Datum: 19.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 22.05.2023
3 Bauantrag zur Erweiterung des Wohnraums im EG durch Verglasung der bestehenden Terrassenüberdachung auf Flst.-Nr. 996/4 (Paradiesstraße 15)
4 Arbeitsvergaben MTB-Gebäude
4.1 Maler- und Lackierarbeiten
4.2 Beschichtung Tiefgarage
4.3 Holzakustikdecken
4.4 WC-Trennwandanlage
4.5 Außenanlage
5 Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln aus dem Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
6 Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Stadtraum statt Gränzzaun zum Verkehrskonzept Innenstadt - Teil "untere Talstraße"
6.1 Anhörung der Vertrauenspersonen
6.2 Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
7 Wohnmobil-/Campingplätze in der Schwarzwaldregion Belchen
8 Wasserversorgung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2022
9 Abwasserbeseitigung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2022
10 Abschluss öffentlich-rechtlicher Vertrag - Gemeinsamer interkommunaler Werkhof des GVV Schönau
11 Kurzinformationen der Verwaltung
11.1 Geplanter weiterer Breitbandausbau „Schönau Nord“ (Gebiet Eggenrütte/Letzberg)
12 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 1
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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 22.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 22.05.2023 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. 

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3. Bauantrag zur Erweiterung des Wohnraums im EG durch Verglasung der bestehenden Terrassenüberdachung auf Flst.-Nr. 996/4 (Paradiesstraße 15)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplan „Unterer Bifang“.
Die Bauherrschaft beabsichtigt ihre bestehende, bereits überdachte, Terrasse zu verglasen. 

Dem Gemeinderat liegen die Planunterlagen vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Bauantrag zu befürworten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Bauantrag zu befürworten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Arbeitsvergaben MTB-Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 4
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4.1. Maler- und Lackierarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bem aus Freiburg wurden die Maler- und Lackierarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Acht Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert.

Die Submission fand am 01.06.2023 statt. Drei Hauptangebote und ein Nebenangebot sind eingegangen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage für den Gemeinderat waren die Angebote noch nicht vollständig geprüft.

Die geprüften Angebote werden von einem Vertreter des Büro bem in der Sitzung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das weitere Vorgehen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenfortschreibung des Architekturbüro bem aus Freiburg mit brutto 43.142,18 veranschlagt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Ausschreibung. Nach Feststellung möglicher Einsparmöglichkeiten werden die Arbeiten erneut ausgeschrieben.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4.2. Beschichtung Tiefgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 4.2

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bem aus Freiburg wurden die Beschichtungsarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Neun Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert. 

Die Submission fand am 01.06.2023 statt. Sechs Angebote sind eingegangen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage für den Gemeinderat waren die Angebote noch nicht vollständig geprüft.

Die geprüften Angebote werden von einem Vertreter des Büro bem in der Sitzung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das weitere Vorgehen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenfortschreibung des Architekturbüro bem aus Freiburg mit brutto 20.716,71 veranschlagt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Ausschreibung. Die Arbeiten sollen mit einer reduzierteren Beschichtungsvariante neu ausgeschrieben werden. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4.3. Holzakustikdecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 4.3

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bem aus Freiburg wurden die Holzakustikdecken öffentlich ausgeschrieben. Sieben Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert. 

Die Submission fand am 01.06.2023 statt. Zwei Angebote sind eingegangen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage für den Gemeinderat waren die Angebote noch nicht vollständig geprüft.

Die geprüften Angebote werden von einem Vertreter des Büro bem in der Sitzung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das weitere Vorgehen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenfortschreibung des Architekturbüro bem aus Freiburg mit brutto 120.476,79 veranschlagt.

Beschluss

Die Arbeiten für die Holzakustikdecke werden an den günstigsten Bieter, Zimmerei Baumgartner, Herrischried, mit einer Auftragssumme von brutto 130.313,33 € vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4.4. WC-Trennwandanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 4.4

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bem aus Freiburg die WC-Trennwandanlage öffentlich ausgeschrieben. Sechs Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert. 

Die Submission fand am 01.06.2023 statt. Drei Angebote sind eingegangen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage für den Gemeinderat waren die Angebote noch nicht vollständig geprüft.

Die geprüften Angebote werden von einem Vertreter des Büro bem in der Sitzung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das weitere Vorgehen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenfortschreibung des Architekturbüro bem aus Freiburg mit brutto 6.297,48 veranschlagt.

