Datum: 03.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.03.2023 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2023
3 Studie "Lichtwirkung auf Fledermäuse": Auswahl geeigneter Straßenbeleuchtungskörper in der Luisenstraße und Gentnerstraße
4 Luisenstraße: Arbeitsvergabe Kanalbau-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten
5 Zusammenschluss der VHS Schopfheim, Oberes Wiesental und der Volksbildungswerke Hausen und Maulburg zur VHS Wiesental
6 Kurzinformationen der Verwaltung
6.1 Geplante Grabarbeiten der EWS Netze GmbH
6.2 Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
7 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
7.1 Behindertengerechtes Stadtbild
7.2 Dauer der Gemeinderatssitzungen

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 03.04.2023 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin spricht die Pflege der Internetseite der Stadt Schönau im Schwarzwald an, hier speziell die Städtepartnerschaft mit Villersexel. Der letzte Eintrag stamme aus dem Jahre 2019 und beinhalte noch den früheren Bürgermeister Gérard Pelleteret. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass die Pflege der Internetseite durch Mitarbeiterinnen des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald wahrgenommen wird. Der Wechsel zur neuen Bürgermeisterin Barbara Bockstall sei ihm selbstverständlich bekannt. Hinsichtlich der Vorbereitungen zum 50-jährigen Jubiläum der Städtepartnerschaft steht er mit ihr bereits in Kontakt. Für die inaktuelle Internetseite bittet er um Entschuldigung. 

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.03.2023 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 03.04.2023 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.03.2023 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: 

TOP 1:
Überleitung und Änderung bestehender Pachtvertrag - Golf-Club Schönau e.V.
(Einstimmiger Beschluss)

Der Gemeinderat beschließt die Überleitung des Pachtvertrages vom Golf-Club Schönau e.V. auf die Golf Schönau GmbH. Über das weitere Vorgehen wird in einer späteren Sitzung entschieden.

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2023 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.03.2023 wird dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Pfeffer im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben. 

Zum Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2023 äußert Stadtrat Schröder zwei Änderungswünsche:

Beim TOP 5 wünscht er bei seiner Äußerung zur Abgrenzung der angrenzenden Straßen anstelle des Textes "sieht es für erforderlich an" die Formulierung "weist darauf hin". 

Beim TOP 10.1 wünscht er eine Änderung des Textes dahingehend, dass auf eine längere krankheitsbedingte Abwesenheit eines Mitglieds des Gemeinderates Bezug genommen wird, ohne hier namentlich auf einzelne Mitglieder einzugehen. 

Den Änderungswünschen wird seitens des Gemeinderates zugestimmt und das Protokoll ansonsten anerkannt. 

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3. Studie "Lichtwirkung auf Fledermäuse": Auswahl geeigneter Straßenbeleuchtungskörper in der Luisenstraße und Gentnerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 03.04.2023 ö 3

Sachverhalt

Das Freiburger Institut für angewandte Tierökologie GmbH (FrInaT) hat in Schönau im Schwarzwald eine Studie zur Lichtwirkung auf die Mausohr-Fledermaus durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass ca. 300 Tiere temporär im Speicher des Pfarrhauses leben. Die Tiere meiden Licht und durchfliegen hell erleuchtete Bereiche nur, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, in die Jagdhabitate (Wald) zu gelangen.

Frau Bauer von Institut für angewandte Tierökologie GmbH stellt das Ergebnis der Studie vor und macht Vorschläge bezüglich einer geeigneten Straßenbeleuchtung im Bereich der Gentnerstraße und Luisenstraße. 

Um die Beeinträchtigung der Fledermäuse durch die Straßenlampen zu reduzieren, stehen zwei Varianten zur Verfügung.

Variante 1: 
  • -Seitliche Abschirmung der Straßenbeleuchtung in der Gentnerstraße zwischen Luisenstraße und Schönenberger Straße
  • Umrüstung der Straßenbeleuchtungskörper in der Luisenstraße durch LED-Modul (2200 Kelvin) 2000lm. Dieses Licht ist sehr orange.

Variante 2:
  • -Seitliche Abschirmung der Straßenbeleuchtung in der Gentnerstraße zwischen Luisenstraße und Schönenberger Straße.
  • Belassen der vorhandenen Beleuchtungskörper in der Luisenstraße und Einbau von Zeitschaltuhren in den Lampenmasten. Die Straßenbeleuchtung würde dann vom 01.05. bis 30.09. vollständig ausgeschaltet werden. Außerhalb dieses Zeitkorridors würden die Straßenlampen wie gewohnt in Betrieb sein.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Studie zur Kenntnis und trifft eine Variantenauswahl.
  2. Die Stadt Schönau im Schwarzwald beteiligt sich an den Brutto-Umbaukosten für die Straßenbeleuchtungskörper mit einem Anteil von 25%, maximal 500 €.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Umrüstung der betroffenen Straßenbeleuchtungskörper kostet ca. netto 2.000 EUR. Damit das Freiburger Institut für angewandte Tierökologie GmbH (FrInaT) weitere Fördergelder zur Umrüstung akquirieren kann, bedarf es eines Eigenanteils der Stadt.

Die Verwaltung schlägt vor, sich mit einem Eigenanteil von 25%, maximal 500 € an den Bruttokosten zu beteiligen.

Im Haushalt 2023 sind für die Umrüstung der Straßenbeleuchtungskörper keine Mittel veranschlagt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Vertreter des Regierungspräsidiums Freiburg und des Freiburger Instituts für angewandte Tierökologie. 

