Datum: 10.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2023
3 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Jahresabschluss 2022 - Feststellungsbeschluss gem. § 16 Eigenbetriebsgesetz
4 ELR-Antrag für das Programmjahr 2024 - Umbau Willig Areal - Umbau der Werkshalle und Neubau des Verwaltungsgebäudes
5 Anträge Anwohnerparken
6 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 20.07.2023
7 Bekanntgabe Eilentscheidung - Rückzahlung variables Darlehen/Auszahlung Bausparguthaben
8 Kurzinformationen der Verwaltung
8.1 Weiterer Breitbandausbau „Schönau Nord“ - angedachte Bereitstellungsflächen
8.2 Gymnasium Schönau: Weiteres Vorgehen Schulhofabgrenzung - Informationen des Landratsamtes
9 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
9.1 Ausbesserung des Flühweges
9.2 Linde im Bereich der Sozialstation
9.3 Behindertentoilette im Freibad
9.4 Absperrung am Pausenhof des Gymnasiums während der Sommerferien

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor. 

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2023 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2023 anerkannt wird. 

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3. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Jahresabschluss 2022 - Feststellungsbeschluss gem. § 16 Eigenbetriebsgesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 3

Sachverhalt

Der zum 01.01.1995 gegründete Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau“ und der zum 01.03.2012 gegründete Eigenbetrieb „Seniorenzentrum Schönau“ wurden zum 01.01.2015 zum Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ mit den Betriebszweigen „Wohnraumvermietung“ und „Seniorenzentrum“ verschmolzen. Diese Verschmelzung wurde in der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2014 einstimmig beschlossen. Gleichzeitig wurde eine neue, einheitliche Betriebssatzung erlassen.

Für die Wirtschaftsführung 2022 des Eigenbetriebs gilt das Eigenbetriebsgesetz und die Eigenbetriebsverordnung. Diese erlauben ein Wahlrecht zwischen der kommunalen Doppik für den Kernhaushalt und einer HGB-Variante. Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wird nach der HGB-Variante geführt.

Im Jahr 2022 wurden folgende Objekte durch den Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ verwaltet:

  • Betriebszweig Seniorenzentrum
    • elf Wohnungen 
    • zwei sonstige Mieteinheiten 

  • Betriebszweig Wohnraumvermietung 
    • acht Wohngebäude mit insgesamt 31 Wohnungen 
    • drei Eigentumswohnungen 

Der Jahresabschluss 2022 wurde nach den rechtlichen Vorgaben aufgestellt. Er besteht aus
 
  • der Bilanz, 
  • der Gewinn- und Verlustrechnung,  
  • dem Anhang sowie 
  • einem Lagebericht.

Der Jahresabschluss wird dem Gemeinderat vollumfänglich zur Verfügung gestellt und in der Gemeinderatssitzung erläutert. 

Für jedes Gebäude bzw. jede Eigentumswohnung des Eigenbetriebs ist eine eigene Kostenstelle angelegt. Diese Struktur ermöglicht es der Verwaltung, mit wenig Aufwand für jedes Objekt eigene Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anzustellen. 

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2022 werden nun die Ergebnisse des Jahres 2022 und die seit dem Jahr 2016 fortgeschriebenen Ergebnisse dem Gemeinderat als nichtöffentliche Anlage zur Verfügung gestellt. Die Auswertung erfolgt auf der Ebene der Kostenstellen. Es werden lediglich die Ergebnisse der einzelnen Kostenstellen (Überschuss/Defizit) dargestellt. Eine detailliertere Betrachtung ist bei Bedarf problemlos möglich. Je mehr Perioden die Auswertung umfasst, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse.

Die Fortschreibung der Kostenstellen betrifft das interne Rechnungswesen und wird deshalb als nichtöffentliche Anlage dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt. 

