Datum: 12.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.11.2022 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2022
3 Stadtwald Schönau im Schwarzwald Forstbetriebsplan 2023 Beratung und Beschlussfassung
4 Evaluation Forstneuorganisation, Abschluss eines neuen Betreuungsvertrages mit dem Land Baden-Württemberg zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald
5 Anbau eines Balkones und Errichtung einer PV-Anlage; Flst.-Nr. 205, Schönenberger Str. 2
6 Errichtung einer doppelseitigen beleuchteten Werbeanlage auf Flst.-Nr. 463/5, Schönenbuchen 10
7 MTB-Gebäude: Arbeitsvergabe Elektroinstallationsarbeiten
8 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau - Friedrichstr. 2; Sanierung einer leerstehenden Wohnung
9 Generalsanierung der Liegenschaft Friedrichstr. 16, Kreditaufnahme
10 Baumaßnahme Johann-Peter-Hebel-Weg, Kreditaufnahme
11 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Jahresabschluss 2021 - Feststellungsbeschluss gem. § 16 Eigenbetriebsgesetz
12 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023, Beratung und Beschlussfassung
13 Gemeinsamer interkommunaler Werkhof, Aufhebung des Beschlusses aus der Sitzung vom 14.11.2022 und erneute Grundsatzbeschlussfassung
14 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 15.12.2022
15 Kurzinformationen der Verwaltung
15.1 Konsolidierte Finanzkennzahlen der Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2021
15.2 Sitzungstermine 2023
16 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
16.1 Geschwindigkeitsmessung beim Schwimmbadparkplatz
16.2 Verabschiedung von Hauptamtsleiter Dietmar Krumm

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer nimmt Bezug auf den Tagesordnungspunkt 13. Mit der Einrichtung eines gemeinsamen interkommunalen Werkhofs ist für die Schönauer Einwohner eine Steigerung des Wasserpreises um 60 % verbunden. Die Nebenkosten stellen für viele Einwohner eine echte Belastung dar. Gemäß § 20a GemO sollen wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern erörtert werden. Der Zuhörer will wissen, ob der Gemeinderat hier nicht die Meinung der Einwohnerschaft anhören möchte. 

Eine weitere Zuhörerin spricht die öffentliche Toilette im neuen MTB-Gebäude an, welche gleichzeitig als Behindertentoilette genutzt werden soll. Sie bittet um Auskunft, ob mit Betroffenen hierüber gesprochen wurde, ob eine elektrische Türöffnung geplant und die Räumlichkeiten mit Haltgriffen ausgerüstet werden. 

Des Weiteren spricht diese Zuhörerin den Wunsch aus, dass sich die Stadt Schönau die Gemeinde Utzenfeld als Vorbild nimmt, welche sich mit der Erarbeitung eines Notfallplanes befasst. 

Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung über die Durchführung einer Einwohnerversammlung entscheiden wird. Erforderlichenfalls werden dann auch die Themen festgelegt. 

Bezüglich der Behindertentoilette erwähnt er, dass mit Behinderten hierüber nichts besprochen wurde. Sobald eine Detailplanung vorliegt wird dies durch den Planer geprüft. 

Zur Thematik der Notfallplanung weist der Vorsitzende darauf hin, dass hier sehr unterschiedliche Ansichten der einzelnen Bürgermeister bestehen. Der Utzenfelder Bürgermeister, welcher von Beruf Sicherheitsbeauftragter ist, habe hier verständlicherweise eine ganz andere Sicht zu diesem Thema. Experten von den Elektrizitätswerken Schönau und der Energiedienst AG gehen nicht von einem dreitägigen Notfallgeschehen aus. In der Haushaltsplanung ist die Beschaffung von Notstromaggregaten berücksichtigt. Darüber hinaus wurde bewusst an den Sirenen festgehalten. In der neuen Mehrzweckhalle hat man die Möglichkeit zur Notstromeinspeisung verwirklicht. 

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.11.2022 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.11.2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben:

TOP 1:
Möglicher Grundstückserwerb von Flst.-Nr. 855 - Waldfläche Schleifenbach
(Einstimmiger Beschluss)

Der Gemeinderat spricht sich für den Kauf des Waldgrundstücks Flst.-Nr. 855 aus. Bürgermeister Schelshorn wird ermächtigt, die Kaufverhandlungen mit den Grundstückseigentümern zu führen.

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2022 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.11.2022 wird dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Krumm im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben.
Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter außerdem fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2022 anerkannt wird.

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3. Stadtwald Schönau im Schwarzwald Forstbetriebsplan 2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 3

Sachverhalt

Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes sind öffentliche Wälder (hier: Stadtwald Schönau im Schwarzwald) nach Betriebsplänen zu bewirtschaften. Unter Berücksichtigung des periodischen Betriebsplans (Forsteinrichtung) hat der Forstbezirk Todtnau einen Forstlichen Betriebsplan für das Jahr 2023 erstellt. Rolf Berger und Wolfram Scherb vom Forstbezirk Todtnau werden diesen in der Sitzung vorstellen und erörtern.

Die Kurzfassung des Betriebsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2023 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 zu.

Rechtslage

§ 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schelshorn den zuständigen Revierförster Wolfram Scherb und erteilt ihm das Wort. Dieser teilt eingangs mit, dass die Leiterin des Forstbezirks, Susanne Berger, zum 01.12.2022 zur Forstdirektion gewechselt ist. Kommissarisch wurde Rolf Berger als Büroleiter ausgewählt. Zur Neubesetzung der Stelle wurde bereits eine Festlegung getroffen. 

Sodann berichtet er über den Vollzug des Haushaltsplanes 2021, welches mit einem Überschuss von 158.181 Euro deutlich besser abschloss, als das ursprünglich kalkulierte Minus. Im Einnahmenbereich ist hier besonders die erzielte Bundeswaldprämie in Höhe von 113.230 Euro zu nennen. 

Im Rückblick und der Prognose für das laufende Forstwirtschaftsjahr 2022 geht Revierförster Scherb auf extreme Hitze und Trockenheit ein. Die Hitze führte zu einem großen Borkenkäferbefallsrisiko und kaum witterungsbedingten Schwärmpausen. Für 2023 wird eine erhöhte Borkenkäferpopulation erwartet. 

Darüber hinaus verursachte der Ukraine-Konflikt steigende Treibstoffpreise und somit steigende Holzernte- und Pflegekosten. Die gestiegenen Kosten konnten aufgrund überdurchschnittliche Preise im Frühjahr und eine gute Aufnahmefähigkeit der Sägewerke kompensiert werden. Im Sommer trübte sich der Holzmarkt allerdings ein, was zu einem Einschlagsstopp im Bereich Frischholz führte. Bei den Brennholzpreisen ist eine Steigerung festzustellen. 

Aktuell wurden für das laufende Jahr 96 % der Holzerntemaßnahmen durchgeführt. Die Jungbestandspflege liegt bei 110 %, die Kultursicherung bei 80 %. Es wird mit einem positiven Ergebnis von 126.000 Euro gerechnet. Hier war ursprünglich ebenfalls ein Minus eingeplant. 

Für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wird mit einer Gesamtnutzung von 7.580 Fm geplant. Die zufällige Nutzung von Käferholz liegt bei 1.400 Fm. An Pflegemaßnahmen sind Kultursicherungen auf 9,7 ha, Jungbestandspflege auf 13,0 ha, Schlagpflege auf 18,9 ha sowie die Ästung von 60 Tannen und 50 Douglasien vorgesehen. Hier wird besonderer Wert auf den Aufbau und die Entwicklung naturnaher, strukturreicher und klimastabiler Wälder gelegt. Es wird ein Nadelholzanteil von 40 % angestrebt. 

Die Naturverjüngung soll Vorrang vor Pflanzungen haben. Trotz allem soll auf einer Fläche von 1,8 ha eine Anbaumaßnahme mit klimatoleranten Baumarten erfolgen. Hier werden Baumarten wie Douglasie, Kiefer, Lärche, Elsbeere, Traubeneiche, Spitzahorn und Esskastanie genannt. Natur- und artenschutzrechtliche Bestimmungen werden hierbei berücksichtigt.

Der Einsatz von GVV-Waldarbeitern (2.150 Einsatzstunden) sowie Auszubildenden des GVV Schönau (550 Einsatzstunden) wird durch zertifizierte und professionelle Unternehmer ergänzt. 

Die Erholungsfunktion des Waldes wird im Rahmen der Waldbewirtschaftung angemessen berücksichtigt. 

