Datum: 23.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 22:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2022
3 Verkehrskonzept Innenstadt - Teil "Untere Talstraße"
3.1 Informationen über den aktuellen Sachstand und über das Ergebnis der Besprechung mit den Fachbehörden
3.2 Fragen und Anregungen der Bürger zum Verkehrskonzept Innenstadt Teil "untere Talstraße"
3.3 Beschluss über Einführung Einbahnstraße und temporäre Sperrung
4 Fortschreibung Flächennutzungsplan: Ortsumfahrung B 317 auf Gemarkung Schönau im Schwarzwald
5 Neubau eines Gebäudes für eine neue Heizungsanlage Flst.-Nr. 463, Schönenbuchen 6a
6 Errichtung eines Holzfertighauses, Flst.-Nr. 535/2; Eggenrüttestraße 4
7 Bauantrag zur Errichtung einer Terrasse im EG und Balkon im DG auf Flst.-Nr. 319/8; Im Grün 5
8 Werkhof Schönau: Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Aitern
9 Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald
10 Freibad Statistik 2022
11 Terminierung einer Einwohnerversammlung
12 Kurzinformationen der Verwaltung
12.1 Beerdigung von Altbürgermeister Richard Böhler
12.2 Informationsveranstaltung Buchenbrand-Areal
12.3 Beschaffung von Notstromaggregaten
12.4 Nächste Gemeinderatssitzung
13 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
13.1 Bürgermeistersprechstunde
13.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer
13.3 Netz beim Streetsoccerplatz

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer bemängelt, dass das Zeitfenster für Fragen und Anregungen der Bürger zum Verkehrskonzept Innenstadt Teil "untere Talstraße" unter TOP 3.2 mit maximal 30 Minuten zu kurz ist. Er verweist auf die Geschäftsordnung der Stadt Schönau im Schwarzwald, in welcher zur Fragestunde geregelt ist, dass diese eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten soll. 

Bürgermeister Schelshorn teilt hierzu mit, dass die Geschäftsordnung entsprechend angewendet wird und eine und die Zeit von 30 Minuten ausreichend sein dürfte. 

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2022 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Pfeffer fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2022 anerkannt wird. 

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3. Verkehrskonzept Innenstadt - Teil "Untere Talstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wird in drei Unterpunkten abgehandelt:

  1. Informationen über den derzeitigen Sachstand und über das mit den Fachbehörden im Januar 2020 geführte Gespräch.
  2. Möglichkeit für Bürger Fragen und Anregungen zum Tagesordnungspunkt zu stellen.
  3. Gremien-Diskussion und Beschlussfassung.

In der Sitzung am 23.01.2023 wird als Vertreterin der Fachbehörden Frau Doris Munzig (Landratsamt Lörrach, Fachbereichsleiterin Verkehr) anwesend sein und Fragen beantworten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Fachbereichsleiterin Verkehr des Landratsamtes Lörrach, Frau Doris Munzig. 

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3.1. Informationen über den aktuellen Sachstand und über das Ergebnis der Besprechung mit den Fachbehörden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Im Zuge des Verkehrskonzepts Innenstadt wurden mögliche Varianten zur Sperrung der unteren Talstraße zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 7. Oktober 2019 behandelt.

Eine Entscheidung über die von der Verwaltung vorgeschlagenen temporäre Straßensperrung wurde damals nicht getroffen. Vielmehr wurde die Entscheidung gemäß dem von Stadtrat Dr. Sladek gestellten Geschäftsordnungsantrag durch einstimmigen Beschluss vertagt. Zunächst sollte ein Meinungsbild des Gemeinderats eingeholt werden, mit dem dann die Ziele des Verkehrskonzepts weiterverfolgt werden können (Details können dem beigefügten Protokollauszug entnommen werden).

Im ersten Schritt fand hierzu am 9. Januar 2020 eine Besprechung mit Vertretern der Fachbehörden (Landratsamt Lörrach, Polizei) dem Büro dwd Bauingenieure, dem Gymnasium, den Gemeinderatsfraktionen und der Verwaltung statt.
In dieser Besprechung ging es in erster Linie darum, mit den beteiligten Fachbehörden auszuloten, ob und in welchem Umfang eine temporäre Sperrung der unteren Talstraße möglich wäre.
Im Ergebnis würde das Landratsamt Lörrach eine temporäre Sperrung der Straße von Montag bis Freitag während der Schulzeit (genaue Sperrzeit müsste festgelegt werden) sowie Öffnung der Straße während den Ferienzeiten genehmigen.
Eine temporäre Sperrung der Straße nur während verschiedener Pausenzeiten der Schule würde das Landratsamt dagegen jedoch nicht genehmigen.

Weitere Einzelheiten zur Besprechung können dem beigefügten Aktenvermerk - mit den dazu im Nachgang von verschiedenen Besprechungsteilnehmern ergangenen Stellungnahmen - entnommen werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie (Beginn: Februar/März 2020) hatte sich die Situation rund um den Rathaus- und Gymnasiums-Platz durch Homeschooling und Kontaktverbote bzw. Verteilung der Schülerklassen über das komplette innerstädtische Gebiet merklich entspannt und entzerrt. Gleichzeitig war es Landratsamts-Mitarbeitern aufgrund Kontaktverboten untersagt, an Präsenz-Sitzungen teilzunehmen, so dass das Thema nur intern weiterverfolgt werden konnte. Mit Aufhebung der Corona-Maßnahmen wird das Thema nun akut und vom Gemeinderat ist eine Entscheidung zu treffen, ob es zu einer (temporären) Sperrung der unteren Talstraße (von der Kreuzung Gentner-/Neustadtstraße bis zur Kreuzung Friedrichstraße (B 317)) kommt oder ob stattdessen der Schulhof durch feste Absperrungen von der Talstraße abgetrennt wird.

Im Sinne der städtebaulichen Aufenthaltsqualität (keine festen Abtrennungen zwischen dem Gymnasium- und Rathaus-Platz, kein Verkehr etc.) schlägt die Verwaltung vor, eine temporäre Sperrung in der unteren Talstraße (von der Kreuzung Gentner-/Neustadtstraße bis zur Kreuzung Friedrichstraße (B 317)) einzuführen.

Gleichzeitig schlägt die Verwaltung vor, in Richtung der Friedrichstraße (B 317) eine Einbahnstraße zu schaffen. Damit würde die Situation an der Kreuzung bzw. auf der B 317 selbst durch dauerhafte Regelungen wesentlich entschärft.

Von Seiten der Verwaltung und der drei Fraktionssprechern wird vorgeschlagen, über eine temporäre Sperrung im Zeitfenster 7 bis 14 Uhr von Montag bis Freitag (Ausnahme: Schulferienzeiten) abzustimmen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn gibt einen umfassenden Überblick zum Ablauf der Diskussion. Er erwähnt, dass in dieser Sitzung über eine temporäre Sperrung der unteren Talstraße im Zeitraum von 7 bis 14 Uhr abgestimmt werden soll. Er verdeutlicht, dass seitens der Fraktionssprecher lediglich vereinbart wurde, diese Variante zur Aussprache zu stellen. Eine Zustimmung derselben ist damit nicht verbunden. Eine Entscheidung soll nach der heutigen Diskussion erfolgen. 

Der Vorsitzende erwähnt die Schwierigkeit, wie eine Sperrung technisch abzubilden ist. Den Autofahrern müsse klar sein, was möglich ist. Wie signalisiert man, wann abgebogen werden darf und wann nicht. Aus diesem Grund erschien eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Friedrichstraße (B 317) als sinnvolle Lösung. Dann dürfte von der Bundesstraße her grundsätzlich nicht eingebogen werden, wodurch die notwendige Beschilderung deutlich reduziert werden könnte. Mit Herrn Pfarrer Helmut Löffler wurde diesbezüglich bereits ein Gespräch geführt. Dieser kann sich mit einer temporären Sperrung sowie einer Einbahnstraße anfreunden. Zur Einbahnstraßenregelung regt Pfarrer Löffler an, diese eventuell erst nach dem Pfarramt zu installieren. Kirchen- und Pfarramtsbesucher könnten so auch nach oben aus der Straße herausfahren. 

