Datum: 13.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2023 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2023
3 MTB-Gebäude: Arbeitsvergabe Photovoltaikanlage
4 Sanierung Mietshaus Friedrichstraße 2+4
5 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Wirtschaftsplan 2023 - Beschlussfassung
6 Beschaffung von vier Stromaggregaten für die Wasserversorgung: Eilentscheidung
7 Kurzinformationen der Verwaltung
7.1 Photovoltaikanlage am MTB-Gebäude
7.2 Zaunerrichtung beim Pausenhof des Gymnasiums
8 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
8.1 Hexensitzung

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.02.2023 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Mit Zustimmung des Gemeinderats wird Michael Fischer, Gemeinderat in Wieden, das Wort erteilt. Er erwähnt, dass man immer wieder von negativen Stimmungen im Gemeindeverwaltungsverband lese. Er wünscht sich ein Gespräch zwischen den Gemeinden um die unterschiedlichen Entscheidungsfindungen erläutern zu können. 

Eine Zuhörerin spricht ihre Anfrage in der Novembersitzung 2022 an. Hier hatte sie die Anschaffung von Notstromaggregaten thematisiert. Sie möchte nun wissen, ob sich die Stadt von ihrer Anfrage hat leiten lassen, dass in der heutigen Sitzung nun eine Eilentscheidung zur Beschaffung solcher Aggregate anstehe und ob diese Aggregate mobil sind. Der Vorsitzende verneint die Eingangsfrage. Die Eilentscheidung war deshalb erforderlich, um die Bestellung bereits vorab anstoßen zu können. Bei den Geräten handelt es sich um mobile Aggregate, welcher aber für vier feste Standorte vorgesehen sind. Ein weiteres kleineres Aggregat wird man noch zusätzlich vom Landkreis Lörrach erhalten. 

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2023 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.02.2023 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2023 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: 

TOP 1:
Möglicher Grundstückserwerb von Flst.Nr. 874 - Waldfläche im Fuchswald
(Einstimmiger Beschluss)

Der Gemeinderat beschließt den Kauf des Waldgrundstücks Flst.Nr. 874 zum Preis von 1,50 Euro/m² (Gesamtpreis: 8.391 Euro).

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2023 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2023 wird dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Pfeffer im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben.
Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter außerdem fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2023 anerkannt wird. 

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3. MTB-Gebäude: Arbeitsvergabe Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.02.2023 ö 3

Sachverhalt

Dieser TOP wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 14.11.2022 vom Vorsitzenden zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. Die Firma Elektro Prinzbach GmbH aus Haslach hat einer Verlängerung der Zuschlagsfrist bis Ende Februar 2023 zugestimmt.

Vom Ingenieurbüro Greiner aus Breisach wurde die PV-Anlage beschränkt ausgeschrieben. Die Submission war am 30.09.2022. Von der Fa. Elektro Prinzbach GmbH aus Haslach wurde ein Angebot eingereicht. 

Die PV-Anlage soll 2023 installiert werden. Sie hat eine Größe von insgesamt 35.670 KWp. Die Größe des Batteriespeichers beträgt 66 KWh. 

Die Firma Elektro Prinzbach verfügt zur Ausführung der Leistungen über die notwendigen Kenntnisse.

Die geprüfte Angebotssumme lautet (brutto):

  1. Ausführung mit Solarspeicher                145.894,23 €
  2. Ausführung ohne Solarspeicher                   87.748,57 €

Zusätzlich zu den Baukosten fallen noch die Nebenkosten in Höhe von brutto 39.751,95 € bei Ziff. 1 und 26.739,30 € bei Ziff. 2 an.