Beschluss

Die WC-Trennwandanlagen werden an den günstigsten Bieter, Isalith Trennwandbau GmbH, Aalen, mit einer Auftragssumme von brutto 3.962,70 € vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4.5. Außenanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 4.5

Sachverhalt

Vom Büro BBZ aus Freiburg wurden die Außenanlagen öffentlich ausgeschrieben. Fünf Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert. 

Die Submission fand am 01.06.2023 statt. Zwei Angebote sind eingegangen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage für den Gemeinderat waren die Angebote noch nicht vollständig geprüft.

Die geprüften Angebote werden von einem Vertreter des Büro bem in der Sitzung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das weitere Vorgehen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenfortschreibung des Architekturbüro bem aus Freiburg mit brutto 154.164,90 veranschlagt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat spricht sich hinsichtlich des Brunnens für eine Versorgung mit Frischwasser aus.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimme von Stadtrat Anschütz).

Beschluss 2

Die Außenanlagen werden an den günstigsten Bieter, Team Grün Furtner GmbH, Buchenbach, mit einer Auftragssumme von brutto 159.812,10 € vergeben. Die Entscheidung über die Art des zu errichtenden Brunnens wird zu einem späteren Zeitpunkt gefällt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln aus dem Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 5

Sachverhalt

Das Bundesförderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ honoriert erstmals die Ökosystemleistungen des Waldes. Das Förderprogramm beinhaltet 12 Kriterien, die bei der Waldbewirtschaftung für einen Verpflichtungszeitraum von 20 Jahren eingehalten werden müssen (siehe Anlage).

Die meisten dieser Kriterien sind im Stadtwald Schönau im Schwarzwald bereits durch die Erfüllung des PEFC-Standards eingehalten. Bei den beiden folgenden gilt es jedoch die Verhältnismäßigkeit in Relation zum möglichen Förderbetrag abzuwägen:
  • Stilllegung von zusätzlichen 5% der Waldfläche (ohne Bannwald-/Kernzonen-Flächen); dies entspricht im Stadtwald einer Fläche von insgesamt ca. 47,5 ha, die nicht mehr genutzt werden dürfen;
  • Ausweisung, dauerhafte Kennzeichnung und Verortung von fünf Habitatbäumen je Hektar Waldfläche, was im Stadtwald ca. 4.700 Habitatbäumen entspricht. Dies muss innerhalb von zwei Jahren geschehen und stellt auch auf Grund der Anzahl der Bäume eine erhebliche logistische Herausforderung dar.

Ursprünglich war das Förderprogramm als eine De-minimis-Beihilfe vorgesehen, wobei die Förderung im Zeitraum von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 € nicht übersteigen durfte.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat nun aktuell informiert, dass die Freistellung der Förderung als De-minimis-Beihilfe in 2023 nach der ab 01.01.2023 geltenden neuen Agrar-Freistellungsverordnung erfolgt. Damit könnte die Stadt für die ersten 10 Jahre jährlich ca. 85.000 € und für die folgenden 10 Jahre jährlich ca. 5.000 € erhalten, so lange die Fördertöpfe nicht ausgeschöpft sind. Stehen keine Gelder mehr zur Verfügung, erlöschen auch die Zweckbindung und die damit verbundene Einhaltung der 12 Kriterien.

Da die für alle Antragsteller zur Verfügung stehende Gesamtfördersumme begrenzt ist und die Berücksichtigung von Förderanträgen nach dem „Windhundprinzip“ erfolgt, hat Bürgermeister Schelshorn - der Empfehlung des Landratsamts-Fachbereichs Waldwirtschaft und des Forstbezirks folgend – nach einer Informationsveranstaltung am 14.02.2023 entschieden, bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe die Förderung vor einer Beschlussfassung durch den Gemeinderat vorsorglich bereits zu beantragen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Antrag wieder zurückgezogen werden kann - insbesondere. wenn z.B. die Freistellung der Förderung als de-minimis-Beihilfe wider Erwarten doch nicht erfolgt wäre.