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 10.07.2023 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest: 

1.
Erfolgsplan
EUR
1.1
Summe der Erträge
353.288,93
1.2
Summe der Aufwendungen
342.850,18
1.3
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
10.438,75
2.
Vermögensplan

2.1
Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
141.252,68
2.2
Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
166.412,48
2.3
Finanzierungsmittelbedarf für das lfd. Jahr 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
-25.159,80
2.4
Deckungsmittelüberhang aus Vorjahren
10.500,98
2.5
Veränderung der Deckungsmittel
-25.159,80
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit, 
Deckungsmittellücke (Saldo aus 2.4 bis 2.5)
-14.658,82
3.
Bilanz

3.1
Anlagevermögen
3.532.853,06
3.2
Umlaufvermögen
22.705,32
3.3
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.2)
3.555.558,38
3.4
Stammkapital
1.200.000,00
3.5
Rücklagen
500.000,00
3.6
Gewinnvortrag 
178.839,34
3.7
Jahresgewinn
10.438,75
3.8
Empfangene Ertragszuschüsse
139.533,41
3.9
Rückstellungen
0,00
3.10
Verbindlichkeiten
1.526.532,09
3.11
Passive Rechnungsabgrenzung (Zinsen Darlehen)
214,79
3.12
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.4 bis 3.11)
3.555.558,38

Der Jahresgewinn von 10.438,75 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Rechtslage

§ 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt den Jahresabschluss 2022 vor und berichtet, dass im Erfolgsplan ein positives Ergebnis von 10.438,75 € erzielt werden konnte. Der Vermögensplan weist eine Deckungsmittellücke in Höhe von 14.658, 82 € aus. In der Bilanz kann der Gesamtbetrag auf der Aktivseite mit 3.555.558,38 € festgehalten werden. 

Sie weist darauf hin, dass der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau aus zwei Betriebszweigen besteht, wobei der Betriebszweig Seniorenzentrum mit einem negativen Ergebnis von 15.071,96 € abschloss. Der Betriebszweig Wohnraumvermietung wies ein positives Ergebnis über 25.510,71 € aus. 

Im Seniorenzentrum waren ursprünglich keine Investitionen geplant. Es wurde dann allerdings ein Spültisch mit Investitionskosten von rund 1.400 € eingebaut. Im Betriebszweig Wohnraumvermietung wurde ein Kleinküchenelement im Bauamt für knapp 2.000 € eingebaut. Ein Zuschuss für die Heizungstechnik im Anwesen Friedrichstraße 16 konnte noch nicht abgerufen werden, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen war. Für die Generalsanierung dieses Anwesens wurden insgesamt etwa 278.000 € verausgabt. 

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beläuft sich zum Stand 31.12.2022 auf 1.526.532,09 €, wobei der größte Anteil auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie der Stadt Schönau im Schwarzwald entfällt. 

Die Umsatzerlöse, hauptsächlich aus Vermietung, belaufen sich auf 335.596,27 €, was einer Steigerung gegenüber 2021 von 11.650,06 € entspricht. Diese Steigerung ist maßgeblich auf die Abrechnung der Betriebskosten zurückzuführen. Hier lagen die Kosten des Materialaufwands für die Heizung deutlich höher als im Vorjahr. 

Zu den Schulden weist Rechnungsamtsleiterin Wagner darauf hin, dass der Gesamtbetrag von Investitionskrediten bei 1.489.382,72 € liegt. 

Bürgermeister Schelshorn weist darauf hin, dass in der Sitzungsvorlage auf beim Ausblick über den Betriebszweig Seniorenzentrum in der ersten Zeile das Wort "über" durch das Wort "unter" ersetzt werden muss. Er ist davon überzeugt, dass die Zusammenlegung der beiden Betriebszweige Sinn gemacht hat. 

Stadträtin Münzer spricht die Steigerung des Aufwands für Heizung von rund 20.000 € an. Rechnungsamtsleiterin Wagner führt hierzu nochmals aus, dass die Heizkosten insgesamt gestiegen sind. Im Jahr 2023 werden die Kosten des Jahres 2022 abschließend abgerechnet und dann entsprechend ausgeglichen. 

Beschluss

Auf Grund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 10.07.2023 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest: 

1.
Erfolgsplan
EUR
1.1
Summe der Erträge
353.288,93
1.2
Summe der Aufwendungen
342.850,18
1.3
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
10.438,75
2.
Vermögensplan

2.1
Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
141.252,68
2.2
Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
166.412,48
2.3
Finanzierungsmittelbedarf für das lfd. Jahr 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
-25.159,80
2.4
Deckungsmittelüberhang aus Vorjahren
10.500,98
2.5
Veränderung der Deckungsmittel
-25.159,80
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit, 
Deckungsmittellücke (Saldo aus 2.4 bis 2.5)
-14.658,82
3.
Bilanz