Somit ergeben sich folgende Gesamtkosten einschließlich Nebenkosten:
  
1.  Ausführung mit Solarspeicher                145.894,23 € + 39.751,95 € = 185.646,18 €
2.  Ausführung ohne Solarspeicher           87.748,57 € + 26.739,30 € = 114.487,87 €


Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen im Energiesektor, schlägt die Verwaltung vor, die PV-Anlage einschließlich des Solarspeichers zu vergeben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der PV-Anlage mit Solarspeicher an die Fa. Elektro Prinzbach GmbH aus Haslach zum Angebotspreis von brutto 145.894,23 €. Die Planungsleistungen werden an das Planungsbüro Greiner für brutto 39.751,95 € vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2023 veranschlagt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass Aufgrund der Zustimmung zur Verlängerung der Zuschlagsfrist dieses Projekt ordnungsgemäß im Haushaltsplan eingestellt werden konnte. Die Größe der PV-Anlage wird in der Vorlage nicht korrekt dargestellt. Diese beträgt 35,67 KWp. 

Stadtrat Knobel erwähnt, dass damals Berechnungen zur Amortisation dieser Anlage vorgenommen wurden. Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass sich an dieser Berechnung nichts geändert hat. Durch die gleichzeitige Versorgung von MTB-Gebäude, Rathaus und Gymnasium rechnet sich die Anlage schneller. Gerade das Rathaus und das Gymnasium weisen einen hohen Eigenverbrauch auf. 

Stadtrat Locker bittet um Auskunft über die Zeit der Amortisation. Diese wird laut Aussage von Martin Halm (EWS Schönau) zwischen 5 und 6 Jahren liegen, so Bürgermeister Schelshorn. Bei ausschließlicher Versorgung des MTB-Gebäudes würde die Amortisation zwischen 12 und 14 Jahren liegen. Des Weiteren will Stadtrat Locker wissen, welche Art des Speichers hier zur Anwendung kommen soll. Im Hinblick auf die Lebensdauer sei dies ein wichtiges Kriterium. Lithium-Ionen-Speicher wären einem Lithium-Eisen-Phosphat-Speicher vorzuziehen. Auch das Thema Garantiedauer wäre hier interessant, so Stadtrat Locker. Bauamtsleiter Wunderle berichtet, dass aus dem vorliegenden Leistungsverzeichnis nichts Konkretes hervorgeht. Er will diesbezüglich allerdings Erkundigungen einholen. Der Vorsitzende ergänzt, dass mit dem Planungsbüro Greiner ein Lithium-Ionen-Speicher andiskutiert wurde. Er kann allerdings nicht sagen, was im Angebot konkret enthalten ist. 

Stadtrat Dr. Sladek erwähnt, dass ihm die maximale Größe der Anlage wichtig war. Hier hätte er sich durchaus eine größere Anlage vorstellen können. Er trägt beide Vergabevarianten mit. Er fragt, ob in der Amortisation nur die PV-Anlage oder auch der Speicher eingerechnet ist. Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass die Gesamtanlage hiervon umfasst ist.

Stadtrat Dr. Sladek ist der Meinung, dass der Speicher netzdienlich sein sollte. Im Bedarfsfall sollte der EWS Schönau ein Zugriff auf denselben ermöglicht werden. 

Stadtrat Strohmeier will wissen, ob bei dem hohen Stromverbrauch überhaupt ein Speicher benötigt wird. Der Vorsitzende begründet das Erfordernis mit dem Umstand, dass der große Verbrauch nicht permanent abgerufen wird. 

Stadträtin Strohmaier spricht sich für den Solarspeicher aus. Sie sieht hierin einen Mehrwert. 

Auf Anfrage von Stadträtin Münzer teilt Bürgermeister Schelshorn mit, dass die Stromverbrauchskosten aktuell bei rund 40 Cent/kWh liegen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der PV-Anlage mit Solarspeicher an die Fa. Elektro Prinzbach GmbH aus Haslach zum Angebotspreis von brutto 145.894,23 €. Die Planungsleistungen werden an das Planungsbüro Greiner für brutto 39.751,95 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltung von Stadtrat Locker).

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4. Sanierung Mietshaus Friedrichstraße 2+4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.02.2023 ö 4

Sachverhalt

In der GR-Sitzung vom 12.12.2022 wurde das Architekturbüro Tscheulin aus Efringen-Kirchen beauftragt, Sanierungsmöglichkeiten für das leerstehende Dachgeschoss im Haus Nr. 2 zu erarbeiten.
Die Ergebnisse von möglichen Varianten und Kosten wird durch das Architektenteam vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das weitere Vorgehen. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schelshorn die Herren Jürgen Heubüschl und Christian Tscheulin vom Büro Tscheulin Architekten aus Efringen-Kirchen. 