Der Leiter des Forstbezirks Todtnau, Dr. Christian Suchomel und Revierleiter Wolfram Scherb stellen dem Gemeinderat in der Sitzung die Eckpunkte des Bundesförderprogrammes vor und stehen für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt der vorzeitigen Antragstellung seitens des Bürgermeisters und der Teilnahme am Bundesförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zu.
  2. Für die erhebliche logistische Herausforderung zur Ausweisung, dauerhaften Kennzeichnung und Verortung von fünf Habitatbäumen je Hektar Waldfläche innerhalb von zwei Jahren (ca. 4.700 Habitatbäumen im Stadtwald) erhält der Revierförster z.B. über eine städtische Minijob-Stelle (520 € pro Monat) oder einen städtischen Semester-Ferienjob begrenzt auf zwei Jahre forstfachlich-qualifizierte Unterstützung im notwendigen Umfang.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Einnahmen:
Förderung für die ersten 10 Jahre jährlich von ca. 85.000 € und für die folgenden 10 Jahre jährlich von ca. 5.000 €.

Ausgaben:
Entlohnung für forstfachlich-qualifizierte Unterstützung im notwendigen Umfang begrenzt auf zwei Jahre.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der vorzeitigen Antragstellung seitens des Bürgermeisters und der Teilnahme am Bundesförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zu.
  2. Für die erhebliche logistische Herausforderung zur Ausweisung, dauerhaften Kennzeichnung und Verortung von fünf Habitatbäumen je Hektar Waldfläche innerhalb von zwei Jahren (ca. 4.700 Habitatbäumen im Stadtwald) erhält der Revierförster z.B. über eine städtische Minijob-Stelle (520 € pro Monat) oder einen städtischen Semester-Ferienjob begrenzt auf zwei Jahre forstfachlich-qualifizierte Unterstützung im notwendigen Umfang.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 12 Kriterien für das Förderprogramm Klimaangepasste Waldamanagement.pdf
Download 2023-06-02_Information_Kommunen_klimaangepasstes Waldmanagement.pdf

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6. Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Stadtraum statt Gränzzaun zum Verkehrskonzept Innenstadt - Teil "untere Talstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 6
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6.1. Anhörung der Vertrauenspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 6.1

Sachverhalt

Am 21.04.2023 wurde der Verwaltung von der Bürgerinitiative Stadtraum statt Gränzzaun, vertreten durch die Vertrauenspersonen Carolina Bruck-Santos und Isaac Hailperin, der Antrag für einen Bürgerentscheid (Bürgerbegehren Talstraße) übergeben. Durch den Bürgerentscheid soll die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.01.2023 bewirkt und eine Sperrung des unteren Bereichs der Talstraße von Kreuzung Gentnerstraße/Neustadtstraße bis zur Kreuzung B 317 von Montag bis Freitag zwischen 7 und 14 Uhr für den Fahrzeugverkehr erreicht werden.

Nach § 21 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) entscheidet der Gemeinderat über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens nach Anhörung der Vertrauenspersonen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags. 

Die Vertrauenspersonen werden in der Sitzung angehört, ehe danach der Gemeinderat seine Entscheidung über das Bürgerbegehren trifft. 

Rechtslage

§ 24 Abs. 4 Satz 1 GemO

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6.2. Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 6.2

Sachverhalt

Das am 21.04.2023 von der Bürgerinitiative Stadtraum statt Gränzzaun eingereichte Bürgerbegehrung umfasst folgenden Wortlaut:

Bürgerbegehren Talstraße 
Die Unterzeichnenden beantragen einen Bürgerentscheid nach § 21 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg zu folgender Fragestellung:

Sind Sie dafür, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 23.01.2023 aufgehoben wird und dass der untere Bereich der Talstraße von der Kreuzung Gentnerstraße/Neustadtstraße bis zur Kreuzung B 317 von Montag bis Freitag zwischen 7 und 14 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt wird?

Begründung: Der Gemeinderat hat am 23.01.2023 den Antrag (TOP 3.3) abgelehnt, die Talstraße im genannten Bereich von Montag bis Freitag zwischen 7 und 14 Uhr zu sperren. Wir sind für diese temporäre Sperrung, denn damit könnte die Einheit von Gymnasiumsplatz und Rathausplatz als zusammenhängende Fläche und offener Platz für die Schüler*innen, für Veranstaltungen, Feste und andere Nutzungen dauerhaft erhalten bleiben. Sicherungsmaßnahmen in Form von Abgrenzungen oder Abtrennungen entlang des unteren Bereichs der Talstraße könnten vermieden werden. Die Entscheidung über die ebenfalls unter TOP 3.3 abgelehnte Einrichtung einer Einbahnstraße in Fahrtrichtung Friedrichstraße (B 317) ist nicht Teil dieses Bürgerbegehrens.