Jan Tissberger stellt den Anwesenden mittels einer Powerpointpräsentation die Studie "Lichtwirkung auf Fledermäuse" vor. Das Institut hat im Auftrag des Regierungspräsidiums diese Studie durchgeführt. Sie ist Teil des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Neben der Vernetzung von Biotopen soll auch der Lichtverschmutzung entgegengewirkt werden. Ziel dieser Studie war die Identifikation von Dunkelkorridoren und die nachhaltige Sicherung bzw. Verbesserung durch die Feststellung von Flugwegen verschiedener Fledermausarten sowie der Identifikation von Konfliktbereichen mit Lichtwirkungen.

Herr Tissberger geht auf die Auswirkungen von künstlichem Licht auf die Tierwelt ein, welche durch verschiedene wissenschaftliche Abhandlungen belegt sind. Hiervon sind besonders Fledermäuse betroffen. Speziell Schönau im Schwarzwald ist in den Fokus des Instituts geraten, da sich im Dachstuhl des katholischen Pfarramts eine Wochenstube des Mausohrs befindet. Bis zu 300 Tiere konnten dort festgestellt werden. Diese Fledermausart ist sehr lichtsensibel. Sie ist auf intakte Verbundstrukturen angewiesen und hat sein Jagdgebiet in Waldbeständen mit hohem Deckungsgrad und wenig Unterwuchs. 

Mit Ultraschalldetektoren und Nachtsichtgeräten wurden die Flugrouten des Mausohrs ermittelt. Die Hauptflugroute weist nach Südwesten in Richtung des Waldgebiets im Bereich Brach. Um die Tiere auf ihrer Flugroute möglichst wenig zu beeinträchtigen, sollten entlang der Gentnerstraße zwischen Luisenstraße und Schönenberger Straße zwei Straßenlampen abgeschirmt werden, sodass diese lediglich den Gehweg ausleuchten. Zwei Straßenlampen in der Luisenstraße und eine im Bereich des Parkplatzes an der Schönenberger Straße sollten möglichst umgerüstet werden. Hier wird als Maßnahme ein Austausch der Leuchtmittel in ein bernsteinfarbenes Licht (2200 Kelvin) vorgeschlagen. Alternativ wäre auch eine Abschaltung dieser Lampen im Zeitraum 01.05. bis 30.09. sinnvoll. Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre eine Abschaltung vorzuziehen. Diese müsste mittels Zeitschaltung vorgenommen werden. Um Anfragen seitens der Bevölkerung zu vermeiden, könnten diesen Straßenlampen mit einem Hinweisschild versehen werden, welche auf die Fledermausfreundlichkeit der Stadt und auf den Abschaltungszeitraum hinweist. 

Bei beiden Varianten entstehen Gesamtkosten in Höhe von rund 2.000 Euro. Entweder durch Austausch der Leuchtmittel oder durch Nachrüsten einer Zeitschaltung. 75% der Kosten können durch Projektgelder abgedeckt werden. Auf die Stadt würden maximal 500 Euro zukommen. 

Stadträtin Münzer erkundigt sich nochmals nach den möglichen Abschaltzeiten. 

Eine Zuhörerin bringt das nicht zu vermeidende Licht von Autos zur Sprache. Hierzu teilt Herr Tissberger mit, dass eine temporäre Lichteinwirkung auf die Fledermäuse weniger relevant ist. Probleme bereitet eine dauerhafte Beleuchtung. 

Stadtrat Locker bittet um Auskunft zur Lichtstärke der derzeit vorhandenen Straßenlampen. Martin Halm von der EWS Schönau Netze GmbH erwähnt, dass diese 3000 Kelvin haben. Die Lampen mit orangem Licht haben wie bereits erwähnt, 2200 Kelvin. Die Lichtstärke ist im Vergleich zu den aktuellen Leuchtmitteln ungefähr gleich groß. Der Leuchtmittelaustausch würde bei drei Lampen im Ortsbild sicherlich auffallen. Vor diesem Hintergrund wäre eine Abschaltung aus seiner Sicht interessanter. 

Stadtrat Strohmeier spricht die Verkehrssicherungspflicht der Stadt an. Zu große Dunkelfelder sollten vermieden werden. Martin Halm regt an, dies eventuell nach Ausschalten der Sicherungen vor Ort zu begutachten. 

Stadtrat Schröder teilt mit, dass er Fledermäuse beobachtet hat, welche um die Lampen herumfliegen und dort Nahrung finden. Diese werden bei einer Ausschaltung der Lampen eventuell vertrieben. Herr Tissberger berichtet, dass es sich hierbei um eine andere Fledermausgattung handelt. Zwergfledermäuse sind weitaus flexibler und jagen bei einer Ausschaltung von Lampen an anderer Stelle. Das Mausohr dagegen fliegt immer direkt von seiner Wochenstube wie auf einer Autobahn in Richtung seines Jagdgebietes. 

Stadtrat Knobel macht sich schwer damit, jetzt eine Entscheidung zu treffen. Durch den anstehenden Umbau der Luisenstraße werden die Gehwege wegfallen und die Passanten somit auf der Verkehrsfläche laufen. Hier wäre der vorgeschlagene Vororttermin sicherlich sinnvoll. Bürgermeister Schelshorn gibt zu bedenken, dass die Maßnahme bis zum 01.05.2023 ausgeführt sein sollte. 

Stadträtin Münzer will wissen, was gegen das orange Licht spricht. Herr Tissberger erwähnt nochmals, dass aus naturschutzrechtlicher Sicht eine Abschaltung am sinnvollsten wäre. Ansonsten ist es lediglich eine rein optische Abweichung zu den anderen Straßenlampen.

