Datum: 13.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 23:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2023
3 Ehrung von Blutspendern
4 Abschlussbericht "Unternehmensunabhängige Interkommunale Wärmeplanung (UIWP)"
5 Gymnasium Schönau: Weiteres Vorgehen Schulhofabgrenzung
6 Freibad Schönau
6.1 Freibad Schönau - Durchführen von Werbekampagnen
6.2 Freibad Schönau - Festsetzung Öffnungszeiten 2023
6.3 Freibad Schönau - Festsetzung der Benutzungsentgelte 2023
6.4 Freibad Schönau - Festsetzung der Vorverkaufspreise 2023
7 Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Aitern - Zustimmung öffentlich-rechtlicher Vertrag
8 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 23.03.2023
9 Kurzinformationen der Verwaltung
9.1 Generalversammlungs-Einladung der Bürgerhilfe Fröhnd - Nachbarschaftshilfe im Oberen Wiesental e.V.
9.2 Generalversammlungen von Vereinen
10 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
10.1 Onlinegestaltung von Gemeinderatssitzungen
10.2 Ausbau der Luisenstraße
10.3 Zurverfügungstellung von Sitzungsvorlagen
10.4 Fernsehanfragen zum Thema Pausenhof Gymnasium
10.5 Runder Tisch Jugend
10.6 Wahlaufruf durch Stadtrat Anschütz

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin äußert sich zum Tagesordnungspunkt 5 (Schulhofabgrenzung Gymnasium). Ursprung der Diskussion war der Umstand, dass der vorhandene Platz für die Schüler zu klein ist. Die jetzige Begrenzung ist als Lösung untauglich. Früher verfügte das Gymnasium über einen größeren Platz, da dort noch überdachte Flächen zwischen den Gebäuden vorhanden waren. Die Schüler der Oberstufe befanden sich schon immer außerhalb des Schulhofes. Sie bittet darum, die Entscheidung nochmals zu überdenken. Bürgermeister Schelshorn weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seitens des Gemeinderates keine Entscheidung getroffen wurde, dass der Rathausplatz nicht mehr als Pausenhof genutzt werden sollte. 

Zum selben Thema weist ein weiterer Zuhörer auf die Planungen einer neu gegründeten Bürgerinitiative hin, welche darauf abzielt, ein Bürgerbegehren anzustreben, sofern in der heutigen Sitzung keine zufriedenstellenden Maßnahmen beschlossen werden. 

Ein dritter Zuhörer spricht die Nutzung des Rathausplatzes als Schulhof an. Er will wissen, ob für diesen Fall nicht auch die gleiche sicherheitstechnische Einrichtung erfolgen müsste, wie sie für den Schulhof des Gymnasiums getroffen wurde. Darüber hinaus erkundigt er sich zur Regelung eines geordneten Straßenübergangs. Der Vorsitzende stellt die Beantwortung dieser Fragen auf den Tagesordnungspunkt 5 zurück. 

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2023 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Pfeffer fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.02.2023 anerkannt wird. 

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3. Ehrung von Blutspendern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 3

Sachverhalt

Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass zwei Bürger der Stadt Schönau im Schwarzwald mit der Blutspenderehrennadel des Deutschen Roten Kreuzes ausgezeichnet werden können.
Beide Blutspender werden für 10 unentgeltlich geleistete Blutspenden mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold ausgezeichnet.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn hält folgende Laudatio:

In Schönau im Schwarzwald ist es Tradition, denen zu danken, welche mit ihrer Blutspende und ihrem Einsatz in Sachen Nächstenliebe unschätzbare Hilfe geleistet haben. Blutspender sind ganz besondere Menschen. Sie engagieren sich freiwillig für die Gesellschaft.

Diese bisher alljährliche Blutspenderehrung, in der Corona-Pandemie zweijährliche Ehrung, ist für mich eine sehr angenehme Pflicht, da

  • zum einen, weil ich den Spendern ein von Herzen kommendes vergelt’s Gott sagen kann und
  • zum anderen, weil es mir die Möglichkeit gibt, unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu zeigen, wie wichtig dieses Blutspenden für jeden Einzelnen von uns ist. Viele von uns waren von diesem Blut schon einmal abhängig.
Ich freue mich, dass immer wieder viele Menschen diesem vorbildlichen Beispiel folgen.
Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Krankheit, eine böse Verletzung - Jeder kann plötzlich in die Situation kommen, dringend Blutpräparate zu benötigen. Erst in der Situation wird den meisten Menschen bewusst, wie wichtig eine Blutspende ist:

  • für das Unfallopfer mit starkem Blutverlust
  • für den Krebspatienten während und nach der Chemotherapie
  • für das Verbrennungsopfer
  • für die Organtransplantation
  • für den Leukämiepatienten während der Wartezeit auf eine Transplantation.

Die Liste ließe sich fortsetzen. Selbst das beste medizinische Versorgungssystem ist bei diesen Krankheiten oder lebensgefährlichen Verletzungen ohne Blutpräparate nahezu machtlos.

So erstaunlich es klingt, der hohe Bedarf an Blut ist in erster Linie eine Folge des medizinischen Fortschritts. Viele Operationen, Organübertragungen und die Behandlung von Patienten mit bösartigen Tumoren sind nur dank moderner Transfusionsmedizin möglich geworden.

Blutspenden ist eine Hilfe auf Gegenseitigkeit, aus der niemand einen finanziellen Nutzen ziehen darf. Jedem Patienten müssen, ungeachtet seiner finanziellen Lage, Blut oder Blutprodukte verabreicht werden können.

Der DRK-Blutspendendienst Baden-Württemberg - Hessen arbeitet gemeinnützig nach dem Prinzip der Kostendeckung. Als gemeinnützige GmbH muss er sich selbst finanzieren. Er erhält keine Zuschüsse und darf keine Gewinne machen. Die Preise sind so kalkuliert, dass lediglich die entstandenen Kosten abgedeckt werden. Das heißt:
Kosten, die für die Blutkonserve tatsächlich anfallen, werden den belieferten medizinischen Einrichtungen in Rechnung gestellt. Nicht mehr und nicht weniger.

Folgende Personen stehen zur Ehrung an:

Heiko Lais sowie Michael Bergande mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold für 10 freiwillig und unentgeltlich geleistete Blutspenden.

Beide Blutspender sind leider nicht anwesend, Heiko Lais hatte sich entschuldigt. Stellvertretend für beide verliest der Vorsitzende die Urkunde des Deutschen Roten Kreuzes. Die Ehrennadel und die Urkunde werden den zu Ehrenden zugestellt. 

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4. Abschlussbericht "Unternehmensunabhängige Interkommunale Wärmeplanung (UIWP)"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Landkreis Lörrach hat in einem Pilotprojekt eine interkommunale Wärmeplanung für alle 35 Städte und Gemeinden des Landkreises erstellt, welche die klimaneutrale kommunale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 zum Ziel hat. Damit setzt der Landkreis § 7 c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg um.

Über ein EU-weites Ausschreibungsverfahren wurde mit der technischen Projektleitung endura kommunal GmbH, dem Datenverarbeitungsunternehmen greenventory GmbH und dem Beteiligungs- und Kommunikationsunternehmen ifok GmbH ein Projektkonsortium ausgewählt. Das Konsortium hat den Wärmeplan entworfen und die Maßnahmen mit dem Landratsamt Lörrach sowie allen beteiligten Kommunen abgestimmt. Für dieses Pilotvorhaben erhielt der Landkreis eine Förderung von Seiten des Landes.