3.1
Anlagevermögen
3.532.853,06
3.2
Umlaufvermögen
22.705,32
3.3
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.2)
3.555.558,38
3.4
Stammkapital
1.200.000,00
3.5
Rücklagen
500.000,00
3.6
Gewinnvortrag 
178.839,34
3.7
Jahresgewinn
10.438,75
3.8
Empfangene Ertragszuschüsse
139.533,41
3.9
Rückstellungen
0,00
3.10
Verbindlichkeiten
1.526.532,09
3.11
Passive Rechnungsabgrenzung (Zinsen Darlehen)
214,79
3.12
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.4 bis 3.11)
3.555.558,38

Der Jahresgewinn von 10.438,75 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_4100_Jahresabschluss Eigenbetrieb_2022.pdf

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4. ELR-Antrag für das Programmjahr 2024 - Umbau Willig Areal - Umbau der Werkshalle und Neubau des Verwaltungsgebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 4

Sachverhalt

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Der GVV Schönau im Schwarzwald ist seit dem 10. September 2019 Schwerpunktgemeinde und hat hierdurch Fördervorrang.

Für den geplanten Umbau des Willig-Areals (Umbau der Werkshalle und Neubau des Verwaltungsgebäudes) für den interkommunalen Werkhof soll ein ELR-Antrag gestellt werden. 

Die Förderung von kommunalen Werkhöfen ist im Förderschwerpunkt Arbeiten möglich. Hierbei kann ein Holzbauzuschlag beantragt werden, da der Neubau des Verwaltungsgebäudes in Holzbauweise entstehen soll. Samt Holzbauzuschlag kann die gesamte Maßnahme mit einem Fördersatz von 20 % und einem maximalen Förderbetrag von 250.000 € beantragt und gefördert werden. 

Berechnet wird die Förderung auf die Nettokosten. Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme beläuft sich auf 2.867.480 € netto.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt für den Umbau der Werkshalle und Neubau des Verwaltungsgebäudes im Willig-Areal einen ELR-Antrag mit Holzbauzuschlag für das Jahr 2024 zu stellen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt den Sachverhalt vor. Für den Umbau der Werkhalle sowie den Neubau eines Verwaltungsgebäudes im ehemaligen Willig-Areal sollen ELR-Fördermittel mit Holzbauzuschlag beantragt werden. 

Der Vorsitzende ergänzt, dass über die Aufnahme dieser Maßnahme auf die endgültige ELR-Projektliste und deren Gewichtung die Verbandsversammlung zu entscheiden hat.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Umbau der Werkshalle und Neubau des Verwaltungsgebäudes im Willig-Areal einen ELR-Antrag mit Holzbauzuschlag für das Jahr 2024 zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Rechnungsamtsleiterin Wagner erwähnt abschließend, dass dies vorerst ihre letzte Sitzung, bevor sie in Mutterschutz und dann in Elternzeit geht. Bis in einem Jahr wird sie dann wieder anwesend sein. Sie dankt dem Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit. Bürgermeister Schelshorn spricht ihr ebenfalls den Dank des Gremiums aus und wünscht ihr viel Erfolg und eine gute Zeit.

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5. Anträge Anwohnerparken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 5

Sachverhalt

In den vergangenen Wochen sind einige Anträge für Anwohnerparkausweise im Bereich der oberen Talstraße bei der Verwaltung eingegangen.

Bisher gibt es bei der Stadt Schönau im Schwarzwald noch keine Anwohnerparkausweise.


Aufgrund veränderter Rechtslage (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Freiburger Parkgebühren) wurde seitens der Verwaltung bisher kein konkreter Umsetzungsvorschlag erstellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, kostenpflichtiges Anwohnerparken grundsätzlich zu erlauben und beauftragt die Verwaltung, einen konkreten Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass in der Verwaltung mehrere Anträge auf Ausstellung von Anwohnerparkausweisen eingegangen sind. Er sieht die Umsetzung eines kostenpflichtigen Anwohnerparkens für möglich an. 

Am Fall der Stadt Freiburg im Breisgau erwähnt er, dass dort das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden hatte, dass erhöhte Bewohnerparkgebühren rechtens sind. Bezüglich der Gebührensatzung wurden allerdings vom Gericht Anforderungen zur Ausgestaltung festgehalten, die dazu führen, dass die Satzung unwirksam ist. Anstelle einer Satzung ist eine Rechtsverordnung las Gebührenordnung für Bewohnerparkgebühren zu erlassen. 