Kostendeckungsvorschlag: Laut Gemeindeverwaltung sind die konkreten Kosten gegenwärtig nicht bezifferbar, da zur konkreten Umsetzung (unter anderem mit oder ohne Einbahnstraße) noch keine Pläne vorhanden sind. Eine Lösung, die nur auf Schildern basiert, könnte rund 5.000 € kosten, ein zusätzlicher elektronisch steuerbarer Poller liegt aktuell bei rund 25.000 €. Diese Beträge sind in Relation zum Ergebnishaushalt 2023 von gut 9 Mio. € gering und stellen deswegen keine relevante Mehrbelastung dar.

Vertrauenspersonen: Isaac Hailperin, Sonnhalde 12; Carolina Bruck-Santos, Felsenstraße 18; jeweils 79677 Schönau im Schwarzwald

Die Unterzeichnenden berechtigen die Vertrauenspersonen, den Antrag im Falle eines Kompromisses zurückzunehmen oder im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten abzuändern, soweit dies für die Zulässigkeit erforderlich ist. Unterschriftsberechtigt sind Einwohner/innen mit Hauptwohnsitz in Schönau ab 16 Jahren, mit deutscher oder anderer EU-Staatsbürgerschaft. Alle Eintragungen müssen leserlich und vollständig erfolgen. Nur die Angabe des Geburtsdatums ist freiwillig.

Ein Bürgerbegehren muss gemäß § 21 Abs. 3 Satz 6 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von mindestens 7 vom Hundert der Bürger unterzeichnet sein. Bürger ist, wer Deutscher oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt. Diese Kriterien erfüllen 1.739 Personen. Somit musste das Bürgerbegehren von 123 Bürgern unterzeichnet werden. Die Bürgerinitiative legte hierzu Unterschriftenlisten vor, in denen 436 Personen unterschrieben hatten. Die Prüfung der Listen ergab 8 ungültige Einträge. 428 Unterschriften entsprachen den Formerfordernissen. 

§ 21 Abs. 3 GemO ermöglicht den Antrag der Bürgerschaft für einen Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) über Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist. Ein Bürgerbegehren darf nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben, über die innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid aufgrund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist. Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden. Richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden. Das Bürgerbegehren muss die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung und einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Es soll bis zu drei Vertrauenspersonen mit Namen und Anschrift benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Nur die Vertrauenspersonen sind, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Antrag abzugeben und entgegenzunehmen. 

Die Prüfung dieser Vorschrift ergab folgendes Ergebnis:

  • Bei der Verkehrsregelung in der Talstraße handelt es sich um eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist. 
  • Über dieses Thema fand innerhalb der letzten drei Jahre kein Bürgerentscheid statt. 
  • Das Bürgerbegehren wurde am 21.04.2023 schriftlich eingereicht. 
  • Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Beschluss des Gemeinderats vom 23.01.2023. Die Einreichungsfrist von drei Monaten ist eingehalten. 
  • Im Bürgerbegehren wurde die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung sowie ein Kostendeckungsvorschlag eingearbeitet. 
  • Zwei Vertrauenspersonen wurden mit Namen und Anschrift benannt. 
  • Das Unterschriftenquorum wurde erreicht. 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. 

Der Bürgerentscheid ist gemäß § 21 Abs. 6 GemO innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen.

Nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens dürfen die Gemeindeorgane bis zur Durchführung des Bürgerentscheids keine dem Bürgerbegehren entgegenstehenden Entscheidungen treffen oder vollziehen, es sei denn, zum Zeitpunkt der Einreichung des Bürgerbegehrens haben rechtliche Verpflichtungen hierzu bestanden. 

Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. 

Wird ein Bürgerentscheid durchgeführt, muss den Bürgern gemäß § 21 Abs. 5 GemO die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden. Hierin dürfen die Vertrauenspersonen ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt fest, dass das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Stadtraum statt Gränzzaun zulässig ist. 

Rechtslage

§ 21 GemO

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Stadtraum statt Gränzzaun zulässig ist und legt den Termin für den durchzuführenden Bürgerentscheid auf Sonntag, 15.10.2023, fest. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Wohnmobil-/Campingplätze in der Schwarzwaldregion Belchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 7

Sachverhalt

Es ist festzustellen, dass sich Camping immer stärker entwickelt und boomt (siehe dazu z.B. Badische Zeitung vom 09.04.2023 „Camping boomt in Baden-Württemberg - im Zelt oder auf Achse“. Die veraltete Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über Camping- und Zeltplätze (Campingplatzverordnung - CPlVO) Baden-Württemberg vom 15.07.1984 wurde vom Land nun überarbeitet und befindet sich derzeit aber noch im Anhörungsverfahren.