Jürgen Heubüschl präsentiert den Anwesenden mittels einer Powerpointpräsentation die Überlegungen des Büros zu dem im Jahre 1911 erbauten Gründerhauses, welches über einen riesigen Dachraum verfügt. Herr Heubüschl ist davon überzeugt, dass sich der Denkmalschutz im Hinblick auf die Gaubensituation interessieren wird. Er spricht von einem gesunden Dachstuhl, in welchem die vorhandene Dachpappe allerdings ersetzt werden müsste. Die Elektroleitungen sind marode und müssen komplett ersetzt werden. 

Das Büro regt den Einbau von Dachloggien an. Mit einem Treppenaufgang könnte im 2. Dachgeschoss eine zusätzliche Wohnung geschaffen werden. Die Wohnräume sollten nach Süden, von der Straße abgewandt, angeordnet werden. Die mögliche Anbringung eines außenliegenden Aufzugs wurde ebenfalls in die Überlegung aufgenommen. Ebenso die Installation einer PV-Anlage, ein Lärmschutz nach Wesen sowie eine Begrünung mit Allee-Bäumen. 

Dem Gemeinderat werden drei Varianten vorgestellt:

  1. Vollsanierung mit Erzielung zweier Wohnungen (88 und 74 m²): 691.000 Euro brutto
  2. Nur Dachgeschosswohnung (88 m²) und optionaler Ausbau des 2. und 3. Dachgeschosses: 465.000 Euro brutto
  3. Errichtung einer großen Wohneinheit (151 m²): 592.000 Euro brutto

Konflikte mit dem Denkmalschutz sind bei diesem Projekt nicht ausgeschlossen. 

Der Planer empfiehlt im Hinblick auf ein sinnvolles Kosten-/Nutzungsverhältnis zu Variante 1. In diese wurden offene Dachloggien eingeplant. Unabhängig von der Ausführung sollte eine Baugenehmigung für ein Gesamtkonzept angestrebt werden. Denkmalschutzrechtliche Abklärungen sollten ebenfalls für das gesamte Haus erfolgen. 

Bürgermeister Schelshorn ist davon überzeugt, dass hier vieles möglich ist. Gleichzeitig ist aber auch viel zu tun. In dem Gebäude steckt viel Potential. Der Gemeinderat hat zu definieren, was angegangen werden soll. Zur weiteren Planung sind im Haushaltsplan 2023 insgesamt 43.000 Euro eingeplant. Im Wirtschaftsplan, welcher im Tagesordnungspunkt 5 behandelt wird, sind für die mittelfristige Planung 691.000 Euro veranschlagt. Die Verwaltung kann mit der Variante 1 mitgehen, so der Vorsitzende. Für die Umsetzung einer Großwohnung hat man dagegen Bauchgrimmen.

Stadtrat Strohmeier spricht sich ebenfalls für den Ausbau des brachliegenden Daches zu zwei Wohnungen aus. 

Stadträtin Strohmaier stimmt der Variante 1 ebenfalls zu. Sie bitten allerdings darum, den Charme und die Struktur des Gebäudes von außen unbedingt zu erhalten. Planer Tscheulin erwidert hierzu, dass es sich bei dem kompletten Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt. Allein aus diesem Grund wird die Denkmalbehörde hier ein besonderes Augenmerk auf die Gebäudeentwicklung legen. Die zwei Widerkehren dürften nicht abänderbar sein. Dachöffnungen werden aber notwendig sein, um Licht in das Gebäude zu bekommen. Die Außenansicht zur B 317 hin wird sich auf jeden Fall nicht ändern, zumal das Anwesen auch als Tor zur Stadt zu sehen ist. 

Der Vorsitzende sieht eine Nutzung eher für jüngere Bewohner, da zumindest anfangs kein Aufzug vorhanden sein wird. 