Die Wärmeplanung gibt einen Gesamtüberblick über die IST-Situation (Bestandsanalyse), über die Potenziale einer klimaneutralen Wärmeversorgung (Potenzialanalyse) und über die Errichtung möglicher Wärmenetze (Eignungsgebiete). Außerdem werden das Szenario der klimaneutralen Wärmeversorgung 2040 und entsprechende Maßnahmen aufgezeigt. Der nächste Schritt zur Wärmewende sind dann vertiefte Analysen und lokal angepasste Aktionen (z.B. im Rahmen geförderten Quartierskonzepten und Sanierungsmanagements). Die Wärmeplanung liegt als Anlage bei.

Fazit:
Aus den Handlungsoptionen wurden die folgenden fünf vordringlichen Maßnahmen für die Stadt Schönau im Schwarzwald identifiziert:

  1. Erweiterung des bestehenden Wärmenetzes durch Nachverdichtung und Ausbau
  2. Prüfen / entwickeln von PV/Solarthermie-Freiflächen
  3. Sanierungsoffensive Gebäudeenergieeffizienz starten (z.B. Energieleitlinie für kommunale Gebäude einführen, kostenlose Energieberatung für die Bürger usw.)
  4. Dachnutzung für PV und Solar optimieren (z.B. durch kostenlose PV-Beratung)
  5. Dezentrale WP-Nutzung vorantreiben (z.B. durch Beratungsangebote für die Bürger)

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der „unternehmensunabhängigen interkommunalen Wärmeplanung (UIWP) zur Kenntnis und sieht die Wärmewendestrategie als ein gemeinschaftliches Projekt der kommunalen Verwaltungen, der Energieversorgungsunternehmen und der Bürgerschaft. Mit dem Projekt UIWP sind die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen, die in den kommenden Jahren ambitioniert vorangetrieben werden müssen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Thema „klimaneutrale Wärmeversorgung“ in der Stadt Schönau im Schwarzwald weiter voranzutreiben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle stellt den Anwesenden den gemeindespezifischen Bericht für die unternehmensunabhängige interkommunale Wärmeplanung auszugsweise vor. Der Bericht wurde nach Ausschreibung durch den Landkreis Lörrach von drei Projektbüros ausgearbeitet. Hierzu wurden verschiedene Daten zusammengetragen. Hinsichtlich der Heizungen konnten wertvolle Informationen aus den Kehrbüchern der Schornsteinfeger erzielt werden. Ebenso Abwärmepotentiale kommunaler und gewerblicher Gebäude.

Zur Bestandsanalyse wurde für Schönau im Schwarzwald ein Gesamtwärmebedarf von 61 GWh pro Jahr ermittelt, wobei hiervon 63,4% auf privates Wohnen entfällt, 26,6% auf den öffentlichen Sektor. Mit insgesamt 62,4% werden die großen Verbraucher durch das vorhandene Nahwärmenetz abgedeckt. 

Von Interesse ist auch das Alter der Heizungen. Insgesamt wurden hier 842 Gebäude erfasst. Zwischen 15 und 30 Jahren liegen 28,9% der Heizungen, 9,7% sogar über 30 Jahre. Bei 39,4% ist das Alter unbekannt. Hier konnte in der automatisierten Analyse nicht jedem Gebäude(teil) ein Energieträger zugeordnet werden. Der größte Teil der Gebäude entfällt mit 85,7% auf privates Wohnen. Die Altersklassen bewegen sich größtenteils zwischen 1949 und 1978 (43,7%), zwischen 1919 und 1948 (7,8%) und vor 1919 (24,1%). Dies verdeutlicht, dass großes Potential in einer energetischen Gebäudesanierung besteht. 

Ebenso werden im Bereich der erneuerbaren Wärme große Potentiale gesehen. Hier vor allem bei der oberflächennahen Geothermie und der Solarthermie (Dach- sowie Freiflächen), aber auch bei der Biomasse. Auch die erneuerbaren Strompotenziale werden angeführt. Hier im Wesentlichen bei der Photovoltaik (Dach- sowie Freiflächen). 

Für die Entwicklung des Wärmeverbrauchs bis 2040 wird im Wohnsektor ein Reduktionsfaktor von 40% Energieeinsparungen angenommen. In der Summe soll für Schönau im Schwarzwald eine Einsparung von 33% des Wärmebedarfs möglich sein. 

Die Statistik zur Entwicklung des Wärmebedarfs hat sich bereits zum Teil überholt, da hier noch Öl- und Gasanteile aufgeführt sind, welche aufgrund der aktuellen Situation so nicht mehr zum Tragen kommen werden. 

Die CO2-Bilanz wird auch im Jahre 2040 nicht bei null stehen. Für die Wärmeerzeugung werden dann noch Treibhausgasemissionen anfallen. Gegenüber dem derzeitigen Ist-Zustand sollen diese aber 87% geringer ausfallen. 

Abschließend wird der Maßnahmenkatalog angesprochen. Hier sind die EWS Schönau bereits an der Erweiterung und Verdichtung des Nahwärmenetzes dran. Die Sanierung von Gebäuden sollte vorangetrieben werden. Ebenso eine kostenlose Energieberatung für die Bevölkerung. Im Rahmen des 365-Dächer-Programmes fördert die Stadt Schönau im Schwarzwald Beratungen mit 50%. 

Bürgermeister Schelshorn weist ergänzend darauf hin, dass in dieser Betrachtung Kernzonen des Biosphärengebietes, Hangneigungen sowie Überplanungen etc. nicht berücksichtigt wurden. Die Stadt und der Gemeindeverwaltungsverband haben sich dazu entschlossen, alle kommunalen Gebäude möglichst an das Nahwärmenetz anzuschließen. Auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Gewerbebetrieben haben sich hierzu entschlossen. Allein in der Kirchbühlstraße haben sich rund 80% der Gebäudeeigentümer für einen Anschluss entschieden. Für die Buchenbrandschule, den Buchenbrandkindergarten, die Buchenbrandhalle, die Mehrzweckhalle sowie das ehemalige Asylbewerberwohnheim wurden entsprechende Anschlüsse eingerichtet. Dies soll zeitnah weiter verfolgt werden. Auch die Gewerbebetriebe und Wohnhäuser im Stadtteil Brand sollen hierzu anvisiert werden. Im Zuge des 365-Dächer-Programms haben sich bislang leider nur 18 bis 20 Eigentümer für eine Beratung entschieden. 

Hinsichtlich der Umsetzung von Freiflächenanlagen hat man das Areal der ehemaligen Mülldeponie im Gewann Haselberg zur Sprache gebracht. Diese Fläche wurde sowohl von der EWS Schönau als auch der Energiedienst AG für zu klein erachtet. Auch die zu lange Zuwegung spricht gegen diese Fläche. Gute Flächen hätte man sicherlich im Bereich Mühlmatt. Allerdings befindet man sich dort im Bereich eines Wasserschutzgebietes und wird landwirtschaftlich genutzt. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass nicht alle möglichen Potentiale auch vermittelbar sind. 

Im Rahmen der Stadtsanierung und des ELR-Programmes als ELR-Schwerpunktgemeinde wird die Nutzung von Dachflächen und energetische Maßnahmen beworben. 

Bauamtsleiter Wunderle weist darauf hin, dass die Wärmewende nur funktionieren wird, wenn möglichst alle Gebäudeeigentümer hieran teilnehmen. 