Stadtrat Strohmeier stellt die Frage, ob dann solche Bewohnerparkplätze extra ausgewiesen werden. Bürgermeister Schelshorn informiert, dass von Gebäudeeigentümern teilweise Stellplätze abgelöst wurden. In diesem Bereich könnte man entsprechende Stellplätze extra ausweisen. Bei den Häusern, welche über eigene Parkplätze verfügen, können keine Bewohnerparkplätze angeboten werden. Fahrzeuge müssen auch auf den dort vorhandenen Plätzen geparkt werden. 

Stadträtin Münzer will wissen, ob Parkplätze wegfallen werden. Der Vorsitzende sieht als Möglichkeiten eine zeitliche Begrenzung oder die Ausweisung eines ganzen Bereiches. 

Stadträtin Strohmaier spricht sich dafür aus, ein solches Anwohnerparken auch in anderen Straßen einzuführen. 

Bürgermeister Schelshorn sieht einen jährlichen Kostenbeitrag in Höhe von 360 € für akzeptabel an. 

Auf Anfrage von Stadtrat Lais teilt der Vorsitzende mit, dass sich sämtliche Parkplätze in der oberen Talstraße im Eigentum der Stadt Schönau im Schwarzwald befinden. Stadtrat Lais favorisiert eine flexible Lösung. Eventuell könnten zwei Parkplätze befristet auf zwei Jahre als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. 

Stadtrat Strohmeier erwähnt, dass durch eine Regelung keine Parkplätze wegfallen, da die Fahrzeuge ohnehin schon jetzt dort parken. 

Bürgermeister Schelshorn sieht eine Entscheidung für erforderlich an, ob bestimmte Parkplätze definiert werden oder ob ein gesamter Bereich hierfür ausgewiesen wird, ohne Berechtigung auf bestimmte Parkplätze. 

Stadtrat Gierth sieht die Ausweisung eines gesamten Bereiches für sinnvoller an. Feste Plätze würden bei der Nutzung durch Arbeitnehmer dann tagsüber immer frei sein und kein anderer dürfte dort parken. 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Thematik zunächst rechtlich geklärt werden muss. Aktuell besteht von Montag bis Freitag, zwischen 7 und 13 Uhr, eine Parkscheibenpflicht. Zu den anderen Zeiten kann frei geparkt werden. 

Stadtrat Strohmeier regt an, alle Anwohner anzuschreiben und entsprechende Bewerbungen für Bewohnerparkplätze einzuholen. Bürgermeister Schelshorn gibt zu bedenken, dann hierzu dann schon konkrete Kosten feststehen müssten. 

Stadträtin Strohmaier befürwortet erneut die generelle Einführung dieses Systems in Schönau im Schwarzwald. 

Der Vorsitzende teilt mit, dass man alternativ natürlich auch die Parkzeitzone aufheben könnte. Dieser Vorgehensweise könnte allerdings problembehaftet sein, da dann einige Fahrzeuge permanent dort stehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, kostenpflichtiges Anwohnerparken grundsätzlich zu erlauben und beauftragt die Verwaltung, einen konkreten Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltung von Stadträtin Strohmaier).

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6. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 20.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 6

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 20.07.2023 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Tagesordnung zur Verbandsversammlung am 20.07.2023 wird den Anwesenden durch Bürgermeister Schelshorn bekanntgegeben. Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden ergänzende Ausführungen gemacht. 

zu TOP 3 - 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Teilplan Fröhnd-Oberhepschingen
Vom beauftragten Planungsbüro Fischer wurde alle vorgelegten Hinweise entweder in dem Planwerk eingearbeitet bzw. es konnte Abhilfe geleistet werden. 

zu TOP 4 - Gestaltung Buchenbrandareal
Vom Büro dwd INGENIEUR GmbH wurde verschiedene Kreisverkehrsvarianten erarbeitet. Die Umsetzung der Variante "Kreisverkehr Süd" wird für nicht zielführend erachtet. Auch die Variante "Kreisverkehr Nord" ist aus Sicht des GVV Schönau im Schwarzwald, zur Anbindung des Buchenbrandparkplatzes, nicht geeignet. Sofern die Stadt hier selbst eine gute Lösung erarbeitet, könnte der GVV im Nachgang eine Anbindung anstreben. 
Der Vorsitzende befürwortet eine Kreisverkehrslösung in irgendeiner Variante. Dies im Hinblick auf die jetzt vorhandene gefährliche Kreuzungssituation. Mit einem Kreisverkehr könnte der Verkehr abgebremst und somit auch für eine Lärmminderung beigetragen werden. Das Planungsbüro könnte hierzu in einer Gemeinderatssitzung verschiedene Möglichkeiten vorstellen. 
Stadtrat Schröder ist der Meinung, man soll hiermit noch ein paar Jahre warten. Eventuell kommt doch noch eine Erweiterung der Belchenbahn. Dann könnte man diese Parkplatzthemen als Gesamtkonzept angehen. Dies wird vom Gemeinderat begrüßt.

