Datum: 22.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.04.2023 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2023
3 Bauantrag zur Anbringung eines Schildes für das Restaurant Adria ca. 4,00m x 0,40m auf Flst.-Nr. 418 (Friedrichstraße 54)
4 Tekturplan Neubau eines Güllebehälters (Änderungsplan Behältergröße); Nachtrag zur Baugenehmigung vom 09.03.2022, Flst.-Nr. 491, Aiterfeld
5 Auftragsvergabe Tieferlegung der Wasserleitung im Bereich der Wiese
6 Untersuchung zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung Stufe 4 – Beauftragung
7 Plakatierungen im Stadtgebiet von Schönau im Schwarzwald
8 Annahme von Spenden
9 Kurzinformationen der Verwaltung
9.1 Bürgerbegehren zum Verkehrskonzept Innenstadt - Teil "untere Talstraße"
9.2 Zugang zum Geldautomat in der Sparkasse
9.3 Besichtigung des MTB-Gebäudes
10 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin erwähnt, dass sich die Jogi-Löw-Becher seit neun Jahren im Verkauf befinden, aber in 2022 lediglich ein Becher tatsächlich verkauft wurde. Sie plädiert für eine Weiterverwendung der Becher anlässlich eines Festes. Bürgermeister Schelshorn gibt bekannt, dass bis in zwei Jahren eine Erneuerung des Jogi-Löw-Stadions ansteht. Anlässlich der dann stattfindenden Einweihung sollen die noch vorhandenen Becher ausgegeben werden. 

Die Zuhörerin spricht sodann ihr Engagement in der Agendagruppe "Aktiv für Schönau" an. Die Mitglieder der Gruppe werden immer älter. Teilweise sind diese bereits über 70 bzw. auch über 80 Jahre alt. Sie appelliert an die Mitglieder des Gemeinderates, im Freundes- und Bekanntenkreis Werbung für die Agendagruppe zu machen. Der Vorsitzende lobt die guten Aktionen der Gruppe, welche von der Stadt auch mit einer jährlichen Zuwendung in Höhe von 5.000 Euro unterstützt werden.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.04.2023 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.04.2023 ist folgender Beschluss bekannt zu geben:

TOP 1:
Anfrage Jagdpachtverlängerung und Aufnahme eines weiteren Jagdpächters
(Einstimmiger Beschluss)

Das Gremium beschließt die vorzeitige Pachtverlängerung um 12 Jahre ab dem 01.04.2025. Weiter wird XXX als Mitpächter in den Vertrag aufgenommen. Die Konditionen des bestehenden Vertrages sind zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. 

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2023 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.04.2023 wird dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Pfeffer im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben. 

Zum Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2023 wünscht Stadtrat Strohmeier im Hinblick auf seine Stellungnahme zur Erklärung von Stadtrat Anschütz die Ergänzung, dass Stadtrat Anschütz auf seine Vorwürfe nicht geantwortet hat. 

Dem Ergänzungswunsch wird seitens des Gemeinderates zugestimmt und das Protokoll ansonsten anerkannt. 

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3. Bauantrag zur Anbringung eines Schildes für das Restaurant Adria ca. 4,00m x 0,40m auf Flst.-Nr. 418 (Friedrichstraße 54)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Bauherrin beabsichtigt, hinter den zum Restaurant Adria gehörenden Sitzgelegenheiten, am Zaun des Freibads ein Schild mit der Aufschrift „Restaurant Adria“ und den Maßen ca. 4,00m x 0,40m anzubringen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt zu vorliegendem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage von Stadträtin Münzer teilt der Vorsitzende mit, dass die Tische im Außenbereich der Stadt Schönau im Schwarzwald gehören und an den Restaurantbetreiber verpachtet wurden. 

Auf Anfrage von Stadtrat Schröder weist Bauamtsleiter Wunderle darauf hin, dass das geplante Schild aus Holz ist. 

Stadträtin Strohmaier sieht das derzeit vorhandene beleuchtete Werbeschild für ausreichend an. Bauamtsleiter Wunderle gibt die Begründung des Betreibers weiter, wonach die Sitzgelegenheiten oft von Personen genutzt werden, welche das gastronomische Angebot nicht in Anspruch nehmen. 

Stadtrat Gierth sieht es für legitim an, wenn der gepachtete Platz zusätzlich gekennzeichnet wird. 

