu berücksichtigen ist. Dort ist zu lesen:

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Von der Talstraße sind die umliegenden Straßen, in welchen keine Parkzeitzonen eingerichtet sind, in rund 200 m fußläufig zu erreichen. Der Parkplatz beim Bürgersaal liegt fußläufig etwa in 300 m Entfernung. Die Verwaltung sieht diese Entfernung als zumutbar an.

Diese Ansicht vertritt auch der Fachbereich Verkehr des Landratsamtes Lörrach. Der zuständige Sachbearbeiter sieht ein kostenpflichtiges Bewohnerparken in Schönau im Schwarzwald eher kritisch, vor allem da entsprechende Regelungen explizit auf urbane Gebiete bzw. Innenstädte abzielen.

Bewohnerparkflächen müssten mit Verkehrszeichen 286 oder 290.1 (Parkverbot bzw. Parkverbotszone) mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis… frei" gekennzeichnet werden. Die Einrichtung einer Parkverbotszone mit Zusatzzeichen würde bedeuten, dass dort überall ausschließlich Bewohner parken dürfen. Das sich in der oberen Talstraße allerdings auch Geschäfte befinden, müssten in anderen Straßen parken. Die Probleme würden so einfach in die umliegenden Straßen verschoben.

Bei Einrichtung einzelner Bewohnerparkplätze müsste vor jedem Parkplatz entsprechende Verkehrszeichen aufgestellt werden. Ortsunkundige Verkehrsteilnehmer würde dies eher verwirren und der zusätzliche Schilderwald sicher auch nicht zu einer sehenswerten Innenstadt beitragen.

Aufgrund der klaren Regelung in der Verwaltungsvorschrift ist somit eine Anordnung des Landratsamtes Lörrach ohnehin nicht zu erwarten. Dies lässt sich auch durch die kritische Stellungnahme des zuständigen Sachbearbeiters ableiten.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen nicht weiter zu verfolgen.

Seitens des Landratsamtes wird abschließend ausgeführt: Die Problematik haben sehr viele, auch ländliche Kommunen, da die Anzahl der Parkflächen nicht zwingend mit der Anzahl der Kraftfahrzeuge mithalten kann. Entsprechend stößt man hier automatisch an eine Grenze dessen, was machbar ist. Eine Lösung sieht die Behörde am ehestens in der Bewirtschaftung möglicher Parkflächen, also beispielsweise aktiv weitere mögliche Parkflächen auszuschildern.

Für die obere Talstraße wäre eventuell die Aufhebung der Parkzeitzone von derzeit 1,5 Stunden innerhalb des Zeitraums Montag bis Freitag, 7 - 13 Uhr. Dies könnte allerdings dazu führen, dass die vorhandenen Parkplätze durch Dauerparker belegt werden.

Beschlussvorschlag

Die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen ist aus rechtlichen Gründen in Schönau im Schwarzwald nicht darstellbar und wird deshalb nicht weiterverfolgt.

Rechtslage

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zu dieser Rechtsvorschrift.

Beschluss

Die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen ist aus rechtlichen Gründen in Schönau im Schwarzwald nicht darstellbar und wird deshalb nicht weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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10. Bürgerentscheid am 15.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 10
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10.1. Bildung der Abstimmungsgremien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 10.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.06.2023 das von der Bürgerinitiative Stadtraum statt Gränzzaun eingereichte Bürgerbegehren für zulässig erachtet und hat den Termin für den durchzuführenden Bürgerentscheid auf Sonntag, 15.10.2023, festgelegt. 

Für diesen Bürgerentscheid sind entsprechende Abstimmungsgremien zu bilden.

Zum einen der Gemeindewahlausschuss, welchem die Leitung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses obliegt. Der Gemeindewahlausschuss nimmt gleichzeitig die Aufgaben des Briefwahlvorstandes wahr. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.

Für die Durchführung der Abstimmung schlägt die Verwaltung vor, lediglich einen Wahlbezirk für das gesamte Stadtgebiet zu bilden. Hierfür wird ein Wahlvorstand benötigt. Dieser leitet die Abstimmungshandlung und stellt das Abstimmungsergebnis im Wahlbezirk fest.