Stadträtin Münzer bittet um Auskunft, ob bei der Photovoltaik und der Solarthermie auch werdende Baugebiete berücksichtigt werden. Der Vorsitzende erwidert, dass hauptsächlich die Erweiterung des Bestandswärmenetzes sowie die Dachflächennutzung mit Solarthermie und Photovoltaik Priorität haben wird. Durch das Klimaschutzgesetz des Landes besteht bei Neubauten ohnehin die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen. 

Stadtrat Knobel führt ergänzend zum Stadtteil Brand an, dass dort einige Wärmeerzeuger mit großem Abwärmepotential vorhanden sind. Die Nutzung dieser Abwärme könnte hier ebenfalls sehr hilfreich sein. Bauamtsleiter Wunderle teilt mit, dass diesbezüglich zwei Firmen kontaktiert wurden. Leider erfolgte nur eine Rückmeldung. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der „unternehmensunabhängigen interkommunalen Wärmeplanung (UIWP) zur Kenntnis und sieht die Wärmewendestrategie als ein gemeinschaftliches Projekt der kommunalen Verwaltungen, der Energieversorgungsunternehmen und der Bürgerschaft. Mit dem Projekt UIWP sind die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen, die in den kommenden Jahren ambitioniert vorangetrieben werden müssen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Thema „klimaneutrale Wärmeversorgung“ in der Stadt Schönau im Schwarzwald weiter voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download UIWP - Gemeindespezifischer Bericht - Schönau im Schwarzwald neu.pdf

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5. Gymnasium Schönau: Weiteres Vorgehen Schulhofabgrenzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 5

Sachverhalt

In der GR-Sitzung vom 23.01.2023 wurde der Vorschlag, für den Bereich der unteren Talstraße eine Einbahnstraße einzurichten sowie diese temporär während der Schulzeiten zu sperren, mehrheitlich abgelehnt.

Mit Mail vom 25.01.2023 forderte das Landratsamt dazu auf, die Sicherungsmaßnahme (Abtrennung des Schulhofs vom öffentlichen Verkehr) schnellstmöglich umzusetzen (siehe Anlage).

Im Rahmen der ordnungsrechtlichen und ortspolizeilichen Gefahrenabwehr sowie aufgrund der Dringlichkeit hat Bürgermeister Schelshorn daraufhin folgende Entscheidung getroffen: „Der Schulhof des Gymnasiums Schönau wird mittels einer provisorischen Lösung aus Bauzaunelementen vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt. Diese provisorische Lösung mit Bauzaunelementen wird solange im Einsatz
sein, bis sie durch eine vom Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald beschlossene und vom Fachbereich Verkehr des Landratsamtes Lörrach für in Ordnung befundene Abtrennung ersetzt wird.“ und dem Landratsamt Lörrach sowie dem Gemeinderat und der Schulleitung des Gymnasiums Schönau per Mail vom 26.01.2023 mitgeteilt (siehe Anlage).

Die Entscheidung selbst wurde in der letzten Gemeinderatssitzung vom 13.02.2023 öffentlich bekanntgegeben. Gleichzeitig stürmten allerdings bei diesem Tagesordnungspunkt die Schönauer Hexen den Ratssaal und führten die Sitzung als Hexensitzung weiter.

Die Bauzaunelemente wurden am 17.02.2023 geliefert und unmittelbar von den Mitarbeitern des Schönauer Werkhofs aufgebaut.

Der Gemeinderat Schönau hat nun das weitere Vorgehen zur Abtrennung des Schulhofs vom öffentlichen Verkehrsraum zu beschließen. Die Verwaltung bittet darum, die Vorstellungen des Gemeinderates zu definieren, damit von ihr geprüft und mit dem Landratsamt Lörrach FB Verkehr abgestimmt werden kann, ob diese Vorstellungen rechtskonform umsetzbar sind.

In den letzten Wochen kam es zu Verwirrungen, ob der Rathausplatz vom Gemeinderat überhaupt als Pausenhof des Gymnasiums deklariert wurde.

Auf Anfrage der Badischen Zeitung vom 24.02.2023 zur Überprüfung einer Passage in einem Leserbrief, wurden von Bürgermeister Schelshorn Gemeinderatsprotokolle aus dem Archiv nachgelesen und der Redakteurin, Frau Trinler, noch am selben Abend in Auszügen geantwortet (siehe Anlage). Frau Trinler veröffentlichte daraufhin in der Badischen Zeitung vom 28.02.2023 einen Artikel dazu (siehe Anlage).

Die im Rahmen der Recherche zur Anfrage gefundenen Unterlagen zum Thema „Pausenhof“ wurden nun zusammengetragen und werden hier als Anlage zur Verfügung gestellt.

Das Thema Pausenhof des Gymnasiums beschäftigt das Gremium bereits seit Mitte der 2000er Jahre.

So hat am 07.03.2006 eine Besprechung über die Verkehrssicherheit des damaligen Pausenhofs (Rathausplatz/Talstraße) stattgefunden. Eingeladen waren Vertreter der Schule (Schulleiter, Sicherheitsbeauftragter, SMV-Lehrer, SMV-Vertreter, Elternvertreter), Vertreter des Polizeipostens Schönau sowie die Fraktionssprecher des Gremiums.
Das Gesprächsprotokoll wurde in der GR-Sitzung vom 03.04.2006 bekanntgegeben. Die Vorlage sowie der Protokollauszug dieser Sitzung sind diesem Punkt beigefügt.

Nach einer Schulkonferenz des Gymnasiums wurde am 12.09.2008 in einem Schreiben des Schulleiters Bach der Antrag gestellt, die Zufahrt in die untere Talstraße von der Gentnerstraße her für alle Fahrzeuge zu sperren (Anlage).
Dieser Antrag wurde in der GR-Sitzung am 15.09.2008 abgelehnt (Anlage).

Am 07.11.2008 ging ein Schreiben des Schulleiters Bach bei der Stadt ein. Dieses wurde am 25.11.2008 vom damaligen Bürgermeister Seger beantwortet. Beide Schreiben liegen ebenso als Anlage bei.

Im Jahr 2009 (29.05.2009 Anfrage ans LRA) wurde beim Landratsamt eine Prüfung bezüglich einer temporären Sperrung in Auftrag gegeben. Einer zeitweisen Sperrung konnte das Landratsamt mit Antwortschreiben vom 07.08.2009 nicht zustimmen (beide Schreiben als Anlage).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat über das weitere Vorgehen bezüglich der Abtrennung des Schulhofs vom öffentlichen Verkehrsraum zu entscheiden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn stellt den Sachverhalt nochmals dar. Den Vorwurf, welcher von Stadträtin Münzer geäußert wurde, der Bürgermeister würde mit der Errichtung des Zaunes provozieren, weist er von sich. Vielmehr würde der Schulträger zur Verantwortung gezogen, sofern mangels Absicherung etwas passiere. Schlussendlich würde dann der Bürgermeister mit seinem Privatvermögen haften. Hier könnte man nämlich ein grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Verhalten feststellen. 

Der Vorsitzende erwähnt, dass der Bauzaun nicht schön aussieht und sicherlich auch niemandem gefällt. Der Zaun wurde so gewählt, dass er später für den Werkhof weiterverwendet werden kann. Es gehe hier ausschließlich um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler. Allerdings leide das Image der Stadt massiv, gerade auch durch die Berichterstattung. Die lokalen Zeitungen nimmt er hiervon aus. Hier wurde ihm auch vorgeworfen, er würde die Presse instrumentalisieren. Dies wird von ihm eindeutig verneint. 