Stadtrat Dr. Sladek möchte wissen, was mit dem Schild passiert, sofern der jetzige Betreiber den Pachtvertrag auflöst. Bürgermeister Schelshorn erklärt, dass dieser dann zur Entfernung der Beschilderung verpflichtet ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zu vorliegendem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimmen von Stadträtin Strohmaier und Stadtrat Dr. Sladek).

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4. Tekturplan Neubau eines Güllebehälters (Änderungsplan Behältergröße); Nachtrag zur Baugenehmigung vom 09.03.2022, Flst.-Nr. 491, Aiterfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Bauherr hat für den Neubau eines Güllebehälters an dieser Stelle bereits mit Datum vom 22.09.2021 einen Bauantrag gestellt. Besagter Bauantrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2022 befürwortet und mit Datum vom 9. März 2022 vom Landratsamt genehmigt.

Der Güllebehälter wird auf Flst.-Nr. 491 neben einem bereits vorhandenen Güllebehälter (welcher weiterhin genutzt wird) errichtet. Der Außendurchmesser beim Bauantrag betrug 10,86 m, die Tektur sieht nun einen Außendurchmesser von 11,36 m vor. Die Ausführung erfolgt als erdeingebauter Rundbehälter aus Stahlbeton mit entsprechenden Einstiegsöffnungen. Für den Behälter liegt eine Typenstatik vor. Dem Gemeinderat liegen die Planunterlagen vom Bauantrag sowie von der Tektur vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt vorliegende Tektur zu befürworten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle berichtet, dass hier lediglich der ursprünglich geplante Außendurchmesser des Güllebehälters vergrößert wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt vorliegende Tektur zu befürworten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Auftragsvergabe Tieferlegung der Wasserleitung im Bereich der Wiese

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 5

Sachverhalt

Vom Büro Fritz Planung aus Freiburg wurden die Arbeiten zur Tieferlegung der Wasserleitung im Bereich der „Wiese“ öffentlich ausgeschrieben. Elf Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert.

Die Submission fand am 03.05.2023 statt. Fünf eingereichte Angebote konnten gewertet werden.

Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):

Artur Behringer GmbH, Utzenfeld                129.367,83 €
Bieter 2                                        200.024,13 €
Bieter 3                                        214.318,52 €
Bieter 4                                        270,392,50 €
Bieter 5                                        279.019,30 €

Beschlussvorschlag

Die Arbeiten zur Tieferlegung der Wasserleitung im Bereich der „Wiese“ werden an den günstigsten Bieter, Firma Artur Behringer GmbH, Utzenfeld, mit einer Auftragssumme von brutto 129.367,83 € vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2022 wurden für die Maßnahme 165.000 € veranschlagt. Bisher wurden Kosten von 12.852,23 € (artenschutzrechtliches Gutachten und Abschlag für bisher angefallene Planungskosten) für die Maßnahme verausgabt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende weist auf einen Fehler in der Sitzungsvorlage hin. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 129.367,83 €. Hiervon entfallen allerdings lediglich 82.125,85 € auf die Stadt. Dies für die eigentliche Wasserleitungstieferlegung. Die restlichen 47.241,98 € hat der Gemeindeverwaltungsverband zu tragen. Hier stehen punktuelle Ausbesserungsarbeiten der Uferböschung im Bereich des Verbandssammlers an. An Baukosten wurde im Haushaltsplan 138.000 € veranschlagt; weitere 27.000 € an Nebenkosten.

Bauamtsleiter Wunderle stellt die Planung vor und erläutert den Maßnahmenumfang. Die wasserrechtliche Erlaubnis hierzu wurde beantragt, liegt allerdings noch nicht vor. 

Der anwesende Vertreter des Büros Fritz Planung GmbH in Freiburg im Breisgau, Herr Stefan Ochialbescu, gibt weitergehende Informationen zu diesem Projekt. Die vorhandene Wasserleitung ist beschädigt und eine Tieferlegung notwendig. Diese soll in einer Tiefe von 1,5 m unter der Wiese durchgeführt werden. Die DN 150-Wasserleitung wird hierbei in einem DN 500-Leerrohr verlegt. Zusätzlich werden Revisionsschächte eingebaut. Herr Ochialbescu spricht von einem sehr guten Angebot, welches von der Firma Behringer vorgelegt wurde. 

An der Uferböschung erfolgt eine Auskleidung mit Wasserbausteinen. 