Stadtrat Gierth fragt nach der Wahrscheinlichkeit, dass sich die Tiere eine andere Unterkunft suchen. Herr Tissberger teilt mit, dass dies sehr unwahrscheinlich ist. Beim Mausohr handelt es sich um ein sehr traditionelles Tier, welches sich schon seit Jahrzehnten im Dachstuhl des Pfarramtes befindet. Eine Umsiedlung ist nur sehr schwer machbar und vor allem rechtlich gar nicht erlaubt. 

Stadtrat Schröder gibt zu bedenken, dass die Luisenstraße spät abends von vielen Schichtarbeitern begangen wird.

Der Vorsitzende favorisiert die Umrüstung der Lampen mit orangefarbenem Licht. Als Kompromissvorschlag wäre auch die Umrüstung lediglich der zwei Lampen in der Luisenstraße und die Abschaltung der Lampe im Bereich des Parkplatzes an der Schönenberger Straße möglich. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Studie zur Kenntnis und trifft folgende Entscheidung:
    1. Zwei Straßenbeleuchtungskörper in der Gentnerstraße zwischen Luisenstraße und Schönenberger Straße sollen seitlich abgeschirmt werden. 
    2. Zwei Straßenbeleuchtungskörper in der Luisenstraße sowie einer im Bereich des Parkplatzes an der Schönenberger Straße sollen durch LED-Module (2200 Kelvin) 2000 lm umgerüstet werden. Dieses Licht ist sehr orange. 
  2. Die Stadt Schönau im Schwarzwald beteiligt sich an den Brutto-Umbaukosten für die Straßenbeleuchtungskörper mit einem Anteil von 25%, maximal 500 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Luisenstraße: Arbeitsvergabe Kanalbau-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 03.04.2023 ö 4

Sachverhalt

Vom Ingenieurbüro dwd aus Wehr/Fröhnd wurden die Kanalbau-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten in der Luisenstraße öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt haben neun Firmen Angebotsunterlagen angefordert. 

Bei der Submission am 16.03.2023 sind zwei Angebote eingegangen. Beide Angebote konnten gewertet werden. 

Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):

Fa. ARGE Vogel-Walliser, Eimeldingen
597.246,43 €
Bieter 2
649.969,98 €

Zu beachten ist, dass in der Ausschreibung auch Leistungen für die Errichtung einer Zwischenlagerfläche enthalten sind. Diese Kosten belaufen sich bei Bieter 1 auf brutto 58.279,31 €.

Mit den Bauarbeiten soll am 08.05.2023 begonnen werden.

Ein Vertreter des Büros dwd wird an der Sitzung teilnehmen und steht für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Kanalbau-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten in der Luisenstraße an den günstigsten Bieter, ARGE Vogel-Walliser, Eimeldingen, für brutto 597.246,43 € zu vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für das Herstellen der Zwischenlagerfläche sind im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 71.400 € enthalten. Für die Kanalbau-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten stehen Mittel in Höhe von insgesamt 734.000 € zur Verfügung. Bisher wurden Aufträge in Höhe von ca. 132.000 € vergeben (Baugrunduntersuchung, Ingenieurleistungen).

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle stellt den Anwesenden die Sitzungsvorlage vor. Der Vorsitzende ergänzt, dass zwei vorhandene Lichtschächte noch zu berücksichtigen waren. 

Stadtrat Schröder ist der Ansicht, dass die Ausführungsplanung zu diesem Projekt inzwischen fertig sein müsste. Bauamtsleiter Wunderle erwähnt, dass Ausschreibungen regelmäßig entsprechend der Entwurfsplanung erfolgen. 

Bürgermeister Schelshorn ergänzt, dass die vorherige Vorlage von Ausführungsplänen nie thematisiert wurde. Die Entwurfspläne waren maßgebend für die ausgeschriebenen Bauleistungen. Bei der Ausführung ändert sich an den Kosten kaum etwas. 

Stadtrat Schröder weist in diesem Zusammenhang auf eine Präsentation des Planers hin, in welcher vor der Ausschreibung die Erarbeitung der Ausführungsplanung stand. Diese legt er dem Vorsitzenden vor. Er vertritt die Position, dass bei einem Baubeginn im Mai, die Ausführungsplanung vorliegen müsse. Vor Abstimmung will er die entsprechenden Pläne einsehen. Erforderlichenfalls wird er einen Vertagungsantrag stellen. 

Der Vorsitzende sieht eine Vertagung für entbehrlich an, da sich an der Planung nichts Gravierendes mehr ändert. Auch an den eingezeichneten Parkplätzen dürfte sich nichts ändern. Es wird lediglich die Arbeitsausführung an den günstigsten Bieter beschlossen. Die konkrete Ausführung wird danach festgelegt. 

Bauamtsleiter Wunderle gibt zu bedenken, dass eine Vertagung auch bedeuten würde, dass man sich nicht mehr innerhalb der Bindungsfrist befinde. 

Bürgermeister Schelshorn bittet Bauamtsleiter Wunderle darum, sich mit Herrn Diemer vom Ingenieurbüro dwd Ingenieur GmbH telefonisch in Verbindung zu setzen, um aktuellere Pläne per Mail zu erhalten.

In der Zwischenzeit wird die Behandlung des Tagesordnungspunkts 5 vorgezogen. 

Nach Wiederaufnahme der Beratung kann Bauamtsleiter Wunderle einen Ordner vorlegen, in welchem sich Vorabzugspläne für die Ausschreibung befinden. Auf Wunsch von Stadtrat Schröder wird den Ratsmitgliedern der Plan für die Oberflächengestaltung präsentiert. Dies wird für ausreichend erachtet. 