Er berichtet weiter, dass die damalige Beschlussfassung zum Thema Pausenhof im Jahre 2006 von Stadträtin Münzer angezweifelt wurde. Interessanterweise wurde dieses Protokoll von ihr selbst unterschrieben und die Richtigkeit somit bestätigt. 

Bürgermeister Schelshorn kritisiert, dass ein Teil der Leserbriefe von der Sachlichkeit verabschieden. So gibt es weder eine Spielstraße, noch eine Straße, welche durch den Pausenhof führt. Richtig ist, dass es zwei Pausenhöfe gibt, zwischen denen eine Straße verläuft. 

Anhand eines Planes wird das Flächenangebot auf den beiden Plätzen verdeutlicht. So verfügt man über insgesamt 1.250 m² Fläche, wobei auf den Gymnasiumsplatz 746 m² und auf den Rathausplatz 514 m² entfallen. Dies entspricht einer Fläche von 2,6 bis 2,7 m²/Schüler. Für die Fernsehaufnahmen des Südwestrundfunks (SWR) wurden von der Schülermitverantwortung (SMV) wohl feste Plätze für die Schülerinnen und Schüler zugewiesen, was so nicht in Ordnung ist. 

Auch die örtlichen Vereine machen sich ebenfalls zu diesem Thema Gedanken. Als Tischvorlage haben die Gemeinderäte ein Schreiben der Stadtmusik Schönau erhalten. Der Verein weist auf den kulturellen Beitrag für die Stadt hin und bittet um ausreichende Berücksichtigung der Vereinsbelange. Auch die katholische Pfarrgemeinde hatte sich hinsichtlich der Parkmöglichkeiten an Sonntagen an die Stadt gewandt. 

Sodann bringt der Vorsitzende eine Mailnachricht von Stadtrat Dr. Sladek zur Kenntnis, welcher krankheitsbedingt leider nicht anwesend sein kann. Dieser bittet vor dem Hintergrund, dass im Moment ein Bürgerbegehren anläuft, um Verschiebung des Tagesordnungspunktes. Im Vorfeld sollten keine weiteren Kosten produziert werden. Darüber hinaus regt er an, dass der Gemeinderat selbst die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließt. 

Bürgermeister Schelshorn sieht darin sogar einen Vorteil. Die Fragestellung für den Bürgerentscheid könnte so von der Stadt selbst formuliert werden. Als Bürgermeister kann er auch Themen auf die Tagesordnung setzen, über welche erst kürzlich ein Beschluss gefasst wurde. Für den Antrag des Gemeinderates, bestimmte Themen zu behandeln, gibt es dagegen eine Sperrfrist von sechs Monaten. 

Der Vorsitzende erwähnt nochmals, dass es um den Schutz der Schülerinnen und Schüler geht. Darüber hinaus sollte die städtebauliche Entwicklung innerhalb der Stadt nicht so erfolgen, dass niemand mehr damit zufrieden ist. Sofern der Gemeinderat keinen Beschluss zur Durchführung eines Bürgerentscheids treffen will, bittet Bürgermeister Schelshorn darum, entsprechende Maßnahmen zu nennen, wie eine sinnvolle Abgrenzung des Schulhofes erfolgen könnte. Mit dem Landratsamt Lörrach wird dann abgeklärt, ob diese Vorschläge rechtlich zulässig sind. Er bittet inständig darum, hier gute Lösungen zu finden. 

Stadtrat Anschütz äußert Bedenken zur Idee, den Bürgerentscheid selbst zu initiieren. Dies im Hinblick auf die durch die Bürgerinitiative einzuhaltenden Fristen. Für ihn ist es befremdlich, wenn eine Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren startet und dann die Stadt selbst über die Durchführung eines Bürgerentscheids entscheidet. Der Vorsitzende entgegnet, dass das eine das andere nicht ausschließt. Die Unterschriften können weiter durch die Bürgerinitiative gesammelt werden. 

Stadtrat Anschütz ergänzt, dass es bei dem Zaun nicht um die Schule allein geht. Es geht um die Findung guter Lösungen und nicht um Befindlichkeiten zwischen einzelnen Personen. Entscheidungen sollten nicht an beteiligten Personen, sondern am Sachthema festgemacht werden. 

Stadträtin Münzer teilt mit, dass sie ihre Entscheidung in der Januarsitzung entsprechend den vorgelagerten Verkehrsschauen und Besichtigungen getroffen hat. Die angeordnete Schrittgeschwindigkeit erachtet sie für ausreichend. Eine temporäre Sperrung wurde damals schon vom Büro dwd Ingenieur GmbH als unsinnig dargestellt. Es gilt nun, sinnvolle Maßnahmen in die Wege zu leiten, um den Bauzaun schnellstmöglich wieder entfernen zu können. Grundlegend habe sich an der Situation nichts geändert, so Stadträtin Münzer. Bürgermeister Schelshorn antwortet hierauf, dass sich sehr wohl etwas geändert hat. So hatte Frau Munzig vom Landratsamt Lörrach bereits in der Januarsitzung erwähnt, dass von Gerichten die Schrittgeschwindigkeit von 7 bis 20 km/h ausgeweitet wurde. Auch die Schüleranzahl hat sich in den Jahren verändert. Lagen diese im Schuljahr 1991/1992 noch bei 363 Schülern, sind aktuell 434 Schüler am Gymnasium. Die Zahl bewegte sich auch schon über 500, wie dem Gremium anhand einer Grafik dargestellt wird. Auch das Schulsystem selbst hat sich verändert. Es findet kein Samstagsunterricht mehr statt. Dafür gibt es nun Nachmittagsunterricht. Auch das Bewegungsangebot wurde erhöht.

Grundsätzlich steht der Vorsitzende hinter der demokratischen Entscheidung, welche in der Januarsitzung getroffen wurde. Die Schönauer Bevölkerung ist in dieser Sache gespalten. Aus diesem Grund sollte man es sich überlegen, ob man diese Entscheidung nicht an den Souverän weitergibt. Er stellt die Frage, ob 13 Gemeinderatsmitglieder in dieser Thematik den Kopf für die ganze Bevölkerung hinhalten sollten. 

Stadtrat Locker hat prinzipiell nichts gegen eine Bürgerbeteiligung und sieht dies sogar als gute Sache. Bis ein Bürgerentscheid allerdings durchgezogen werden kann, werden die Gräben noch größer. Probleme wird es bei der Durchführung von Festen geben. Er bittet darum, die Entscheidung nochmals zu überlegen und das Thema erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu bringen. 

Stadtrat Gierth erwähnt, dass sich alle Parteien gegen den Bauzaun aussprechen. Jetzt müssen Lösungen vorgebracht werden, wie der Platz ohne diesen Zaun abgesichert werden kann. Er selbst kann sich keine sinnvolle Lösung vorstellen. 

Stadträtin Münzer regt die Aufstellung von Bänken und Blumenkübel vor. Bürgermeister Schelshorn nimmt Bezug auf die Information des Landratsamtes, wonach die Abgrenzung eine Mindesthöhe von 1,20 m haben muss. 

Stadträtin Münzer will wissen, wie man bei einer temporären Sperrung an der Stirnseite zur Gentner- und Neustadtstraße hin verfahren würde. Der Vorsitzende sieht eine Abgrenzung in Richtung Neustadtstraße für weniger beeinträchtigend an, wie der Zaun entlang der Talstraße. 