Stadtrat Gierth bittet um Auskunft, warum hier eine Tieferlegung notwendig ist. Bauamtsleiter Wunderle berichtet, dass sich das Bachbett vertieft hat und mittlerweile bereits der Beton des vorhandenen Leitungsverlaufs durchkommt. 

Stadträtin Strohmaier erwähnt, dass gegenüber den Zentralkläranlage entlang des Flühwegs nasse Stellen vorliegen. Sie will wissen, ob in diesem Zuge hier ebenfalls etwas getan wird. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dies nichts mit diesem Projekt zu tun hat. 

Beschluss

Der Auftrag für die Tieferlegung der Wasserleitung im Bereich der „Wiese“ wird an die Firma Artur Behringer GmbH aus Utzenfeld mit einer Auftragssumme von brutto 82.125,85 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Untersuchung zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung Stufe 4 – Beauftragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 6

Sachverhalt

Die Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden hat sich als wichtige Säule beim Schutz vor Verkehrslärm in Baden-Württemberg etabliert. Dem Verkehrsministerium war und ist es ein Anliegen, dass bestehende Handlungsspielräume im Sinne der Lärmbetroffenen weiter ausgeschöpft werden. Deshalb wurde der „Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung“ neu verfasst, um die Rahmenbedingungen für den Schutz vor Umgebungslärm in Baden-Württemberg weiter zu verbessern.

Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind Lärmaktionspläne künftig grundsätzlich für alle von der Umgebungslärmkartierung erfassten Gebiete aufzustellen, unabhängig davon, ob Lärmprobleme vorhanden sind oder auf dem kartierten Gemeindegebiet Lärmbetroffene ermittelt wurden. Die Zahl der Gemeinden, die in Baden-Württemberg aufgefordert sind, Lärmaktionspläne zu erstellen, nimmt damit zu. Aufgrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland wegen fehlender Lärmaktionspläne ist eine fristgerechte und den Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genügende Durchführung der Lärmaktionsplanung entscheidend.

Ziel der Lärmaktionsplanung sollte sein, konkrete Maßnahmen in den Blick zu nehmen und umzusetzen, um bestehende Lärmprobleme zu mindern und ruhige Gebiete zu schützen.

Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre oder bei bedeutsamen Entwicklungen zu überprüfen. Eine solche bedeutsame Entwicklung ist die von der LUBW aktualisierte Lärmkartierung, welche im fünf Jahres-Turnus veröffentlicht wird. Die Ergebnisse der Lärmkartierung LUBW 2022 (4. Runde) werden voraussichtlich im Sommer 2023 veröffentlicht. Dabei wird die Lärmkartierung 2022 erstmals auf Basis der neuen, europaweit harmonisierten Berechnungsverfahren erfolgen.

Die Aufstellung bzw. Überprüfung und Überarbeitung von Lärmaktionsplänen der vierten Runde muss bis spätestens 18. Juli 2024 abgeschlossen sein. Die Lärmaktionsplanung stellt für Städte und Gemeinden eine weisungsfreie Pflichtaufgabe dar, d.h. diese Aufgaben werden von den Städten und Gemeinden eigenständig im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahrgenommen.

Für das Erstellen des Lärmaktionsplans hat die Verwaltung ein Angebot vom Büro Rapp AG aus Freiburg eingeholt. Dieses Büro erstellt bereits Lärmaktionspläne für mehrere Gemeinden im Landkreis Lörrach (u.a. die Städte Todtnau und Zell im Wiesental). Herr Wahl vom Büro Rapp AG wird an der Sitzung teilnehmen und steht für Fragen zu Verfügung.

Das Angebot für das Erstellen des Lärmaktionsplans beläuft sich auf brutto 11.370,45 Euro.

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für das Erstellen des Lärmaktionsplans wird an das Büro Rapp AG aus Freiburg vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für das Erstellen des Lärmaktionsplans sind keine Mittel im Haushalt 2023 eingestellt. Die erforderlichen Mittel müssen außerplanmäßig verausgabt werden.

Rechtslage

Die Lärmaktionsplanung stellt für Städte und Gemeinden eine weisungsfreie Pflichtaufgabe dar, d.h. diese Aufgaben werden von den Städten und Gemeinden eigenständig im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahrgenommen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Wolfgang Wahl vom Büro Rapp AG, Freiburg im Breisgau. Dieser stellt anhand einer Präsentation zunächst das Unternehmen vor, welches in Sachen Mobilität, Verkehr und Schallschutz eine Vielzahl von Kommunen berät. Speziell im Bereich der Lärmaktionsplanung war das Büro Rapp AG in der Vergangenheit in 110 Kommunen in allen vier Regierungsbezirken Baden-Württembergs tätig. 