Für das Forstwirtschaftsjahr 2023 sind Einnahmen in Höhe von 499.000 Euro geplant. Dem stehen Ausgaben über 567.000 Euro gegenüber, was einen Zuschussbedarf über 68.000 Euro entspricht. In den Ausgaben ist auch eine Hangsicherungsmaßnahme an der Schönenberger Straße mit einem Betrag von 33.000 Euro veranschlagt. Hier soll Felsabgängen vorgebeugt werden. Bauamtsleiter Wunderle teilt hierzu mit, dass sich hier bereits ein Steinabgang ereignet hat. 

Bürgermeister Schelshorn äußert sich sehr zufrieden mit der Arbeit des Revierförsters und der Waldarbeiter. Mit dem Waldumbau geht man im Hinblick auf die Klimastabilität in die richtige Richtung. Zur Hangsicherung erwähnt er, dass zunächst eine Beurteilung erfolgen soll, ob weitere Maßnahmen überhaupt erforderlich sind. 

Auf Anfrage von Stadträtin Strohmaier teilt Revierförster Scherb mit, dass es sich bei der Elsbeere um eine Kirschenart handelt. Danach spricht sie den Bereich des Waldkindergartens an. Schräg gegenüber desselben stehen demnach viele Bäume, welche unstabil aussehen. Wolfram Scherb informiert, dass die Bäume durch einen Gutachter angesehen wurden. Einige Bäume wurden daraufhin entfernt, bei anderen vereinzelte Äste geschnitten. Im Abstand von 35 m dürfen keine hohen Bäume stehen. 

Stadträtin Münzer erkundigt sich über den Verkaufspreis neuer Bäume. Revierförster Scherb erwidert, dass er sich momentan keine Gedanken über Verkäufe macht. Für ihn steht eine stabile Entwicklung des Waldes im Vordergrund. 

Stadtrat Dr. Sladek vertritt die Ansicht, man müsse weniger auf Haushaltszahlen sehen, sondern mehr an die Zukunft denken. Zu den vorgesehenen Pflanzungen bittet er um Auskunft, ob diese als Monokulturen oder als gemischte Pflanzungen ausgeführt werden und woher die Annahme stammt, dass diese zur Klimastabilität beitragen. Wolfram Scherb erwähnt, dass hier trockenresistentere Bäume gewählt wurden. Um Förderungen zu erhalten, ist es erforderlich, mindestens zwei bis drei Pflanzenarten zu berücksichtigen. Eine Monokultur wird ausgeschlossen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Forstbetriebsplan 2023 Stadt Schönau im Schwarzwald.pdf

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4. Evaluation Forstneuorganisation, Abschluss eines neuen Betreuungsvertrages mit dem Land Baden-Württemberg zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 4

Sachverhalt

Der aktuelle Betreuungsvertrag zur Übernahme des forstlichen Revierdienstes im Körperschaftswald der Stadt Schönau im Schwarzwald wurde für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen und nun einer Evaluation unterzogen. 

Im Bürgermeisterforum des Landratsamtes Lörrach am 28.11.2022 wurde der Abschluss eines neuen Betreuungsvertrages vorgestellt, welcher eine Laufzeit von fünf Jahren haben und einer automatischen Verlängerung unterliegen soll. Maßgebend sein soll die jeweils aktuelle Gebührenordnung des Landkreises. 

Das bisherige Entgeltmodell soll in seiner Grundstruktur nicht verändert werden. Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald soll hier weiterhin als eine Einheit betrachtet werden, was für die einzelnen Gemeinden kostenmäßig deutlich günstiger ist. 

Die somit anfallende Umlage würde sich von 30,00 auf 35,00 Euro/ha erhöhen. Die Einschlagkosten von 3,00 auf 4,00 Euro/Fm. Es wird lediglich die effektive forstliche Betreuung abgerechnet. 

Beschlussvorschlag

Der Abschluss eines neuen Betreuungsvertrages mit dem Land Baden-Württemberg zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald wird mit den vorgestellten Eckdaten beschlossen. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht nochmals auf die Forstneuorganisation im Jahre 2020 ein, bei welcher teilweise Zahlen aus dem Jahr 2018 Einfluss fanden. Die Verkehrssicherungspflicht wird vom Forst sichergestellt. Hiervon ausgenommen sind unter anderem Waldkindergärten. Für die Kernzonenflächen im Biosphärengebiet fällt eine geringere Umlage in Höhe von 15,00 Euro/ha an. Mit den genannten Sätzen sind die Gestehungskosten abgedeckt. 

Stadtrat Schröder ist der Meinung, dass man um einen Vertragsabschluss ohnehin nicht herumkommen würde. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass man durchaus eigenes Personal für diese Dienstleistungen einstellen könnte. Dies würde sich allerdings nicht rechnen. Entsprechende Berechnungen hatte man bereits im Jahre 2019 vorgenommen. Der Vertrag wird mit dem Gemeindeverwaltungsverband abgeschlossen, weil dann die Wälder aller Verbandsgemeinden zusammengefasst als eine Einheit betrachtet werden. Dies stellt sich kostenmäßig weitaus günstiger dar. 

Stadtrat Knobel fragt an, ob die erhöhten Kosten bereits im Haushaltsplan eingerechnet wurden. Der Vorsitzende erwähnt, dass dies teilweise der Fall sein dürfte. 

Stadträtin Strohmaier verlässt vor Beschlussfassung aufgrund Unwohlsein die Sitzung. 

Beschluss

Der Abschluss eines neuen Betreuungsvertrages mit dem Land Baden-Württemberg zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald wird mit den vorgestellten Eckdaten beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Anbau eines Balkones und Errichtung einer PV-Anlage; Flst.-Nr. 205, Schönenberger Str. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB).

Der Bauherr plant den Bau eines Balkons an der Südseite des Wohngebäudes. Die Abmessungen des Balkons betragen Breite/Tiefe = 8,82 m/ 2,68 m. Die Ausbildung der Tragkonstruktion erfolgt Stahlstützen und Stahlträgern.

Zusätzlich beantragt der Bauherr die Genehmigung einer Photovoltaikanlage (Freiflächenanlage) auf seinem Grundstück mit dem Abmessungen Breite/Höhe = 11,55 m/2,97 m. Die geplante Anlage hat eine installierte Leistung von 10 kWp und soll dem vorhandenen Gelände angepasst errichtet werden (Neigung 33 Grad). 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle stellt das Bauvorhaben vor. Dieses befindet sich im Innenbereich ohne Bebauungsplan. Der neu geplante Balkon soll im Dachgeschoss des Gebäudes verwirklicht werden. Die Photovoltaikanlage soll an das vorhandene Gelände angepasst werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Errichtung einer doppelseitigen beleuchteten Werbeanlage auf Flst.-Nr. 463/5, Schönenbuchen 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 6

Sachverhalt

Dieser Bauantrag wurde bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.07.2022 behandelt. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat das Einvernehmen mit Bezug auf die Verkehrssicherheit einstimmig versagt.

Mit Schreiben vom 16.11.2022 hat die Baurechtsbehörde darauf hingewiesen, dass das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch im Mischgebiet zulässig ist. Die geplante Werbeanlage wurde von den Fachbehörden Verkehr und Straßen als nicht gefährlich oder den Verkehr störend beurteilt.
Die Baurechtsbehörde bittet darum, spätestens in der nächsten Gemeinderatssitzung darüber zu entscheiden, ob hier das Einvernehmen erteilt werden kann.

Zur Erinnerung:
Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Der Bauherr beabsichtigt in Schönenbuchen an der B 317 ein beidseitig beleuchtetes Werbeschild für Poster mit den Maßen 3,56 m x 2,52 m. Der Plakatanschlag soll alle 10 Tage gewechselt werden.

Nach erneuter Prüfung der örtlichen Situation durch die Verwaltung sollte aus Sicht der Verwaltung der Gemeinderat am Beschluss vom 18.07.2022 festhalten, da aufgrund der geplanten Werbeanlage die erforderlichen Sichtverhältnisse beim Einfahren von der Tankstelle auf die Bundesstraße B 317 nicht mehr gegeben sind (Zaun entlang der B 317).
Außerdem wird durch das Aufstellen des Werbeschildes das Ausfahren vom Grundstück 463/5 (südliche Ausfahrt) auf die Bundesstraße B 317 sehr erschwert und unübersichtlich. Die erforderlichen Sichtverhältnisse für die ausfahrenden Fahrzeuge Richtung Süden sind völlig unzureichend.

Nach Einschätzung der Verwaltung erhöht sich das Unfallrisiko aufgrund des Werbeschildes ganz erheblich. Das Landratsamt Lörrach wurde auf diese Umstände nochmals hingewiesen und gebeten, bei einem Termin mit der Verwaltung zusammen dies vor Ort zu begutachten. Dieser Termin hat bisher noch nicht stattgefunden.