In der Vermieterversammlung der Schwarzwaldregion Belchen am 23.05.2023 wurde auf die Thematik Wildcamping, Besucherlenkung und direkte Wertschöpfung mit Bezug auf den Campingtourismus in nahezu allen der neun Gemeinden der Schwarzwaldregion Belchen eingegangen. Der Tourist-Information Schönau, unter Leitung von Matthias Kupferschmidt, ist es ein Anliegen, nach Möglichkeit und gemeinsam mit den Gemeinden, legale Übernachtungsmöglichkeiten für Camper auszuarbeiten bzw. in der Praxis dann auch anzubieten. Nur so kann dem Ganzen ein geordneter Rahmen gegeben und eine direkte Wertschöpfung erzielt bzw. auch die Schattenseiten des Wildcampens in den Griff bekommen werden.

Die Tourist-Information hat in allen Gemeinden potenzielle, geeignete "Spots" ins Auge gefasst, die bereits - u.a. in der App "park4night" - als illegale Stellplätze ausgewiesen werden. In der oben genannten App taucht derzeit neben den beiden offiziellen Plätzen (dem Campingplatz und dem Wohnmobilstellplatz beim Gymnasiums-Pavillon) z.B. der Gymnasiums-Schulhof auf. Auch der Buchenbrandparkplatz und der Friedhof- bzw. Freibadparkplatz tauchen immer wieder in verschiedenen Foren auf.

An der Vermieterversammlung wurde das Angebot von MyCabin vorgestellt. Dieses 2020 gegründete StartUp-Unternehmen, dass erst kürzlich einen Kooperationsvertrag mit der Schwarzwald Tourismus GmbH geschlossen hat, bietet Kommunen und privaten Betrieben die Möglichkeit vom Camping-Tourismus zu profitieren und dabei einen positiven Beitrag mit Hinblick auf die Besucherlenkung im Schwarzwald zu leisten. MyCabin bietet eine legale Alternative zum Wildcamping, in Form einer Buchungsplattform (Web & App).

Bestehende Park- und Stellplätze können zu Wohnmobilstellplätzen "upgegradet" werden. Dafür benötigt es einzig ein Inserat und ein Stellplatzschild, welches sowohl als Hinweisschild als auch Buchungspunkt fungiert. Reisende können mit Hilfe eines QR-Codes vor Ort buchen oder dies bereits im Vorfeld über eine App tun. Bestandsflächen können so optimal genutzt und somit sowohl ein monetären als auch gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. Dazu wird die Besucherlenkung aktiv betrieben.

Eine Angebotsdarstellung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Eine Angebotsdarstellung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Seitens der Verwaltung wird das Angebot sehr begrüßt. Eventuell könnte wir hier eine Einnahmemöglichkeit erzielen. Mit Bezahlung der Kurtaxe ergeben sich für die Gäste Vorteile wie z.B. ÖPNV-KONUS, vergünstigter Freibadeintritt etc.

Nach Vorstellung des Projektes in der Vermieterversammlung hat bereits ein privater Anbieter in Schönau (Café Goldmann auf seinem Privatparkplatz das Angebot mit zwei Stellplätzen als kostenpflichtiger Nachtparkplatz) umgesetzt. Als erste GVV-Kommune hat die Gemeinde Utzenfeld mit zwei Stellplätzen als Nachtparkplatz am Sportplatz Utzenfeld umgesetzt. Utzenfeld prüft derzeit auch noch die Umsetzung an weiteren Plätzen.

Seitens der Tourismus-Information Schönau wurden für das Stadtgebiet Schönau folgende „Spots“ ins Auge gefasst:

  • ALS SEHR GEEIGNET ANGESEHEN:
    • Wanderparkplatz Sonnenpark

  • ALS NUR BEDINGT GEEIGNET ANGESEHEN:
    • Parkplatz an der Haselberg-Zufahrt bei den Tennisplätzen Schönau
    • Parkplatz Mehrzweckhalle
    • Buchenbrandparkplatz
    • Freibadparkplatz
    • Friedhofsparkplatz