Aufgrund der Corona-Pandemie hatten sich die Schülergruppen in den Pausen auf größere Teile des Innenstadtgebiets verteilt. In dieser Zeit wurde die Notwendigkeit, an diesem Thema weiterzuarbeiten, deutlich entschärft. Auch waren Präsenzveranstaltungen mit Vertretern des Landratsamtes Lörrach pandemiebedingt zu dieser Zeit nicht möglich. Durch die Lockerungen sah man sich nun veranlasst, hier wieder aktiv zu werden. 

Zunächst geht Bürgermeister Schelshorn auf die Begrifflichkeiten ein. Hier ist zwischen Schulhof und Pausenhof zu unterscheiden. Beim Schulhof handelt es sich um den Platz, welcher sich direkt vor dem Gymnasium befindet. Der Pausenhof dehnt sich vom Gymnasium bis zum Rathaus aus. Hier wurde vor vielen Jahren die Mitbenutzung des Rathausplatzes von der Stadt bewilligt. Viele Autofahren verhalten sich rücksichtsvoll. Aus den Reihen der Schüler ist teilweise ein unvorsichtiges Verhalten festzustellen. Grundsätzlich stehe aber der Schutz der Schüler im Vordergrund. 

Als gutes Beispiel bringt der Vorsitzende die Scheffelstraße in Schopfheim zur Sprache, welche durch die Sperrung eine deutliche Aufwertung erfahren hat. Auch für Schönau sieht die Verwaltung eine städtebauliche Aufwertung des Platzes für möglich, welcher mit Pollern gesichert werden könnte. Dies sowohl für Schüler, Touristen aber auch für die Bevölkerung. Gleichzeitig könnte der Wochenmarkt ausgedehnt und eine bessere Nutzung für Feste erzielt werden. Das Landratsamt Lörrach fordert nun dringend eine Lösung in dieser Angelegenheit. Sollte sich der Gemeinderat gegen eine Sperrung bzw. eine temporäre Sperrung aussprechen, müsste der Schul- bzw. Pausenhof entsprechend abgesichert werden. Eine Einbahnstraße würde die Situation zur B 317 hin deutlich entschärfen. Auf Klappschilder und ähnliches könnte somit verzichtet werden. Bürgermeister Schelshorn bringt zum Ausdruck, dass er schon immer ein Verfechter einer dauerhaften Sperrung der unteren Talstraße war. Mit der temporären Sperrung würde man an Schultagen 7 Stunden sperren. In einer Schulwoche wäre der Straßenabschnitt somit 35 Stunden gesperrt. In der restlichen Zeit (133 Stunden) könnte dort gefahren werden. 

Die zuständige Fachbereichsleiterin im Landratsamt Lörrach, Frau Doris Munzig, führt aus, dass dieses Thema nun schon lange schwelt. In früheren Zeiten war man schon zwei Schritte weiter. Das Problem besteht und wird sich weiter verschärfen. Die vorliegende Situation, bei welcher ein Pausenhof durch eine Straße durchschnitten wird ist in Baden-Württemberg, vermutlich sogar in ganz Deutschland, ein einmaliger Zustand. Empfohlen sei ein Platzbedarf von 3 bis 5 m² pro Schüler. Die Straßennutzung in diesem Bereich wird als sehr heikel dargestellt. Glücklicherweise sei bislang noch nichts gravierendes passiert, so Frau Munzig. Vor einiger Zeit wurde von Gerichten die Schrittgeschwindigkeit von 7 bis 20 km/h ausgeweitet, was die Thematik nicht unbedingt einfacher macht. Sehr lange haben die Behörde diese Situation geduldet, fordere jetzt aber eine dringende Lösung. Zwei Lösungen wurden bislang favorisiert: Zum einen eine Komplettsperrung, zum anderen eine Beschränkung der Schüler auf den Schulhof. Die temporäre Sperrung wurde seitens des Landratsamtes immer abgelehnt. Eine Sperrung, welche sich rein an den Pausenzeiten orientiert, ist beschilderungstechnisch nicht praktikabel. Die Angabe eines Zeitfensters wird als deutlich besser angesehen. Die vorgeschlagene Variante mit der Einrichtung einer Einbahnstraße ist für Frau Munzig neu, wird von ihr aber als sehr gut erachtet. Somit wäre eine einfache Beschilderung möglich. Klappschilder dagegen müssten permanent bedient werden und seien somit unpraktikabel. Die Polizei sieht in einer Vollsperrung den sinnvollsten Schutz für die Schüler. Mit viel Zähneknirschen könnte allerdings einer temporären Sperrung zugestimmt werden. 

Nach dieser Einführung erhalten nun die Gemeinderäte die Gelegenheit Verständnisfragen zu stellen. 

Stadtrat Strohmaier spricht den Beschluss aus dem Jahre 2008 an, in welchem der Rathausplatz für die Nutzung in Pausenzeiten freigegeben wurde. Auf Antrag des damaligen Schulleiter Gustav Albiez wurde die Erlaubnis erteilt, dass der Rathausplatz von den Schülern der Oberstufe mitbenutzt werden dürfe. Der Vorsitzende erwähnt, dass diese Konkretisierung so nicht im Protokoll festgehalten wurde. 

Stadträtin Münzer erwähnt, dass eine Unwahrheit nicht zur Wahrheit wird. Man habe hier keinen Pausenhof, welcher von einer Straße durchquert wird. Auch wurde vom Landratsamt eine Einwohneranhörung angeregt. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass der Pausenhof erweitert wurde und zwischen den beiden Plätzen eine Straße verläuft. Fakt sei, dass der Schulhof mit 1,7 m² je Schüler deutlich zu klein ist. Frau Munzig führt ergänzend aus, dass hier zwei Plätze durch eine Straße getrennt werden. Sie stellt die Frage, wie es sich tatsächlich darstelle. Man könne hier einen schwimmenden Übergang feststellen. Der eigentliche Schulhof müsse tatsächlich deutlich abgegrenzt werden, damit auch nur dieser Platz entsprechend genutzt wird. Hierzu sind feste Absperreinrichtungen, zum Beispiel Poller und Ketten, notwendig. Einfache Markierungen reichen nicht aus. Der Vorsitzende erwähnt, dass eine Bürgerbeteiligung gegeben war. Eine Bürgerinitiative war damals aktiv, welche massive Unwahrheiten verbreitet hatte. Außerdem verweist er auf den TOP 3.2, bei welchem die Bürger gehört werden. Schönau sei in der glücklichen Situation, dass die Innenstadt von der B 317 her durch fünf Straßen erreichbar ist. Solche ein Umstand würde sich manch andere Gemeinde wünschen. Trotzdem konnte ein massives Wirtschafts- und Ladensterben nicht verhindert werden. Eine Zählung durch das Büro dwd Ingenieur GmbH ergab sogar, dass der größte Teil der Autofahrer die Neustadt- und die Gentnerstraße nutzt, um die Innenstadt zu erreichen.