Beschlussvorschlag

Aufgrund der erforderlichen Verkehrssicherheit wird das Einvernehmen weiterhin versagt. Sollte die Baurechtsbehörde diese Maßnahme trotz der vorgebrachten Bedenken genehmigen, wird die Verwaltung beauftragt, rechtlich gegen diese Genehmigung vorzugehen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass in der vergangenen Woche ein Vororttermin stattfand. Bauamtsleiter Wunderle ergänzt, dass das Landratsamt einen solchen Termin zunächst nicht für erforderlich angesehen hatte, war dann allerdings mit fünf bis sechs Personen vertreten. Hierbei äußerten sich die Behördenvertreter dahingehen, dass die Sichtverhältnisse nicht ausreichend gegeben sind, sodass eine Genehmigung nicht erteilt werden kann. Schriftlich liegt hierzu allerdings vom Landratsamt noch nichts vor. Aus diesem Grund sollte man sich auf ein gerichtliches Vorgehen festlegen, sollte das Landratsamt den Antrag doch genehmigen. 

Stadtrat Locker kritisiert, dass man förmlich zu einem Vororttermin drängen muss. 

Beschluss

Aufgrund der erforderlichen Verkehrssicherheit wird das Einvernehmen weiterhin versagt. Sollte die Baurechtsbehörde diese Maßnahme trotz der vorgebrachten Bedenken genehmigen, wird die Verwaltung beauftragt, rechtlich gegen diese Genehmigung vorzugehen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. MTB-Gebäude: Arbeitsvergabe Elektroinstallationsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 7

Sachverhalt

Vom Planungsbüro Greiner aus Breisach wurden die Elektroinstallationsarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Bei der Submission vom 30.08.2022 wurden keine Angebote abgegeben. Deshalb wurden die Elektroinstallationsarbeiten erneut beschränkt ausgeschrieben. Bei der Submission am 30.09.2022 gingen trotz Zusicherung der angeschriebenen Elektrofirmen wiederum keine Angebote ein.  

Das Büro Greiner ist derzeit bestrebt, eine Elektroinstallationsfirma zu finden, die auf der Grundlage der Ausschreibung ein Angebot vorlegt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsunterlagen lag noch kein Ergebnis vor.

Ein Vertreter des Büro Greiner wird an der Sitzung teilnehmen und steht für Fragen zur Verfügung. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Angebotsprüfung zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Haushaltsrechtlichen Auswirkungen werden in der Sitzung vorgestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Wilfried Greiner vom beauftragten Planungsbüro für Elektrotechnik in Breisach. Für die Elektroinstallationsarbeiten sind zwei Angebote vorgelegt worden. Günstigster Bieter ist die Firma Laibe aus Grenzach-Wyhlen mit einem Angebotspreis von 424.884,48 Euro netto. Hierin enthalten sind auch die Elektromobilität, die Photovoltaikanlage und eine Stehle. Das Angebot des zweiten Bieters liegt bei 488.772,27 Euro netto. 


Ohne Berücksichtigung der E-Mobilität, PV-Anlage und Stehle liegt man bei einem Volumen von 394.870,11 Euro netto. Bereits vergeben wurden die Einlegearbeiten (Fa. Behringer: 10.156,67 Euro), die Blitzschutzarbeiten (Fa. Lösch: 7.480,03 Euro) und die Arbeiten zur Rampenheizung (Fa. Behringer: 11.518,17 Euro). Die Gesamtkosten Elektro liegen somit bei 424.024,98 Euro. Es wird vorgeschlagen die Arbeiten ohne E-Mobilität, PV-Anlage und Stehle an die Firma Laibe zu vergeben. Die Mehrkosten belaufen sich gegenüber der Kostenberechnung auf 67.432,38 Euro (= 21 %). 

Stadträtin Münzer will wissen, wo diese Arbeiten ausgeschrieben wurden. Sie zeigt sich über das geringe Interesse erstaunt, gehen doch Firmen bei öffentlichen Auftraggebern kein Risiko ein. Bauamtsleiter Wunderle teilt mit, dass eine öffentliche Ausschreibung auf einer Vergabeplattform durchgeführt wurde. Die Firmen sind aktuell weitestgehend ausgebucht. Ein Risiko bei einem öffentlichen Auftraggeber bestehe insofern, dass die Firmen an entsprechende Ausführungsfristen gebunden sind. Im Anschluss an die öffentliche Ausschreibung erfolgte dann eine beschränkte Ausschreibung an Firmen in der Umgebung. Schlussendlich wurde eine freie Verhandlung mit zwei Firmen angegangen. 

Wilfried Greiner erwähnt, dass man nicht nur in Schönau mit einer solchen Situation zu tun hat, sondern dies den ganzen Süden betreffe. Mit einer Kostensteigerung von 21 % sei man noch gut bedient. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Angebotsprüfung zur Kenntnis und beschließt die Auftragsvergabe für die Elektroinstallationsarbeiten mit Ausnahme der E-Mobilität, der PV-Anlage und der Stehle an den günstigsten Bieter, die Firma Laibe aus Grenzach-Wyhlen, zum Angebotspreis von 394.870,11 € netto. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau - Friedrichstr. 2; Sanierung einer leerstehenden Wohnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Dachgeschosswohnung im Mietshaus Friedrichstr. 2 steht seit dem Ableben des bisherigen Mieters leer. Bereits im Jahre 1975 wurde die Wohnung an die Eltern des bisherigen Mieters vermietet. Eine Sanierung ist seitdem nie vorgenommen worden. Die Dachgeschossgesamtfläche beträgt ca. 115 qm, davon waren ca. 30 qm gar nicht ausgebaut, bzw. als Speicherfläche ausgewiesen. Vermietet wurden daher lediglich 84 qm Wohnfläche. Über der Dachgeschosswohnung steht zudem ein leerer Speicher mit ca. 65 qm, der nur über die Wohnung zugänglich ist.

Aufgrund des Zustandes der Wohnung ist eine Kernsanierung nötig. Hierbei soll zumindest die Wohnfläche auf 115 qm erweitert werden und evtl. ein Teil des Speichers dazu genommen werden.

Um die Kosten für eine Kernsanierung zu ermitteln, liegt der Verwaltung hierzu ein Planungsangebot eines Architekten vor, das 2 -3 Nutzungsvarianten für die Machbarkeit eines Umbaus und Sanierung des Dachgeschosses beinhaltet. Da die Planunterlagen von diesem Gebäude aus der Jahrhundertwende auch nicht vollständig sind, ist zudem eine Planaufnahme mit Digitalisierung nötig, um später die Grundlagen für die Ausschreibungen der einzelnen Gewerke zu erlangen.
Das Angebot des Architekturbüros Tscheulin aus Efringen-Kirchen beläuft sich hierfür auf 5.227,37 € brutto zzgl. Gebäudeaufnahme vor Ort mit ca. 1.900 € brutto.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Architekturbüro für eine Planung zu beauftragen, um die Kosten für eine Kernsanierung für den Wirtschaftsplan 2023 zu ermitteln.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beauftragt die Vergabe der Arbeiten an das Architekturbüro Tscheulin aus Efringen-Kirchen für 5.227,37 € brutto zzgl. Gebäudeaufnahme vor Ort mit ca. 1.900 € brutto.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Mittel sind nicht im Wirtschaftsplan 2022 veranschlagt. Aktuell fällt das Ergebnis für das Jahr 2022 jedoch besser aus als veranschlagt, wodurch noch Mittel zur Verfügung stehen.

Eine zeitliche Verzögerung der Planung und der Baumaßnahme würde einen Mietausfall von rund 4.800 € Kaltmiete jährlich bedeuten. Nach einer Kernsanierung und Vergrößerung der Wohnung können bei Neuvermietung deutlich mehr Erträge erwirtschaftet werden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt den Anwesenden die Vorlage vor. Sie erwähnt nochmals, dass im Anschluss an eine Sanierung Mehrerträge durch Vermietung möglich sind. Für die Wohnung entsteht im jetzigen Zustand ein Mietausfall in Höhe von 4.800 Euro/Jahr. 

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Vergabe der Arbeiten an das Architekturbüro Tscheulin aus Efringen-Kirchen für 5.227,37 € brutto zzgl. Gebäudeaufnahme vor Ort mit ca. 1.900 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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9. Generalsanierung der Liegenschaft Friedrichstr. 16, Kreditaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 9

Sachverhalt

Im Wirtschaftsplan 2021 des „Eigenbetriebs Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ ist im Betriebszweig Wohnraumvermietung die „Generalsanierung“ des Anwesens Friedrichstr. 16 vorgesehen. Im Vermögensplan des Eigenbetriebs wurden 295.000 € an Investitionskosten bereitgestellt und soll mit 188.800 € über ein Darlehen und mit 106.200 € über Zuschussmittel im Rahmen der Stadtsanierung finanziert werden. Die haushaltrechtliche Genehmigung der Rechtsaufsicht im Rahmen des Wirtschaftsplans 2021 liegt vor.