Auf Anfrage von Stadträtin Münzer teilt der Vorsitzende mit, dass die Zwischenlagerstelle im Bereich des ehemaligen Willig-Areals eingerichtet wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Kanalbau-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten in der Luisenstraße an den günstigsten Bieter, ARGE Vogel-Walliser, Eimeldingen, für brutto 597.246,43 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Zusammenschluss der VHS Schopfheim, Oberes Wiesental und der Volksbildungswerke Hausen und Maulburg zur VHS Wiesental

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 03.04.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Entwicklungsplan 2022 des baden-württembergischen Volkshochschulverbandes hat darin strategische Ziele in den Bereichen Qualitätsmanagement, regionale Verbundstrukturen sowie professionelle Leitungen formuliert. Um auch weiterhin einen Anspruch auf die Auszahlung der Landesförderung über den VHS-Verband zu haben, ist die Erfüllung der Ziele maßgebend. Im Hinblick auf den ohnehin defizitären Betrieb von Volkhochschulen ist die Landesförderung notwendig um die Angebote aufrecht erhalten zu können.

Kleinere Volkshochschulen wie die VHS Oberes Wiesental wurden mit den neuformulierten Zielen des Verbandes vor große Herausforderungen gestellt. Die Erreichung der Ziele ist mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

Die Volkshochschule Schopfheim verfügt bereits über die organisatorischen Strukturen um die Vorgaben des Volkshochschulverbandes erfüllen zu können.

Zur Erfüllung dieser Ziele gab es bereits, auf Anregung der VHS Oberes Wiesental, in den Jahren 2016 bis 2018 Gespräche hinsichtlich einer Kooperation. Im Rahmen der Grundsatzentscheidung für diese Kooperation hat der Gemeinderat der Stadt Zell im Wiesental entschieden, dass zunächst auch eigene Lösungen geprüft werden sollen.

Mitte 2021 ist Herr Bürgermeister Schelshorn, im Namen der Gemeinden der VHS Oberes Wiesental, erneut auf die Stadt Schopfheim zugegangen, mit dem Ziel eines Zusammenschlusses mit der VHS Schopfheim zum 01.01.2023.

In den darauffolgenden Monaten wurden intensive Gespräche, u.a. mit dem Volkshochschulverband, der Rechtsanwaltskanzlei W2K aus Freiburg zur juristischen Prüfung sowie den Mitgliedsgemeinden geführt. In der Regel nahmen an den Gesprächen Herr Bürgermeister Schelshorn für die Gemeinden des Oberen Wiesentals, Frau Nuiro, Leiterin der Volkshochschule Schopfheim, Frau Schmidt, Mitarbeiterin in der Fachgruppe Finanzen und Controlling sowie Herr Spohn, Kaufmännischer Leiter der Volkshochschule Schopfheim teil.

Zu speziellen Fragen wurden auch weitere Mitarbeitende hinzugezogen. Es gab unter anderem ein Gespräch mit den Rechnungsamtsleitungen des Oberen Wiesentals, bei dem im Vorfeld Fragen der finanziellen Beteiligung vorbesprochen wurden.

Durch die Corona-Pandemie wurde die zeitnahe Umsetzung leider etwas ausgebremst.

Im Verlauf der Gespräche kam die Frage auf, wie die derzeitigen Volksbildungswerke Hausen und Maulburg in die neuen Strukturen eingebunden werden sollen. Daher wurden auch mit diesen Kommunen Gesprächen geführt. Die Gemeinden Maulburg und Hausen können sich ebenfalls grundsätzlich vorstellen, der VHS Wiesental beizutreten.

Eine finale Abstimmung und Klärung des weiteren Vorgehens erfolgte mit allen Beteiligten am 18. Januar 2023.

Am 14.03.2023 wurden in der Stadthalle Zell im Wiesental die Gemeinderatsgremien von Maulburg bis Todtnau in einer nicht-öffentlichen Informationsversammlung auf den gleichen Informationsstand zum geplanten Zusammenschluss gebracht. Dabei wurden auch Verständnisfragen von der VHS-Verwaltung, der Rechtsanwaltskanzlei W2K sowie den anwesenden Bürgermeistern beantwortet. Die dort gezeigte Präsentation ist als Anlage 6 dieser Gemeinderatsvorlage beigefügt.


Rechtsform:
Bei der Prüfung der Rechtsform stand die Wahl einer möglichst schlanken, wirtschaftlichen und mit geringem Aufwand verbundenen Organisationsform im Vordergrund. Betrachtet wurden dabei insbesondere die Formen des Eigenbetriebes, des Zweckverbandes, des Vereins und der GmbH.

Die Prüfung von W2K sah, auch nach der Berücksichtigung von Zusammenschlüssen vergleichbarer Volkshochschulen, die Möglichkeit, den bestehenden Eigenbetrieb der Volkshochschule Schopfheim zu erweitern und satzungsrechtlich anzupassen. Damit müssen keine neuen Organisationsstrukturen aufgebaut und neu eingerichtet werden. Dies erspart Kosten beim Zusammenschluss aber auch im laufenden Betrieb. Nach dieser Form tritt die Stadt Schopfheim mit ihrem Eigenbetrieb nach Außen auf. Durch den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 25 GKZ können jedoch Regelungen zur Zusammenarbeit getroffen werden um den Belangen aller Beteiligten umfassend gerecht zu werden.

Da mit dem Zusammenschluss die VHS von Maulburg bis Todtnau tätig ist, war es folgerichtig den Namen des derzeitigen Eigenbetriebes Volkshochschule Schopfheim anzupassen. Man einigte sich darauf, dass der Eigenbetrieb künftig den Namen Volkshochschule Wiesental, kurz VHS Wiesental führt.


Zu Beschlussvorschlag Nr. 1

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Den Wortlaut der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kann der Anlage1 entnommen werden. 