Stadtrat Knobel favorisiert die Variante 1. Ein gewisser Teil der Arbeiten, gerade im Wohnbereich, muss jetzt angegangen werden. Er stellt die Frage, ob trotz der hohen Kosten weiterhin günstiger Mietraum angeboten werden kann. Er sieht es für sinnvoll an, wenn der Aufzug ebenfalls abgeklopft wird. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass die Kosten auf das Gesamtgebäude zu rechnen sind und nicht nur auf die neuen Wohnungen. Ein möglicher Aufzug soll auf jeden Fall denkmalrechtlich abgeklärt werden. 

Stadtrat Schröder spricht sich dafür aus, soviel Wohnraum wie möglich zu schaffen. Bei einem m²-Preis von 4.300 Euro sieht er eine Wirtschaftlichkeit für fraglich an. Hinsichtlich einer künftigen Vermietung sollten keine Luxuswohnungen entstehen. Stadtrat Locker erwähnt, dass die Investitionen ja auf das gesamte Gebäude zu sehen sind. 

Stadtrat Dr. Sladek bittet um Auskunft zur Bausubstanz des Bestandes. Planer Tscheulin erwähnt, dass eine energetische Verbesserung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und den Denkmalschutz nur schwer möglich ist. Die holzkonstruktiven Teile sind statisch zu ertüchtigen. Im Vorfeld muss das Gebäude gesamthaft durchgesehen werden. 

Bürgermeister Schelshorn ist der Ansicht, dass man sich auf eine Variante fixieren sollte. Sofern die Loggien denkmalrechtlich nicht möglich sind, muss ohnehin neu diskutiert werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Büro Tscheulin Architekten aus Efringen-Kirchen mit der Sanierungsplanung für das Mietshaus Friedrichstraße 2 + 4 zu beauftragen. Hierbei soll die Variante 1 weiterverfolgt werden, welche eine Vollsanierung des Dachgeschosses in der Haushälfte Friedrichstraße 2 vorsieht und bei der zwei Wohnungen entwickelt werden sollen. In diesem Zusammenhang ist denkmalrechtlich die Möglichkeit zu prüfen, zu einem späteren Zeitpunkt einen außenliegenden Aufzug anzubauen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Wirtschaftsplan 2023 - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.02.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Eigenbetrieb ist finanzirtschafltich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für den Eigenbetrieb ist somit ein separater Wirtschaftsplan aufzustellen.

In § 14 Eigenbetriebsgesetz werden die Bestandteile des Wirtschaftsplan festgelegt:
  • Erfolgsplan
  • Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm
  • Stellenübersicht
 
Entsprechend den Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts ist dem Wirtschaftsplan eine mittelfristige Finanzplanung anzufügen.

Im Erfolgsplan 2023 des Betriebszweigs „Seniorenzentrum“ wird ein Jahresverlust von 18.942 € ausgewiesen. Im Wirtschaftsplan 2022 lag der Jahresverlust noch bei 11.117 €. Die Erhöhung um 7.825 € ist auf höhere Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung und Heizung zurückzuführen.

Im Betriebszweig „Wohnraumvermietung“ wird im Jahr 2023 ein Jahresfehlbetrag von 16.243 € ausgewiesen. Im Wirtschaftsplan 2022 wurde noch mit einem kalkulierten Jahresgewinn von 17.594 € gerechnet, so dass eine Verschlechterung 33.837 € zu verzeichnen ist. 

Beim Objekt Friedrichstr. 2 + 4 entwickelt sich das Betriebsergebnis negativ. Während im Jahr 2022 noch mit einem Überschuss von 14.116 € geplant wurde, muss nun ein Defizit von 18.942 € ausgewiesen werden. Dies liegt an höheren Aufwendungen in der Gebäudeunterhaltung und an höheren Heizkosten.

Beim Objekt Wiesenstr. 6 wird eine Verschlechterung zu den Vorjahren verzeichnet. Im Jahr 2022 war noch ein positives Ergebnis von 321 € geplant. Im Jahr 2023 muss nun mit einem negativen Ergebnis von 23.829 € gerechnet werden. Dies liegt an den Unterhaltungsaufwendungen (Umstellung Heizung auf Nahwärme und Austausch Hauptzählerkasten).