Mit Stand 24.11.2022 liegen die Investitionskosten bei 273.385,39 €. Mit den noch fehlenden Schlussabrechnungen werden die Investitionskosten bei rund 317.000 € liegen. Abzüglich der für die Heizung noch zu erwartenden Förderung von ca. 15.100 € (45 % der förderfähigen Kosten) liegen die Investitionskosten dennoch über den im Wirtschaftsplan veranschlagten Mitteln, sodass hier das restliche Darlehen noch aufgenommen werden muss.

Von der Verwaltung wurden am 24.11.2022 Angebote bei den folgenden Kreditinstituten angefordert:
  • Sparkasse Wiesental, Schopfheim
  • Volksbank Freiburg eG

Dabei wurden folgende Konditionen angefragt:
  • Aufnahme                                        15.12.2022
  • Kredithöhe                                        28.800 €
  • Laufzeit                                        30 Jahre 
  • Tilgung                                        120 Raten
  • Zinsfestschreibung                                20 Jahre
  • Termin Angebotsabgabe                        12.12.2022 bis 9:00 Uhr

Die Verwaltung wird die Angebote der Kreditinstitute zusammenstellen und für den Gemeinderat einen Vergabevorschlag erarbeiten. Dieser wird in der Sitzung vom 12.12.2022 vorgestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner informiert über das Ergebnis der Anfrage für ein Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Hier ist lediglich ein Angebot der Sparkasse Wiesental mit einer 10-jährigen Zinsfestschreibung eingegangen. Der Zinssatz beträgt 3,3 %. Die Volksbank Freiburg hat kein Darlehensangebot abgegeben, da der Darlehensbetrag unter 100.000 € liegt. 

Auf Anfrage von Stadtrat Dr. Sladek teilt die Rechnungsamtsleiterin mit, dass die Möglichkeit einer Sondertilgung nicht angeboten wurde. 

Die Verwaltung schlägt vor das Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von 3,3 % bei der Sparkasse Wiesental aufzunehmen.

Beschluss

Für die Generalsanierung des Anwesens Friedrichstraße 16 wird bei der Sparkasse Wiesental ein Darlehen in Höhe von 28.800 €, mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einer 10-jährigen Zinsfestschreibung von 3,3 % aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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10. Baumaßnahme Johann-Peter-Hebel-Weg, Kreditaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 10

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat zur Finanzierung der Baumaßnahmen „Johann-Peter-Hebel-Weg“ im Haushaltsplan 2021 Darlehen in Höhe von 209.000 € vorgesehen. Die Aufnahme wurde vom Landratsamt Lörrach mit Verfügung vom 25.02.2021 genehmigt. Die Maßnahme soll im Frühjahr 2023 beginnen. Da die Kreditermächtigung nur solange gilt, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist, soll nun ein Darlehen aufgenommen werden.
Von der Verwaltung wurden am 15.11.2022 Angebote bei den folgenden Kreditinstituten angefordert:

  • Sparkasse Wiesental, Schopfheim
  • Volksbank Freiburg eG

Dabei wurden folgende Konditionen angefragt:

  • Aufnahme                                        15.12.2022
  • Kredithöhe                                        209.000 €
  • Laufzeit                                        40 Jahre 
  • Zinsfestschreibung                                10 und 20 Jahre

Termin Angebotsabgabe                        12.12.2022 bis 09.00 Uhr

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird die Angebote der Kreditinstitute zusammenstellen und für den Gemeinderat einen Vergabevorschlag erarbeiten. Dieser wird in der Sitzung vom 12.12.2022 vorgestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner informiert über das Ergebnis der Anfrage für ein Darlehen mit einer Laufzeit von 40 Jahren. Seitens der Volksbank Freiburg/DZ Hyp werden zwei Darlehensvarianten angeboten. Bei einer 10-jährigen Zinsfestschreibung beträgt der Zinssatz 3,38 %, bei 20-jähriger Zinsfestschreibung 3,34 %. Die Sparkasse Wiesental bietet lediglich eine 10-jährige Zinsfestschreibung bei einem Zinssatz von 3,1 % an. 

Die Verwaltung schlägt vor, das Darlehen bei der Volksbank Freiburg mit einer Zinsfestschreibung von 20 Jahren und dem Zinssatz von 3,34 % aufzunehmen.

Beschluss

Für die Baumaßnahme im Johann-Peter-Hebel-Weg wird bei der Volksbank Freiburg eG/DZ Hyp AG ein Darlehen in Höhe von 209.000 €, mit einer Laufzeit von 40 Jahren und einer 20-jährigen Zinsfestschreibung von 3,34 % aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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11. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Jahresabschluss 2021 - Feststellungsbeschluss gem. § 16 Eigenbetriebsgesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 11

Sachverhalt

Der zum 01.01.1995 gegründete Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau“ und der zum 01.03.2012 gegründete Eigenbetrieb „Seniorenzentrum Schönau“ wurden zum 01.01.2015 zum Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ mit den Betriebszweigen „Wohnraumvermietung“ und „Seniorenzentrum“ verschmolzen. Diese Verschmelzung wurde in der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2014 einstimmig beschlossen. Gleichzeitig wurde eine neue, einheitliche Betriebssatzung erlassen.

Für die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs gilt das Eigenbetriebsgesetz und die Eigenbetriebsverordnung. Diese erlauben ein Wahlrecht zwischen der kommunalen Doppik für den Kernhaushalt und einer HGB-Variante. Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wird nach der HGB-Variante geführt.

Im Jahr 2021 wurden folgende Objekte durch den Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ verwaltet:

  • Betriebszweig Seniorenzentrum
    • elf Wohnungen 
    • zwei sonstige Mieteinheiten 

  • Betriebszweig Wohnraumvermietung 
    • acht Wohngebäude mit insgesamt 31 Wohnungen 
    • drei Eigentumswohnungen 

Der Jahresabschluss 2021 wurde nach den rechtlichen Vorgaben aufgestellt. Er besteht aus
 
  • der Bilanz, 
  • der Gewinn- und Verlustrechnung,  
  • dem Anhang sowie 
  • einem Lagebericht.

Der Jahresabschluss wird dem Gemeinderat vollumfänglich zur Verfügung gestellt und in der Gemeinderatssitzung erläutert. 

Für jedes Gebäude bzw. jede Eigentumswohnung des Eigenbetriebs ist eine eigene Kostenstelle angelegt. Diese Struktur ermöglicht es der Verwaltung, mit wenig Aufwand für jedes Objekt eigene Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anzustellen. 

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2021 werden nun die Ergebnisse des Jahres 2021 und die seit dem Jahr 2016 fortgeschriebenen Ergebnisse dem Gemeinderat als nichtöffentliche Anlage zur Verfügung gestellt. Die Auswertung erfolgt auf der Ebene der Kostenstellen. Es werden lediglich die Ergebnisse der einzelnen Kostenstellen (Überschuss/Defizit) dargestellt. Eine detailliertere Betrachtung ist bei Bedarf problemlos möglich. Je mehr Perioden die Auswertung umfasst, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse.

Die Fortschreibung der Kostenstellen betrifft das interne Rechnungswesen und wird deshalb als nichtöffentliche Anlage dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt. 

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 12.12.2022 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten fest: 
1.
Erfolgsplan
EUR
1.1
Summe der Erträge
333.698,83
1.2
Summe der Aufwendungen
312.625,79
1.3
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
21.073,04
2.
Vermögensplan

2.1
Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
282.873,18
2.2
Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
215.481,92
2.3
Finanzierungsmittelbedarf für das lfd. Jahr 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
67.391,26
2.4
Deckungsmittellücke aus Vorjahren
-56.890,28
2.5
Veränderung der Deckungsmittel
67.391,26
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit, 
Deckungsmittellücke (Saldo aus 2.4 bis 2.5)
10.500,98
3.
Bilanz

3.1
Anlagevermögen
3.465.770,91
3.2
Umlaufvermögen
102.399,63
3.3
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.2)
3.568.170,54
3.4
Stammkapital
1.200.000,00
3.5
Rücklagen
500.000,00
3.6
Gewinnvortrag 
157.766,30
3.7
Jahresgewinn
21.073,04
3.8
Empfangene Ertragszuschüsse
57.646,50
3.9
Rückstellungen
0,00
3.10
Verbindlichkeiten
1.620.177,23
3.11
Passive Rechnungsabgrenzung (Zinsen Darlehen)
11.507,47
3.12
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.4 bis 3.11)
3.568.170,54


Der Jahresgewinn von 21.073,04 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Rechtslage

§ 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wird von Rechnungsamtsleiterin Wagner in komprimierter Form vorgestellt und erläutert. Sie berichtet über ein positives Ergebnis. Während beim Betriebszweig Seniorenzentrum ein Verlust in Höhe von 16.216,73 Euro entstanden ist, konnte im Betriebszweig Wohnraumvermietung ein Gewinn von 37.289,77 Euro erzielt werden. 