Für die Abstimmungsgremien wird folgende Zusammensetzung vorgeschlagen: 

  1. Gemeindewahlausschuss:
    1. Vorsitzender:                Bürgermeister Peter Schelshorn
    2. Stellv. Vorsitzender:        Bürgermeisterstellvertreter Oliver Gierth
    3. Beisitzer:                        Dirk Pfeffer (Schriftführer)
Sabrina Mager (Stellv. Schriftführerin)
                                       Zwei weitere Beisitzer (von den Fraktionen zu benennen)

  1. Wahlvorstand:
    1. Wahlvorsteher:                Bürgermeisterstellvertreter Alexander Knobel
    2. Stellv. Wahlvorsteher:        Stadtrat Michael Schröder
    3. Beisitzer:                        Pascal Böhler (Schriftführer)
Daniela Waßmer (Stellv. Schriftführerin)
Vier weitere Beisitzer (von den Fraktionen zu benennen)

Beschlussvorschlag

Der Gemeindewahlausschuss und der Wahlvorstand werden mit den genannten Vorschlägen und den ergänzenden Nennungen der Fraktionen gebildet.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für Personal- und Sachkosten für den Bürgerentscheid sind im Haushaltsplan 2023 keine Mittel veranschlagt. Die Durchführung eines Bürgerentscheids war bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht absehbar.

Rechtslage

Gemeindeordnung, Kommunalwahlgesetz, Kommunalwahlordnung

Beschluss

Der Gemeindewahlausschuss und der Wahlvorstand werden mit den genannten Vorschlägen und den nachstehend ergänzenden Nennungen der Fraktionen gebildet:

Stadtrat Michael Locker
Christine Thoma-Garbe
Christa Krahn
Stadtrat Julian Seckinger
Stadtrat Axel Lais
Stadträtin Anja Strohmaier
Ersatz: Tim Schröder

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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10.2. Information der Stimmberechtigten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 10.2

Sachverhalt

Bei der Durchführung eines Bürgerentscheids sieht § 21 Abs. 5 der Gemeindeordnung vor, dass den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden muss. Den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens ist hierin ebenfalls Gelegenheit zu geben, ihre Auffassung darzustellen. 

Eine Informationsschrift wurde in Zusammenwirkung mit den Vertrauenspersonen, dem Bürgermeister und den Fraktionen von der Verwaltung erarbeitet. Diese Informationsschrift ist der Vorlage als Anlage beigefügt. 

Diese Informationsschrift soll dann direkt im Anschluss an die Gemeinderatssitzung zusammen mit den Benachrichtigungen der Stimmberechtigten durch den Amtsboten verteilt werden. Somit ist gewährleistet, dass auch die Briefabstimmenden die vollständigen Informationen zum Bürgerentscheid besitzen. Gleichzeitig soll diese Informationsschrift auch an der Verkündungstafel des Rathauses angeschlagen und auf den Anschlag im Amtsblatt hingewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Der vorgelegten Informationsschrift wird zugestimmt. 

Rechtslage

§ 21 Abs. 5 Gemeindeordnung

Beschluss

Der vorgelegten Informationsschrift wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Informationsschrift zum Bürgerentscheid.pdf

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11. Jahresabschluss 2022, Feststellungsbeschluss gemäß § 95 b Abs. 1 GemO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 11

Sachverhalt

Der Jahresabschluss stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde dar. Er zeigt die wesentlichen Ereignisse des letzten Jahres und gibt damit in Verbindung mit der finanziellen Perspektive einen ganzheitlichen Einblick in die Arbeit der Verwaltung. Somit informiert der Bericht die Bürgerinnen und Bürger, die politischen Gremien und die Verwaltung über die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Schönau im Schwarzwald. 

Der Jahresabschluss 2022 wurde entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung von der Verwaltung aufgestellt.  

Mit einem Defizit von 204.556,81 € konnte in der Ergebnisrechnung kein gutes Ergebnis erwirtschaftet werden. Die Abschreibungen konnten nicht in voller Höhe erwirtschaftet werden und es musste eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses von 208.612,17 € ausgewiesen werden. Beim Sonderergebnis konnte jedoch eine Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses in Höhe von 4.055,36 € ausgewiesen werden. 