Auf die wesentlichen Punkte der Vereinbarung soll nochmals nachfolgend eingegangen werden:

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt neben der Aufgabenübertragung auf die Stadt Schopfheim insbesondere die Personalausstattung, die Finanzierung des Eigenbetriebes, sowie die Mitspracherechte der Beteiligten. 

  • Personalausstattung: 
Die Hauptgeschäftsstelle der VHS Wiesental wird in Schopfheim geführt. Die aktuell bestehenden Volkhochschulen werden künftig in der Form von Außenstellen geführt. Eine persönliche Betreuung wird zu abgestimmten Zeiten weiterhin gewährleistet. 

Das vorhandene Personal in den Außenstellen wird in Form von Personalgestellungen bzw. der Personalübernahme übernommen. 


Umsetzung bei der VHS Wiesental
Es ist vorgesehen, dass die derzeitige Leitung der VHS Schönau und Todtnau in den Eigenbetrieb VHS Wiesental wechselt. Derzeit wird geklärt, inwieweit diese auch die Außenstelle in Hausen betreut. 
In Zell wird die Außenstelle von einer Mitarbeiterin der Stadt Zell geführt. Hier wird die VHS Wiesental mit der Stadt Zell für diese Tätigkeiten einen Personalgestellungsvertrag schließen.

Hinsichtlich der Aufgabenzuordnung hat ein intensiver Austausch zwischen der Leitung der Volkshochschule mit den Außenstellen stattgefunden. Die geplante Aufgabenaufteilung ist in der Anlage 4 dargestellt. 

  • Finanzierung des Eigenbetriebes:
Allen Beteiligten ist bewusst, dass der Eigenbetrieb nicht kostendeckend arbeiten wird. Der Fehlbetrag des Eigenbetriebes wird auf die jeweiligen Kommunen entsprechend aufgeteilt. Grundsätzlich werden direkt zuordenbare Erträge und Aufwendungen den jeweiligen Außenstellen zugerechnet. Hierzu gehören insbesondere die Kursgebühren, die Landeszuschüsse, sowie auch Honorare der Dozenten oder Raummieten etc.

Gemeinkosten werden nach abgestimmten Schlüsseln auf die Beteiligten aufgeteilt.

Die Hauptgeschäftsstelle Schopfheim wird die Aufgaben der Leitung der Volkhochschule Wiesental samt Außenstellen und die kaufmännische Leitung übernehmen. Die Aufwendungen hierfür wurden aufgrund bestehender Erkenntnisse ermittelt und werden den Außenstellen in Form von vereinbarten Pauschalen zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Kalkulation kann als Anhang der Anlage 1 entnommen werden. Die Pauschale wird regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst.

Umsetzung bei der VHS Wiesental
Mit dem Zusammenschluss haben die Gemeinden mit der gesamten administrativen Abwicklung von Kursen (Abschluss Honorarvereinbarungen, Abrechnung der Kurse einschl. Einzug der Gebühren und Auszahlung von Honoraren an die Dozenten) nichts mehr zu tun.

Die Gemeinden erhalten am Ende des Jahres außenstellenbezogen eine Abrechnung. 

Hinsichtlich der Aufteilung der Fehlbeträge wurden 3 Varianten vergleichsweise betrachtet. Aufteilung nach dem Verhältnis der Einwohner, dem Verhältnis der Kurse und zuletzt nach den entstandenen Kosten je Außenstelle zuzüglich einer Dienstleistungspauschale für Mitarbeitende der Hauptgeschäftsstelle. Die Beteiligten haben sich für die letzte Variante ausgesprochen.


  • Mitsprache Rechte: 
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht vor, dass ein gemeinsamer Ausschuss gebildet wird. Der gemeinsame Ausschuss berät die Belange der VHS Wiesental vor, über die der Gemeinderat der Stadt Schopfheim oder VHS-Ausschuss entsprechende Beschlüsse fasst. Er kann dazu Empfehlungen aussprechen. 
Alle Kommunen haben die Möglichkeit, gegen Beschlüsse des Gemeinderates der Stadt Schopfheim oder dessen beschließender Ausschuss binnen zwei Wochen Einspruch einzulegen.

  • Wirksamkeit / In-Kraft-Treten
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Lörrach). Die Stadt Schopfheim hat den beigefügten Entwurf der Vereinbarung, nebst der kommunal-, vergabe- und beihilferechtlichen Prüfung durch W2K, bereits dem Landratsamt Lörrach zur Prüfung vorgelegt. Einwände gegen den Zusammenschluss und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurden keine erhoben. 

Nach der Genehmigung ist die Vereinbarung von allen beteiligten Kommunen öffentlich bekannt zu geben.

Die Volkhochschule wird Ihren Betrieb mit dem Herbst/Wintersemester 2023 beginnen (ab dem 01.09.2023). Im Vorfeld hierzu werden bereits umfassende organisatorische Abstimmungen erfolgen, um den Geschäftsbetrieb einzurichten.


Zu Beschlussvorschlag Nr. 2

Um einen einheitlichen Geschäftsbetrieb sicher zu stellen, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinheitlich. Die neuen AGBs finden sie in der Anlage 2.

Da die bestehenden Bedingungen bereits weitestgehend den Mustervorlagen des Verbandes entsprachen, sind keine größeren Anpassungen zwischen den beiden Volkshochschulen erforderlich gewesen. Die Anpassungen wurden mit den Volkshochschulleitungen abgestimmt. Anpassungen erfolgten im Wesentlichen im Bereich der Gewährung von Ermäßigungen. Während die VHS Obere Wiesental nur bei extra ausgewiesenen Kursen Ermäßigungen gewährt hat, bietet die VHS Schopfheim bei Vorliegen entsprechender Nachweise für Studenten/innen, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger/innen Ermäßigungen in Höhe von 25% der Kurspreise an.