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Schönau im Schwarzwald begrüßt das Angebot. Die Stadt Schönau im Schwarzwald stellt den Wanderparkplatz Sonnenpark mit der rechtlich zulässigen Höchstanzahl zur Verfügung. Als Basis-Parkgebühr (zzgl. Kurtaxe + Provision) werden 6 Euro pro Stellplatz pro Nacht festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Tourismus-Information Schönau, die Umsetzung vorzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Schönau im Schwarzwald begrüßt das Angebot. Die Stadt Schönau im Schwarzwald stellt den Wanderparkplatz Sonnenpark sowie den Schwimmbadparkplatz mit der rechtlich zulässigen Höchstanzahl zur Verfügung. Als Basis-Parkgebühr (zzgl. Kurtaxe + Provision) werden 6 Euro pro Stellplatz pro Nacht festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Tourismus-Information Schönau, die Umsetzung vorzunehmen.
Der Schwimmbadparkplatz ist mit einer zusätzlichen Beschilderung zu versehen, wonach Wohnmobile und Camper nur an besonders ausgewiesenen Plätzen parken dürfen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss (bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadträtin Münzer).

Dokumente
Download MyCabin_Angebotsdarstellung_v3.pdf
Download MyCabin_Kommune_DMO_Handout_Version2Kom..pdf

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8. Wasserversorgung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 8

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2022) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2022 zu ermitteln.




Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Aufwendungen






42110000
Unterhaltung Hochbehälter 1)

18.000,00
14.982,87
42120000
Unterhaltung Rohrnetz

19.000,00
20.886,51
42210000
Unterhaltung Werkzeuge/Maschinen

0,00
0,00
42220000
Wasserzähler

14.000,00
3.997,09
42225330
Auflösung Wasserzähler

7.100,00
5.745,44
42410000
Aufwendungen Energie

18.200,00
20.810,11
42420000
Aufwand für Wasserversorgung

0,00
24,64
42430000
Aufwand für Abfallbeseitigungen

0,00
21,00
42450000
Aufwand für Gebäudereinigung

170,00
0,00
42460000
Gebäudeversicherung

370,00
375,14
42510000
Haltung von Fahrzeugen

150,00
0,00
42610000
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte

50,00
0,00
42620000
Aus- und Fortbildung

200,00
0,00
42710000
Besondere Verw.- und Betriebsaufwend.

0,00
0,00
42720000
Aufwendungen für EDV

450,00
426,95
42790000
Wasseruntersuchungen

2.400,00
3.611,89
42810000
Erwerb von Vorräten

2.200,00
3.355,60
42910000
sonstige Sach- und Dienstleistungen 

500,00
4.683,47
44290000
Sonstige Aufwendungen Rechte und Dienste
0,00
0,00
44292000
Lizenzen und Konzessionen

0,00
270,00
44310000
Geschäftsaufwendungen

2.950,00
2.950,45
44410000
Wasserentnahmeentgelt

17.000,00
16.997,70
44430000
Versicherungen

0,00
0,00
44520000
Erstattungen an Gemeinden 

0,00
87,23
47110000
Abschreibungen auf immaterielle VG

570,00
569,00
47140000
Abschreibungen Infrastrukturvermögen

33.365,00
34.393,12
47150000
Abschreibungen Maschinen und techn. Anl.
1.200,00
1.286,00
47170000
Abschreibungen BuG

1.250,00
611,00
47220000
Ausbuchung Kleinbetrag

0,00
0,00
48110000
Verwaltungskostenbeitrag 

0,00
0,00
48110000
Warmmiete

3.000,00
3.000,00
48112500
Werkhofarbeiter 

42.000,00
0,00
48112500
Werkhoffahrzeug 

4.700,00
0,00
48116100
Darlehenszinsen

7.700,00
7.706,05
91222000
Umlage Steuerungsleistungen 

8.500,00
8.874,37
93112504
Umlage Serviceleistungen 

19.000,00
19.855,38
92611000
ILV Personalstunden Bauhof 

0,00
44.806,50
93112500
ILV Fuhrpark Bauhof 

0,00
4.826,10
98110000
Kalkulatorische Zinsen

2.280,00
2.199,52



226.305,00
227.353,13





Sachkonto
Erträge






31611000
Auflösung Zuweisungen vom Land

0,00
0,00
31617000
Auflösung Zuweisungen private Untern.