Zum 31.12.2022 werden Ergebnis-Rücklagen von insgesamt 4.395.326,70 € ausgewiesen. Davon entfallen 3.824.684,14 € auf Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und 570.642,56 € auf Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses. 

In der Finanzrechnung nahm der Zahlungsmittelbestand um 996.497,05 € zu. Der Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung beträgt 661.828,12 €. Der Mindestzahlungsmittelüberschuss von 286.513,27 € (= ordentliche Tilgung) konnte somit erwirtschaftet werden. Der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquide Mittel) beträgt 1.971.355,03 €. Damit wird die Soll-Liquiditätsreserve nach § 22 Abs. 2 GemHVO von 149.984,02 € deutlich übertroffen. 

Zusätzlich zum Zahlungsmittelbestand von 1.971.355,03 € verfügt die Stadt Schönau im Schwarzwald über kurz- und mittelfristige Geldanlagen von 750.000,00 €. Das Guthaben eines Bausparvertrags beträgt 331.286,38 €. Dieses wird auch nicht zum Zahlungsmittelbestand gerechnet, wirft aber Zinserträge ab und könnte kurzfristig in Zahlungsmittel umgewandelt werden.  

An den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wurden „Ausleihungen“ von 627.016,44 € vergeben. Diese könnten kurzfristig vom Eigenbetrieb umgeschuldet und dem Kernhaushalt somit weitere Liquidität zugeführt werden.

Hinweis:
Der Jahresabschluss 2022 wird aufgrund des hohen Seitenumfangs nicht in Papierform verschickt. Der Abschluss kann auf der RIS-Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald unter folgendem Link eingesehen werden:

https://ris.gvvschoenau.de/?clientid=36  

Nach Aufruf des Links bitte in der Navigationsleiste den Punkt „Sitzungen“ und dann die Sitzung vom 11.09.2023 auswählen. 
Bei den Gemeinderatsmitgliedern, die das RIS im Einsatz haben, ist die entsprechende PDF-Datei direkt als Anlage beigefügt. 

Die wesentlichen Eckpunkte werden in der Sitzung mittels einer Präsentation erläutert. 

Beschlussvorschlag

Feststellungsbeschluss
Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 11.09.2023 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
8.623.388,87
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
8.832.001,04
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
-208.612,17
1.4
Außerordentliche Erträge
12.218,18
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
8.162,82
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
4.055,36
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
-204.556,81
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
8.368.086,14
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.706.258,02
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
661.828,12
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
630.776,01
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
1.455.129,47
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
824.353,46
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)
-162.525,34
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
1.509.000,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
304.716,70
2.10
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
1.204.283,30
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
1.041.757,96
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                        Einzahlungen und Auszahlungen
-45.260,91
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
974.857,98
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
996.497,05
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
1.971.355,03
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
1.816,34
3.2
Sachvermögen
36.398.150,31
3.3
Finanzvermögen
5.976.726,96
3.4
Abgrenzungsposten
12.015,39
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
42.388.709,00
3.7
Basiskapital
21.634.527,55
3.8
Rücklagen
4.395.326,70
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
32,00
3.10
Sonderposten
10.151.910,00
3.11
Rückstellungen
535.379,59
3.12
Verbindlichkeiten
5.631.010,28
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
40.522,88
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
42.388.709,00
Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt. 

Rechtslage

§ 95 b Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Beschluss

Feststellungsbeschluss
Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 11.09.2023 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
8.623.388,87
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
8.832.001,04
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
-208.612,17
1.4
Außerordentliche Erträge
12.218,18
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
8.162,82
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
4.055,36
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
-204.556,81
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
8.368.086,14
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.706.258,02
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
661.828,12
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
630.776,01
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
1.455.129,47
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
824.353,46
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)
-162.525,34
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
1.509.000,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
304.716,70
2.10
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
1.204.283,30
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
1.041.757,96
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                        Einzahlungen und Auszahlungen
-45.260,91
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
974.857,98
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
996.497,05
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
1.971.355,03
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
1.816,34
3.2
Sachvermögen
36.398.150,31
3.3
Finanzvermögen
5.976.726,96
3.4
Abgrenzungsposten
12.015,39
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
42.388.709,00
3.7
Basiskapital
21.634.527,55
3.8
Rücklagen
4.395.326,70
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
32,00
3.10
Sonderposten
10.151.910,00
3.11
Rückstellungen
535.379,59
3.12
Verbindlichkeiten
5.631.010,28
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
40.522,88
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
42.388.709,00
Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_Jahresabschluss_2022.pdf

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12. Sanierung Friedrichstr. 2+4 - ELR-Antrag für das Programmjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 12

Sachverhalt

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden.