Stadtrat Seckinger stellt die Frage, wie das Gymnasium damals überhaupt genehmigt werden konnte. Ewig habe man diesen Zustand toleriert und erst jetzt werde reagiert. Darüber hinaus zeigt er sich verwundert, warum überhaupt reagiert wird, wenn doch in der Talstraße weniger Verkehr fließt als in den Seitenstraßen. Der Vorsitzende erwähnt, dass viele Autofahrer deutlich zu schnell durch die Talstraße fahren. Das Gymnasium wurde schon vor vielen Jahren genehmigt, ursprünglich als Volksschule. Die Schule hatte sich in der Vergangenheit massiv erweitert. Ebenso hat die Verkehrsentwicklung erheblich zugenommen. Auch die Schülerzahlen haben sich deutlich erhöht. Frau Munzig ergänzt, dass früher auch ganz andere Voraussetzungen vorlagen. 

Auf Anfrage von Stadtrat Schröder bestätigt Bürgermeister Schelshorn, dass der Schulhof zu allen angrenzenden Straßen abzusperren ist. Die Erstellung von Zäunen sollte möglichst vermieden werden. Die Schule selbst hatte angeboten, hier mit verschiedenen Gerätschaften, wie zum Beispiel Sitzmöblierungen, etwas zu machen. 

Stadtrat Dr. Sladek vertritt die Meinung, dass das Gymnasium unbedingt in der Innenstadt erhalten bleiben soll, um Leben in die Stadt zu bringen. Er würde die Straße am liebsten ganz zumachen. Damals war nicht absehbar, wie sich das Landratsamt verhält. Zwischenzeitlich hat die Behörde ihre sture Haltung aufgegeben und sich bewegt. Er wirbt deshalb für die vorgeschlagene temporäre Sperrung. Diese solle nicht mit der Einbahnstraße vermischt werden. Von dieser Lösung höre er auch zum ersten Mal. Der Vorsitzende teilt mit, dass diese Idee sehr kurzfristig aufgekommen ist. Sofern nur eine temporäre Sperrung kommt, müsste man sich mit Klappschildern behelfen. Eventuell könnte die Einbahnregelung zunächst nur testweise eingeführt werden. Frau Munzig erwähnt, dass eine Testphase mindestens ein Jahr laufen müsste. 

Stadtrat Knobel spricht eine Sperrung lediglich zu Pausenzeiten an und stellt die Frage, ob dies technisch nicht umsetzbar ist. Frau Munzig erwähnt, dass eine solche Sperrung ausgeschlossen ist, da die Polizei hier nicht mitgeht. Technisch wäre es sicher machbar, vermutlich aber extrem teuer. Der Vorsitzende gibt darüber hinaus zu bedenken, dass es auf der B 317 bei Tempo 50 sehr schwierig sein dürfte, Verkehrsschilder mit einer größeren Menge an zusätzlichen Angaben vollumfänglich zu erkennen. Stadtrat Knobel sieht es als technisch gleichwertig an, ob nur ein Zeitraum oder mehrere abgebildet werden. Frau Munzig teilt erneut mit, dass kurzfristige Sperrungen und Öffnungen von der Polizei nicht toleriert werden. Der temporären Sperrung dagegen würde man zustimmen, allerdings nur mit Zähneknirschen. 

Stadtrat Strohmeier bringt eine Ampellösung in die Diskussion ein. Frau Munzig weist darauf hin, dass ein Dauerrot nicht zulässig ist. Nach drei Minuten könnte man in eine solche Straße hereinfahren, da man davon ausgehen könne, dass die Ampel defekt ist. Rein rechtlich dürfe das Landratsamt unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers entsprechende Anordnungen treffen, was man allerdings vermeiden möchte. Bei einem Unfallereignis muss man aber mit einer entsprechenden Anordnung rechnen. 

Auf Anfrage von Stadtrat Dr. Sladek berichtet Bürgermeister Schelshorn, dass es sich bei der Einbahnstraßenregelung um eine Dauerlösung handeln soll. Die Einbahnregelung soll nicht nur während der temporären Sperrung gelten. 

Dokumente
Download Protokollauszug_2019_10_07.pdf
Download Besprechung vom 09.01.2020, Aktenvermerk.pdf

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3.2. Fragen und Anregungen der Bürger zum Verkehrskonzept Innenstadt Teil "untere Talstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Im Nachgang zu TOP 3.1 wird den Bürgern die Möglichkeit gegeben, Fragen und Anregungen zum Verkehrskonzept zu stellen. Dabei gelten folgende Grundsätze:

Jeder Frageberechtigte darf nicht mehr als zwei Fragen/Anregungen stellen bzw. vortragen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein und dürfen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

Die Fragestunde wird auf maximal 30 Minuten begrenzt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer will wissen, wer im Bereich des Schul- und des Rathausplatzes das Hausrecht ausübt. Eine Durchmischung von Schülern und Passanten könnte zu verschiedenen Schadensfällen führen. Hier stellt sich die Frage der Haftung. Er weist darauf hin, dass es kein Schriftstück gibt, welches den Rathausplatz zum Pausenhof macht. Diese Nutzung sieht es deshalb als unzulässig an. Bürgermeister Schelshorn gibt hierzu bekannt, dass auf beiden Plätzen der Bürgermeister das Hausrecht ausübt. Dieses wurde an den Schulleiter für die Pausenhof-Zeiten delegiert. Bei Schadensfällen gilt auch hier wie überall das Privatrecht. Die Pausenhofregelung wurde im Rahmen einer Gemeinderatssitzung geregelt. Da dies protokolliert wurde, liegt demnach auch ein Schriftstück vor. 

Eine Zuhörerin spricht sich für eine absolute Sperrung aus. Sie stellt die Frage, ob hier die Autofahrer oder die Kinder geschützt werden sollen. 

Eine weitere Zuhörerin sieht in einer Sperrung einen Zugewinn für die Stadt, da hierdurch ein großer Platz gewonnen werden könnte. Neue Verweilmöglichkeiten würden hierdurch geschaffen und Leben in die Stadt gebracht. 

Ein Zuhörer stellt die Wichtigkeit des Gymnasiums für die Stadt dar. Es müsse das maximale für die Sicherheit getan werden. Gleichzeitig könne somit die Attraktivität gesteigert werden. 

Für eine Zuhörerin kommt es durch diese Diskussion zum Ausdruck, dass auf einer Seite das Gymnasium und auf der anderen Seite die Bevölkerung steht. Vielmehr entsteht hier die Chance, etwas für die Bevölkerung zu machen. Aktuell trifft sich die Schönauer Bevölkerung eher auf dem REWE-Parkplatz. Sie hört in der Mehrheit keine Gegenströmung zu der vorgeschlagenen Lösung. Sie hält die temporäre Sperrung für eine fruchtbare Lösung. Hierdurch könnte man einen tollen Ortskern entwickeln. 

Ein Zuhörer kritisiert die Verhaltensweise gerade kleinerer Schüler. Regelmäßig queren demnach 14 Schüler mit dem Blick auf das Handy unkonzentriert die Talstraße. Wegen diesen Schülern die Straße zu sperren sieht er als Witz an. Er schlägt den Einsatz von Schülerlotsen vor. Diese Möglichkeit wurde ihm auf Nachfrage beim ADAC vorgeschlagen. Auch wäre ein Verkehrsunterricht vonnöten, da wohl viele Schüler die Fußgängerampel an der B 317 bei Rotlicht überqueren würden um zügig zur Bushaltestelle zu gelangen. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass die kleineren Schüler überhaupt keine Handys haben. Darüber hinaus fallen unter diese Kategorie viel mehr als 14 Schüler. Zum Thema Schülerlotsen erwähnt er, dass diese in Deutschland kaum bekannt sind. Er gibt auch zu bedenken, dass bereits Lehrer mit Warnwesten von Autofahren angepöbelt wurden. Des Weiteren werden die Schüler von Lehrern zur Bushaltestelle begleitet. Frau Munzig führt weiter aus, dass man einen Schülerlotseneinsatz lediglich auf dem Weg zur Schule oder zurück kennt. Dies auch nur bei Zebrastreifen und Fußgängerampeln. Schülerlotsen haben keinerlei Verkehrsregelungsbefugnisse. Dies wäre ein Eingriff in den öffentlichen Verkehr. 