zu TOP 6 - Auftragsvergabe Kanalsanierung 2023 Bereich Utzenfeld/Aiterfeld
Aufgrund einer großen Fremdwassereintritts in Utzenfeld ist hier eine Kanalsanierung notwendig geworden. Eine zusätzliche Kanalsanierung im Bereich Wieden-Säge hätte ebenfalls mit ausgeschrieben werden sollen, wurde vom Büro dwd INGENIEUR GmbH allerdings nicht vorgenommen. Hierzu wird der zuständige Ingenieur, Christof Diemer, in der Sitzung Rede und Antwort stehen. Urlaubsbedingt war er vorher nicht erreichbar. 

zu TOP 7 - Jahresabschluss 2022 - Feststellungsbeschluss
Der Jahresabschluss 2022 fällt in vielen Punkten günstiger aus. Teilbereiche gestalteten sich auch etwas teurer. In der Summe kann ein positives Ergebnis festgestellt werden, weshalb es auch zu Rückzahlungen an die Gemeinden kam. Alle Planungen konnten ausgeführt werden, sofern entsprechende Unternehmen da waren. Dem Verband fehlt es allerdings an Liquidität, da der Haushalt immer "spitz" abgerechnet wird. Hier wird man über kurz oder lang gegensteuern müssen um eine Liquidität zu erzielen. Bei der neuen Mehrzweckhalle wurden starke Abweichung festgestellt, welche auf fehlende Erfahrungswerte zurückzuführen sind. 

zu TOP 8 - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024
Aufgrund starker Personalkostensteigerungen ist eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 % vorgesehen. Das Defizit pro Kind ist in der Vergangenheit immer weiter gestiegen. Ein Kostendeckungsgrad von 20 % soll sozialverträglich angestrebt werden. Eine Ganztagsbetreuung findet aktuell aufgrund fehlendem Bedarf nicht statt. 
Stadtrat Schröder erwähnt, dass er sich immer gegen eine Erhöhung ausgesprochen hat. Allerdings komme man kaum mehr an einer Anpassung vorbei. 
Stadträtin Münzer teilt mit, dass man gegen die Vorlage aus ihrer Sicht keine Einwände haben kann, da der angestrebte Kostendeckungsgrad nicht erreicht wird. Hier gegenzusteuern ist Sache der Politik. 
Stadträtin Strohmaier äußert sich unerfreut über die geplante Erhöhung. Trotz allem muss man bedenken, dass in den Kindergärten ein sehr gutes Angebot vorherrscht und eine gute Erziehungsleistung geboten wird. Somit ist die Erhöhung auch berechtigt. 
Bürgermeister Schelshorn berichtet von einem Gespräch mit der ehemaligen Kindergartenleiterin Margareta Lederle. Demnach sollen die Elternbeiträge im Norden Deutschlands wohl noch deutlich höher sein. 

zu TOP 9 - Pausenhofgestaltung Buchenbrandschule Schönau
Für die Gestaltung des Pausenhofes wurden die Etappen 1 und 2 ausgeschrieben. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass die im Lageplan grün markierte Fläche, welche die Größe des Pausenhofs erheblich beeinträchtigen würde, genau überdacht werden muss. Dies gerade auch im Hinblick auf die allgemeine Entwicklung des Schulstandortes. 
Stadträtin Strohmaier weist darauf hin, dass auf dem Pausenhof kaum Möglichkeiten bestehen, einen Schattenplatz und Sitzmöglichkeiten zu finden. Der Vorsitzende erwähnt, dass die Vorschläge von der Schulleitung kamen. Sitzbänke sind in der Planung vorhanden. Stadtrat Knobel erinnert an die Forderungen der Schulen nach mehr Bewegung. Das Aufstellen von Tischen und Bänken könnte sich kontraproduktiv auswirken. Das Thema Verschattung könnte man durchaus angehen. 