Der GVV Schönau im Schwarzwald ist seit dem 10.09.2019 Schwerpunktgemeinde und hat hierdurch Fördervorrang.  Bei der Antragstellung als Schwerpunktgemeinde wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser beinhaltet alle geplanten investiven Maßnahmen der Gemeinden des GVV Schönau im Schwarzwald.

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 13.02.2023 hat das Architekturbüro Tscheulin aus Efringen-Kirchen die beschlossene Variante 1 (Vollsanierung des Dachgeschosses in der Haushälfte Friedrichstraße 2) detaillierter geplant und mit dem Denkmalschutz versucht abzustimmen. Die erste Anfrage beim Denkmalschutz erfolgte bereits am 02.02.2023.

Bis zur Erstellung der Gemeinderats-/Verbandsversammlungsvorlagen (Mitte August) gab es noch keine aussagekräftige Stellungnahme des Denkmalschutzes, sodass das Büro Tscheulin für den ELR-Antrag 2024 (Abgabefrist 01.08.2023) lediglich nicht belastbare Kostenschätzzahlen liefern konnte.

Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Verwaltung, nicht möglich, einen ELR-Antrag für das Jahr 2024 zu stellen. Für die Sanierung von Mietwohnungen kann mit einem Fördersatz von 15 % auf die Netto-Kosten gerechnet werden. Dies bedeutet, dass auch keine weiteren Zuschussmittel (KFW etc.) für diese Maßnahme beantragt werden können.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald beschließt, für das Programmjahr 2024 beim GVV keinen ELR-Antrag für die Sanierung der Wohnungen in der Friedrichstraße 2+4 zu stellen. Das Büro Tscheulin-Architekten aus Efringen-Kirchen wird beauftragt, eine belastbare Kostenberechnung aufzustellen, um für das ELR-Programmjahr 2025 einen Antrag stellen zu können.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Es werden keine HH-Mittel für die Sanierung der Wohnungen in der Friedrichstraße 2+4 im Jahr 2024 eingeplant.

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald beschließt, für das Programmjahr 2024 beim GVV keinen ELR-Antrag für die Sanierung der Wohnungen in der Friedrichstraße 2+4 zu stellen. Das Büro Tscheulin-Architekten aus Efringen-Kirchen wird beauftragt, eine belastbare Kostenberechnung aufzustellen, um für das ELR-Programmjahr 2025 einen Antrag stellen zu können.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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13. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 14.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 13

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 14.09.2023 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Beschluss

Den zu den Tagesordnungspunkten 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Beschlussvorlagen_2023_09_14_ÖS.pdf

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14. Bergwacht Schwarzwald, Ortsgruppe Schönau - Förderantrag neues Einsatzfahrzeug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 14

Sachverhalt

Von der Bergwacht Schwarzwald, Ortsgruppe Schönau, liegt ein Förderantrag für die Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeugs vor (siehe beigefügtes Schreiben vom 02.08.2023).

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die bereits durchgeführte Anschaffung des Einsatzfahrzeuges mit einer finanziellen Zuwendung zu unterstützen.

Zum Vergleich: In der Sitzung der Verbandsversammlung des GVV vom 15.12.2022 wurde dem DRK-Ortsverein Schönau für ihr Fahrzeug 5.000 € (davon Anteil der Stadt über Einwohnerschlüssel: ca. 2.200 €) gewährt.