Eine Zuhörerin findet es bedenklich, wie locker man hier mit Gesundheit und möglicher Verletzungen der Kinder umgegangen wird. 480 Schüler des Gymnasiums befinden sich in der Innenstadt. Sie stellt die Frage, welche Autofahrer so oft in der Stadt sind wie die Schulkinder. Alle Einrichtungen sind auch anderweitig schnell erreichbar. 

Eine Zuhörerin spricht den Wochenmarkt am Freitag an. Der Vorsitzende berichtet, dass im Vorfeld mit den Wochenmarktbeschickern diskutiert wurde. Seitens einer Bürgerinitiative wurde damals die Angst gestreut, dass der Wochenmarkt wegkommen würde. Aus diesem Grund hatten sich diese auch an der Unterschriftenaktion beteiligt. Nachdem klar war, dass diese Aussage nicht korrekt ist, hatten sich die Beschicker beim Bürgermeister entschuldigt. Der Aufbau des Wochenmarktes findet um 9.30 Uhr, als nach der ersten Pause statt. Alle Beteiligten sind damit einverstanden und alle kommen aneinander vorbei. 

Der Gemeinderat stimmt zu, dass auch eine auswärtige Schülerin des Gymnasiums zu Wort kommen darf. Diese ist davon überzeugt, dass der Gemeinderat bei einer Verneinung der temporären Sperrung auf einen Unfall als Negativbeispiel warten würde.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt Bürgermeister Schelshorn in Richtung des Fragenden von TOP 1 fest, dass TOP 3.2 exakt 22 Minuten ging. 

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3.3. Beschluss über Einführung Einbahnstraße und temporäre Sperrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 3.3

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt für den Bereich der unteren Talstraße von der Kreuzung Gentner-/Neustadtstraße bis zur Kreuzung Friedrichstraße (B 317):
  1. Die Einrichtung einer Einbahnstraße in Fahrtrichtung Friedrichstraße (B 317).
  2. Die Einführung einer temporären Sperrung im Zeitfenster 7 bis 14 Uhr von Montag bis Freitag. In den Schulferienzeiten wird das Zeitfenster aufgehoben.

Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Maßnahmen dafür in die Wege zu leiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker erinnert an die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes im Jahre 2018 durch das Büro dwd Ingenieur GmbH. 2019 bestand dann die Chance, einen Dorfplatz zu generieren. Dieser Platz im Herzen von Schönau hat aus seiner Sicht Potential. Dieser kann sinnvoll genutzt werden, ohne das ein Auto hindurch fährt. Für eine dauerhafte Sperrung ist in der Fraktion der Freien Wähler keine Mehrheit zu erreichen, für eine temporäre Sperrung allerdings schon. Eine Einbahnstraßenregelung kann ein Teil der Fraktion nicht mitgehen. Dieses Thema müsste gesondert betrachtet werden. Die Errichtung von Zäunen findet er nicht toll. Hierdurch könnte dann in Ferienzeiten auch nicht mehr auf dem Gymnasiumsplatz geparkt werden.

Stadtrat Schröder berichtet, dass das Thema im Vorfeld ebenfalls in der SPD-Fraktion beraten wurde. Diese hat sich gegen eine Sperrung ausgesprochen. Bei einer Sperrung müsste auch der obere Bereich zur Gentner-/Neustadtstraße hin abgesperrt werden. Er erwähnt, dass man bei den Überlegungen zur Verbreiterung der Bushaltestelle an der B 317 keine Unterstützung seitens der Schule oder des Landratsamtes erhalten hatte. Er selbst wohne an einer Straße und habe seine Kinder dahingehend erzogen, dass diese die Gefährlichkeit des Straßenverkehrs erkennen. Der Vorsitzende erwidert, dass die sich die Schulleitung damals eine Busbucht gewünscht hatte. Das Landratsamt hatte allerdings davor gewarnt und mitgeteilt, dass ein Bus auf der Straße sicherer sei. Hierdurch würde ein schnellerer Verkehrsfluss verhindert und für mehr Sicherheit gesorgt. Für die Zukunft wünscht sich Bürgermeister Schelshorn, dass Fraktionsentscheidungen nicht schon vorher getroffen werden, sondern man die Redebeiträge in der Sitzung abwartet. 

Stadtrat Knobel erwähnt, dass alle Gemeinderäte grundsätzlich frei sind in ihrer Entscheidung. 

Stadtrat Anschütz sieht in der Einbahnstraßenregelung eine total vernünftige Lösung. Diese Option könnte allerdings den Beschluss für eine temporäre Sperrung gefährden. Eine Errichtung von Zäunen und Ketten kann er keinesfalls mittragen. Er ergänzt, dass er bei einer aus seiner Sicht nichtakzeptablen Lösung sein Gemeinderatsmandat niederlegen wolle. 

Stadtrat Gierth spricht sich gegen eine Vollsperrung aus. Lediglich der Pfarrer ist Anwohner an diesem Straßenstück. Eine Sperrung würde eine Mehrbelastung für die anderen Straßenzüge bedeuten, an welchem weitaus mehr Anwohner leben. Die temporäre Sperrung sieht er deshalb als besten Kompromiss an. Er weist darauf hin, dass auf Autobahnen oft LED-Schilder anzutreffen sind, welche den Verkehr regeln. Diese könnten auch hier zum Einsatz kommen. Eine Einbahnstraßenregelung geht für ihn schon wieder in Richtung einer Vollsperrung. Der Vorsitzende sieht in LED-Schildern eine teure und auch anfällige Lösung. Durch Wartung und Unterhalt entstehen hier Folgekosten. Die vorgeschlagene Lösung wäre dagegen mit sehr einfachen Mitteln umzusetzen. 

Stadträtin Münzer vertritt die Meinung, dass eine Sperrung im Zeitraum 7 bis 14 Uhr die Bevölkerung ganz besonders trifft. In diesem Zeitraum geht der Großteil der Bevölkerung zu Einkäufen und Erledigungen in die Innenstadt. Aus diesem Grund kann sie den Beschlussvorschlag nicht mittragen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Sperrung nicht nur die Schönauer Bevölkerung betrifft. Den eigentlichen Geschäftsverkehr sieht er darüber hinaus eher in der Bahnhofstraße (REWE-, ZG- und Rossmann-Markt) sowie in der Friedrichstraße (Netto-Markt). Er ergänzt, dass eine Absperrung des Platzes zur Gentner-/Neustadtstraße hin einfacher auszuführen wäre, wie eine Absperrung über den Talstraßenverlauf. Im oberen Bereich könnten hierzu Sitzgelegenheiten bzw. Parkplätze eingerichtet werden. 

Stadträtin Münzer erwähnt weiter, dass man früher darum gekämpft hatte, dass die Sparkasse in die Innenstadt kommt. Der Vorsitzende erwidert, dass sich das Kundenverhalten bei Banken seit 2012 massiv verändert hat. 

Stadtrat Dr. Sladek bedauert die aus seiner Sicht antiquierte Haltung von Stadträtin Münzer. Aus seiner Sicht geht es hier um den Schutz der Kinder. Aber auch um die Schule, um deren Verbleib in der Innenstadt er gekämpft hat. Alles andere sei kleinkariert. Trotz offener Straßen haben Geschäfte und Wirtschaften geschlossen. Er wirbt dafür, dass sich die Gegner einer temporären Sperrung bei der Abstimmung der Stimme enthalten. 

Stadtrat Knobel teilt mit, dass es auch ihm um die Sicherheit der Schüler geht. Sollte kein Beschluss für eine Sperrung zustande kommen, müsse sich der Gemeinderat tragbare Lösungen überlegen. 