Ziel des Lärmaktionsplanes ist die Bekämpfung von Lärm. Lärm kann krank machen, die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden mindern sowie Immobilienpreise drücken. Besonders Motorradlärm sieht Herr Wahl kritisch. Für den Motorradfahrer wird dieser als Sound in den Ohren wahrgenommen, für Straßenanlieger gilt dieser als Belästigung. Er erwähnt, dass auch die Elektromobilität keine Lärmminderung bringen wird. Ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h ist ein Elektroauto genauso laut wie ein normaler Verbrenner. 

Herr Wahl informiert weiter über die schalltechnischen Grundlagen. Die Lärmbelastung ist einer logarithmischen Berechnung unterworfen. Die Verdoppelung der Verkehrsbelastung bedeutet deshalb nicht gleich eine Verdoppelung der Lärmbelastung. Allerdings ist im Durchschnitt ein Lkw bei 50 km/h so laut wie zwanzig Pkw. 

Der Straßenverkehrslärm wird nicht gemessen, sondern berechnet. Die Berechnung führt in der Regel zu höheren Werten als Messungen. Eingangsgrößen sind unter anderem der durchschnittliche tägliche Verkehr, Tag- und Nachtanteile, zulässige Geschwindigkeit, Fahrbahnoberfläche, Kreisverkehre und Lichtsignalanlagen, Steigungen und Gefälle, Reflexion und Abschirmung. 

Die Lärmaktionsplanung ist eine Pflichtaufgabe. Maßgebend sind die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Hinweise zum Verfahren gibt ein Kooperationserlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Dieser wurde erst 2023 neu gefasst. Hiernach sind Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen zu überprüfen bzw. alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung. Die Veröffentlichung der überarbeiteten Lärmkartierung Mitte 2023 stellt eine solche bedeutsame Entwicklung dar, weshalb die Stufe 4 der Lärmaktionsplanung ansteht. Die Planung ist bis zum 18.07.2024 abzuschließen. 

Lärmaktionspläne sind künftig grundsätzlich für alle von der Umgebungslärmkartierung erfassten Gebiete aufzustellen, unabhängig davon, ob Lärmprobleme vorhanden sind oder auf dem kartierten Gemeindegebiet Lärmbetroffene ermittelt wurden. 

Eine Ermessensausübung beginnt bei Überschreitung der Grenzwerte. Diese liegen am Tag bei 65 dB(A) und in der Nacht (22 bis 6 Uhr) bei 55 dB(A). Bei Überschreitung der Werte um 2 dB(A) reduziert sich das Ermessen hin zur Pflicht zur Durchführung von Maßnahmen. Spätestens bei Lärmpegeln ab 70/60 dB(A) tags/nachts überschreitet die Lärmbelastung die grundrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Ein Ruhebedürfnis fängt bei vielen allerdings bereits schon zwischen 18 und 20 Uhr an. 

Die Betroffenheit in Stufe 3 der Lärmkartierung ist für Schönau im Schwarzwald nicht unerheblich, weshalb nach Herrn Wahl ein qualifizierter Lärmaktionsplan erforderlich ist.  Die Betroffenheiten dürften sich in der Stufe 4 noch erhöhen. In dem Plan sind Lärmminderungsmaßnahmen festzusetzen. Hierunter fallen bauliche Maßnahmen (lärmmindernde Fahrbahndeckschicht, Rückbau, Verkehrsberuhigung, Sanierung schadhafter Fahrbahnbeläge), organisatorische Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung, Verstetigung des Verkehrsflusses, Lkw-Verbot), Maßnahmen zur Abschirmung (Lärmschutzwände und -wälle) sowie Maßnahmen am Immissionsort (Lärmschutzfenster und Schalldämmlüfter). 

Der Straßenbaulastträger wird eine Änderung der Fahrbahndeckschicht (Flüsterasphalt) erst dann einbauen, wenn sich der Straßenbelag in einem entsprechend desolaten Zustand befindet. Durch eine Geschwindigkeitsreduzierung würde der Lärm spürbar leiser ausfallen, so Herr Wahl. 