Beschlussvorschlag

Für die Anschaffung des Einsatzfahrzeuges gewährt die Stadt Schönau im Schwarzwald der Bergwacht Schwarzwald - Ortsgruppe Schönau - eine Zuwendung von 2.500 Euro.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Außerplanmäßige Ausgabe, da im Haushalt 2023 keine entsprechende Mittel eingestellt sind.

Beschluss

Für die Anschaffung des Einsatzfahrzeuges gewährt die Stadt Schönau im Schwarzwald der Bergwacht Schwarzwald - Ortsgruppe Schönau - eine Zuwendung von 2.500 Euro.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Förderantrag Bergwacht Schönau vom 02.08.2023 neues Einsatzfahrzeug.pdf

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15. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 15

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten. 
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 06.05.2023 bis 31.08.2023 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 3.000,00 Euro. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 3.000,00 Euro. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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16. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 16
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16.1. Widerspruch gegen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Talstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 16.1

Sachverhalt

Beim Landratsamt Lörrach, Fachbereich Kommunalaufsicht & Prüfung, ging am 11.07.2023 ein Widerspruch gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Talstraße" ein. In dem Widerspruch wurde auf einen unzureichenden Kostendeckungsvorschlag und eine nicht aussagekräftige Begründung abgehoben. 

Mit Schreiben vom 19.07.2023 teilte die Behörde mit, dass gegen die Entscheidung des Gemeinderats auf Zulassung eines Bürgerbegehrens keine Rechtsmittel möglich sind. Darüber hinaus wurde die Entscheidung des Gemeinderats, das Bürgerbegehren als zulässig zu bewerten, als sachgerecht erachtet. 

Der Kostendeckungsvorschlag und die Begründung, welche im Bürgerbegehren von der Bürgerinitiative dargestellt wurden, wurden vom Landratsamt als ausreichend erachtet. Hier können aus Sicht der Behörde keine zu hohen Anforderungen gestellt werden. 

Das Schreiben des Landratsamtes ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. 

Dokumente
Download Widerspruch gegen Zulässigkeit Bürgerbegehren_Antwort LRA_Geschwärzt.pdf

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16.2. Einführung WLAN im Rathaus Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 16.2

Sachverhalt

Seit dem 09.08.23 steht im Rathaus WLAN zur Verfügung. Das FreeWIFI der Firma Stiegeler wird nun auch innerhalb des Gebäudes abgestrahlt.

Ein passwortgeschützter Gastzugang wurde unter dem Namen Rathaus-Guests installiert. Der dafür gültige Netzwerksicherheitsschlüssel liegt im Ratssaal und im Sitzungszimmer aus.

Die Mitarbeiter des Rathauses haben einen eigenen Zugang.

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16.3. Einführung einer Orts-App für die Stadt Schönau im Schwarzwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 16.3

Sachverhalt

Der Verwaltung wurde von der Firma apicodo GmbH aus Mainz die Installation einer Orts-App angeboten. Erste Befürchtungen, dass diese Orts-App lediglich den Bürgern die Möglichkeit bietet, Klagen an die Kommune heranzutragen, hat sich nicht bewahrheitet.

Die Firma verwies eingangs auf die Gemeinde Nottensdorf/Niedersachsen mit 1.404 Einwohner. Innerhalb kürzester Zeit haben sich dort 30 % als Nutzer der App angemeldet. Vorteil hieran ist, dass zur Registrierung keine personenbezogenen Daten erforderlich sind.

Über die Orts-App wird es der Kommune ermöglicht, aktuelle Informationen an die Bevölkerung heranzutragen. Bei Orts-App erhält jede Gemeinde eine eigene App im Apple-App-Store und im Google-Play-Store und hat somit die Möglichkeit den Nutzern per Pushnachrichten (z.B. Trinkwasserverunreinigungen, Abkochgebot, kurzfristige Straßensperrungen etc.) wichtige Mitteilungen zu senden. Die Lösung kann sowohl als App- als auch als Web-Umgebung genutzt werden.

Die Kommentarfunktion kann ausgeschaltet werden. Darüber hinaus ist es möglich, Vereine zuzulassen. Für deren Beiträge ist aber eine Freigabe über die Kommune erforderlich.