Stadträtin Strohmaier findet es unangepasst, wenn Gegenstimmen dahingehend ausgelegt werden, dass man Schüler nicht schützen wolle. Sicher gibt es brenzlige Situationen. Schlussendlich muss aber die Entscheidung des Gemeinderates akzeptiert werden. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass es tatsächlich bereits einige Vorfälle gab. Diese sind immer mit viel Glück ausgegangen. Die Fußgänger sind hier immer in der schwächeren Position. Mit der vorgeschlagenen Lösung könnte nicht nur für die Schüler eine Steigerung der Aufenthaltsqualität erzielt werden. Er bringt als Vergleich erneut die Stadt Schopfheim vor. Dort hat sich die Sperrung der Scheffelstraße positive Auswirkungen. Das Leben spiele sich dort ab, wo Straßen gesperrt sind, so der Vorsitzende. Über das Jahr hinweg wäre die Straße hier weniger als 20% gesperrt. Frau Munzig erwähnt, dass man sich in einem permanenten Wandel befindet. Sachen die früher schlecht waren, sind heute wieder gut. Sie macht dieses Argument an der Akzeptanz von Kreisverkehren fest. 

Auf die Frage von Bürgermeister Schelshorn, ob das Landratsamt Lörrach einen einjährigen Testbetrieb mittragen würde, antwortet Frau Munzig mit einem klaren Ja. Nach diesem Jahr wäre dann vom Gemeinderat eine Entscheidung zu treffen, wie mit der Sperrung weiter verfahren wird. Der Vorsitzende sieht eine Entscheidung für erforderlich, ob lediglich die Einbahnstraßenregelung im Testbetrieb zur Beschlussfassung gestellt werden soll und die temporäre Sperrung als endgültige Entscheidung, oder ob beide Punkte als Testbetrieb gelten sollen. 

Stadtrat Knobel plädiert dafür, beide Punkte im Testbetrieb zur Beschlussfassung zu stellen. Er will wissen, was passiert, wenn nach der Testphase seitens der Gemeinderates kein weiterer Beschluss gefasst wird. Bürgermeister Schelshorn weist darauf hin, dass über den Erfolg dieser Maßnahme nach dem Testjahr zwingend ein Beschluss zu fassen ist. Sofern kein Beschluss gefasst wird, endete der Testbetrieb automatisch nach einem Jahr. Frau Munzig sieht als möglichen Testzeitraum den 01.03.2023 bis 29.02.2024 vor. In dieser Zeit ist eine entsprechende Beschilderung anzubringen. Ohne Beschluss werden diese Schilder nach Ablauf dieser Testphase wieder abgebaut. Aus diesem Grund sollte dann rechtzeitig vorher eine Entscheidung des Gemeinderates herbeigeführt werden, ob die Regelung weitergeführt wird oder nicht. 

Stadtrat Dr. Sladek und Bürgermeister Schelshorn bitten Stadtrat Knobel darum, einen Beschlussvorschlag zu formulieren, den er mittragen könnte. Diesem Wunsch wird von Stadtrat Knobel eine Absage erteilt. 

Stadtrat Gierth kann sich mit einer solchen Testphase anfreunden, wenngleich er sich mit einer Einbahnstraßenregelung nicht abfinden kann. 

Stadträtin Strohmaier weist darauf hin, dass die Kinder allen wichtig sind, egal was heute beschlossen wird. Sie zeigt sich verwundert, dass auf einmal ganz neu eine Testphase diskutiert wird, obwohl dies gar nicht im Beschlussvorschlag enthalten ist. Der Vorsitzende erklärt, dass er durchaus Beschlussvorschläge abändern darf. Hierzu eine Entscheidung zu treffen, müsse auch ohne Vorberatung möglich sein. 

Stadtrat Locker stellt den Antrag auf Beschlussfassung. Diesem wird seitens des Gemeinderates zugestimmt. Es kommen somit nur noch zwei auf der Redeliste befindlichen Stadträte zu Wort. 

Stadträtin Münzer sieht eine Änderung des Beschlussvorschlages für nicht zulässig an. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass dies sehr wohl rechtlich möglich ist. 

Stadtrat Schröder stimmt die aktuelle Diskussion nachdenklich. Noch am 09.01.2020 war eine Testphase nicht möglich, jetzt ist sie plötzlich möglich. Ebenfalls war damals die temporäre Sperrung nicht möglich, jetzt ist auch diese möglich. Die Sachverhalte ändern sich hier komplett. Frau Munzig führt hierzu aus, dass auch das Landratsamt an eine getroffene Entscheidung gebunden ist. Ihr erscheint der Eindruck, dass ihr nun ein Vorwurf gemacht wird, dass sie auf die Gemeinde zugeht. Stadtrat Schröder sagt abschließend, dass dieser Einwand nicht als Vorwurf gedacht war. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Bereich der unteren Talstraße von der Kreuzung Gentner-/Neustadtstraße bis zur Kreuzung Friedrichstraße (B 317):
  1. Die Einrichtung einer Einbahnstraße in Fahrtrichtung Friedrichstraße (B 317).
  2. Die Einführung einer temporären Sperrung im Zeitfenster 7 bis 14 Uhr von Montag bis Freitag. In den Schulferienzeiten wird das Zeitfenster aufgehoben.


Diese Regelung soll als Probebetrieb für den Zeitraum vom 01.03.2023 bis 29.02.2024 gelten. 

Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Maßnahmen dafür in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlich abgelehnt (Neinstimmen: Stadträte Knobel, Lais, Münzer, Schröder, Seckinger, Strohmaier, Strohmeier). Nach erfolgter Beschlussfassung verlässt Stadtrat Anschütz die Sitzung. Stadtrat Dr. Sladek äußert sich entsetzt über diese Abstimmung, welche er nicht nachvollziehen könne. Auch er verlässt die Sitzung. Die Zuhörer verlassen ebenfalls den Sitzungsraum und es wird eine Sitzungspause von fünf Minuten vereinbart.

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4. Fortschreibung Flächennutzungsplan: Ortsumfahrung B 317 auf Gemarkung Schönau im Schwarzwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 4

Sachverhalt

Die vom Gemeindeverwaltungsverband beschlossene Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Verbandsgebiet hat das Ziel, mögliche Flächen zur weiteren städtebaulichen Entwicklung festzulegen. Besondere Bedeutung hat daher die Ausweisung von Neubaugebieten sowie die Ausweisung von Flächen für die verkehrliche Weiterentwicklung. Bezüglich der verkehrlichen Entwicklung sind im aktuellen FNP auf der Gemarkung Schönau im Schwarzwald vom Aiterfeld bis in die Flüh Flächen für eine Ortsumfahrung B 317 eigetragen bzw. gesichert. Somit sind derzeit in diesen Bereichen keine weiteren städtebaulichen Entwicklungen möglich.

Im Zuge der Bearbeitung des „Gemeindeübergreifenden Entwicklungskonzeptes für den GVV Schönau im Schwarzwald“ (einstimmig festgestellt in der GVV-Verbandsversammlung vom 17.10.2019) wurde im März 2017 die Befragung aller Haushalte im GVV Schönau im Schwarzwald durchgeführt. Aufgerufen waren alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, sich an der Befragung zu beteiligen. Es konnten 1.763 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verzeichnet werden. Dies entspricht einer sehr guten Beteiligungsquote in Höhe von rund 32% der Einwohner ab 16 Jahren.