Im Zuge des Lärmaktionsplans können auch nichtkartierte Straßen zusätzlich mit beauftragt werden. Dies dürfte in Schönau im Schwarzwald allerdings nicht relevant sein. In die Kartierung fallen grundsätzlich Bundesstraßen mit einer täglichen Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kfz. Demzufolge wurde die B 317 kartiert. Am Ortsausgang Richtung Wembach befindet sich an der B 317 eine Dauerzählstelle. Eine zweite Zählstelle wurde an der K 6306 eingerichtet. 

Das Pauschalhonorar würde bei entsprechender Beauftragung brutto 11.370,45 Euro betragen. 

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass sich die Verwaltung im Vorfeld für das Büro Rapp AG ausgesprochen hatte. Das Büro ist auf diesem Feld bereits stark im Umland tätig und bringt die notwendigen Kenntnisse mit. 

Stadträtin Münzer spricht eine mögliche Reduzierung der Geschwindigkeit an. In diesem Falle würde man länger fahren und somit auch länger Lärm produzieren. Herr Wahl entgegnet, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung lediglich eine nur wenige Sekunden längere Fahrtzeit auslösen würde. Im Gegenzug würde sich die Aufenthaltsqualität und die Sicherheit verbessern. Anhaltewege würden sich halbieren. 

Stadträtin Strohmaier erwähnt, dass die Verwirklichung einer Umgehungsstraße leider abgeschmettert wurde. Als Anliegerin der B 317 sieht sie mit der Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h das Problem für nicht gelöst an. Sie verweist hier auf die Rushhour und den sonntäglichen Tourismusverkehr vom Belchen her. Die Fahrzeuge stauen sich hier nur auf. Eine Umgehungsstraße hätte aus ihrer Sicht hier eher für Abhilfe gesorgt. Herr Wahl ist davon überzeugt, dass man die Einführung von 30 km/h später nicht mehr missen möchte. Bei Beibehaltung von 50 km/h entstehe mehr Lärm beim Herunterbremsen sowie beim Beschleunigen. Der Verkehr wird definitiv flüssiger. Es wird leiser, aber nicht leise. 

Stadtrat Schröder bringt zum Vergleich den 30 km/h-Bereich in Freiburg im Breisgau an. Er hat das Gefühl, dass sich dort der Verkehr mehr staut und die Lärmbelastung höher ausfällt. Er erkundigt sich nach Studien, welche belegen, dass eine Reduzierung auf 30 km/h Erfolg verspricht. Herr Wahl teilt mit, dass es eindeutige positive Studien hierzu gibt, unter anderem von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Er bringt aber auch die 30 km/h-Strecke in der Gemeinde Hagnau am Bodensee zur Sprache. Hier bringt die Geschwindigkeitsreduzierung keinen Erfolg, da die Streckenleistungsfähigkeit mit deutlich über 20.000 Fahrzeugen/Tag deutlich überzogen ist. 

Stadtrat Schröder sieht eine 30 km/h-Zone lediglich als vorgeschoben an, damit keine Straßeninvestitionen vorgenommen werden müssen. Eine Umgehungsstraße erachtet er ebenfalls als sinnvolle Maßnahme. 

Der Vorsitzende erwähnt, dass vor einiger Zeit an drei Stellen eine Geschwindigkeit von 30 km/h nachts diskutiert wurde. Der Gemeinderat hatte damals zwei Stellen abgelehnt. die dritte Stelle wurde vom Landratsamt Lörrach abgewiesen. Die Stadt wird mit der neuen Lärmaktionsplanung nun mehr Rechte bekommen, was eine Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen anbetrifft. Eine Umgehungsstraße dürfte auch für die Zukunft ausgeschlossen sein, da man in Schönau im Schwarzwald unter 10.000 Fahrzeugen/Tag liege. Ohnehin würde der Lärm hierdurch nur verlagert. 

Stadtrat Locker sieht als Ergebnis der Einführung von 30 km/h ebenfalls Verkehrsstaus als gegeben an. Er will nicht, dass man von einer Lärmminderung zu einer Abgasmehrbelastung komme. Herr Wahl führt aus, dass eine Stauproblematik teilweise durch die Fußgängerampeln hervorgerufen wird, nicht aber durch eine Geschwindigkeit von 30 km/h. Die Gesamtsituation wird hierdurch nicht schlechter. 