Beschluss

Auf Grund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 12.12.2022 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten fest: 
1.
Erfolgsplan
EUR
1.1
Summe der Erträge
333.698,83
1.2
Summe der Aufwendungen
312.625,79
1.3
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
21.073,04
2.
Vermögensplan

2.1
Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
282.873,18
2.2
Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
215.481,92
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss für das lfd. Jahr 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
67.391,26
2.4
Deckungsmittellücke aus Vorjahren
-56.890,28
2.5
Veränderung der Deckungsmittel
67.391,26
2.6
Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit, 
Deckungsmittelüberhang (Saldo aus 2.4 bis 2.5)
10.500,98
3.
Bilanz

3.1
Anlagevermögen
3.465.770,91
3.2
Umlaufvermögen
102.399,63
3.3
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.2)
3.568.170,54
3.4
Stammkapital
1.200.000,00
3.5
Rücklagen
500.000,00
3.6
Gewinnvortrag 
157.766,30
3.7
Jahresgewinn
21.073,04
3.8
Empfangene Ertragszuschüsse
57.646,50
3.9
Rückstellungen
0,00
3.10
Verbindlichkeiten
1.620.177,23
3.11
Passive Rechnungsabgrenzung (Zinsen Darlehen)
11.507,47
3.12
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.4 bis 3.11)
3.568.170,54


Der Jahresgewinn von 21.073,04 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_4100_Jahresabschluss Eigenbetrieb_2021.pdf

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12. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023, Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 12

Sachverhalt

Der vorliegende Haushaltsplan für das Jahr 2023 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt und besteht aus

  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
    • Allgemeines
    • Jahresabschluss 2021
    • Rechnungsergebnis 2022
    • Überblick über das Haushaltsjahr 2023
    • Ergebnishaushalt 2023
    • Finanzhaushalt 2023
    • Finanzhaushalt 2023 – Investitionen
    • Schuldenübersicht nach Kostenstellen
    • Mittelfristige Finanzplanung
      • Ergebnishaushalt
      • Finanzhaushalt
      • Investitionsprogramm
    • Schlussbetrachtung
  • Gesamtergebnishaushalt
  • Gesamtfinanzhaushalt
  • Mittelfristige Finanzplanung 
  • Teilhaushalt 1 – Zentrale Verwaltung
  • Teilhaushalt 2 – Schule und Kultur
  • Teilhaushalt 3 – Soziales und Jugend
  • Teilhaushalt 4 – Gesundheit und Sport
  • Teilhaushalt 5 – Gestaltung der Umwelt
  • Teilhaushalt 6 – Zentrale Finanzdienstleistungen
  • Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt
  • Haushaltsquerschnitt Finanzhaushalt
  • Anlagen
    • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
    • Stellenplan
    • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden
    • Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Haushaltsplan Teil der Haushaltssatzung. 

Für das Haushaltsjahr 2023 ist ein Ausgleich durch Rücklagenentnahmen möglich. 

Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Im Ergebnishaushalt 2023 wird zum aktuellen Zeitpunkt ein Defizit von 599.651 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.

Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:


 
Datengrundlage
Rücklage
31.12.2018
Jahresabschluss 2018
2.389.799,39 €
Zuführung 2019
Jahresabschluss 2019
701.609,27 €
31.12.2019
 
3.091.408,66 €
Zuführung 2020
Jahresabschluss 2020
240.332,70 €
31.12.2020
 
3.331.741,36 €
Zuführung 2021
Jahresabschluss 2021
701.554,95 €
31.21.2021

4.033.296,31 €
Entnahme 2022
Haushaltsplan 2022
-385.625,00 €
31.12.2022

3.647.671,31 €
Entnahme 2023
Haushaltsplan 2023
-599.651,00 € 
31.12.2023

3.048.020,31 €


Trotz einer geplanten Entnahme von 599.651 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2023 einen Bestand von 3.048.020 € aus. Dazu kommen noch Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses über rund 567.000 €. Damit sind Teile der Überschüsse der letzten Jahre aufgebraucht, aber es stehen noch Rücklagenmittel von rund 3.615.000 € zum Ausgleich der Folgejahre zur Verfügung. 

Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen folgende Gründe:
  • Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis sieht einen Zuschussbedarf von 202.409 € vor. Hierbei sind die Steuerungs- und Serviceleistungen miteingerechnet. Außerdem wirkt sich der Forstverwaltungskostenbeitrag negativ auf das Betriebsergebnis aus. 
  • Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird mit 2.600.000 € kalkuliert. Das sind 200.000 € weniger als im Haushaltsplan 2022. Dadurch sinkt die Gewerbesteuerumlage von 288.235 € in 2022 auf 267.647 € im Jahr 2023. 
  • Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 301.140 € auf 2.346.968 €. Die Gründe liegen im Wesentlichen in steigenden Personalkosten, auch da ab 2022 der Naturkindergarten betrieben werden soll, der höheren Allgemeinen Umlage, sowie der steigenden Aufwendungen im Bereich der Schulumlagen und Friedhofsumlage. 
  • Durch die laufenden Investitionen (Johann-Peter-Hebel-Weg, Luisenstraße) und die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen (Eigenanteil Stadtsanierung, Sanierung Jogi-Löw Stadion, Um- und Neubau Werkhof) werden die Abschreibungen deutlich steigen. Im Jahr 2023 sinken die Abschreibungen aber nochmals um 10.544 €, da die geplanten Investitionen zum Teil erst Ende des Jahres fertiggestellt werden und zum Teil noch nicht im Jahr 2023 fertiggestellt werden.
  • Die Personalkosten steigen um 48.900 €. Dies entspricht einer Erhöhung von 4,5 %. Eine weitere Aufstockung des Personalkörpers ist aktuell nicht angedacht.
  • Die Unterhaltungsaufwendungen steigen gegenüber den Vorjahren. Als wesentliche Unterhaltungsmaßnahmen sind zu nennen:
    • Rathaus (Fertigstellung elektronische Schließanlage)
    • Umstellung Fernwärmeheizung Feuerwehrgerätehaus
    • Defekter Chemie-Abzug im Gymnasium ersetzen
    • Beschilderung/Markierung Hintere Hofmatt
    • Stützmauersanierung Brachweg
    • Hangsicherung oberhalb Schönenberger Straße
  • Umsetzung des DigitalPakts im Gymnasium
    • Die Maßnahme wird mit 80% bezuschusst
    • Die Betreuung des Verwaltungsnetzes und der Support der mobilen Endgeräte muss vom Schulträger übernommen werden – Voraussetzung für die Bezuschussung (VwV DigitalPakt)


Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf den Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung (Haushaltserlass). Die Entwicklung in den Jahren 2018 bis 2023 stellt sich wie folgt dar. 

Entwicklung
Finanzausgleich
2018
(Ergebnis)
2019
(Ergebnis)
2020
(Ergebnis)
2021
(Ergebnis)
2022
(Plan)
2023
(Plan)
Bedarfsmesszahl
3.312.322
3.446.465
3.583.728
3.632.472
3.798.176
3.957.192
Steuerkraftmesszahl
3.099.234
4.122.021
4.364.598
4.300.678
4.396.548
4.159.311
Schlüsselzahl
0
0
0
0
0
0
Sockelgarantie
213.088
0
149.226
0
0
0
Steuerkraftsumme
3.099.234
4.122.021
4.513.824
4.300.678
4.396.548
4.159.311
Steuerkraftsumme
je Einwohner * 
1.238,20
1.680,39 
1.859,07
1.783,03
1.822,78
1.704,64

* für das Jahr 2018 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2017        =         2.503 Einwohner
* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018        =        2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019        =        2.428 Einwohner
* für das Jahr 2021 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2020        =        2.411 Einwohner
* für das Jahr 2022 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2021        =        2.412 Einwohner
* für das Jahr 2023 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2022        =        2.440 Einwohner



Während für den Zeitraum 2018 bis 2020 eine Steigerung bei der Steuerkraftsumme erkennbar ist, ist die Steuerkraftsumme des Jahres 2021 erstmals seit Jahren geringfügig gesunken. Auch im Jahr 2023 sinkt diese weiter auf das Niveau des Jahre 2019. Bei der Steuerkraftsumme je Einwohner ist zu berücksichtigen, dass die Einwohnerzahlen bis 2021 gesunken sind. Im Jahr 2022 ist wieder eine Steigerung erkennbar. 

Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. In ihm werden die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands dargestellt. Im Jahr 2023 nimmt der Zahlungsmittelbestand um 1.023.019 € ab. Diese Zahl ist um die zum 31.12.2022 nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (2.626.000 €) und Ermächtigungsüberträge vom Jahr 2022 ins Jahr 2023 (1.502.363,65 €) zu bereinigen, so dass die tatsächliche Zunahme des Zahlungsmittelbestands 100.617,35 € betragen wird.  
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts 2023 beträgt 283.420 €. Somit können die Tilgungen nicht aus den laufenden Einzahlungen und Auszahlungen bedient werden. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt 380.009 €. 

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2022 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 3.837.904,70 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2023 (-1.023.019 €), einschließlich der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen der Vorjahre (+2.626.000 €) und der Ermächtigungsübertragungen 2022 nach 2023 von netto -1.502.363,65 € ergeben zum 31.12.2023 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 3.938.522,05 €. Davon sind allerdings 317.593,30 € für Rückstellungen gebunden. Die „freien“ liquiden Eigenmittel von 3.620.928,75 € liegen somit über der Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 151.344,83 €.

In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 8.587.250 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse von 3.451.925 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost, dem Um- und Neubau für den Verbandswerkhof sowie der Sanierung des Jogi-Löw Stadions.

Die „freien“ liquiden Eigenmittel per 31.12.2023 von 3.620.928,75 € werden nicht ausreichen, das ambitionierte Investitionsprogramm der Jahre 2024 bis 2026 zu finanzieren. Dieses ist nur durch die Gewährung von entsprechenden Fördermitteln durch das Land und der Aufnahme von Darlehen zu stemmen. 
Durch eine Umschuldung des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ können im Jahr 2023 rund 464.000 € an liquiden Mitteln an den Kernhaushalt rückgeführt werden. Durch die Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt wird die Verschuldung von 5.464.819 € auf 7.731.229 € steigen. Die jährliche Tilgungsleistung liegt jedoch bei über 360.000,00 €, sodass jedes Jahr zwischen 4-6% der Kredite getilgt werden. Dies stellt einen hohen Wert dar. Die Stadt setzt ihre hohe Steuerkraft somit konsequent zum Abbau ihrer Schulden ein.  

Hinweis:
Der Haushaltsplan 2023 wird aufgrund des hohen Seitenumfangs nicht in Papierform verschickt. Der Abschluss kann auf der RIS-Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald unter folgendem Link eingesehen werden:
https://ris.gvvschoenau.de/?clientid=36  
Nach Aufruf des Links bitte in der Navigationsleiste den Punkt „Sitzungen“ und dann die Sitzung vom 12.12.2022 auswählen. Unter dem Tagesordnungspunkt 12 ist der Haushaltsplan als Anlage beigefügt.
Bei den Gemeinderatsmitgliedern, die das RIS im Einsatz haben, ist die entsprechende PDF-Datei direkt als Anlage beigefügt. 

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 12.12.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.745.982
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
9.345.633
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-599.651
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-599.651

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.123.683
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.407.103
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-283.420
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
621.691
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.001.700
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-380.009
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-663.429
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
359.590
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-359.590
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.023.019

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                        Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf        0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.200.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf          400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf                                                         340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor. Sie weist darauf hin, dass die Sitzungsvorlage nochmals geändert werden musste. Im Ergebnishaushalt sind hierbei keine Veränderungen entstanden. Besonders erwähnt wird die Restrücklage in Höhe von 3.615.000 Euro. 
Bei den Umlagen, welche an den Gemeindeverwaltungsverband zu entrichten sind, müssen im Vergleich zum Vorjahr 301.140 Euro mehr aufgewendet werden. 

Sodann geht die Rechnungsamtsleiterin auf die einzelnen Investitionen ein, welche im Haushaltsjahr 2023 getätigt werden sollen. Im Hinblick auf eine mögliche Energiemangellage wurden zusätzlich insgesamt vier Stromerzeugungsanlagen für das Feuerwehrgerätehaus und die Trinkwasserversorgungsanlagen mit einem Aufwand von 58.475 Euro brutto eingeplant. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das Infoterminal MP Feuer für die Feuerwehr, die elektronische Anschlagtafel für das Freibad, die Sanierung des Hochbehälters Eichbühl sowie die Befestigung des Hubschrauberlandeplatzes Mühlmatt mit Gesamtkosten von 344.500 Euro ins Haushaltsjahr 2024 zu verschieben. Somit ergeben sich für 2023 Investitionen in Höhe von 895.400 Euro. Gegen diese Planungen wird seitens der Gemeinderates keine Einwände erhoben.

Stadtrat Schröder bittet um Erläuterungen zu den Systemblöcken für das Zwischenlager. Der Vorsitzende erwähnt, dass es sich hierbei um stapelbare Betonblöcke handelt, welche zur Lagerung von Straßenaufbruchmaterial verwendet werden. Hierdurch wird erreicht, dass es nicht zu Vermischungen unterschiedlichen Materials kommt. Dies ist aufgrund der anstehenden Materialuntersuchung notwendig. 

Auf Anfrage von Stadtrat Dr. Sladek teilt Bauamtsleiter Wunderle mit, dass die Notstromaggregate mit Diesel betrieben werden. Reservetanks sind in den Kosten nicht enthalten. 

Weitere Erläuterungen werden von der Rechnungsamtsleiterin zum Ermächtigungsübertrag von 2022 auf 2023 (Lüftung Gymnasium, Baumaßnahmen in der Luisenstraße, der Georg-Färber-Straße und dem Johann-Peter-Hebel-Weg, der Umgestaltung der unteren Talstraße, der Wiesenquerung im Bereich Pavillon mit Gesamtkosten von 1.638.500 Euro) zur mittelfristigen Finanzplanung und zur Entwicklung der liquiden Eigenmittel gegeben. Investitionen stehen in den folgenden Jahren vor allem für die Sanierung des Jogi-Löw-Stadions und die Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofs an. 

Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass im Jahre 2026 die komplette Erneuerung aller drei Wiesenbrücken angegangen werden soll. Je Brücke sind 165.000 Euro eingeplant. Durch die Herangehensweise in einem Jahr können eventuell günstigere Preise erzielt werden. 

Stadtrat Schröder fehlt in der Finanzplanung die Sanierung des Flühweges. Der Vorsitzende teilt mit, dass sich die schlechtesten Wegabschnitte auf Gemarkung Fröhnd bzw. Wembach befinden. Sinnvoll wäre aus seiner Sicht nur eine Gesamtsanierung. Die Gemeinde Fröhnd ist hierzu aktuell aber nicht bereit. 

Stadträtin Münzer spricht die freien liquiden Eigenmittel an, welche für die Maßnahmen in der mittelfristigen Finanzplanung nicht ausreichend sind. Sie möchte wissen, wieso dann keine Kreditermächtigungen eingeplant wurden. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass für 2023 keine Darlehen eingeplant sind. In den Jahren 2024 bis 2026 sind allerdings Darlehensaufnahmen vorgesehen.
Des Weiteren spricht Stadträtin Münzer den Verkauf von Ökopunkten an, welcher im Jahr 2024 mit 228.000 Euro veranschlagt ist. Rechnungsamtsleiterin Wagner berichtet, dass hier bereits 10 % angezahlt wurden. Der Rest wird im Jahr 2024 wirksam. 

Abschließend bittet Stadträtin Münzer darum, bei Investitionen zurückhaltend zu sein. Ziel solle eine Rücklagenbildung sein. Der Vorsitzende entgegnet, dass ständige Investitionen notwendig sind um die Einrichtungen der Stadt in gutem Zustand zu halten. 

Beschluss

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 12.12.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.745.982
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
9.345.633
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-599.651
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-599.651

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.123.683
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.407.103
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-283.420
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
621.691
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.053.200
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-431.509
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-714.929
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
359.590
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-359.590
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.074.519

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                        Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf        0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.200.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf          400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf                                                         340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_Haushaltsplan_2023_Beschluss Gesamtwerk.pdf

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13. Gemeinsamer interkommunaler Werkhof, Aufhebung des Beschlusses aus der Sitzung vom 14.11.2022 und erneute Grundsatzbeschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 13

Sachverhalt

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde eine Änderung des ursprünglichen Beschlussvorschlages vorgenommen und dieser mehrheitlich beschlossen. Um in dieser Thematik allerdings mit den beteiligten Gemeinden weiter fortschreiten zu können, hätten einheitliche Beschlüsse gefasst werden müssen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, den nicht übereinstimmenden Beschluss aufzuheben und den in der letzten Sitzung vorgeschlagenen Grundsatzbeschluss erneut zur Abstimmung zu bringen. 