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde auch das Thema Ortsumfahrung der B 317 in Schönau beleuchtet (siehe Auszug aus der Haushaltsbefragung). Insgesamt nahmen daran 1.673 Personen über 16 Jahren teil. Dabei sprachen sich im GVV 45 % gegen und 55 % für eine Ortsumfahrung aus. In der Stadt Schönau im Schwarzwald sprachen sich 49 % gegen und 51 % für eine Umfahrung aus. Die Auswertung ergab zusätzlich, dass sich die jüngere Generation tendenziell gegen eine Ortsumfahrung ausspricht, während die Altersgruppe über 65 die meisten Befürworter hatte. Die Auswertung nach Haushaltsklassen ergab, dass sich Mehrpersonenhaushalte mit Kindern auf Verbandsebene mit ca. 55 % und auf Ebene der Stadt Schönau im Schwarzwald mit ca. 65 % gegen eine Ortsumfahrung aussprachen.

Das Regierungspräsidium Freiburg schätzt eine Realisierung dieser Ortsumfahrung als sehr gering ein. Nachfolgend die Stellungnahme von Herrn Gassenmeier, Regierungspräsidium Freiburg, vom 11.10.2022: 

Sehr geehrter Herr Wunderle,

im aktuellen Bundesverkehrswegeplan ist die Ortsumfahrung Schönau nicht mehr enthalten. Eine Realisierung steht damit auf absehbare Zeit nicht in Aussicht. Ob Chancen bestehen, dass die Ortsumfahrung Schönau bei einer Fortschreibung wieder in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird ist fraglich.
Für die Straßenbauverwaltung gibt es keine Rechtsgrundlage, auf eine Beibehaltung der Trasse im Flächennutzungsplan zu bestehen. 
Die Gemeinde kann damit die Trasse überplanen, muss sich allerdings dessen bewusst sein, dass die Chancen für eine Wiederaufnahme des Projektes damit weiter sinken.
 
Mit freundlichen Grüßen

Oliver Gassenmeier

REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG
Referat 47.3 - Baureferat Süd
Rathausplatz 5
79713 Bad Säckingen
Telefon:     +49 7761 5506-6759
E-Mail:       Oliver.Gassenmeier@rpf.bwl.de


Da die Ortsumfahrung Schönau die Kriterien für die Aufnahme in den Bundeswegeverkehrsplan nicht erfüllt, ist sie darin auch nicht mehr enthalten. Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine mögliche Realisierung bei den veränderten politischen und klimatischen Rahmenbedingungen nicht gegeben.

Gerade im Bereich der geplanten Anbindung der Kreisstraße Richtung Tunau (siehe Lageplan) gibt es innenstadtnahe mögliche Entwicklungs- und Baulandflächen (eingezeichnet als mögliche Baulandentwicklungsflächen „Schleifenbach Nord“ und „Schleifenbach Süd“) und Investorenanfragen. Für eine mögliche Entwicklung des Ortsteils „Uff d’Bruck“ ist es deshalb entscheidend, ob an dieser Stelle an der Ortsumfahrung Schönau in der neuen Fortschreibung des FNP festgehalten werden soll. Aufgrund der Wichtigkeit der Entwicklungsmöglichkeiten für die Stadt Schönau im Schwarzwald durch die Investorenanfragen soll der GVV gebeten werden, nach entsprechender Begutachtung diesen Punkt durch das Planungsbüro Fischer im Zuge der FNP-Fortschreibung, in eine der nächsten Sitzungen der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung zu nehmen.

Über eine komplette Entfernung der geplanten Ortsumfahrung Schönau aus der Fortschreibung des FNP sollte der Gemeinderat Schönau im Schwarzwald aus Sicht der Verwaltung noch keine Empfehlung an den GVV als Träger des FNP abgeben. Möglicherweise ergeben sich durch eine kleinere Variante der Ortsumfahrung -beispielsweise einer Ortsumfahrung Schönenbuchen - eine städtebauliche Aufwertung des Ortsteils Schönebuchen. Dies sollte ebenso wie die restliche Trassenführung im Bereich Flüh bzw. Mühlmatt vom GVV im Zuge der FNP-Fortschreibung näher betrachtet werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat befürwortet
  1. Eine Entwicklung des Ortsteils „Uff d’Bruck“ durch mögliche Entwicklungs- und Baulandflächen und Aufhebung der Trassenführung der Ortsumfahrung Schönau in diesem Bereich.
  2. Die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils „Schönenbuchen“ durch eine Ortsumfahrung.
  3. Die restlichen Trassenführungen im Bereich Flüh bzw. Mühlmatt sollen im Zuge der FNP-Fortschreibung näher betrachtet werden.

Die drei Punkte werden dem GVV zur Aufnahme in die FNP-Fortführung empfohlen. Die Nr. 1 soll aufgrund der Wichtigkeit zeitnah zur Beschlussfassung beim GVV behandelt werden. Die Stadt Schönau im Schwarzwald bittet um Aufnahme des Punktes in eine der nächsten Sitzungen der Verbandsversammlung.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Knobel erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt in den Zuhörerreihen Platz.

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Für den Ortsteil Schönenbuchen wird als Option eine kleinere Lösung angedacht. Bei der Energiedienst AG wurde hinsichtlich der Kosten für eine Verlegung der Hochspannungsleitung in den Boden angefragt. Hier wurde ein Kostenaufwand von 2 bis 2,5 Millionen Euro genannt. 

Bürgermeister Schelshorn berichtet weiter, dass der Stadt der Schlachthof in der Tunauer Straße zum Kauf angeboten wurde. Seitens der Stadt besteht an einem Kauf allerdings kein Interesse. Hier könnte eventuell die Kommunalentwicklung ins Spiel gebracht werden. 

Stadtrat Lais erwähnt, dass eine mögliche Ortsumfahrung im Bedarfsplan nicht mehr enthalten ist. Aus seiner Sicht ist es unrealistisch, dass diese überhaupt nochmals in den Bedarfsplan aufgenommen wird. Aus diesem Grund kann er dem Beschlussvorschlag zustimmen. 

Stadträtin Strohmaier kann eine Herausnahme der Trassenführung der Ortsumfahrung nicht befürworten, da sie als Anwohnerin an der Ortsdurchfahrt immer für eine Umfahrung sein wird. 

Stadtrat Locker will wissen, ob eine Umfahrung des Ortsteils Schönenbuchen vor der Kapelle installiert würde. Der Vorsitzende erwidert, dass dies noch nicht konkret festgelegt wurde. 

Stadträtin Münzer teilt mit, dass sie sich stets für eine Ortsumfahrung ausgesprochen hat, sie aber ihre Meinung geändert habe. Ein günstiger Zeitpunkt wurde aufgrund der Entwicklungsmöglichkeiten beim Schlachthof schon vor Jahren verpasst. 

Stadtrat Strohmeier gibt zu bedenken, dass man schon lange auf eine Ortsumfahrung warte. Die Erschließung zweier Wohngebiete sieht er zwischenzeitlich für wichtiger an. 

Stadtrat Schröder sieht neuen Wohnraum ebenfalls für wichtig an, obwohl er immer für eine Umfahrung war. 

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet
  1. Eine Entwicklung des Ortsteils „Uff d’Bruck“ durch mögliche Entwicklungs- und Baulandflächen und Aufhebung der Trassenführung der Ortsumfahrung Schönau in diesem Bereich.
  2. Die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils „Schönenbuchen“ durch eine Ortsumfahrung.
  3. Die restlichen Trassenführungen im Bereich Flüh bzw. Mühlmatt sollen im Zuge der FNP-Fortschreibung näher betrachtet werden.

Die drei Punkte werden dem GVV zur Aufnahme in die FNP-Fortführung empfohlen. Die Nr. 1 soll aufgrund der Wichtigkeit zeitnah zur Beschlussfassung beim GVV behandelt werden. Die Stadt Schönau im Schwarzwald bittet um Aufnahme des Punktes in eine der nächsten Sitzungen der Verbandsversammlung.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimme: Stadträtin Strohmaier). Stadtrat Knobel hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

Dokumente
Download 2022-10-12 Lageplan.pdf
Download Auszug Entwicklungskonzept_ Ergebnisse HH-Befragung Schönau.pdf

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5. Neubau eines Gebäudes für eine neue Heizungsanlage Flst.-Nr. 463, Schönenbuchen 6a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich laut Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB).