zu TOP 10 - Schönauer Anzeiger - Änderung des Redaktionsstatuts
Die Änderung des Redaktionsstatuts umfasst unter anderem die künftige Zulassung geläufiger Abkürzungen und die Verwendung zweier unterschiedlicher Datumsformate. Die Einreichung von Nachberichte von Veranstaltungen oder Generalversammlungen, welche am Samstag oder Sonntag stattfanden, müssen künftig bis Dienstag, 8 Uhr, vorliegen. 
Stadtrat Schröder erwähnt, dass ihm der letztere Punkt auf dem Magen liegt. Die Einreichungsfrist findet er immer noch sportlich. Er wünscht sich hier eine Frist von einer Woche. Bürgermeister Schelshorn gibt zu bedenken, dass es sich hier um ein Amtsblatt handelt und die Aufnahme von Versammlungs- und Veranstaltungsberichten bereits eine Ausnahme darstellt. Die Berichte wären normalerweise eine Angelegenheit für die Tagespresse. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass auch der Verband Fristen gegenüber dem Primo-Verlag einzuhalten hat. 
Die Stadträte Gierth und Münzer stimmen der Ansicht von Stadtrat Schröder ebenfalls zu. 

Beschluss 1

Den zu den Tagesordnungspunkten 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

Dem zum Tagesordnungspunkt 10 vorgesehenen Beschlussvorschlag wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimmen der Stadträte Gierth, Münzer und Schröder; Enthaltung von Stadträtin Strohmaier).

Dokumente
Download Beschlussvorlagen_2023_07_20_ÖS.pdf

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7. Bekanntgabe Eilentscheidung - Rückzahlung variables Darlehen/Auszahlung Bausparguthaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat zur Finanzierung des Kaufs des Willig-Areals zwei Darlehen im Jahr 2021 aufgenommen. Ein Darlehen mit einer Darlehenssumme von 500.000 € mit einer 20-jährigen Zinsfestschreibung und einem Zinssatz von 0,66 %. Das zweite Darlehen wurde in Höhe von 350.000 € mit einem variablen Zinssatz von 0,223 % aufgenommen, um bei einem möglichen Verkauf des bisherigen Werkhofgrundstückes das Darlehen kurzfristig zu kündigen. 

Da die Zinsen drastisch gestiegen sind, liegt das variable Darlehen aktuell bereits bei einem Zinssatz von 4,062 %, sodass die Zinsaufwendungen von anfänglichen 775 € im Jahr auf aktuell rund 13.350 € gestiegen sind. Um diese Zinsaufwendungen zu vermeiden und trotzdem die Liquidität zu erhalten, wurde am 15.06.2023 durch Bürgermeister Peter Schelshorn in Absprache mit der Rechnungsamtsleiterin Yvonne Wagner entschieden, das variable Darlehen, welches zum 30.06.2023 noch ein Restkapital von 330.141,84 € beinhaltet, schnellstmöglich zum 30.06.2023 zu kündigen und im Gegenzug das Bausparguthaben des Bausparvertrages, welcher im Jahr 2012 abgeschlossen wurde, auszahlen zu lassen. Der Kontostand beträgt aktuell 331.286,38 €. Hinzu kommen noch Sparzinsen für das Jahr 2023 und eine Treueprämie, welche mit dem Bausparguthaben ausbezahlt werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung vom 15.06.2023 zur Kenntnis.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn stellt den Sachverhalt kurz dar. 

Auf Anfrage von Stadtrat Schröder teilt der Vorsitzende mit, dass keine weiteren variablen Darlehen mehr vorliegen. 

Stadträtin Münzer bittet um Auskunft, ob zum Finanzhaushalt ein Nachtrag notwendig ist, da dieses Darlehen dort ausgewiesen ist. Bürgermeister Schelshorn verneint dies. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung vom 15.06.2023 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 8
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8.1. Weiterer Breitbandausbau „Schönau Nord“ - angedachte Bereitstellungsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 8.1

Sachverhalt

Bürgermeister Schelshorn berichtet über die angedachten Bereitstellungsflächen für den Breitbandausbau „Schönau Nord“. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn informiert über die angedachten Bereitstellungsflächen im Zuge der Breitbandverkabelung "Schönau Nord". Diese Flächen sollen hinsichtlich der Eignung geprüft werden. Es handelt sich um folgende Flächen:

  1. Anlage auf Flst.Nr. 1022 zwischen Felsenstraße und Felsenweg
  2. Spitzkehre auf Flst.Nr. 1058 an der Eggenrüttestraße
  3. Fläche der evangelischen Kirchengemeinde auf Flst.Nr. 1061 entlang des Tannenwegs
  4. Parkplatz auf Flst.Nr. 565 an der Schönenberger Straße 

Ein weiterer Platz soll im Bereich des ehemaligen Willig-Areals als Zwischenlagerfläche zur Materialbeprobung genutzt werden. 