Beschlussvorschlag

Der Beschluss zur Einrichtung eines gemeinsamen interkommunalen Werkhofs vom 14.11.2022 wird aufgehoben. Der Gemeinderat fasst folgenden neuen Grundsatzbeschluss:

  • Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird sich an der Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes mit den Betriebszweigen Werkhof, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beteiligen.

  • Der Aufbau des gemeinsamen Werkhofes erfolgt an zentraler Stelle in Schönau im Schwarzwald (ehem. Willig-Areal). Eine Außenstelle wird nicht eingerichtet.

  • Die offizielle Einrichtung wird zum 01.01.2024 angestrebt. Ab diesem Zeitpunkt wird über einen Zeitraum von fünf Jahren der Wasser- und Abwasserpreis für die fünf Gemeinden vereinheitlicht.

  • Die Verwaltung wird beauftragt, für die Übergangszeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald sowie den Gemeinden Aitern, Böllen, Tunau und Wembach zur Übernahme von Werkhof-, Wasser-und Abwasserversorgungs-Leistungen zu erarbeiten und diesen den Gemeinderatsgremien in einer nächsten Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Vertrag gilt bis zur offiziellen Einrichtung des interkommunalen Werkhofes.

  • Es soll ein Betriebsausschuss gegründet werden. Diesem gehört jeweils der Bürgermeister der beteiligten Gemeinde / Stadt sowie ein weiteres zu wählendes Gemeinderatsmitglied an. Für die Aufgaben des Betriebsausschusses ist eine Satzung zu erarbeiten, die den Gemeinderatsgremien in ersten Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

  • Dieser Beschluss gilt nur unter dem Vorbehalt, dass die fünf Verbandsgemeinden Aitern, Böllen, Schönau im Schwarzwald, Tunau und Wembach ihre Zustimmung zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes erteilen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass zusammen mit dem Gemeinderat und den betroffenen Bürgermeistern eine Informationsveranstaltung stattgefunden hat. Hier verständigte man sich auf die Einrichtung des gemeinsamen Werkhofs zum 01.01.2024. Die Betriebszweige Wasser bzw. Abwasser sollen dann zum 01.01.2026 bzw. 01.01.2028 folgen. 

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt sodann eine Kostenkalkulation vor, in welcher alle Positionen der fünf Gemeinden aus dem Jahr 2022 zusammengefasst wurden. Nicht berücksichtigt sind hierbei mögliche Synergieeffekte, welche durch einen gemeinsamen interkommunalen Werkhof entstehen können. Des Weiteren ist zu bedenken, dass sich die vier Verbandsgemeinden schlussendlich auch an den Investitionskosten beim Umbau des ehemaligen Willig-Areals beteiligen. 

Der Gesamtwasserverbrauch der fünf Gemeinden betrug im Schnitt der letzten fünf Jahre 182.909 m³. Bei einem ungedeckten Aufwand von 414.297 Euro liegt man somit bei einer Verbrauchsgebühr von 2,26 Euro/m³. Über- bzw. Unterdeckungen wurden nicht berücksichtigt. Die Verbrauchsgebühr wurde vom Gemeinderat mit Wirkung vom 01.01.2023 auf 1,72 Euro/m³ festgesetzt. Diese müsste dann nach heutigem Stand zum 01.01.2026 um 0,54 Euro/m³ erhöht werden. 

Im Bereich des Abwassers liegt der Gesamtverbrauch beim Schmutzwasser bei 162.562 m³ und beim Niederschlagswasser bei 245.654 m³. Der ungedeckte Aufwand beträgt beim Schmutzwasser 796.156,24 Euro. Die Verbrauchsgebühr läge hier bei 4,89 Euro/m³. Ohne Berücksichtigung der Kostenüberdeckung hätten im Jahr 2022 Gebühren in Höhe von 4,52 Euro/m³ erhoben werden müssen. Dies bedeutet somit einer Steigerung zum 01.01.2028 um 0,37 Euro/m³.
Beim Niederschlagswasser liegt der ungedeckte Aufwand bei 185.913,76 Euro. Dies entspricht einer Verbrauchsgebühr von 0,75 Euro/m². Ohne Berücksichtigung der Kostenüberdeckung würde man sogar 0,31 Euro/m² niedriger liegen. Hier ist zu berücksichtigen, dass aktuell nur die Stadt Schönau und die Gemeinde Wembach eine Niederschlagswassergebühr erhebt. Diese müsste bei den Gemeinden Aitern, Böllen und Tunau dann eingeführt werden. 

Der Vorsitzende erwähnt, dass bei Betrachtung der Wasser- und Schmutzwassergebühren ohne Berücksichtigung von Synergieeffekten eine Erhöhung um 0,91 Euro/m³ anfallen würde. Der durchschnittliche Verbrauch liegt zwischen 35 und 40 m³/Person. Bei 40 m³ und einer aufgerundeten Erhöhung auf 1,00 Euro/m³ würde die notwendige Erhöhung 40 Euro/Jahr betragen. Dies wären dann 3,33 Euro/Monat und Person. Er stellt nochmals ausdrücklich dar, dass die Gebührenerhöhung erst zum 01.01.2026 wirksam wird. Bei dem genannten Verbrauch spreche man von 40.000 Litern Trinkwasser. 

Stadträtin Münzer spricht sich für eine gesonderte Wassergebührenerhebung aus. Dies müsse aus ihrer Sicht machbar sein. Die Gemeinden reiten auf den Gebühren rum, was mit Solidarität nichts zu tun habe. 

Stadtrat Dr. Sladek spricht von einer kleinkarierten Debatte. Sollte es in Zukunft zu einer Einheitsgemeinde kommen, würden die Gebühren deutlich höher ausfallen, da dann auch die flächenmäßig großen Gemeinden bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen wären. 

Stadtrat Locker ist der Ansicht, dass man über den Tellerrand hinwegsehen müsse. Durch Synergieeffekte könnte Schönau durchaus Geld sparen. Verglichen zu anderen kreisangehörigen Gemeinden liegt man in Schönau mit den Verbrauchsgebühren sehr gering. Hätten in der letzten Sitzung bereits konkretere Zahlen vorgelegen, hätte der Gemeinderat den Beschluss sicherlich ohne Änderung beschlossen. 

Stadtrat Seckinger ist es wichtig, dass hier etwas gemacht wird. Die Bürger, welche sich an die Stadträte wenden, haben oft nur einen Blick auf die Gebühren und kennen die Hintergründe nicht. 

Beschluss

Der Beschluss zur Einrichtung eines gemeinsamen interkommunalen Werkhofs vom 14.11.2022 wird aufgehoben. Der Gemeinderat fasst folgenden neuen Grundsatzbeschluss:

  • Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird sich an der Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes mit den Betriebszweigen Werkhof, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beteiligen.

  • Der Aufbau des gemeinsamen Werkhofes erfolgt an zentraler Stelle in Schönau im Schwarzwald (ehem. Willig-Areal). Eine Außenstelle wird nicht eingerichtet.

  • Die offizielle Einrichtung wird zum 01.01.2024 angestrebt. Ab diesem Zeitpunkt wird über einen Zeitraum von fünf Jahren der Wasser- und Abwasserpreis für die fünf Gemeinden vereinheitlicht.

  • Die Verwaltung wird beauftragt, für die Übergangszeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald sowie den Gemeinden Aitern, Böllen, Tunau und Wembach zur Übernahme von Werkhof-, Wasser-und Abwasserversorgungs-Leistungen zu erarbeiten und diesen den Gemeinderatsgremien in einer nächsten Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Vertrag gilt bis zur offiziellen Einrichtung des interkommunalen Werkhofes.

  • Es soll ein Betriebsausschuss gegründet werden. Diesem gehört jeweils der Bürgermeister der beteiligten Gemeinde / Stadt sowie ein weiteres zu wählendes Gemeinderatsmitglied an. Für die Aufgaben des Betriebsausschusses ist eine Satzung zu erarbeiten, die den Gemeinderatsgremien in ersten Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

  • Dieser Beschluss gilt nur unter dem Vorbehalt, dass die fünf Verbandsgemeinden Aitern, Böllen, Schönau im Schwarzwald, Tunau und Wembach ihre Zustimmung zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes erteilen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimme von Stadträtin Münzer).