Die Bauherrin plant auf dem Gelände auf dem bereits eine Tankstelle mit Shop, Lagerhallen und der Recyclinghof Landkreis Lörrach angesiedelt sind ein weiteres Gebäude für eine neue Heizungsanlage (Pelletheizung) für die Bestandsgebäude mit einer Größe von 6,50 m x 3,50m. Für das neue Gebäude sind Holzrahmenwände und ein Holzpfettendachstuhl geplant. Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Bauantrag zu befürworten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle stellt den Bauantrag vor. Hinter der bestehenden Tankstelle soll eine Pelletheizung gebaut werden. Es handelt sich um einen Schopf in Holzbauweise mit Pultdach. Das Bauvorhaben befindet sich nicht in einem Überschwemmungsgebiet.

Stadtrat Gierth erwähnt die Nähe des Bauvorhabens zum Gewässer "Wiese". Bauamtsleiter Wunderle teilt mit, dass sich das Landratsamt Lörrach erforderlichenfalls melden wird, sofern dies Probleme bereiten würde. Auf Anfrage von Stadtrat Gierth wird bekannt gegeben, dass die Pelletheizung ausschließlich für die Tankstelle genutzt wird.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Bauantrag zu befürworten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Errichtung eines Holzfertighauses, Flst.-Nr. 535/2; Eggenrüttestraße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich laut Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplans „Eggenrütte“. Für das Bauvorhaben hat das Landratsamt Lörrach mit Datum vom 14. November 2022 einen Bauvorbescheid erteilt.

Die Bauherrin plant auf dem Grundstück, auf welchem sich bereits ein Wohnhaus und eine separate Garage befindet, ein Holz-Fertighaus aufzustellen und dieses zu Wohnzwecken zu nutzen. Das Haus soll in Holzständerbauweise, komplett vorgefertigt in einem Stück, angeliefert und auf vorher erstellte Streifenfundamente gesetzt werden. Als Tragkonstruktion ist unter der gedämmten und belüfteten Bodenplatte aus Holzkonstruktion ein IPE-Stahlrahmen mit Zinkphosphat-Grundierung vorgesehen. Die Fassade besteht aus horizontal verlegten Lärchenbrettern. Das Gebäude ist mit einem Flachdach geplant. Das Oberflächen- und Schmutzwasser soll an die vorhandene Grundstücksentwässerung angeschlossen werden.

Dem Gemeinderat liegen die Planunterlagen vor.

Für das Grundstück sind 4 Stellplätze erforderlich, welche bereits im Bestand vorhanden sind.

Der Abstand zwischen Neubau und Bestandsgebäude ist kleiner als 5 Meter. Um die Brandschutzanforderungen zu erfüllen werden die vorhandenen Fensteröffnungen im Erdgeschoss (Esszimmer) und Obergeschoss (WC) geschlossen. Der Eingangsbereich vom bestehenden Wohnhaus wird durch eine geschlossene Wand mit F60 Qualität abgetrennt. Eine ausreichende Belüftung und Belichtung der Räume ist trotz geschlossener Fensteröffnungen gegeben. Im Esszimmer sind weitere Fensteröffnungen vorhanden, welche für die Raumgröße ausreichend sind. Im WC wird eine Abluftanlage installiert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle stellt den Bauantrag vor. Hierzu wurde bereits in der Sitzung am 19.09.2022 eine Bauvoranfrage gestellt, welche vom Gemeinderat befürwortet wurde. Ein positiver Bauvorbescheid wurde erteilt. Erforderliche Abstandsflächen werden eingehalten. Aufgrund der Nähe zum Bestandsgebäude wurden diverse Änderungen vorgenommen.

Stadtrat Lais regt an, Bauvorbescheide künftig in die Sitzungsvorlage mit aufzunehmen. Dies erleichtert die Sitzungsvorbereitung durch den Gemeinderat. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Bauantrag zur Errichtung einer Terrasse im EG und Balkon im DG auf Flst.-Nr. 319/8; Im Grün 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich lauf Flächennutzungsplan im Innenbereich ohne Bebauungsplan. Der Bauherr beabsichtigt eine Terrasse im EG sowie darüber einen überdachten Balkon im DG (Grundfläche 3,0m x 3,38m) in der Westseite seines Gebäudes anzubringen. 
Die Abstandsflächen wurden in einem Abstandsflächenplan nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle stellt den Bauantrag vor. Der Balkon soll als Stahlkonstruktion ausgeführt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Werkhof Schönau: Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Aitern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 8

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.12.2022 hat der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald den Grundsatzbeschluss gefasst, sich an der Einrichtung des gemeinsamen Werkhofs mit den Betriebszweigen Werkhof, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu beteiligen. Die Gemeinden Aitern, Böllen, Tunau und Wembach haben diesen Grundsatzbeschluss ebenfalls gefasst.

Aufgrund personeller Veränderungen im Werkhof der Gemeinde Aitern und im Hinblick auf den gefassten Grundsatzbeschluss einer Gründung eines gemeinsamen Werkhofs hat die Gemeinde Aitern bei der Stadt Schönau im Schwarzwald deshalb angefragt, ob eine Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen in der Gemeinde Aitern durch den Werkhof Schönau möglich wäre,

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, einer Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen zuzustimmen. Die anfallenden Kosten werden der Stadt Schönau im Schwarzwald durch die Gemeinde Aitern vergütet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen in der Gemeinde Aitern zu.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass der Werkhofmitarbeiter der Gemeinde Aitern zum 30.04.2023 aufhören wird. Die Wasserversorgungsanlagen wurden bereits besichtigt. Eine Zusammenarbeit der Gemeinde Aitern mit der Gemeinde Utzenfeld soll nicht mehr fortgeführt werden. Die Kosten werden nach Aufwand abgerechnet. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Betreuung der Wasserversorgungsanlagen in der Gemeinde Aitern zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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9. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 9

Sachverhalt

Gemäß § 12 EigBG ist in der Betriebssatzung festzulegen ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches oder auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik erfolgen.

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 30.05.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen ab dem 01.01.2023 nach der neuen Eigenbetriebsverordnung-HGB auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgen.

Die Änderungssatzung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“. 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Rechtslage

§ 12 EigBG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt die Vorlage kurz vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“. 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Änderung der Betriebssatzung per 01.01.2023_Wirtschaftsführung und Rechnungswesen.pdf

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10. Freibad Statistik 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 10

Sachverhalt

Die beigefügte Statistik über die Badesaison 2022 wurde von der Stadtkasse erstellt und wird dem Gemeinderat hiermit zur Kenntnis gegeben.
Die Statistik wird in der Sitzung erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt die Statistik für die Badesaison 2022 dem Gremium vor. Im Vergleich zur Vorsaison sind die Einzeleintritte deutlich gestiegen. Am meisten wurden Familienkarten verkauft. 

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass nach Fasnacht der Freibadausschuss tagen wird. Themen wie der Webshop, welcher keine besondere Bedeutung mehr hat, sollen mit den beteiligten Gemeinden besprochen werden. Kassenpersonal, welches schwierig zu finden ist, darf nicht überfordert werden. Einzeleintritte und Tageskarten sollen überdacht werden. Mit Tageskarten kann das Bad mehrfach betreten werden. Die Ergebnisse sollen in der Märzsitzung vom Gemeinderat behandelt werden.  