Stadtrat Dr. Sladek weist darauf hin, dass es jetzt lediglich um die Beauftragung zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung geht. Die Diskussion geht ihm schon zu weit in die Tiefe. Auf seine Frage hin bestätigt Herr Wahl nochmals, dass es keine Messungen, sondern nur Berechnungen geben wird. Stadtrat Dr. Sladek sieht hierin lediglich statistische Daten. Herr Wahl ergänzt, dass die Berechnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Parallel hierzu werden aber Probleme mit Schachtdeckeln aufgenommen. Auch die Straßenoberfläche wird berücksichtigt. Hier aber nur der Belag als solches, nicht wie oft dieser aufgerissen wurde. 

Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass im Haushaltsplan 2023 für diese Lärmaktionsplanung keine Mittel veranschlagt sind. Eine Beauftragung sollte allerdings erfolgen. Die finanzielle Abwicklung wird dann 2024 getätigt. 

Stadtrat Knobel erwähnt, dass der Einbau eines Flüsterasphalts gleicht viel bringen würde, wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Oft werden anstelle der Behebung von Straßenschäden Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgenommen. Auf der Ortsdurchfahrt durch Schönau im Schwarzwald wurde schon lange keine Asphaltierung mehr durchgeführt. Dies sollte beim Straßenbaulastträger beantragt werden. Herr Wahl ist davon überzeugt, dass je nach Enge der Bebauung, neben einer lärmmindernden Fahrbahndeckschicht auch eine Reduzierung auf 30 km/h benötigt wird. Er weist nochmals darauf hin, dass Kommunen, welche die 30 km/h eingeführt haben, diese im Regelfall nicht mehr missen möchten. 

Auf Anfrage von Stadtrat Knobel teilt Herr Wahl mit, dass aktuell die Verkehrszahlen aus dem Jahre 2019 maßgebend sind.

Stadtrat Schröder gibt zu bedenken, dass alle Jahre eine Planung durchgeführt wird und anschließend nichts passiert. Er stellt die Frage, ob man eine Strafe bekommen würde, wenn man nichts unternimmt. Der Vorsitzende weist auf die gesetzliche Verpflichtung hin. Bei einer Ablehnung müsste er dem Gemeinderatsbeschluss widersprechen, da dieser gesetzeswidrig wäre. Abschließend führt er aus, dass mit der aktualisierten Lärmaktionsplanung die Kommunen deutlich mehr Möglichkeiten besitzen, als dies früher noch der Fall war.  

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Lärmaktionsplans im qualifizierten Verfahren.
  2. Gemäß Angebot vom 21.03.2023 werden die Leistungen zur Lärmaktionsplanung für ein Pauschalhonorar von 11.370,45 Euro (ohne Optionen, inklusive 5 % Nebenkosten, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) an das Ingenieurbüro Rapp AG vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Herr Wahl bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen.

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7. Plakatierungen im Stadtgebiet von Schönau im Schwarzwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 7

Sachverhalt

Der nachstehende Auszug stammt aus der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2004:

Der Vorsitzende führt aus, dass es hier um die Anbringung von Werbeschildern für Veranstaltungen an den Straßenlaternen der B 317 in der Ortsdurchfahrt gehe. Die bisherige Genehmigungspraxis habe vorgesehen, dass Veranstalter aus dem Verbandsgebiet insgesamt acht Werbeplakate (vier auf jeder Straßenseite) an den Laternenmasten anbringen konnten. In Ausnahmefällen sei auch Veranstaltern aus Nachbargemeinden, die nicht dem Verband angehören, eine entsprechende Genehmigung erteilt worden. Die Plakate durften bisher eine Woche vor der Veranstaltung aufgehängt und mussten jeweils einen Tag nach der Veranstaltung wieder abgehängt werden. 

Auf Anfrage stelle der Vorsitzende fest, dass sich der Gemeinderat einhellig für die Beibehaltung der bisherigen Praxis ausspricht. Zusätzlich soll evtl. in Erwägung gezogen werden, die betreffenden Straßenlaternen zu markieren.

Unklar ist, ob mit "Veranstalter" lediglich Vereine gemeint sind, die Feste veranstalten oder auch Firmen oder Messeveranstalter, welche z.B. für Messen oder ähnliches werben. Die "Ausnahmefälle", für die auch Genehmigungen an Veranstalter außerhalb des Verbandsgebietes erteilt werden können, sind ebenfalls nicht näher benannt. Bisher wurden nur für größere Veranstaltungen von überörtlichem Interesse die Genehmigung erteilt, z.B. für die Regio-Messe. Gebühren sind in keinem Fall erhoben worden.