Aufgrund geplanter Aufwendungen im Objekt Brand 34 muss auch dort wieder ein negatives Ergebnis von 1.745 € verzeichnet werden. Im Jahr 2022 wurde hier aber noch mit einem negativen Ergebnis von 8.977 € gerechnet. 

Die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung über den gesamten Wohnungsbestand liegen mit 90.900 € deutlich über dem Niveau des Vorjahres von 55.900 €. Die Ansätze für Heizungskosten steigen ebenso von 20.500 € im Jahr 2022 auf 58.000 € im Jahr 2023 aufgrund der starken Preiserhöhungen im Jahr 2023. Diese Kosten können aber aufgrund der Preisbremse auch noch geringer ausfallen.

Im Jahr 2023 liegen die Schwerpunkte der Gebäudeunterhaltung im Objekt Friedrichstr. 2+ 4 und im Objekt Wiesenstr. 6 (Umstellung Gasheizung auf Nahwärme). Ebenso ist im Objekt Wiesenstr. 6 der Austausch des Stromhauptzählerkastens vorgesehen.

Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald weist somit einen Gesamt-Jahresverlust von 35.185 € (Vorjahr: +6.477 €) aus.

Im Jahr 2023 steht eine Investition an. Im Objekt Friedrichstr. 2 soll die DG-Wohnung kernsaniert werden, damit die jetzige Wohnung wieder neu vermietet werden kann. Ebenso ist geplant, dass das DG zu einer weiteren Wohneinheit ausgebaut wird. Hierzu sind Planungskosten in Höhe von 43.000 € veranschlagt. Für das Projekt sollen Förderanträge im Bereich ELR und Bafa (energetische Sanierung des Daches) gestellt werden. Die Ausführung soll im Jahr 2024 erfolgen.

Die planmäßige Tilgung der Darlehen beträgt 78.759 €; der Schuldenstand sinkt von 1.489.482 € auf 1.453.723 €. 

Der Wirtschaftsplan 2023 wird den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.02.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan 
1. Der Erfolgsplan wird festgesetzt mit        
1.1
Gesamtbetrag der Erträge von
403.830 €
1.2
Gesamtbetrag der Aufwendungen von
439.015 €
1.3
einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-35.185 €

§ 2 Liquiditätsplan
2. Der Liquiditätsplan wird festgesetzt mit
2.1
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit


88.345 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
43.000 €
2.2
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
-43.000 €
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
(Saldo aus 2.1 und 2.2) 
45.345 €
2.4
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
-58.799 €
2.5
einer Änderung des Finanzierungsmittelbestandes von
-13.454 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-   
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         43.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        50.000 €.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn weist zur Sitzungsvorlage darauf hin, dass in der Tabelle auf Seite 13 des Wirtschaftsplanes der Text "Jahresverlust 2019" in "Jahresgewinn 2019" zu ändern ist. 

Die Heizung des Objektes Friedrichstraße 2+4 soll an das Nahwärmenetz angebunden werden. Für die Kosten in Höhe von 100.000 Euro sollen je hälftig eine Förderung aus BAFA-Mitteln sowie ein Darlehen in Anspruch genommen werden. 

Grundsätzlich wurden die höheren Energiepreise in der Planung berücksichtigt. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass 2024/2025 die Mietpreisbremse ziehen wird und dann geringere Kosten anfallen. 

Für die Dachgeschosswohnung im Anwesen Friedrichstraße 2 wurde noch keine höhere Miete eingeplant. Hier finden im Allgemeinen alle drei Jahre regelmäßige Anpassungen statt. 

Die geplanten Aufwendungen und Investitionen werden dem Gemeinderat im Einzelnen vorgestellt. Lediglich für die Sanierung der Fassade, des Eingangsbereichs und der Zufahrt beim Anwesen Friedrichstraße 37 wird von der Verwaltung vorgeschlagen, diese Position mit einem Gesamtaufwand von 60.000 Euro ins Jahr 2024 zu verschieben. 

Beschluss

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufwendungen des Ergebnishaushalts sowie die Investitionen für das Jahr 2023 werden vom Gemeinderat wie vorgelegt beschlossen. 

Aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.02.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan 
1. Der Erfolgsplan wird festgesetzt mit        
1.1
Gesamtbetrag der Erträge von
403.830 €
1.2
Gesamtbetrag der Aufwendungen von
439.015 €
1.3
einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-35.185 €

§ 2 Liquiditätsplan
2. Der Liquiditätsplan wird festgesetzt mit
2.1
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit


88.345 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
43.000 €
2.2
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
-43.000 €
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
(Saldo aus 2.1 und 2.2) 
45.345 €
2.4
einem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
-58.799 €
2.5
einer Änderung des Finanzierungsmittelbestandes von
-13.454 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-   
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         43.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        50.000 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_4100_Wirtschaftssplan 2023.pdf

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6. Beschaffung von vier Stromaggregaten für die Wasserversorgung: Eilentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.02.2023 ö 6

Sachverhalt

In der Stadt Schönau im Schwarzwald wird das Grundwasser vom Tiefbrunnen Mühlmatt über Pumpwerke in die entsprechenden Hochbehälter gepumpt. Von dort erfolgt die Einspeisung in das Wasserversorgungsnetz. Bei einem längeren Stromausfall besteht derzeit keine Möglichkeit, die Bürgerrinnen und Bürger der Stadt Schönau im Schwarzwald mit Trinkwasser zu versorgen. 

Zusätzlich muss bei einem lang anhaltenden Stromausfall die Feuerwehr mit Strom versorgt werden. 

Auch wenn ein längerfristig andauernder Stromausfall eher unwahrscheinlich ist, kann er aufgrund der derzeitigen politischen Situation nicht gänzlich ausgeschlossen werden. 

Um die Sicherheit der Wasserversorgung und die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr auch bei einem längerfristigen Stromausfall zu gewährleisten, hat Herr Bürgermeister Schelshorn, wie in der öffentlichen Sitzung am 23.01.2023 angekündigt, in einer Eilentscheidung am 24.01.2023 die Beschaffung von vier Stromaggregaten angeordnet. 


Ein Stromaggregat steht der Feuerwehr und drei weitere für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung zur Verfügung.

Insgesamt wurden zwei Angebote eingeholt. Die Angebotssummen lauten (brutto):

Fa. EWS, Schönau                58.475,02 EUR
Bieter 2                        79.278,03 EUR


Der Auftrag wurde am 24.01.2023 an die Fa. EWS aus Schönau für brutto 58.475,02 EUR vergeben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung vom 24.01.2023 zur Kenntnis.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für die Beschaffung der vier Notstromaggregate wurden im Haushalt 2023 ausreichend Mittel eingestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass zwischenzeitlich bereits ein Notstromaggregat für das Feuerwehrgerätehaus geliefert wurde. Die restlichen Geräte werden Ende Februar/Anfang März 2023 erwartet. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten könnte sich die Anlieferung allerdings weiter verzögern. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung vom 24.01.2023 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.02.2023 ö 7
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7.1. Photovoltaikanlage am MTB-Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.02.2023 ö 7.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle konnte hinsichtlich der Anfrage von Stadtrat Locker zwischenzeitlich noch ein Gespräch mit dem Planungsbüro Greiner führen. Dieser bestätigte, dass ein Lithium-Ionen-System mit LFP-Speichertechnologie ausgeschrieben wurde. Nach VOB besteht eine Gewährleistung über vier Jahre. 

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7.2. Zaunerrichtung beim Pausenhof des Gymnasiums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.02.2023 ö 7.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilt zur Beschlussfassung um die Untere Talstraße mit, dass man als Ortspolizeibehörde den Auftrag für ein Zaunprovisorium für den Pausenhof des Gymnasiums erteilt hat. Der Zaun soll nun nächste Woche errichtet werden. Es handelt sich um ein Zaunmodell aus Hartkunststoff mit 1,20 m Höhe und weiß-roter Beklebung. Diese Module können später auch für den Werkhof Verwendung finden. Dieses Provisorium bleibt solange bestehen, bis es durch eine vom Gemeinderat beschlossene und vom Fachbereich Verkehr des Landratsamtes Lörrach für in Ordnung befundene Abtrennung ersetzt wird. Hierzu soll in der nächsten Gemeinderatssitzung ein Tagesordnungspunkt aufgenommen werden. 