Stadtrat Schröder weist darauf hin, dass alle angrenzenden Straßen abzugrenzen sind, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Er gibt zu bedenken, dass bei einer Sperrung der unteren Talstraße beim Kindergarten in der Luisenstraße eine höhere Verkehrsbelastung einstellen würde. Zur Abgrenzung könnte er sich Ketten oder Bänke vorstellen. Diese sollten mobil sein, damit sie bei Festen leicht entfernt werden können. Bürgermeister Schelshorn erinnert daran, dass nach dem geplanten Umbau der Luisenstraße, diese als Angrenzerstraße ausgebildet wird. Dies bedeutet, dass die Straße nur bei berechtigtem Interesse befahren werden darf. Er berichtet weiter, dass man in der Talstraße schon jetzt die Blumenkübel aufgestellt hat, weil nach der Errichtung des Bauzaunes auf diesem Straßenstück zu schnell gefahren wird. 

Stadträtin Strohmaier stört sich daran, dass erneut von einer Sperrung gesprochen wird.

Stadtrat Anschütz schlägt vor, nochmals über eine einjährige temporäre Sperrung zu diskutieren und daran anschließend den Bürger über das weitere Vorgehen entscheiden zu lassen. 

Stadtrat Lais erwähnt, dass für die Entscheidung, einen Bürgerentscheid durchzuführen, eine 2/3-Mehrheit aller Gemeinderäte notwendig ist. Aufgrund der Anwesenheit von lediglich neun Ratsmitgliedern, dürfte eine solche Mehrheit in der heutigen Sitzung nicht zu erreichen sein. Die Aussage, dass Abgrenzungen eine Mindesthöhe von 1,20 m haben müssen, wird von ihm als nicht zutreffend erachtet. Diese Wert gilt lediglich bei stark befahrenen Straßen. In einem verkehrsberuhigten Bereich sind geringere Mittel ausreichend. Ein Zaun ist somit nicht notwendig. Transportable Gegenstände sind hierfür sicher die bessere Wahl. 

Stadtrat Knobel gibt zu bedenken, dass auch bei einer temporären Sperrung nach oben hin eine Abgrenzung notwendig ist. Er zeigt sich verwundert, dass man so etwas auf Pausenhöfen anderer Gemeinden nicht beobachten kann. Dies wird seltsamerweise wohl nur in Schönau im Schwarzwald gefordert. Er möchte nicht an dem bereits gefassten Beschluss rütteln. Sofern ein Bürgerentscheid durch die Bürgerinitiative angestrebt wird, kann er mit einem solchen leben. 

Bürgermeister Schelshorn fragt sodann nach einem Stimmungsbild zu einem möglichen Beschluss über einen Bürgerentscheid in der nächsten Gemeinderatssitzung. Die Mehrheit der anwesenden Gemeinderäte spricht sich gegen ein solches Vorgehen aus. Sodann bittet er den Gemeinderat um Vorschläge für eine Abgrenzung. 

Stadtrat Anschütz regt in Richtung der Neustadtstraße Sitzmöbel an. Die Auswahl derselben soll nach Rücksprache mit der Schule erfolgen. 

Stadträtin Strohmaier schlägt Fahrradständer in Form von Fahrrädern vor, wie sie auch in der Fußgängerzone in Schopfheim zur Anwendung kommen. Dazwischen könnten Sitzgelegenheiten aufgestellt werden. 

Stadtrat Schröder sieht eine Absperrkette für sinnvoll an. Die Pfosten könnten mittels Bodenhülsen verbaut werden. Somit könnte der Platz schnell geöffnet und zum Parken genutzt werden. 

Stadtrat Knobel empfiehlt, an einer Stelle ein Element zum Auf- und Zuklappen zu installieren, um so eine problemlose Einfahrt zu ermöglichen. Ein zentraler Übergang in Richtung Rathausplatz wäre zu klären. Dort könnten dann Bodenschwellen eingebaut werden. 

Stadträtin Münzer bringt nochmals die Aufstellung von Bänken und Blumenkübel in die Diskussion ein. 

Stadträtin Strohmaier wünscht sich eine Abgrenzung, die es den Vereinen problemlos ermöglicht, diese bei einem Festbetrieb zu entfernen. Bürgermeister Schelshorn ergänzt, dass es so künftig für die Vereine zu einem Mehraufwand kommen werde. Der künftige gemeinsame interkommunale Werkhof wird diese Leistungen nicht erbringen. 

Die Sitzung wird für eine fünfminütige Pause unterbrochen. 

Dokumente
Download Aufforderung durch Landratsamt Lörrach vom 25.01.2023 zur Abtrennung Schulhof.pdf
Download Regelwerk für den Schulbereich - ARBEITSSCHUTZ-SCHULE-BW.pdf
Download Anfrage BZ wegen Pausenhof auf Rathausplatz.pdf
Download BZ-Artikel vom 28.02.2023 - Umstrittener Schönauer Pausenhof-Beschluss von 2006 ist nun belegt.pdf
Download 2023-03-13-Auflistung Beschlüsse Pausenhof.pdf
Download Archivunterlagen (Briefwechsel) zum Pausenhof Gymnasium 2008-2009.pdf

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6. Freibad Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 6
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6.1. Freibad Schönau - Durchführen von Werbekampagnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 6.1

Sachverhalt

Folgende Werbekampagnen wurden im Freibad Schönau in der Badesaison 2021 und 2022 durchgeführt: 
  • Saison 2021
Kampagne: Ausbildung Generalzolldirektion (Zeitraum 4 Wochen)
Erlös: 550,00 € Netto 
  • Saison 2022
Kampagne: DM Drogeriemarkt (Zeitraum 4 Wochen)
Erlös: 500,00 € Netto 
Kampagne: Spongebob Schwammkopf Nickelodeon (Zeitraum 4 Wochen)
Erlös: 1.500,00 € Netto 

Die durchgeführten Werbekampagnen wurde alle von der Firma Novum Werbemedien GmbH & Co. KG angefragt. Es wurden nicht mehrere Werbekampagnen gleichzeitig durchgeführt.

In der Sitzung des Freibadausschusses vom 22.02.2023 wurde einhellig empfohlen, die Verwaltung über das Durchführen weiterer Werbekampagnen entscheiden zu lassen.  Stadtrat Locker hatte die Sitzung bereits verlassen, hatte aber vor Diskussionsende des Punktes für eine Verlagerung der Aufgabe in den Freibadausschuss votiert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt zu, dass die Verwaltung über das Durchführen angefragter Werbekampagnen entscheidet. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Kassenverwalterin Marissa Reith stellt den Sachverhalt vor. Sie erwähnt, dass Entscheidungen für Werbekampagnen kurzfristig getroffen werden müssen und eine Behandlung in den Gemeinderatsgremien der beteiligten Gemeinden hierzu nicht zweckmäßig ist. 

Stadtrat Locker erwähnt, dass er grundsätzlich nichts gegen eine Werbung im Freibad hat. Allerdings war es immer Grundsatz des Fördervereins hier ein einheitliches Bild zu gewährleisten. Zu diesem Corporate Design passen da die Werbekampagnen nicht richtig. Darüber hinaus sollte die Werbung sinnvoll sein und man sollte sich mit dieser identifizieren können. Man verfüge auch über einen lokalen Drogeriemarkt, welchen man hinsichtlich einer Werbung anfragen könnte. 

Stadtrat Knobel vertritt die Ansicht, dass die Verwaltung über Werbekampagnen entscheiden soll. Eventuell könnte ein Katalog über mögliche Ausschlüsse festgelegt werden. 

Stadträtin Strohmaier erwähnt, dass die Einnahmen für die Werbekampagne gerne gesehen sind. Vielleicht sollte man sich eher auf regionale Werbung, wie z.B. Konfitürenmanufaktur Faller, Bergwildpark Steinwasen bzw. die Coasterbahn in Todtnau beschränken. 