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14. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 15.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 14

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 15.12.2022 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Haushaltssatzung 2023 des Verbandes, welche unter Tagesordnungspunkt 3 behandelt wird, wird von Rechnungsamtsleiterin Wagner den Anwesenden vorgestellt. Stadtrat Schröder spricht die Kindergartenumlage an. Trotz gesunkener Kinderzahlen wird ein Naturkindergarten umgesetzt. Dies mache man doch normalerweise nur, wenn die Plätze voll sind. Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass laut Aussage der Kindergärten neun Plätze fehlen. Hauptamtsleiter Krumm ergänzt, dass die kommunalen Einrichtungen voll sind. Bei den im Haushaltsplan aufgenommenen Zahlen handelt es sich um Stichtagszahlen, welche durchaus mit den aktuellen Belegungszahlen differieren. 

Zum Tagesordnungspunkt 4 berichtet der Standesbeamte Pfeffer, dass Irina Mutter das Grundseminar Personenstands- und Familienrecht mit Prüfung erfolgreich absolviert und somit die Voraussetzung für die Bestellung zur Eheschließungsstandesbeamtin erfüllt hat. 

Zur Änderung der Gebührenordnung für die Mehrzweckhalle unter Tagesordnungspunkt 5 wird erwähnt, dass künftig bei der Benutzung für Sportveranstaltungen je genutztem Hallendrittel zwei Umkleideräume zugewiesen werden. Die Pauschalen werden hierfür um 50 Euro/Tag bzw. 25 Euro/Tag bei Kinder- und Jugendsportveranstaltungen erhöht. Bei der Benutzung für sonstige Veranstaltungen soll künftig zwei Umkleideräume inklusiv sein. So hat man stets die Möglichkeit Umkleideräume separat zu vermieten. Hier wird insbesondere den Sportvereinen entgegengekommen. 

Der Vorsitzende weist beim Zuschussantrag des Deutschen Roten Kreuzes unter Tagesordnungspunkt 6 darauf hin, dass der Ortsverein für die Corona-Testungen keine Rechnung gestellt hat, weshalb eine Förderung in Höhe von 5.000 Euro berechtigt ist. 

Zur Annahme von Spenden unter Tagesordnungspunkt 7 wird berichtet, dass die Elternbeiräte des Buchenbrandkindergartens für denselben eine Spende in Höhe von 1.381,28 Euro getätigt haben. 

Unter Fragen und Anregungen der Verbandsmitglieder spricht Stadtrat Schröder den neu sanierten Friedhof an. Nach dieser gelungenen Sanierung wurde das Befahren der Wege mittels Fahrzeugen untersagt. Bei der Abräumung bzw. Neustellung von Grabsteinen werden von den Grabsteinerstellern für Familiengräber Mehrkosten zwischen 200 und 300 Euro erhoben. Er bittet um interne Prüfung, ob hier einer Änderung möglich ist. 

Zu den Sitzungsterminen teilt Bürgermeister Schelshorn mit, dass der Sitzungstermin für die Verbandsversammlung vom 13.07.2023 auf den 20.07.2023 verschoben wird. 

Beschluss

Den zu den Tagesordnungspunkten 3, 4, 5, 6 und 7 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Beschlussvorlagen_2022-12-15_ÖS.pdf

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15. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 15
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15.1. Konsolidierte Finanzkennzahlen der Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 15.1

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Gemeinderates wird die jährliche Übersicht mit den konsolidierten Finanzkennzahlen der Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2021 und deren Fortschreibung seit der NKHR-Umstellung zur Verfügung gestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu den vorliegenden Finanzkennzahlen gibt der Vorsitzende einige ergänzende Erläuterungen. Er berichtet, dass die Aufstellung der Jahre 2016 bis 2021 vier Arbeitsblätter umfassen müsste. Allerdings ist in der Vorlage nur eine Seite ersichtlich. Diese werden noch nachgereicht. 

Dokumente
Download Finanzkennzahlen Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2021.pdf

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15.2. Sitzungstermine 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 15.2

Sachverhalt

Von Bürgermeister Schelshorn wurden für das Jahr 2023 die Termine für die Sitzungen des Gemeinderats Schönau im Schwarzwald sowie für die Sitzungen der Verbandsversammlung und für die Bürgermeister-Dienstbesprechungen festgelegt (siehe Anlage).
Es gilt der Sitzungskalender mit Stand vom 12.12.2022.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilt ergänzend mit, dass die Gemeinderatssitzung vom 24.04.2023 auf Donnerstag, 27.04.2023, verschoben wird. Die Sitzung am 23.01.2023 wird bereits um 18 Uhr beginnen. 

Am Donnerstag, 15.12.2022, findet um 16 Uhr das Richtfest beim MTB-Gebäude statt. Daran anschließend sind die Teilnehmer im Bürgersaal zu einem Umtrunk mit Essen eingeladen. 

Dokumente
Download Sitzungstermine 2023 (GVV-Verbandsversammlung, GR Stadt und BM-DB) - Stand 12.12.2022.pdf

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16. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 16
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16.1. Geschwindigkeitsmessung beim Schwimmbadparkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 16.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Seckinger zweifelt die korrekte Messung des Geschwindigkeitsmessgerätes beim Schwimmbadparkplatz an. Dieser Anhänger steht auf dem städtischen Parkplatz, auf welchem das Parken auf 10 Stunden begrenzt ist. Darüber hinaus sieht er diesen Standort weder als verkehrsgefährdende noch als unfallhäufige Stelle an. Er sieht diese Vorgehensweise als Geldmacherei. 

Bürgermeister Schelshorn weist darauf hin, dass dem Landratsamt Lörrach für Geschwindigkeitsmessungen bereits vor längerer Zeit eine Generalvollmacht für alle öffentlichen Plätze erteilt wurde. Er empfiehlt, diese Kritik direkt beim Landratsamt vorzutragen. Dies könnte auch im Rahmen einer Kreistagssitzung erfolgen, in welcher Kreiseinwohner das Wort ergreifen können. Er ergänzt, dass es auf Höhe des Parkplatzes bereits tödliche Unfälle gegeben hat. 

Stadtrat Locker erwähnt, dass an der Bushaltestelle oft viele Kinder warten und dort teilweise mit erheblichen Geschwindigkeiten gefahren und überholt wird. Dieser Ansicht pflichtet Stadtrat Gierth bei. 

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16.2. Verabschiedung von Hauptamtsleiter Dietmar Krumm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.12.2022 ö 16.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass Hauptamtsleiter Dietmar Krumm zum letzten Mal in verantwortlicher Position in der Gemeinderatssitzung anwesend ist. Er wurde bereits in der Weihnachtsfeier verabschiedet und wird zum 01.01.2023 in Rente gehen. 1976 begann er seine Ausbildung beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau und wurde 1979 in der Hauptverwaltung mit Außendiensttätigkeiten in den Gemeinde Böllen, Fröhnd, Schönenberg und Wembach eingesetzt. Nach Absolvierung der Angestelltenprüfung II wechselte er ins Ordnungsamt, wurde 1985 Leiter des Sozialamtes und stellvertretender Hauptamtsleiter. 1992 war er für das Personalamt zuständig, ehe er 2005 dann zum Hauptamtsleiter ernannt wurde. Nach über 46 Jahren tritt er nun in seinen verdienten Ruhestand ein. Bürgermeister Schelshorn bezeichnet ihn als seine linke und rechte Hand. Er überreicht im ein Buch- sowie ein Weinpräsent. 

Dietmar Krumm erwähnt, dass er seit 1994 im Gemeinderat als Schriftführer gewirkt hat, dies in rund 425 Sitzungen. Am heutigen Tag habe er zugleich ein komisches als auch ein erleichtertes Gefühl. Er bedankt sich für die konstruktive und sachliche Beratung im Gremium und bringt seine Freude zum Ausdruck, dass eine schnelle Nachfolgeregelung gelungen ist und mit Ordnungsamtsleiter Dirk Pfeffer ein ausgewiesener Fachmann gefunden werden konnte. Für dessen Stellvertretung als Hauptamtsleiter und für die Protokollführung in den Verbandsversammlungen konnte Ute Hellmann gewonnen werden. Er wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest mit friedvollen Tagen und einen guten Übergang ins Jahr 2023. 

Bürgermeister Schelshorn dankt seinerseits persönlich und namens der Verwaltungsmitarbeiter den Mitgliedern des Gemeinderats für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in diesem Jahr. Er wünsche allen Anwesenden und ihren Familien frohe und gesegnete Weihnachtsfeiertage sowie ein gutes und gesundes neues Jahr.

Für den Gemeinderat bedankt sich Bürgermeister-Stellvertreter Knobel bei Dietmar Krumm für die gute Zusammenarbeit mit dem Gremium und wünscht ihm alles Gute für den Ruhestand. Dank richtet er auch an Bürgermeister Schelshorn für die gute Zusammenarbeit. Ebenso an die Verwaltung für deren geleistete Arbeit. 

Datenstand vom 22.12.2022 09:09 Uhr