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8. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.02.2023 ö 8
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8.1. Hexensitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.02.2023 ö 8.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bevor die Gemeinderäte entsprechende Fragen stellen können, wird die Sitzung durch neun Hexen unterbrochen. Diese werden von Bürgermeister Schelshorn herzlich willkommen geheißen. Mit den Worten

"Die Sitzig macht iis so richtig Spaß - well sell isch für alli de Hit,
weil es dann im Rothuus-Saal Sekt zum Trinke git. "

startet er seine Ansprache und bedauert die zweijährige coronabedingte Unterbrechung dieses Brauchs. Er weist auf das mehr als ein halbes Jahrhundert Bestehende der Gruppe der Hexen hin und bedankt sich für die schönen Stunden, die man seit vielen Jahren mit den Hexen verleben durfte. 

Er wünscht eine "glückseelige Fasnet 2023 mit viel Humor und Lache" und schließt mit dem Spruch

"Über all die Däg sin aber trotzdem luschtig un froh,
i hör uff mit e'nem chräftige Narri - Narro!!!"

In Vertretung für die Oberhexe Mona Steinebrunner übernimmt die frühere Oberhexe Katja Kast und die zweite Oberhexe Suala Buchter die Ansprache an das Gremium:

"Schluss mit  Sitzung de wär doch glacht,
mir Hexe sin jez an der Macht

Es isch jez Zit s'isch no it z'spot,
mir Hexe sage jez wos dure goht

Mir wän eu hit bespasse, ihr werde uns Liebe,
des isch ganz sicher, mit dem Unfug de mir triebe

Doch wenn i do so umme lueg,
gohts eu wirklich au no guet."

Auch in diesem Jahr werden die Anwesenden zunächst mit einem Sekt versorgt. Die Hexen haben sich erneut Spiele ausgedacht, welche die Gemeinderäte in die Kindheit zurückversetzen und an Kindergeburtstage erinnern sollen.

Hierzu werden zwei Teams gebildet. Hauptamtsleiter Pfeffer und Stadtrat Strohmeier treten als erstes zum Schokoladeessen mit Messer und Gabel, Handschuhen, Schal und Mütze an. Im Sekundentakt wechseln Bekleidung und Besteck die Seiten. Mit knappem Vorsprung kann Hauptamtsleiter Pfeffer den ersten Wettbewerb für sein Team gewinnen. 

Im zweiten Durchgang treten Stadträtin Strohmaier und Stadtrat Seckinger zum Topfschlagen an. Mit verbundenen Augen müssen diese unter lautstarken Anweisungen ihres Teams auf allen Vieren, mit einem Kochlöffel bewaffnet und mit körperlichem Einsatz den gesuchten Topf finden. Stadträtin Strohmaier sichert ihrem Team hier den Sieg. 

Trotz, dass der Wettbewerb bereits entschieden war, treten Stadträtin Münzer und Stadtrat Schröder zum letzten Wettkampf an. Ein Gummibärchen gilt es in einem Mehlhaufen zu suchen, dies ohne Einsatz der Hände. Stadtrat Schröder bläst das Mehl durch den Saal, schnappt sich die begehrte Süßigkeit und holt auch den dritten Punkt für das Gewinnerteam, bestehenden aus den Stadträten Knobel, Schröder, Dr. Sladek, Strohmaier, Hauptamtsleiter Pfeffer und Bauamtsleiter Wunderle.

Alle Anwesenden erhalten nach Abschluss der Spiele ein kleines Geschenk der Hexen. Das Siegerteam wird zu einem Ritt auf einem XXL-Hexenbesen eingeladen. 

Bürgermeister Schelshorn dankt für das Programm und lädt alle zu einem gemeinsamen Essen mit Umtrunk zum "Pit-Stop" beim Jogi-Löw-Stadion ein. 

Narri - Narro !!!

Datenstand vom 09.03.2023 08:05 Uhr