Der Vorsitzende erwähnt, dass das Freibad ein Familienbad ist und auch bleiben soll. Aus seiner Sicht sollte der Webshop aufgehoben werden. 

Stadtrat Knobel zeigt sich erfreut über die guten Zahlen, welche ein ähnliches Niveau haben wir vor der Corona-Pandemie. Er dankt dem Rechnungsamt für die geleistete Arbeit. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2023_01_23 Freibad Schönau_Badesaison 2022_Sitzungsvorlage.pdf

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11. Terminierung einer Einwohnerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 11

Sachverhalt

In der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.12.2022 wurde von einem Zuhörer nach dem Termin für die nächste Einwohnerversammlung angefragt.
Seitens von Bürgermeister Schelshorn wurde erklärt, dass er in Absprache mit dem Gemeinderat einen Versammlungstermin für das nächste Jahr festlegen werde.

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 20 a) sollen wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen.

Im Anschluss an die Sitzung wurde am 21.12.2022 per Mail die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Lörrach u.a. um Prüfung gebeten, ob der Gemeinderat vor Beschlussfassung vor dem Hintergrund des § 20a der GO nicht die Einwohner hätte hören müssen. Herr Senn, Leiter Kommunalaufsicht & Prüfung hat der anfragenden Person und der Verwaltung am 22.12.2022 nachfolgendes geantwortet:
Zutreffend ist Ihre Feststellung, dass wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern im Rahmen einer Einwohnerversammlung nach § 20a GemO erörtert werden sollen. Inwieweit eine Gebührenerhöhung eine solche wichtige Gemeindeangelegenheit darstellt, wäre noch zu klären, zumal bei Wasser- und Abwassergebühren regelmäßig Gebühren erhoben werden sollen, die eine vollständige Kostendeckung gewährleisten, um diese Kosten verursachergerecht auf die Verbraucher umzulegen. Soweit vom Gemeinderat eine Einwohnerversammlung nicht einberufen wird, besteht für die Einwohner keine Klagemöglichkeit. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine Einwohnerversammlung gem. § 20a Abs. 2 GemO auch von den Einwohnern selbst beantragt werden kann. Ein solcher Antrag wäre schriftlich einzureichen und bedarf eines Unterstützerquorums von 5% der antragsberechtigten Einwohner der Gemeinde.

Die Verwaltung sieht derzeit keine wichtigen Gemeindeangelegenheiten, die in einer Einwohnerversammlung nach § 20a GemO mit Einwohnern erörtert werden müssten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat entscheidet über das weitere Vorgehen.

Rechtslage

§ 20 a GemO.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass wichtige Gemeindeangelegenheiten schwer zu finden sind. Darüber hinaus kommen bei Einwohnerversammlungen dann meist nur starke Befürworter bzw. starke Gegner. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes kennt keine Gemeinde, welche eine echte Einwohnerversammlung durchgeführt hat. 

Stadtrat Strohmeier erwähnt, dass er seit 20 Jahre im Gemeinderat ist und es bis dahin nie einen Anlass für eine Einwohnerversammlung gegeben hat. Er sieht hierzu auch keine Notwendigkeit. 

Stadträtin Münzern sieht einige Themen, welche die Einwohnerschaft interessieren könnte. Der Vorsitzende entgegnet, dass hier auch eine einfache Informationsveranstaltung ausreichend sein dürfte. 

Stadtrat Locker ist grundsätzlich nicht gegen eine Einwohnerversammlung. 

Stadtrat Lais zählt mögliche wichtige Angelegenheit auf. Hierunter zählen außergewöhnliche Themen wie Großbaustellen, zum Beispiel Autobahntrassen, Gefängnisse, Kraftwerte etc. Informationsveranstaltungen sind im Normalfall absolut ausreichend. 

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass man schon einige Informationsveranstaltungen, wie zum Beispiel Werkhof, durchgeführt hat. Hier war aus der Bevölkerung kaum Interesse vorhanden. 

Stadtrat Gierth regt eine Bürgersprechstunde im größeren Rahmen an, welche der Gemeinderat der Bevölkerung anbieten könnte. 

Stadtrat Knobel sieht aktuell ebenfalls keinen besonderen Bedarf für eine Einwohnerversammlung. Der Gemeinderat kann auf privater Basis die Bevölkerung zu einem Gespräch einladen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt keine Einwohnerversammlung durchzuführen, da aktuell hierzu keine Themen vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimme: Stadträtin Münzer).

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12. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 12
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12.1. Beerdigung von Altbürgermeister Richard Böhler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 12.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende bittet die Gemeinderäte darum, an der Trauerfeier für den verstorbenen Altbürgermeister Richard Böhler teilzunehmen. Im Anschluss sind die Gemeinderäte in den Bürgersaal zu einem gemeinsamen Essen eingeladen. Hierzu ist eine Rückmeldung erforderlich. 

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12.2. Informationsveranstaltung Buchenbrand-Areal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 12.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Am 02.02.2023 findet um 18.00 Uhr im Bürgersaal eine Informationsveranstaltung bezüglich der weiteren Entwicklung des Buchenbrand-Areals statt, wozu die Gemeinderäte aller Verbandsgemeinden eingeladen sind. Bürgermeister Schelshorn weist darauf hin, dass sich das Grundstück in diesem Bereich im Eigentum der Stadt Schönau im Schwarzwald befindet. Hinsichtlich der Parkplatzsituation für die neue Mehrzweckhalle ist der Gemeindeverwaltungsverband gefordert, hier entsprechend zu Handeln. 

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12.3. Beschaffung von Notstromaggregaten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 12.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Für die Beschaffung von Notstromaggregaten liegt ein Angebot der EWS Schönau in Höhe von 58.475,02 Euro vor. Die Kosten liegen 26,2 % unter denen eines Vergleichsangebotes. Zur Beschaffung will der Vorsitzende eine Eilentscheidung treffen und bittet den Gemeinderat darum, ein solche zu befürworten. Einwände hierzu werden keine erhoben. 

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12.4. Nächste Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 12.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die nächste Gemeinderatssitzung am 13.02.2023 wird vermutlich eine halbe Stunde bzw. eine Stunde vorher beginnen. Dies aufgrund wichtiger Beratungspunkte und des Umstandes, dass es sich um die "Hexensitzung" handelt. 

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13. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 13
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13.1. Bürgermeistersprechstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 13.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth bittet um Auskunft, wann es wieder eine Bürgermeistersprechstunde geben wird. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass es sich bei dieser Sprechstunde um eine freiwillige Entscheidung von ihm handelt. Aktuell überlegt er, ob dieses Angebot überhaupt weitergeführt wird. In der Vergangenheit wurde diese Sprechstunde nicht mehr besonders genutzt. Eventuell kann er sich auch eine Onlinesprechstunde vorstellen. 

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13.2. Unbegleitete minderjährige Ausländer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 13.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier spricht die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) an, welche im ehemaligen Belchenblick in Aitern untergebracht sind. Diese halten sich verstärkt im Bereich des Netto-Marktes an der Friedrichstraße auf. Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass dies bereits mit dem Landratsamt Lörrach kommuniziert wurde. In Aitern sind demnach die weiblichen UMA untergebracht. In der Buchenbrandhalle sind dagegen die männlichen UMA einquartiert. Dort verfügt man im Gegensatz zum Belchenblick in Aitern über eine 24-Stunden-Betreuung. Der Vorsitzende regt an, das Landratsamt direkt mit dieser Problematik zu konfrontieren. 

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13.3. Netz beim Streetsoccerplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 13.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage von Stadtrat Knobel teilt Bürgermeister Schelshorn mit, dass das Netz beim Streetsoccerplatz bereits erhöht wurde. Eventuell könnte dies allerdings nicht ausreichend sein. 

Datenstand vom 03.02.2023 15:02 Uhr