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass mit der Eröffnung des Bades örtliche Firmen angefragt wurden. Von diesen wurde allerdings kein Interesse geäußert. 

Stadtrat Gierth ist der Meinung, dass Werbung im Freibad nichts verloren hat. Ohnehin sehe diese auch nicht gut aus. 

Stadtrat Locker könnte sich auch ein Banner des Fördervereins Freibad Schönau vorstellen.

Stadtrat Anschütz sieht ebenfalls die Entscheidung durch die Verwaltung für richtig an. Diese solle hier mit entsprechendem Augenmaß vorgehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt zu, dass die Verwaltung über das Durchführen angefragter Werbekampagnen entscheidet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimmen von Stadtrat Gierth und Stadträtin Strohmaier).

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6.2. Freibad Schönau - Festsetzung Öffnungszeiten 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 6.2

Sachverhalt

Für die Badesaison 2023 werden im Freibad Schönau folgende Saisonzeiten festgelegt:

Vorsaison:                06.05.2023 bis 31.05.2023
Hauptsaison:                01.06.2023 bis 31.08.2023
Nachsaison:                01.09.2023 bis 10.09.2023

Aufgrund der aktuellen Personalsituation wird das Freibad montags geschlossen. Sollte ein zweiter Fachangestellter für Bäderbetriebe eingestellt werden, wird das Freibad jeden Wochentag geöffnet.

Dabei gelten Dienstag bis Sonntag folgende Öffnungszeiten:

Monat
Öffnungszeit
Frühschwimmen
Einlassende
Mai 2023
10.00 bis 19.00 Uhr
nein
18.30 Uhr
Juni 2023
  9.00 bis 20.00 Uhr
ja
19.30 Uhr
Juli 2023
  9.00 bis 20.00 Uhr
ja
19.30 Uhr
August 2023
  9.00 bis 20.00 Uhr
ja
19.30 Uhr
September 2023
10.00 bis 19.00 Uhr
nein
18.30 Uhr

Frühschwimmen:
Vom 01.06.2023 bis einschließlich 31.08.2023 (Hauptsaison) wird jeden Dienstag und jeden Donnerstag die Möglichkeit des Frühschwimmens angeboten. An diesen Tagen wird das Bad bereits um 7.00 Uhr geöffnet. 

Schlechtwetterregelung:
Sollte die Temperatur um 12.30 Uhr den Wert von 18 Grad unterschreiten, wird das Bad um 13.00 Uhr geschlossen und dann nochmals von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.
Die Wetterdaten können unter
https://www.gvvschoenau.de/pb/site/gvvschoenau2015/node/616425?QUERYSTRING=webcam
abgerufen werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Öffnungszeiten 2023 zu.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Kassenverwalterin Marissa Reith stellt den Sachverhalt vor. Personalbedingt muss das Freibad montags geschlossen bleiben. Die Schlechtwetterregelung soll beibehalten werden. 

Der Vorsitzende erwähnt, dass das Freibad auch an Montagen geöffnet werden soll, sobald die Möglichkeit besteht, dass Rettungsschwimmer ebenfalls die Technik bedienen dürfen. Aufgrund dieser Einschränkung hat sich der Freibadausschuss einhellig dafür ausgesprochen, das Freibad als Kompromiss bereits am 06.05.2023 zu öffnen. 

Stadtrat Locker bedauert diese Einschränkung sehr. Allerdings müssen der Fachkraft auch entsprechende Freiräume zugestanden werden. Eventuell könnte eine Vereinbarung mit Personal aus Hallenbädern hergestellt werden. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass das Personal des Hallenbads Maulburg damals kein Interesse an solch einer Regelung gezeigt hat. Stadtrat Locker regt an, hier nochmals in Maulburg nachzufragen. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Öffnungszeiten 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6.3. Freibad Schönau - Festsetzung der Benutzungsentgelte 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 6.3

Sachverhalt

Die Öffnung des Freibads ist am Samstag, den 06.05.2023 vorgesehen. Der Freibadausschuss schlägt einhellig vor, den umfangreichen Gebührentarif zu vereinfachen. Die Einzeleintritts-Tickets und die Tageskarte sollen zusammengeführt werden, sodass nur noch Tageskarten angeboten werden. Durch das Wegfallen der Einzeleintritt-Tickets soll die Tageskarte preislich angepasst werden. Zudem soll die vergünstigte Saisonkarte für Touristen aus dem Gebührentarif gestrichen werden, da das Angebot kaum genutzt wird. Es werden folgende Änderungen in der Tarifstruktur vorgeschlagen: 

  • Die Einzeleintritte werden nicht mehr angeboten. Der Preis der Tageskarten wird angepasst. Vom Einzeleintrittspreis ausgehend erhöht sich der Preis um ca. 5 % erhöht. Der Preis der Tageskarte vermindert sich um ca. 25 %, durch den hinterlegten Faktor werden auch die Vorverkaufspreise und regulären Preise für die Saisonkarten erhöht.

  • Der Früh-/Abendtarif entspricht 50 % der Tageskarten (gerundet). 

  • Die Zehnerkarte entspricht neun Tageskarten. Diese sind bisher drei Jahre ab Kauf gültig. 

  • Die vergünstigten Saisonkarten für Touristen werden nicht mehr angeboten.

Die vorgeschlagene Anpassung der Benutzungsentgelte ist aus der Anlage ersichtlich.

Weiter wird auf das angefügte Gebührenblatt verwiesen, aus dem sämtliche Kartenarten und Kategorien ersichtlich sind. 

Der Verkauf der Eintrittskarten für das Freibad erfolgt ausschließlich an der Freibadkasse in der Zeit vom 06.05.2023 bis zur Schließung des Bades. Der letzte Öffnungstag ist am Sonntag, den 10.09.2023 geplant.

In der Saison 2023 wird nach aktuellem Stand nur ein Fachangestellter für Bäderbetriebe zur Verfügung stehen und Rettungsschwimmer zur Unterstützung eingesetzt werden. Deswegen wird das Freibad montags geschlossen bleiben.   

Die Minigolfanlage wird auch in der Saison 2023 von der Stadt Schönau im Schwarzwald in Eigenregie betrieben. Die Ausgabe der Schläger und Bälle erfolgt an der Freibadkasse durch das städtische Personal. Für die Minigolfanlage gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für das Freibad (Ausnahme: dienstags und donnerstags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr ist die Minigolfanlage geschlossen, da die Freibadkasse nicht besetzt ist). Auch die Minigolfanlage öffnet am 06.05.2023. Für die Benutzung der Minigolfanlage sollen in der Saison 2023 die gleichen Entgelte wie in der Saison 2022 erhoben werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt den Vorschlägen des Freibadausschusses zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2023 wie vorgeschlagen (siehe angefügtes Gebührenblatt) fest.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Kassenverwalterin Marissa Reith stellt den Sachverhalt dar. Die Neuregelung der Gebührentarife wird positiv dargestellt. Die Arbeit des Kassenpersonals wird sich deutlich vereinfachen und die Tarifstruktur für den Badebesucher übersichtlicher. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt den Vorschlägen des Freibadausschusses zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2023 wie vorgeschlagen (siehe angefügtes Gebührenblatt) fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss, bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadträtin Münzer.