Zur Orientierung: Die VHS Schopfheim hat in den Jahren 2018 bei 487 Kursen Ermäßigungen im Wert von 1.129,00 Euro und im Jahre 2019 bei 515 Kursen Ermäßigungen im Wert von 2.490,64 Euro gewährt.


Zu Beschlussvorschlag Nr. 3

Die Kommunen Schönau im Schwarzwald, Todtnau und Zell im Wiesental arbeiten im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb der Volkshochschulen Oberes Wiesental vom 23. November 2020 zusammen.

Mit dem Inkrafttreten der Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Volkshochschule von den Kommunen Hausen im Wiesental, Maulburg, Schönau im Schwarzwald, Todtnau und Zell im Wiesental auf die Stadt Schopfheim muss die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung formell aufgehoben werden. Die Aufhebung bedarf ebenfalls der Genehmigung der Rechtsaufsicht


Neben der reinen Erfüllung der Vorgaben des Volkhochschulverbades bietet die Zusammenarbeit weitere Vorteile und Chancen für die Volkshochschulen des Wiesentales. Ein Zusammenschluss soll die Sichtbarkeit der Volkshochschule im gesamten Wiesental erhöhen, dabei aber weiterhin die räumliche Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern bieten, die bereits vorhanden ist. Durch eine gemeinsame Verwaltungsstruktur können Aufgaben gebündelt und thematische Schwerpunkte gesetzt, aber auch lokale Besonderheiten hervorgehoben werden. Das Angebot soll sich dabei weiterhin am Bedarf in den jeweiligen Gemeinden orientieren.


Dem Gemeinderat wird empfohlen dem Zusammenschluss zuzustimmen.


Der Gemeinderatsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1_Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Fusion VHS Wiesental
Anlage 2_zukünftige AGBs VHS Wiesental
Anlage 3.1_Betriebssatzung VHS Wiesental_Reinfassung
Anlage 3.2_Betriebssatzung VHS Wiesental_Änderungsmodus
Anlage 4_zukünftige Aufgabenverteilung VHS Wiesental
Anlage 5_Auflösungsvereinbarung VHS Oberes Wiesental
Anlage 6_Informationsveranstaltung Zusammenschluss VHS Wiesental 14.03.2023

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 beigefügte Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Volkshochschule von den Kommunen Hausen im Wiesental, Maulburg, Schönau im Schwarzwald, Todtnau und Zell im Wiesental auf die Stadt Schopfheim abzuschließen.
  2. Der Gemeinderat stimmt den in der Anlage 2 neu gefassten AGB´s zu.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage 5 beigefügte Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Oberes Wiesental (VHS OW) abzuschließen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Bei der Aufteilung der Fehlbeträge der künftigen VHS Wiesental sprach man sich nach Betrachtung verschiedener Varianten für die Variante nach den entstandenen Kosten je Außenstelle zuzüglich einer Dienstleistungspauschale für Mitarbeitende der Hauptgeschäftsstelle aus.

Die jährliche Dienstleistungspauschale beträgt für das Wirtschaftsjahr 2024 5.300 € (siehe Anlage 1).

Auf Seiten der Stadt Schönau im Schwarzwald entfallen insbesondere Personalkosten für:
  • Erstellung Statistik
  • Erstellung Wirtschaftsplan und Jahresabschluss
  • Erstellung Programmheft
  • Kursabrechnungen inkl. Auszahlung Stadtkasse
  • Bearbeitung von Rechnungen / Materialbestellungen / Rechnungsprüfung
  • GEMA, KSK, VG Wort etc.: Meldung und Bezahlung
  • Social-Media-Betreuung
  • Vertretung in Gremien

Durch die Personalüberleitung der bisherigen VHS-Mitarbeiterin an den Eigenbetrieb der Stadt Schopfheim entfallen für die Stadt auch Personal- und Materialkosten für z.B.
  • Entfall Personalaktenführung
  • Entfall Verbuchungen und Archivierung auf der Stadtkasse,
  • IT-Administration,
  • Papier, Telefon/Fax, Strom etc.
  • Separate Netzwerklizenzkosten Kufer

Im Jahre 2019 (letztes reguläres Jahr vor der Corona-Pandemie) betrug der Nettoressourcenbedarf für die Volkshochschule: -5.909,99 €. Als Personalkosten (Dienstaufwendungen, Beiträge zur Versorgungskasse, Sozialversicherungsbeiträge) wurden in diesem Betrag 9.522,66 € belastet. Ferner erhielten wir 2019 einen Landeszuschuss (Landesförderung über den VHS-Verband) in Höhe von 3.402,21 €.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn stellt die umfangreiche Vorlage nochmals vor und weist auf die verschiedenen Anlagen hin. Auf die nichtöffentliche Informationsveranstaltung, welche am 14.03.2023 in Zell im Wiesental stattfand und an welcher auch einige Gemeinderäte teilnahmen, geht er besonders ein. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben sich kaum geändert und sind weitestgehend deckungsgleich. Lediglich bei den Ermäßigungen war die Stadt Schopfheim bislang sozialer eingestellt. Diese Regelungen wurden in das neue Werk übernommen. Zur Kostenverteilung favorisiert man die Variante 3, welche sich an dem Jahresergebnis 2019 zuzüglich einer Aufwandspauschale für die Aufgaben der VHS-Geschäftsstelle in Schopfheim orientiert. 