Interaktionen sind ebenfalls möglich. Sofern Nutzer hieran teilnehmen wollen, ist dann aber eine personifizierte Anmeldung erforderlich. Darüber hinaus können anonyme Umfragen geschaltet werden.

Es kann eine Pinnwand genutzt werden, über welche Fragen aus der Bevölkerungen erfolgen können. Diese müssen vor Veröffentlichung dann aber durch die Kommune freigegeben werden. So kann verhindert werden, dass unqualifizierte Statements Einfluss in die App finden. Grundsätzlich kann aber auch auf eine Pinnwand verzichtet werden. 

Ein Veranstaltungskalender kann eingebaut werden. Ebenso allgemeine Informationen mit Links auf die Homepage der Kommune. Alles soll individuell gestaltbar sein.

Zu den Kosten: Der einmalige Startpreis beläuft sich normalerweise auf 4.800 Euro. Aktuell besteht ein Förderprogramm, weshalb sich diese Kosten auf 950 Euro reduzieren. Die Förderung ist derzeit auf 50 Teilnehmer gedeckelt, wobei 10 noch frei sind. In den Kosten ist die Entwicklung, Schulung und fortlaufende Betreuung enthalten.

Die laufenden Kosten für Server und Hosting belaufen sich auf 150 Euro/Monat. Für Gemeinden unter 2.500 Einwohner (Schönau: 2.402) wird ein Nachlass von 33 % gewährt. Für die Stadt würden die Kosten demnach 100,50 Euro/Monat betragen.

Die Anbindung von Vereinen und Organisationen würde je Gruppe zusätzlich 10 Euro/Monat kosten. Hier können aber auch Paketpreise vereinbart werden.

Wie so eine Orts-App in der Praxis aussehen kann, kann auf der Webseite www.orts-app.de betrachtet werden.

Seitens der Verwaltung wurde der Firma apicodo GmbH das Signal gegeben, dass die Stadt Schönau im Schwarzwald dieses Angebot umsetzen möchte.

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16.4. Konsolidierte Finanzkennzahlen der Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 16.4

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Gemeinderates wird die jährliche Übersicht mit den konsolidierten Finanzkennzahlen der Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2022 und deren Fortschreibung seit der NKHR-Umstellung zur Verfügung gestellt.

Dokumente
Download Finanzkennzahlen Stadt Schönau per 31.12.2022.pdf

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16.5. 50 Jahre Städtepartnerschaft mit Villersexel - Partnerschaftsfeier am 16. und 17.09.2023 in Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 16.5

Sachverhalt

Bürgermeister Schelshorn berichtet in der Sitzung über die bis zum Anmeldeschluss am 10.09.2023 eingegangenen Rückmeldungen zur Teilnahme an der Partnerschaftsfeier.

Ferner wird er einen detaillierteren Überblick über die geplanten Tagesabläufe am Samstag, den 16.09.2023 sowie am Sonntag, den 17.09.2023 sowie die teilnehmenden Institutionen und Vereine geben.

Stand 31.08.2023 erwarten wir eine 57-köpfige Delegation aus Villersexel.

Folgender Ablauf ist derzeit geplant:

Samstag, den 16.09.2023
16 Uhr 
Empfang und Begrüßung unserer französischen Freunde am Feuerwehrgerätehaus Schönau
19:30 Uhr
Jubiläumsfeier mit Abendessen und Musik im Bürgersaal Schönau

Sonntag, den 17.09.2023
10 Uhr
Gottesdienst in der katholischen Kirche
11 Uhr
Besuch des Oktoberfests des Fanfarenzugs Schönau mit gemeinsamen Mittagessen
14:30 Uhr 
Verschiedene Programmpunkte (z.B. Besichtigungen MTB-Gebäude und Mehrzweckhalle, Boule, Führungen im Heimatmuseum Klösterle; Minigolf)
17 Uhr 
Ausklang bei Kaffee und Kuchen mit Musik im Bürgersaal Schönau
18:30 Uhr
Rückfahrt der französischen Freunde nach Villersexel

Zu allen Punkten ist die Schönauer Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Vollzählige Teilnahme der Stadträtinnen und Stadträte wird erwartet.

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17. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.09.2023 ö 17
Datenstand vom 13.09.2023 15:42 Uhr