Anlass ist die Anfrage einer Werbeagentur, die Schilder für die Veranstaltung "Gartenlust" in Bad Säckingen vom 16. bis 18.06.2023 anbringen wollte. Nach der bisherigen Regelung wurde eine Absage erteilt.

Eine Nachfrage ergab, dass die Stadt Todtnau unbeschränkt Plakatierungserlaubnisse erteilt, also auch für auswärtige Veranstaltungen aller Art, allerdings gegen eine Gebühr von 10 Euro, dies auch für örtliche Vereine.

Die Stadt Zell im Wiesental wägt bei auswärtigen Veranstaltern ebenfalls ab, ob es sich um Anlässe mit überörtlicher Bedeutung handelt. Für Erlaubnisse an Auswärtige wird in Zell im Wiesental eine Gebühr in Höhe von 16 Euro erhoben.

Anfragen für auswärtige Veranstaltungen sind bisher lediglich in geringer Zahl bei der Verwaltung eingegangen. 

Beschlussvorschlag

Für alle Veranstaltungen innerhalb des Verbandsgebietes wird wie bisher die Plakatierung kostenlos erlaubt. Für auswärtige Veranstaltungen kann eine Genehmigung, ohne Differenzierung nach der Art der Veranstaltung, gegen eine Gebühr von 20 Euro erteilt werden. Die Regelung über die Anzahl der Plakate (insgesamt acht Werbeplakate - vier auf jeder Straßenseite) bleibt unverändert. Die Aufhängung der Plakate ist zwei Wochen vor der Veranstaltung erlaubt. Am Tag nach der Veranstaltung sind diese abzuhängen. Die Aufsteller an den Ortseingängen bleiben örtlichen Veranstaltungen vorbehalten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Pfeffer erläutert die Notwendigkeit für eine konkretisierte Festlegung über zukünftige Plakatierungen im Stadtgebiet. Hier kam es in der Vergangenheit zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Auslegung der Gemeinderatsfestlegungen aus dem Jahre 2004. 

Auf Anfrage von Stadtrat Dr. Sladek teilt Hauptamtsleiter Pfeffer mit, dass sich die vorgeschlagene Gebühr in Höhe von 20 Euro auf den jeweiligen Antrag und nicht auf jedes einzelne Plakat bezieht. 

Die Anfrage von Stadtrat Locker, ob von Vereine innerhalb des Verbandsgebietes trotzdem ein Antrag auf Plakatierung erforderlich ist, wird von Bürgermeister Schelshorn bejaht. 

Beschluss

Für alle Veranstaltungen innerhalb des Verbandsgebietes wird wie bisher die Plakatierung kostenlos erlaubt. Für auswärtige Veranstaltungen kann eine Genehmigung, ohne Differenzierung nach der Art der Veranstaltung, gegen eine Gebühr von 20 Euro erteilt werden. Die Regelung über die Anzahl der Plakate (insgesamt acht Werbeplakate - vier auf jeder Straßenseite) bleibt unverändert. Die Aufhängung der Plakate ist zwei Wochen vor der Veranstaltung erlaubt. Am Tag nach der Veranstaltung sind diese abzuhängen. Die Aufsteller an den Ortseingängen bleiben örtlichen Veranstaltungen vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 8

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten. 
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 08.11.2022 bis 05.05.2023 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 570 Euro. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt den Spender namentlich bekannt, spricht diesem seinen Dank aus und lässt sodann über die Annahme der Geldspende abstimmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 570 Euro. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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9. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 9
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9.1. Bürgerbegehren zum Verkehrskonzept Innenstadt - Teil "untere Talstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Am 21.04.2023 wurde der Verwaltung von der Bürgerinitiative Stadtraum statt Gränzzaun, vertreten durch die Vertrauenspersonen Carolina Bruck-Santos und Isaac Hailperin, der Antrag für einen Bürgerentscheid (Bürgerbegehren Talstraße) übergeben. Durch den Bürgerentscheid soll die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.01.2023 bewirkt und eine Sperrung des unteren Bereichs der Talstraße von Kreuzung Gentnerstraße/Neustadtstraße bis zur Kreuzung B 317 von Montag bis Freitag zwischen 7 und 14 Uhr für den Fahrzeugverkehr erreicht werden.