Der Vorsitzende weist besonders darauf hin, dass eine qualifizierte Leitungsfunktion notwendig ist, um weiterhin das Siegel der VHS führen zu können. Eine eigenständige VHS ist in Schönau im Schwarzwald nicht mehr darstellbar. Bei einer Ablehnung des Zusammenschlusses wäre nur noch die Bildung eines Volksbildungswerkes möglich. 

In der öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der VHS wird den beteiligten Kommunen ein Mitbestimmungsrecht im Rahmen eines gemeinsamen Ausschusses eingeräumt. Gegen Beschlüsse des Gemeinderats der Stadt Schopfheim oder dessen beschließenden Ausschüsse, welche sich zu Themen der VHS befassen, haben die beteiligten Kommunen ein Vetorecht.

Bürgermeister Schelshorn führt weiter aus, dass sich die Kommunen aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit an die Stadt Schopfheim gewandt haben. Übernahmewünsche seitens der Stadt Schopfheim waren nie Auslöser für diese Diskussion. 

Stadträtin Münzer spricht sich grundsätzlich für eine Kooperation aus. Eine Fusion kann sie allerdings nicht mittragen. Sie vertritt die Ansicht, dass es eine Verbesserung für die Schönauer Bürger nicht geben wird. Organisatorisch und finanziell könnte dieses Konstrukt interessant sein, allerdings verliere man seine Eigenständigkeit in dieser Sache. 

Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass der Gemeinderat den Beschluss gefasst hatte, in Fusionsverhandlungen einzutreten. Er selbst sieht hierin einen großen Mehrwert. Das Siegel der VHS und die damit verbundenen Förderungen bekomme man nur, wenn auch die entsprechende Qualifizierung gegeben ist. Er weist ergänzend darauf hin, dass der Gemeinderat in Todtnau der Zusammenarbeit einstimmig zugestimmt hat. Bei einer Ablehnung wird es eine VHS in Schönau im Schwarzwald nicht mehr geben. Dann könnte man alternativ nur noch den neuen Aufbau eines Volksbildungswerkes anstreben oder diesbezüglich gar keine Leistungen für die Bevölkerung mehr anbieten. 

Stadträtin Münzer befürchtet, dass künftig alle Kurse nur noch in Schopfheim abgehalten werden. Dies verneint der Vorsitzende mit der Begründung, dass Schopfheim gar keinen Platz für sämtliche Kurse hat und deshalb zwingend in die Breite gehen möchte. Er erwähnt weiter, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.09.2016 noch eine Kooperation befürwortet hatte. In der Sitzung am 14.06.2021 sprach man sich dann mehrheitlich für eine Fusion aus. 

Stadtrat Locker führt aus, dass jeder Verlust eines Stücks Eigenständigkeit schlecht sei. In diesem Fall bleibt der Stadt allerdings keine andere Möglichkeit. Er sieht allerdings auch Synergieeffekte und die Möglichkeit in Schönau im Schwarzwald attraktive Kurse anzubieten. Auf dessen Anfrage informiert Bürgermeister Schelshorn über die Kostenabwicklung. Kurse welche in Schönau im Schwarzwald durchgeführt werden, werden auch über die deren Kostenstelle abgerechnet. Für die Verwaltungsleistungen der Stadt Schopfheim wird der erwähnte Grundbetrag fällig. 

Stadtrat Locker erwähnt, dass die Stadt Schopfheim im gemeinsamen Ausschuss mit sechs Stimmen eine Mehrheit besitzt. Die weiteren beteiligten Kommunen verfügen über fünf Stimmen. Dieses Verhältnis sollte aus seiner Sicht gerade umgekehrt sein. Bürgermeister Schelshorn informiert über die Aussage von Rechtsanwalt Dr. Weiß, welcher die öffentliche-rechtliche Vereinbarung entworfen hatte. Demnach ist ein anderes Stimmenverhältnis rechtlich gar nicht zulässig, da es sich hierbei um einen Eigenbetrieb der Stadt Schopfheim handelt. Er selbst hat hinsichtlich dieser Zusammenarbeit keinerlei Bedenken. Die Besprechungen seien stets fair zugegangen. 

Stadtrat Lais hofft ebenfalls auf eine faire Entwicklung. Er bemängelt lediglich, dass bei der Kostenaufteilung der Anteil der Stadt Schopfheim nicht ausgewiesen wurde. Dies erachtet er für intransparent. Der Vorsitzende sagt zu, diese Zahlen nachzuliefern. 

Stadtrat Schröder berichtet, dass er früher gegen die Fusion war. Zwischenzeitlich sei man an einem anderen Punkt angekommen und das Gesamtpaket höre sich gut an. Er ist trotz einiger Bauchschmerzen positiv gestimmt. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die in Anlage 1 beigefügte Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Volkshochschule von den Kommunen Hausen im Wiesental, Maulburg, Schönau im Schwarzwald, Todtnau und Zell im Wiesental auf die Stadt Schopfheim abzuschließen.
  2. Der Gemeinderat stimmt den in der Anlage 2 neu gefassten AGB´s zu.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage 5 beigefügte Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Oberes Wiesental (VHS OW) abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimme von Stadträtin Münzer).