855,00
855,00
31620000
Auflösung Beiträge

660,00
662,53
33210000
Benutzungsgebühren2)

211.760,26
212.222,77
34210000
Erträge aus Verkauf

11.000,00
9.996,93
34820000
Erstattungen von Gemeinden3)

0,00
2.000,02
34880000
Erstattungen von übrigen Bereichen

0,00
0,00
35910000
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
302,44
97110000
Kalkulatorische Zinsen Sonderposten

130,00
125,39



224.405,26
226.165,08






Ergebnis







Erträge 2022

224.405,26
226.165,08

Aufwendungen 2022

226.305,00
227.353,13



-1.899,74
-1.188,05

abzüglich Kostenunterdeckung 

0,00
0,00

zuzüglich Kostenüberdeckung 2020
1.899,74
1.899,74

gebührenrechtliches Ergebnis 2022

0,00
711,69


  1. Bei der Unterhaltung vom Hochbehälter ergaben sich Minderaufwendungen von 3.017,13 €.

  1. Im Jahr 2022 ergaben sich bei den Benutzungsgebühren Mehrerträge von 462,51 €.

  1. Aus der Vermietung durch den Bagger konnten bei den Erstattungen von Gemeinden Erträge in Höhe von 2.000,02 € erzielt werden.

Im Jahr 2022 wurde eine Kostenüberdeckung von 711,69 € erzielt. 

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2022 in Höhe von 711,69 € fest.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Ausweisung einer Kostenüberdeckung von 711,69 € ergibt sich für das Jahr 2022 eine Entlastung der Ergebnisrechnung in gleicher Höhe. Der Ausgleich der Kostenüberdeckung durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation führt zu einem Minderertrag des Ergebnishaushalts im entsprechenden Haushaltsjahr. 

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2022 in Höhe von 711,69 € fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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9. Abwasserbeseitigung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 9

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2022) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2022 zu ermitteln.





Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Kostenstelle
Aufwendungen







42120000
53800101
Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermögens 

86.000,00
17.121,27
42220000
53800101
Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen

0,00
0,00
42310000
53800101
Mieten inkl. Nebenkosten und Pachten

15.000,00
14.785,75
429100000
53800101
Aufwendungen f. so. Sach-u. Dienstleistungen

100.000,00
0,00
43130000
53800102
anteilige Zuweisungen an GVV (Verbandssammler)

182.192,49
67.676,72
43130000
53800102
anteilige Zuweisungen an GVV (Kläranlage)

224.759,69
239.108,04

GVV
anteilige Abschreibungen Kläranlage

118.237,44
125.570,92

GVV
anteilige Abschreibungen Schmutzwassersammler

56.671,46
57.260,57

GVV
anteilige Abschreibungen RÜB/Mischwassersammler

13.228,97
13.341,73
47140000
53800101
Abschreibungen

82.931,40
77.121,40
48112500
53800101
Werkhofarbeiter 

5.450,00
0,00
48116100
53800101
Darlehenszinsen

8.503,00
7.381,58
51300000
53800101
Außerplanmäßige Abschreibungen

0,00
0,00
51197313
53800102
Umlage GVV Sonderergebnis

0,00
-425,30
91222000
53800101
Umlage Steuerungsleistungen 

9.000,00
10.951,35
93112504
53800101
Umlage Serviceleistungen 

21.100,00
24.502,39
92611000
53800101
ILV Personalstunden Bauhof 

0,00
6.547,50
93112500
53800101
ILV Fuhrpark Bauhof 

0,00
1.153,50
98110000
53800101
Kalkulatorische Zinsen

2.416,51
2.519,66




925.490,96
664.617,08


1)  Leistungen Bauhof
       Planung auf Aufwandskonto 48112500 – Ist durch Kosten- und Leistungsrechnung auf 
       KLR-Konten 92611000 und 93112500


Sachkonto
Kostenstelle
Erträge







31611000
53800101
Auflösung Zuweisungen vom Land

10.129,18
8.718,18
31617000
53800101
Auflösung Zuweisungen private Unternehmen


1.411,09
31617000
53800101
Auflösung Beiträge

32.363,44
32.388,19

GVV
anteilige Aulösungen Sonderposten Kläranlage

57.816,17
57.760,53

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten Schmutzwassersammler

36.637,13
36.949,43

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten RÜB/Mischwassersammler

4.381,02
4.418,36

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten Klärbeiträge

25.386,04
25.666,26
33210000
53800101
Benutzungsgebühren

526.347,00
509.572,18
35910000
53800101
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
0,00
38110000
53800101
Straßenentwässerungsanteil