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8.2. Gymnasium Schönau: Weiteres Vorgehen Schulhofabgrenzung - Informationen des Landratsamtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 8.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 13.03.2023 wurden verschiedene Möglichkeiten bezüglich der Abgrenzung des Schulhofs gesammelt.

Die Verwaltung hat daraufhin am 21.03.2023 folgende Mail an Frau Munzig, Fachbereichsleitung Verkehr beim LRA Lörrach, geschickt:

„Sehr geehrte Frau Munzig,
 
nachdem der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald die temporäre Sperrung der „unteren Talstraße“ mehrheitlich abgelehnt hat, wurde in der letzten Gemeinderatssitzung die Verwaltung beauftragt zu klären, welche Gestaltungselemente aus Ihrer Sicht genehmigungsfähig wären. Dies immer auch im Hinblick auf die Rettungswege für die Feuerwehr usw. 
 
In der Anlage habe ich Ihnen ein paar Vorschläge gemacht. Könnten Sie bitte mal drüber schauen und uns mitteilen, welche Vorschläge für Sie ein „no go“ wären. Wäre mit einer Fahrbahnverengung etwas gewonnen? An welchen Seiten müssen die Plätz abgesichert werden? Haben Sie zufällig irgendwelche Vorschriften und Richtlinien, wie solche Absicherungen aussehen könnten?
 
Über eine Rückmeldung wären wir Ihnen sehr dankbar. 
 
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Wunderle“


Auf erneute Nachfrage ging am 19.06.2023, 19.02 Uhr folgende Antwort ein:

„Sehr geehrter Herr Wunderle, 

bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt auf Ihre Anfrage reagiere. Leider haben wir derzeit enorme personelle Engpässe, bei gleichzeitigem Aufgabenzuwachs. Auch hat die E-Mailflut Ihre Anfrage weit „weg gespült“. 

Hinsichtlich Ihrer Frage, wie die Absperrung des Schulhofs vorzunehmen bzw. zu gestalten ist, kann ich Ihnen leider nicht wirklich weiterhelfen. Das ist keine verkehrsrechtliche sondern eine Gestaltungsfrage, die Sie als Gemeinde eigenständig zu klären hätten.   

Für die Verkehrsbehörde ist es nur wichtig, dass es eine klare Trennung von öffentlicher Straße und Pausenhof gibt. Die Überwachung des Schulhofs obliegt dann in der Regel den einzelnen Lehrern. Dies ist selbstverständlich kaum bzw. überhaupt nicht möglich, wenn es keine klare Abtrennung des Bereichs gibt. 

Weitere Regelungen finden sich unter anderem in den Unfallverhütungsvorschriften wie z.B. der DGUV 81. Danach wird beispielsweise vorgeschrieben, dass auf Pausenhofflächen sicherzustellen ist, dass Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit durch Kraftfahrzeuge nicht gefährdet werden können. Ausgänge vom Schulgrundstück sind so zu gestalten, dass nicht direkt in den Straßenverkehr hineingelaufen werden kann. 

Eine Fahrbahnverengung löst m.E. diese Probleme nicht und ist darüber hinaus eine Entwidmung von öffentlichem Verkehrsraum. 

Ich bedauere, Ihnen bei diesen Planungen nicht weiterhelfen zu können, hoffe aber, dass Sie eine gute und verkehrssichere Lösung finden. 

Frau Dalcolmo und Herr Hailperin haben mich hinsichtlich der erforderlichen Elemente und Ausgestaltung sowie Beschilderungsmöglichkeiten ebenfalls angefragt. Ich werde ihnen eine fast gleichlautende Antwort zukommen lassen und Sie in Kopie nehmen. 

Eine kurze Anmerkung noch: Herr Christoph Priehler ist seit Oktober 2022 nicht mehr bei uns beschäftigt, die Stelle ist seitdem vakant. Dadurch kommt es zu deutlichen Verzögerungen, was die Sachbearbeitung "verkehrsrechtliche Anordnungen" betrifft. 

Mit freundlichen Grüßen

Doris Munzig“

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Stellungnahme des Landratsamtes Lörrach in die Vorlage eins zu eins übernommen wurde. Dies wird zur Kenntnis genommen. 