Dokumente
Download Anpassung Freibad Gebühren 2023.pdf
Download Gebührentarif 2023 Freibad Schönau.pdf

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6.4. Freibad Schönau - Festsetzung der Vorverkaufspreise 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 6.4

Sachverhalt

Die Öffnung des Freibads Schönau ist am 06.05.2023 vorgesehen. Der Vorverkauf der Saisonkarten 2023 findet in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 03.05.2023 (12.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Schönau im Schwarzwald statt. Im Vorverkauf werden nur Saisonkarten angeboten. Die genauen Verkaufszeiten werden durch die Verwaltung festgelegt und entsprechend veröffentlicht. Bezugsberechtigt sind ausschließlich Einwohner der Gemeinden, welche sich durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung an den Betriebskosten des Freibads Schönau beteiligen. Auf § 4 der aktuell gültigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird verwiesen. 

Die Verwaltung gibt bezüglich der Vorverkaufspreise 2023 folgende Empfehlung an den Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald.  

Vorverkaufspreise 2023:
Freibad
Saisonkarte
2022
Freibad
Saisonkarte
2023
Kinder & Jugendliche (6-15 Jahre)
sowie jeweils mit Ausweis (Höchstalter: 25 Jahre):
  • Schüler
  • Auszubildende
  • Studenten
  • BFD- und FWD-Leistende
  • Schwerbehinderte (ohne Höchstalter) ¹
47,00 €
50,00 €
Ab 16 Jahren
78,00 €
83,00 €
Familien
Die Karte gilt für folgende im selben Haushalt lebende Personen:
  • Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften
  ohne Kinder
  • Eltern mit Kindern Jahrgang 2005 und jünger
  • Alleinerziehende mit Kindern Jahrgang 2005 und     jünger
143,00 €
152,00 €

¹         Begleitpersonen von Schwerbehinderten haben die Möglichkeit eine ermäßigte Saisonkarte (Kinder- und Jugendtarif) zu erwerben. Diese Regelung gilt allerdings nur bei gleichzeitigem Erwerb einer Saisonkarte durch den begleitungsbedürftigen Behinderten.        

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Verkaufszeiten und die Entgelte für den Vorverkauf für die Saison 2023 wie vorgeschlagen fest.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Kassenverwalterin Marissa Reith stellt den Sachverhalt dar. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Verkaufszeiten und die Entgelte für den Vorverkauf für die Saison 2023 wie vorgeschlagen fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Aitern - Zustimmung öffentlich-rechtlicher Vertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Aufgrund personeller Veränderungen im Werkhof der Gemeinde Aitern und im Hinblick auf den gefassten Grundsatzbeschluss einer Gründung eines gemeinsamen Werkhofes hat die Gemeinde Aitern bei der Stadt Schönau im Schwarzwald angefragt, ob eine Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen in der Gemeinde Aitern durch den Werkhof der Stadt Schönau im Schwarzwald möglich wäre.

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald hat bereits am 23.01.2023 einstimmig der Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen in der Gemeinde Aitern zugestimmt.

Infolgedessen wurde der als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag durch die Verwaltung ausgearbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Aitern zu.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass sich der Gemeinderat bereits grundsätzlich zur Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlage in der Gemeinde Aitern ausgesprochen hatte. Der Vertragsinhalt entspricht den Regelungen, wie sie bereits mit der Gemeinde Tunau getroffen wurden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Aitern zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Öffentlich-rechtlicher Vetrag Stadt_ Aitern.pdf

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8. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 23.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 23.03.2023 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Tagesordnung zur Verbandsversammlung am 23.03.2023 wird den Anwesenden durch Bürgermeister Schelshorn bekanntgegeben. Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden ergänzende Ausführungen gemacht. 

zu TOP 3 - Gestaltung Buchenbrandareal
Der Vorsitzende informiert über eine Besprechung mit den Verbandsbürgermeistern, welche am 15.02.2023 stattfand. In dieser Besprechung wurden im Beschlussvorschlag die Punkte 1 und 2 neu eingefügt. Auf Wunsch der Bürgermeister soll die Möglichkeit zur Umnutzung der alten Buchenbrandhalle durch das Regierungspräsidium Freiburg geprüft werden. Sofern ein Abriss der alten Halle nicht nötig ist, müsste eine Machbarkeitsstudie zur Weiternutzung erstellt werden. 

Aktuell werden Falschinformationen verbreitet, welche in Richtung einer Verleumdung laufen könnten. Hierin ist angeklungen, man müsse nicht europaweit ausschreiben. Bei den planerischen Leistungen ist eine solche allerdings notwendig. Die Schwelle wird bereits bei einem Bauvolumen von rund 1,5 Millionen Euro erreicht. Dies mit oder ohne Abbruch der alten Halle. Um bei der Ausschreibung rechtlich keine Schwierigkeiten zu bekommen, wird ein Profi benötigt. Von allen Seiten hört man hier stets den Namen Peter Steybe. Dieser kennt sich auch gut mit der Struktur von Gemeindeverwaltungsverbänden aus und hat schon sehr komplexe Konstrukte bearbeitet. Das Büro hat auch schon mit dem Landratsamt Lörrach, aber auch mit dem Regierungspräsidium Freiburg zusammengearbeitet. In dem Wettbewerb sollen vier Büros inklusive dem gesetzten Büro Thoma-Lay-Buchler aus Todtnau beteiligt werden. Für die Begleitung in diesem Verfahren durch das Büro Steybe Controlling GmbH aus Kirchzarten werden Kosten in Höhe von 47.593,93 Euro vorgesehen. Ursprünglich ging man hier von rund 55.000 Euro aus. 

Stadträtin Münzer erkundigt sich nach einer Bevölkerungsvorausrechnung. Diese sei für die Größenordnung des Projektes nicht uninteressant. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass eine solche vom Statistischen Landesamt erstellt wurde. Hinsichtlich des Ukrainekonfliktes stimmen diese aber definitiv nicht mehr. 

Für das große Arbeitsgremium wurden als nicht stimmberechtigte, beratende Teilnehmende, die weiteren Mitglieder der Verbandsversammlung aufgeführt. Hier bestehe jetzt noch die Möglichkeit, entsprechende Änderungen vorzunehmen, so der Vorsitzende. Für die SPD soll anstelle von Stadtrat Schröder Stadträtin Strohmaier in das Gremium aufgenommen werden. Die Vertreter der CDU und der Freien Wählervereinigung bleiben so bestehen. 

zu TOP 4 - Fortschreibung Flächennutzungsplan
Hierzu wird auf das Schreiben der Landrätin Marion Dammann verwiesen, welches die Gemeinderäte als Tischvorlage erhalten haben. Hinsichtlich der weiteren Gebietsentwicklung wie auch der konzeptionellen Überlegungen eines Weiterbetriebs des Schlachthofes sollten demnach die Planungsprozesse harmonisiert werden, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. 

zu TOP 5 - Änderung Flächennutzungsplan - Teilplan Fröhnd
Bauamtsleiter Wunderle stellt den Sachverhalt vor. Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Gemeindeverwaltungsverband hat die Gemeinde Fröhnd parallel das Bebauungsplanverfahren zu beschließen. Ein Vertreter des Planungsbüros Fischer wird in der Sitzung zu dem Punkt referieren. 

zu TOP 6 - Schülerbeförderung
Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass die Schülerbeförderung nicht durch die Schule geplant wird, sondern durch die Raumschaft. Nur so kann ein sinnvolles Angebot erzielt werden. Angebote hatten die bisherigen Dienstleister abgegeben. Lediglich beim Los 6 (Aitern-Rollsbach, Aitern-Holzinshaus-Multen) wurde ein zweites Angebot abgegeben. 