78.343,49
50.719,96




771.403,47
727.604,18








Ergebnis









Erträge 2022

771.403,47
727.604,18


Aufwendungen 2022

925.490,96
664.617,08




-154.087,49
62.987,10


zuzüglich Kostenüberdeckung 2018
25.799,45
25.799,45


zuzüglich Kostenüberdeckung 2019

38.288,04
38.288,04


zuzüglich Kostenüberdeckung 2020

90.000,00
90.000,00


gebührenrechtliches Ergebnis 2022

0,00
217.074,59


2)  Im Rahmen der geplanten Sanierung nach EKVO (70.000 €) wurden bisher in 2022 nur 8.187,31 € an Mitteln verausgabt. 

3) Die anteilige Umlage an den GVV Schönau im Schwarzwald für den Betrieb der Verbandssammler lag um 93.131,90 € unter dem kalkulierten Ansatz. Dies liegt unter anderem daran, dass die geplanten Aufwendungen von 150.000 € für die Unterhaltung Verbandssammler nach EKVO nicht verausgabt wurden. Ebenso wurden bei der Instandhaltung Uferböschung Verbandssammler von den geplanten 85.000 € bisher nur 4.760,14 € an Mitteln verausgabt. Auf die Kosteneinsparungen entfällt für die Stadt Schönau im Schwarzwald ein Anteil von 42,42 %.

4) Bei den Benutzungsgebühren ergaben sich Mindererträge von 16.774,82 €.

5) Durch die Minderaufwendungen und auch die Reduzierung der Verbandsumlage, vermindert sich auch der anteilige Straßenentwässerungsanteil entsprechend.

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt. 
  
Bis zum Beschluss über den Ausgleich der Kostenüberdeckung ist eine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO zu bilden (Pflichtrückstellung). Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen bzw. Mindereinzahlungen führen. Bei der Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse handelt es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung. Durch die Bildung einer Rückstellung wird die Kostenüberdeckung ergebnisbelastend neutralisiert. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2022 in Höhe von 217.074,59 € fest. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Bildung einer Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse von 217.074,59 € wird die Ergebnisrechnung des Jahres 2022 in dieser Höhe belastet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; entweder durch Einstellen in eine Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss (Ausgleich einer Kostenüberdeckung).

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2022 in Höhe von 217.074,59 € fest. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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10. Abschluss öffentlich-rechtlicher Vertrag - Gemeinsamer interkommunaler Werkhof des GVV Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 10

Sachverhalt

In der Sitzung vom 12.12.2022 wurde der Grundsatzbeschluss zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofs gefasst. Hierzu wird nun ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald und den beteiligten Mitgliedern abgeschlossen.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist als Anlage beigefügt. 

Für die gemeinsame Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wird zum Einrichtungszeitpunkt ein gesonderter Vertrag mit den Modalitäten ausgefertigt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages für den gemeinsamen interkommunalen Werkhof des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages für den gemeinsamen interkommunalen Werkhof des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Öffentlich-rechtlicher Vertrag_gemeinsamer interkommunaler Werkhof.pdf
Download Restbuchwert Anlagenbuchhaltung zum 31.12.2023_Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag.pdf

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11. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 11
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11.1. Geplanter weiterer Breitbandausbau „Schönau Nord“ (Gebiet Eggenrütte/Letzberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 11.1

Sachverhalt

Der Zweckverband Breitbandversorgung des Landkreises Lörrach beabsichtigt noch in diesem Jahr den weiteren Breitbandausbau „Schönau Nord“ (Gebiet Eggenrütte/Letzberg).

In der Eggenrüttestraße soll mit dem weiteren Ausbau gestartet werden. Danach erfolgt der weitere Ausbau bis hoch zum Heidekopfweg und in den Tannenweg. Nach Fertigstellung dieses Abschnittes werden die Glasfaserkabel im Schützenweg und im Schlenkenmattweg verlegt.

Realistischer Baubeginn soll August 2023 nach der Sommerpause sein. Die Baumaßnahme soll im März 2024 fertiggestellt werden. Die genauen Bauzeiten können erst nach erfolgter Arbeitsvergabe durch den Zweckverband Breitbandausbau erfolgen.

Dokumente
Download 2302 Lageplan Trasse Schönau Nord Luftbild Übersicht 20230427.pdf

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12. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.06.2023 ö 12
Datenstand vom 21.06.2023 09:38 Uhr