§ 21 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) sieht vor, dass ein Bürgerbegehren schriftlich eingereicht werden muss. Sofern es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderates richtet, muss es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein. Die Vorgaben der GemO wurden von der Bürgerinitiative eingehalten.

Ein Bürgerbegehren muss von mindestens 7 vom Hundert der Bürger unterzeichnet sein. Bürger ist, wer Deutscher oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt. Diese Kriterien erfüllen 1.739 Personen. Somit musste das Bürgerbegehren von 123 Bürgern unterzeichnet werden. Die Bürgerinitiative legte hierzu Unterschriftenlisten vor, in denen 436 Personen unterschrieben hatten. Die Prüfung der Listen ergab 8 ungültige Einträge. 428 Unterschriften entsprachen den Formerfordernissen. 

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hat der Gemeinderat nach Anhörung der Vertrauenspersonen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags zu entscheiden. 

Die Bürgerinitiative hat darum gebeten, dieses Bürgerbegehren erst in der Sitzung am 19.06.2023 zu behandeln. Dadurch wäre es möglich, den Bürgerentscheid erst im Herbst, mit ausreichendem Abstand zu den Sommerferien durchzuführen. Die Verwaltung begrüßt diesen Vorschlag.

Der Bürgerentscheid ist innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen. 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Fragestellung des beantragten Bürgerentscheids vom Beschlussvorschlag der Verwaltung, welcher der Gemeinderat in der Sitzung am 23.01.2023 mehrheitlich abgelehnt hatte, nicht unwesentlich abweicht. Der damalige Verwaltungsvorschlag beinhaltete eine Einbahnstraßenregelung sowie eine temporäre Sperrung während den Schulzeiten. Bei einem für die Bürgerinitiative positiven Ausgang des Bürgerentscheids, würde die Sperrung auch während der Schulferien gelten.

Sollte sich der Gemeinderat zu einer Einigung mit der Bürgerinitiative verständigen, könnte auf die Durchführung eines Bürgerentscheids verzichtet werden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Pfeffer stellt den Sachverhalt nochmals kurz dar. Er berichtet, dass die erforderliche Anzahl an Unterschriften für dieses Bürgerbegehren klar erreicht wurde. Besonders geht er auf den Wunsch der Bürgerinitiative ein, die Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in der Junisitzung durchzuführen, um einen möglichen Bürgerentscheid im Anschluss an die Sommerferien ansetzen zu können. 

Bürgermeister Schelshorn ergänzt, dass dieses Bürgerbegehren über den damaligen Verwaltungsvorschlag hinausgeht. Eine Sperrung wäre dann auch in den Schulferien gegeben. Gleichzeitig äußert er den Wunsch, dass die Gemeinderatsfraktionen und die Bürgerinitiative eine Einigung erzielen, um so auf die Durchführung eines Bürgerentscheids verzichten zu können.

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9.2. Zugang zum Geldautomat in der Sparkasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt eine Information der Sparkasse Wiesental bekannt, wonach hinsichtlich der Anschläge auf Geldautomaten eine neue Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. Es ist geplant, zwei Geldautomatenstandorte nachts nicht mehr zugänglich zu machen. Hierunter fallen die Geldautomaten in Schopfheim-Fahrnau sowie in Schönau im Schwarzwald. Begründet wird dies mit dem Umstand, dass sich oberhalb der Standorte Wohnungen befinden. Es ist vorgesehen, den Zugang im Zeitraum von 23 bis 5 Uhr abzuriegeln. Da hierüber erst in der Verwaltungsratssitzung der Sparkasse am Donnerstag intern bekannt gegeben wird, bittet der Vorsitzende die Presse, hiervon vor Freitag noch nichts zu berichten. 

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9.3. Besichtigung des MTB-Gebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 9.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn gibt bekannt, dass eine Stunde vor der nächsten Gemeinderatssitzung am 19.06.2023 ein Vororttermin beim MTB-Gebäude stattfinden soll. Der Gemeinderat kann dann das Gebäude besichtigen. Gleichzeitig soll ein Sachstandsbericht gegeben und über die Gestaltung der Außenanlagen diskutiert werden. Die Presse wird hierzu ebenfalls eingeladen. 

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10. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 10

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hiervon wird kein Gebrauch gemacht. 

Datenstand vom 01.06.2023 12:23 Uhr