Dokumente
Download Anlage 1_Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Fusion VHS Wiesental.pdf
Download Anlage 2_zukünftige AGBs VHS Wiesental.pdf
Download Anlage 3.1_Betriebssatzung VHS Wiesental_Reinfassung.pdf
Download Anlage 3.2_Betriebssatzung VHS Wiesental_Änderungsmodus.pdf
Download Anlage 4_zukünftige Aufgabenverteilung VHS Wiesental.pdf
Download Anlage 5_Auflösungsvereinbarung VHS Oberes Wiesental.pdf
Download Anlage 6_Informationsveranstaltung Zusammenschluss VHS Wiesental 14.03.2023.pdf

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6. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 03.04.2023 ö 6
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6.1. Geplante Grabarbeiten der EWS Netze GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 03.04.2023 ö 6.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn informiert über anstehende Grabarbeiten der EWS Schönau Netze GmbH im Rahmen des Nahwärmenetzausbaus, beginnend im Bereich der Bahnhofstraße in Richtung Buchenbrandschule. Dieses Projekt soll ab 15.04.2023 in mehreren Teilabschnitten ausgeführt werden. Hierzu übergibt er das Wort an den Geschäftsführer Martin Halm, welcher die Maßnahme vorstellt. Neben einer Nahwärmeleitung soll auch eine Breitbandleitung sowie eine 20 kV-Stromleitung verlegt werden. Die Arbeiten werden durch das ortsansässige Bauunternehmen Engesser ausgeführt. 

Anhand einer Planes informiert Martin Halm über den Streckenverlauf. Dieser beginnt in der Bahnhofstraße im Bereich des Rossmann-Marktes und führt bis zum Eingangsbereich der Buchenbrandschule bzw. des Buchenbrandkindergartens. Das Aushubmaterial muss zwischengelagert werden. Im Zeitraum von 7 bis 10 Tagen müssen Materialbeprobungen durchgeführt werden. Aus diesem Grund kann eine Abfuhr nicht sofort erfolgen. 

Zunächst wird die Bahnhofstraße zwischen Abzweig Buchenbrand- und Wiesenstraße einer Vollsperrung unterzogen. Nach Fertigstellung dieses Abschnitts wird die Sperrung dann weiter in Richtung Buchenbrandparkplatz verschoben. Die Zufahrt zum REWE-Markt wird immer gewährleistet sein. 

Die Querung der Bahnhofstraße im Bereich des Abzweigs zur B 317 soll innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Aufgrund des zu geringen Abstands zur Bundestraße ist hier kein Ampelbetrieb möglich. 

Auf dem Buchenbrandparkplatz finden die Arbeiten in den Sommerferien statt. Mit der SBG SüdbadenBus GmbH wurde bereits abgesprochen, dass der dortige Haltepunkt während der Arbeiten nicht angefahren wird. 

Der Teilbereich zwischen Bahnweg und Kindergarten wird in den Pfingstferien durchgeführt. Dort erfolgt die Leitungsverlegung weitestgehend im Grünbereich. 

Die Gesamtmaßnahme soll bis Mitte/Ende September 2023 abgeschlossen sein. Im Oktober 2023 werden dann noch die Mehrfamilienhäuser Buchenbrandstraße 10 und 12 angeschlossen. 

Der Vorsitzende ergänzt, dass zur Lagerung von Baumaschinen ein Platz vor dem ehemaligen ZG-Gebäude in einer Größenordnung von 180 m² vermietet wird. Der seitliche Platz an diesem Gebäude wird zur Rohrlagerung verwendet. Weitere 80 m² können im Bereich des früheren Altglascontainer-Platzes angeboten werden. Auf dem Buchenbrandparkplatz selbst wird das Aushubmaterial gelagert. Hier erfolgt dann eine Einzäunung und Abdeckung des Materials. Die aktuell vorhandenen Glascontainer sollen abgebaut und Hinblick auf die ständige Vermüllung fürs erste ersatzlos entfallen. Die Kleidercontainer sollen auf dem Parkplatz im Bereich der Schönenberger Straße abgestellt werden. 

Stadtrat Strohmeier bittet um Auskunft, ob eine Erweiterung der Wärmegewinnung geplant ist. Martin Halm bejaht diese Frage. Immerhin beträgt der Wärmebedarf für das Schul-/ Kindergartenareal rund 450.000 kWh. 

Bürgermeister Schelshorn teilt weiter mit, dass die Einbahnsituation im Bereich der Zufahrt von der B 317 auf den Buchenbrandparkplatz aufgehoben werden soll. 

Stadtrat Knobel bittet bei der Lagerung des Aushubmaterials zu beachten, dass das Sichtdreieck zur B 317 eingehalten wird. Der Vorsitzende bestätigt, dass dieses berücksichtigt wird. 

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6.2. Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 03.04.2023 ö 6.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn informiert über die Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, welche am Freitag, 05.05.2023, um 19.00 Uhr, im Bürgersaal der Stadt Schönau im Schwarzwald stattfindet. Hierzu sind auch die Gemeinderäte eingeladen. Eine Einladung samt Tagesordnung wird noch folgen. 

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7. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 03.04.2023 ö 7
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7.1. Behindertengerechtes Stadtbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 03.04.2023 ö 7.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker informiert darüber, dass im vergangenen Herbst mit Behinderten und gehandicapten Personen eine Begehung durchgeführt wurde. Hier wurden verschiedene vakante Punkte festgestellt. Hier kann die Verwaltung gerne auf die Freie Wählervereinigung zukommen, um die Stellen abzugehen. Bürgermeister Schelshorn zeigt sich hierzu gerne bereit. Er verweist aber auch auf ein Lob des Sozialverbandes VdK, welcher die Stadt Schönau im Schwarzwald im Vergleich zu umliegenden Kommunen hier positiv hervorhebt. 

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7.2. Dauer der Gemeinderatssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 03.04.2023 ö 7.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Lais bezieht sich auf die Länge der vergangenen Sitzungen. Hier wäre eventuell eine Prüfung auf Setzung eines Sitzungsendes sinnvoll. Als Beispiel könnte die Stadt Zell im Wiesental gelten. Dort ist festgelegt worden, um 22.00 Uhr den letzten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Er will dies einfach angesprochen haben. 

Datenstand vom 02.04.2024 18:06 Uhr