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9. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 9
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9.1. Ausbesserung des Flühweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth berichtet, dass er aus der Bevölkerung bezüglich des Flühweges angesprochen wurde. Hier sollte im Hinblick auf eine Wegausbesserung etwas unternommen werden. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass der Weg über drei Gemarkungen verläuft. Die Gemeinde Wembach wird auf ihrem Teil entsprechende Maßnahmen veranlassen. Die Gemeinde Fröhnd, auf deren Gemarkung der Wegzustand am schlechtesten ist, sieht dagegen keinen Handlungsbedarf. Die Wegfläche auf Gemarkung der Stadt Schönau im Schwarzwald weist den besten Zustand auf. Hier sieht er keinen gesteigerten Sanierungsbedarf. 

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9.2. Linde im Bereich der Sozialstation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth wurde aus der Bevölkerung auf die Bauarbeiten bei der Sozialstation Oberes Wiesental angesprochen. Es wurde die Frage gestellt, ob durch die Arbeiten das Wurzelwerk der dort stehenden Linde in Anspruch genommen wird. Der Vorsitzende teilt mit, dass sich der Baum im Eigentum der Sozialstation befindet. Diese hatte sich bereits schriftlich geäußert, dass keine Veränderung des Baumes vorgesehen ist. 

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9.3. Behindertentoilette im Freibad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 9.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth berichtet von einer weiteren Anfrage aus der Bevölkerung. Diese zielt auf die Behindertentoilette im Freibad, welche nur schwierig genutzt werden kann. Eventuell könnte hier mit einem elektrischen Türöffner für Abhilfe geschaffen werden. Bürgermeister Schelshorn wird eine entsprechende Prüfung veranlassen. Eine als Zuhörerin anwesende Rollstuhlfahrerin bezeichnet die Toilette als Katastrophe. 

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9.4. Absperrung am Pausenhof des Gymnasiums während der Sommerferien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 9.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier bittet darum, die Absperrung am Pausenhof des Gymnasiums während der Sommerferien zu entfernen. Der Vorsitzende erklärt, dass der Zaun zum Schulfest des Gymnasiums, welches am 25.07.2023 stattfindet, abgebaut wird. Dieser bleibt dann auch bis zum Ende der Schulferien abgebaut. Der Werkhof wurde bereits hierüber informiert. Des Weiteren regt Stadträtin Strohmaier eine kleinere und ansehnlichere Lösung an. Diese Anregung wird von Bürgermeister Schelshorn verneint. Zunächst müsse das Ergebnis des Bürgerentscheids abgewartet werden. 

Stadträtin Münzer spricht sich ebenfalls für eine ansprechendere Lösung aus. Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass über eine Lösungsvariante in der Septembersitzung des Gemeinderates beschlossen werden müsste. Im Oktober steht dann allerdings der Bürgerentscheid an. Es macht überhaupt keinen Sinn hier Geld zu investieren, wenn nicht klar ist, wie das Ergebnis des Bürgerentscheids ausfällt. Ergänzend weist er darauf hin, dass von Frau Munzig vom Landratsamt Lörrach eine Stellungnahme zum Thema "Einbahnstraße" zugesagt wurde. 

Stadträtin Münzer meint, dass diese mögliche Lösung ja später auch zur oberen Abgrenzung in Richtung Gentner- und Neustadtstraße verwendet werden könnte. Bürgermeister Schelshorn sieht auch hierin keine Alternative. Es mache keinen Sinn, z.B.  bei einer möglichen Pollerlösung, Bodenhülsen entlang der Talstraße anzubringen, um diese dann bei einer möglichen Sperrung wieder auszugraben und im oberen Bereich des Platzes neu einzubauen. 

Hauptamtsleiter Pfeffer informiert in diesem Zusammenhang nochmals über die schriftliche Information zum Bürgerentscheid, welche bis zum 20. Tag vor dem Entscheid veröffentlicht werden muss. Diese hat die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung darzustellen. Der Bürgerinitiative muss der gleiche Umfang zur Verfügung gestellt werden. Der Vorsitzende erwähnt, dass dieser Text spätestens in der Septembersitzung des Gemeinderates festgelegt werden muss. Je nach Ausgang des Bürgerentscheids wird aus seiner Sicht die Abgrenzungslösung unterschiedlich ausfallen. 

Datenstand vom 20.07.2023 15:41 Uhr