zu TOP 7 - Vertrag Katholischer Kindergarten St. Maria
Der Vorsitzende führt aus, dass die Kirchen bei den Kindergarteninvestitionen eine Förderung von 90% erzielen müssen. Bislang lag dieser Satz bei 70%. Die Erhöhung soll in zwei Schritten erfolgen. Zum 01.01.2024 soll der Zuschuss auf 80% und dann ab 01.01.2026 auf 90% erhöht werden. Der Fördersatz von 92% für den laufenden Unterhalt bleibt bestehen. In anderen Kommunen sind hier teilweise höhere Sätze vereinbart. 

zu TOP 8 - Änderung Gebührenordnung Mehrzweckhalle
Durch die erneute Änderung der Gebührenordnung soll bei den Schulveranstaltungen eine Verschlankung der Positionen erreicht werden. Darüber hinaus wurde zum Gebührenvergleich eine Gegenüberstellung zweier Veranstaltungen abgebildet. Aus diesen geht hervor, dass die Mehrzweckhalle im Vergleich zur Buchenbrandhalle bei den reinen Mietkosten nicht wesentlich teurer, bei der Durchführung des Zunftabends sogar günstiger ist. 

Die Regelung, für kommerzielle Veranstaltungen die doppelte Miete zu berechnen, soll gestrichen werden. Für die Benutzung der Halle für Kinder- und Jugendveranstaltungen soll eine Pauschale in Höhe von 50 Euro/Tag neu aufgenommen werden

Stadtrat Locker erwähnt, dass es für die Vereine unerheblich ist, ob die reinen Mietkosten günstiger ausfallen. Schlussendlich ist es für die Vereine maßgebend, was bei einer Veranstaltung unter dem Strich herauskommt. Er stellt die Frage, ob die Brandwache durch Vereinsmitglieder selbst durchgeführt werden kann. Bürgermeister Schelshorn bejaht diese Frage. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Angehörige der Feuerwehr sind, in Dienstuniform auftreten und keinen Alkohol konsumieren. Aufgrund dieser Punkte nahmen dann die Vereine von dieser Möglichkeit wieder Abstand. 

Stadtrat Locker berichtet weiter, dass die Küchengeräte nicht erstgeprüft sind. Auf den Aufklebern befindet sich kein Datum. 

zu TOP 10 - Änderung der Verbandssatzung
Hauptamtsleiter Pfeffer stellt die Sitzungsvorlage vor. 

Auf Anfrage von Stadtrat Schröder teilt der Vorsitzende mit, dass sich hierdurch an der Stimmenzahl der Stadt Schönau im Schwarzwald nichts ändert. 

zu TOP 11 - Annahme von Spenden
Bürgermeister Schelshorn informiert über die eingegangenen Spenden und gibt diese namentlich bekannt. Vom Gesamtbetrag von 900 Euro geht eine Spende über 400 Euro an den Buchenbrandkindergarten und zwei Spenden über 400 bzw. 100 Euro an den Kindergarten Utzenfluh. 

Beschluss 1

Den zu den Tagesordnungspunkten 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10 und 11 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

Dem zum Tagesordnungspunkt 7 vorgesehenen Beschlussvorschlag wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss, bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadträtin Strohmaier.

Dokumente
Download Beschlussvorlagen_2023_03_23_ÖS.pdf

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9. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 9
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9.1. Generalversammlungs-Einladung der Bürgerhilfe Fröhnd - Nachbarschaftshilfe im Oberen Wiesental e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Die Bürgerhilfe Fröhnd - Nachbarschaftshilfe im Oberen Wiesental e.V. lädt die Damen und Herren Stadträte zu ihrer Generalversammlung am 15.03.2023 um 19 Uhr in die Gemeindehalle Fröhnd recht herzlich ein (siehe Anlage).

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt die Generalversammlung der Bürgerhilfe Fröhnd - Nachbarschaftshilfe im Oberen Wiesental e.V. nochmals kurz bekannt. 

Dokumente
Download GV Einladung Bürgerhilfe Fröhnd 15.03.2023.pdf

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9.2. Generalversammlungen von Vereinen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn informiert über die Generalversammlung des FC Schönau 08 e.V., welche am 24.03.2023 um 19.30 Uhr in dessen Vereinsheim stattfindet. Ebenso über die Generalversammlung des TuS Schönau 1896 e.V., die in dessen Vereinsheim am 21.04.2023 um 20.00 Uhr stattfindet. Der Vorsitzende fände es schön, wenn hieran auch Mitglieder des Gemeinderates teilnehmen würden. 

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10. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 10
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10.1. Onlinegestaltung von Gemeinderatssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 10.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schröder spricht den Fall einer längeren krankheitsbedingten Abwesenheit eines Mitglieds des Gemeinderates an. Hier würde er sich wünschen, wenn die Sitzung auch Online verfolgt werden könnte. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass eine Hybridsitzung nicht möglich ist. Hinsichtlich einer Onlineübertragung der Sitzung müssten Themen wie Übertragungs- und Persönlichkeitsrechte geprüft werden. 

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10.2. Ausbau der Luisenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 10.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schröder bittet um einen Sachstand zum Thema "Ausbau der Luisenstraße". Den Anliegern wurde zugesichert, dass man über die weitere Entwicklung informiert wird. Nun läuft eine Ausschreibung, eine Information an die Beteiligten ist allerdings noch nicht erfolgt. Der Vorsitzende teilt mit, dass mit dieser Ausschreibung lediglich Einheitspreise festgelegt werden. Die konkrete Projektausführung ist damit noch nicht geregelt. 

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10.3. Zurverfügungstellung von Sitzungsvorlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 10.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schröder bemängelt, dass im Hinblick auf die Pausenhofdiskussion die Presse vor dem Gemeinderat Informationen erhalten hat. Hier bittet er künftig um zeitnahe Unterrichtung des Gemeinderates. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass er der Presse lediglich auf eine Mailanfrage eine Antwort mitgeteilt hat. Über jegliche Anfragen gleichzeitig den Gemeinderat zu unterrichten, dürfte nicht zielführend sein. 

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10.4. Fernsehanfragen zum Thema Pausenhof Gymnasium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 10.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Anschütz zeigt sich irritiert über eine Aussage eines Fernsehsenders, nachdem Gemeinderäte für eine Fernsehaufnahme nicht zur Verfügung stehen würden. Hier wurde vermutlich nicht bei allen Gemeinderäten angefragt. Stadtrat Knobel, welcher im Rahmen eines Fernsehbeitrags vom SWR interviewt wurde, teilt mit, dass die Kontaktdaten aller Gemeinderäte im Internet ersichtlich sind. Er wurde konkret angefragt, hatte sich zur Bereitschaft anderer Gemeinderäte allerdings nicht geäußert. 

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10.5. Runder Tisch Jugend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 10.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker erkundigt sich über die Terminierung für den "Runden Tisch Jugend". Hier tagte man zuletzt am 06.07.2022. Der Vorsitzende stellt klar, dass am 05.10.2022 nochmals ein Termin stattfand. Für das erste Quartal 2023 müsste der Termin abgeklärt werden. 

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10.6. Wahlaufruf durch Stadtrat Anschütz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.03.2023 ö 10.6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Knobel kritisiert den Wahlaufruf durch Stadtrat Anschütz zu Beginn dieser Sitzung. Trotz aller Emotionalität gehöre so etwas nicht an den Ratstisch. Er würde es begrüßen, wenn so etwas nicht mehr geäußert wird. 

Datenstand vom 04.04.2023 17:13 Uhr